Wieder "Bestandsgarantien" für den selben Rundfunk-Dreck wie vorher auch. Man braucht sich nur anzusehen wer da alles im RR sitzt um zu kapieren, dass diese finanzielle Gleichschaltung der Bürger zu Lohnsklaven des ÖRR und der Politik in beiden Ländern munter weitergeht.
Man schaue hier:
§ 16 Amtszeit und Vorsitz des Rundfunkrats
(1) Die Amtszeit des Rundfunkrats beträgt fünf Jahre und beginnt mit seinem ersten Zusammentritt. Nach Ablauf der Amtszeit führt der Rundfunkrat die Geschäfte bis zum Zusammentritt des neuen Rundfunkrats weiter. Die Mitgliedschaft im Rundfunkrat endet, wenn ein Ausschließungsgrund nach § 13 Abs. 3 eintritt oder eine Feststellung nach § 13 Abs. 5 Satz 4 getroffen wird.
(2) Der Rundfunkrat wählt seinen Vorsitz sowie eine erste und zweite Stellvertretung für die Dauer von 30 Monaten. Der Vorsitz und die erste Stellvertretung müssen Mitglieder
des Rundfunkrats aus verschiedenen Ländern sein.
(3) Die Mitglieder des Rundfunkrats haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung, Ersatz von Reisekosten sowie auf Tagegelder und Übernachtungsgelder nach Maßgabe der Hauptsatzung.
Klar doch - noch eine weitere Abteilungseröffnung im Supermarkt der Selbstbedienung! Und die Hauptsatzung regelt dann die "Aufwandsentschädigungen", die wie bisher auch recht opulent ausfallen dürften. Für die Teilnahme an einer Sitzung des ÖRR-Rundfunkrates bekommen diese "Räte" dann mehr Geld als andere im ganzen Monat verdienen. Mit dem Unterschied, dass es der Bevölkerung per Zwangsbeitrag abgepresst wird Einfach nur armseelig, dieses zementieren der Lohnsklaverei durch willfährige Politiker! Und was mich am meisten abstößt ist die Präsenz der Gewerkschaften - wie gerade Ver.Di -, welche die Altersversorgungswerke beim ÖRR mit ihrer mehr als fürstlichen Altersversorgung ausgehandelt haben.
Und dieser Paragraph hier ist ja wohl wirklich gelungen:
§ 20 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Davon wählt der Rundfunkrat neun Mitglieder aus seiner Mitte, die nicht von den Landtagen entsandt worden sein dürfen; sieben davon müssen Mitglieder aus Baden-Württemberg und zwei aus Rheinland-Pfalz sein. Drei Mitglieder entsendet der Landtag von Baden-Württemberg, ein Mitglied der Landtag von Rheinland-Pfalz. Zwei Mitglieder entsendet die Landesregierung von Baden-Württemberg, ein Mitglied die Landesregierung von Rheinland-Pfalz. Zwei Mitglieder entsendet der Personalrat, und zwar eines aus jedem
Land. Für jedes Mitglied kann eine Vertretung bestellt werden. Die Vertretung eines vom Rundfunkrat entsandten Mitglieds wählt der Rundfunkrat; sie muss diesem nicht angehören.
(2) Bei der Entsendung der Mitglieder ist ein angemessener Geschlechterproporz zu wahren. Von den nach Absatz 1 Satz 2 gewählten Mitgliedern müssen hierzu auf Frauen und Männer je mindestens vierzig vom Hundert entfallen. Die Landesregierung Baden-Württemberg und der Personalrat müssen jeweils eine Frau und einen Mann entsenden. In den anderen Fällen muss bei der Nachfolge für ein Mitglied eine Frau entsandt werden, wenn zuvor ein Mann entsandt war, oder ein Mann, wenn zuvor eine Frau entsandt war.
(3) Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben die Interessen des SWR zu fördern. Sie sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden.
(4) § 16 Abs. 3 gilt für Mitglieder des Verwaltungsrats entsprechend.
Aha - es sind also die Interessen des SWR zu fördern! Und wer fördert und wahrt die Interessen der Bürger? Mehr noch, Sie sind bei der Erfüllung ihrer "Aufgaben" nicht an "Aufträge" oder "Weisungen" gebunden. Na, dann wohl auch nicht an die der Landesrechnungshöfe? Mit anderen Worten: die Diktatur des ÖRR wird mehr und mehr Wirklichkeit, die Bürger sind nur noch finanzielle Melk-Kühe.
Fazit: Dieser "Staatsvertrag" ist eine Farce und ein weiterer Schlag ins Gesicht der Bürger in diesen beiden Ländern, der am besten erst gar nicht ratifiziert werden sollte! Noch besser, man sollte diesen ganzen ÖRR-Dreck entweder endlich abschaffen oder diesen ganzen Mist endlich privatisieren! Dann sehen wir, inwieweit die Akzeptanz bei den Bürgern noch vorhanden ist! Nur um "Sendezeiten für Notfälle" zur Verfügung gestellt zu bekommen, soll der Bürger für dreihundert Gramm Schnitzel eine ganze Sau zahlen? Nicht mit mir!!
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)