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Autor Thema: Was bisher geschah.....  (Gelesen 105562 mal)

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Re: Was bisher geschah.....
#210: 09. Januar 2014, 14:28

Ich habe eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe laufen.
Vom Gericht habe ich noch keine Rechnung und auch keinen Termin für die mündliche Verhandlung.

Im Gegensatz zu den ÖRR bringe ich nur Nachrichten, wenn es auch etwas Neues zu berichten gibt.

Bei mir ist die Situation fast gleich. Ich habe die Klage eingereicht, aber noch keinen Kostenbescheid usw. bekommen.

Insofern nicht verzagen... Die Gerichte hoffen vermutlich auf einen Entscheid von höherer Stelle.


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Re: Was bisher geschah.....
#211: 09. Januar 2014, 17:01
Naja habe mich dazu entschlossen nur noch per BM Infos zu geben.Falls Fragen bestehen gerne per BM. Diese Angebot gilt besonders für Sophia und Roggi,und die jenigen die mir weitergeholfen haben.

Aber wenn ich mir die letzte Zeit immer wieder die tausenden neuen Thread ansehe,die immer wieder eine Wiederholung der Fragen sind,kann ich nur den Kopf schütteln.

Da wird gepostet und geholfen wo es geht,obwohl man nur die Suchfunktion tätigen müsste.Aber Leute die mitten in einer Klage stecken,da kommt nix.

Von daher wünsche ich jeden viel Glück in seiner Strategie,bin raus aus dem Forum.

LG
Mich wundert es auch, das immer wieder ähnliche Fragen in neuen Threads auftauchen, aber entweder es ist wirklich für manche so kompliziert, oder der Betrugservice fragt hier anonym nach, um das Gesetz für die Zukunft fluchtsicherer zu machen.
Was deine Klage betrifft, die kann mittlerweile fast nur noch mit Paragraphen und Gesetzen zum Erfolg geführt werden. Kosten, Einzelrichter, Feststellungsklage und dergleichen ist auch nichts, wo ich mich mit auskenne. Nachdem hier die Argumente und Begründungen fein säuberlich ausgearbeitet wurden, kommen wir wohl doch an einen Punkt, wo wir ohne Kenntnisse in Jura oder Verwaltungsrecht nicht so einfach weiterkommen. Dass hier im Forum diesbezüglich keine Infos kommen, hat mich schon immer gewundert, weil doch auch Juristen von diesem Unrecht als Zwangsbeitragszahler betroffen sind. Es wird nicht mehr lange dauern, dann kommen gehäuft solche Fragen über die vorgehensweise mit Anfechtungsverfahren und Feststellungsklagen, spätestens wenn der Beitragsservice sich entschließt, Widerspruchsbescheide massenweise zu verschicken. Da Person Y nur durch Erfahrung von anderen Hilfe bekommen könnte, weil ja das Wissen hier fehlt, sollte yvonne nicht so schnell verzagen, denn wenn fundiertes Wissen und Erfahrung fehlen, dann kann man nur aus anderen Bereichen in ähnlichen Fällen Berichten. Ich kann nur vermuten, dass da noch keine Antworten auf deine Fragen gekommen sind, weil niemand etwas schreiben möchte, was nicht wirklich sicher ist.


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Re: Was bisher geschah.....
#212: 09. Januar 2014, 19:48
Dass hier im Forum diesbezüglich keine Infos kommen, hat mich schon immer gewundert, weil doch auch Juristen von diesem Unrecht als Zwangsbeitragszahler betroffen sind.

Für die ist dieses Forum aber unattraktiv, weil hier zu viele in einer Traumwelt leben und von der Realität nur passende Bruchstücke wissen wollen. Außerdem ist der Anteil an reinem Frustablassen zu hoch.

Zur Sache:

Nummer 1 könnte man auch im Forum suchen. Wenn ein Einzelrichter entscheidet, wird normalerweise keine Berufung zugelassen. Das ist vorteilhaft, wenn man gewinnt, aber nachteilig, wenn man verliert und in die Berufung gehn will. In letzterem Fall müsste man die Zulassung der Berufung z.B. unter Bezug auf die grundsätzliche Bedeutung gesondert beantragen, was sicher leichter ist, wenn man sich deshalb schon gegen die Übertragung auf einen Einzelrichter gewendet hat. Generell ist man halt bei einem Einzelrichter stärker auf diesen angewiesen. Wenn man die Erfolgschancen eher gering sieht, ist es leichter, bloß einen überzeugen zu müssen. Ob in einer Verwaltungsgerichtskammer wirklich auch Laienrichter vertreten sind (was ein Vorteil sein könnte), weiß ich nicht. Tendenziell wird ein vollwertiges Verfahren mit Kammer länger dauern.

Was mit dem "angekündigten Feststellungsantrag" ist, ist spekulativ, weil wir den nicht kennen. Wenn er wirklich bloß angekündigt ist, sollte deswegen auch keine Gebühr fällig werden, ansonsten würd die Einstellung eines separaten Verfahrens normalerweise eine drittelte Gebühr kosten.

Ansonsten klingt es aber für mich danach, dass die Anfechtungsklage mit der bereits bezahlten Gebühr abgegolten ist. Der Untätigkeitsteil wird dann halt effektiv von der Seite mitbezahlt, die die Hauptsache verliert (ohne zusätzliche Kosten). Das ist auch der in der VwGO vorgesehene Ablauf.

Wenn es korrekt ist, dass der Feststellungsantrag effektiv nicht über den Anfechtungsantrag hinausgeht, ist es sicher sinnvoll, ihrem Rat zu folgen. Die Unzulässigkeit ist dann so gut wie sicher.


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Re: Was bisher geschah.....
#213: 09. Januar 2014, 21:22
Nummer 1 könnte man auch im Forum suchen. Wenn ein Einzelrichter entscheidet, wird normalerweise keine Berufung zugelassen. Das ist vorteilhaft, wenn man gewinnt, aber nachteilig, wenn man verliert und in die Berufung gehn will. In letzterem Fall müsste man die Zulassung der Berufung z.B. unter Bezug auf die grundsätzliche Bedeutung gesondert beantragen, was sicher leichter ist, wenn man sich deshalb schon gegen die Übertragung auf einen Einzelrichter gewendet hat.

Wo ist der Vorteil beim Einzelrichter, wenn man gewinnt? Dann wird die Rundfunkanstalt die Zulassung der Berufung unter Bezug auf die grundsätzliche Bedeutung gesondert beantragen, und sicher wird es ihr
stattgegeben, oder?

Wir haben gelesen, es wären ca 600 Klagen anhängig. Urteile kennen wir aber wenige. Es wäre interessant zu
wissen, ob alle vom Einzelrichter behandelt werden, und wie die Rundfunkanstalt darauf reagiert. Wenn sie auf
ihr Erfolg setzt, wird wahrscheinlich schweigen. Wenn der Richter ein normaler Bürger ist und 3 Stunden am
Tag fernsieht, ist die Wahrscheinlichkeit, dass man verliert, nicht gering, obwohl das Unrecht für Nicht-Verbraucher deutlich sein sollte.


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Re: Was bisher geschah.....
#214: 09. Januar 2014, 22:26
Wo ist der Vorteil beim Einzelrichter, wenn man gewinnt? Dann wird die Rundfunkanstalt die Zulassung der Berufung unter Bezug auf die grundsätzliche Bedeutung gesondert beantragen, und sicher wird es ihr stattgegeben, oder?

Wenn sie eine grundsätzliche Bedeutung sieht, müsste sie aber auch schon Bedenken bei der Übertragung auf einen Einzelrichter äußern. Abgesehn davon gibts schon Fälle, wo bei durchaus grundsätzlicher Bedeutung ein Antrag auf Zulassung der Berufung abgewiesen wird, z.B. hier (das war aber in der ersten Instanz trotzdem eine Kammerentscheidung). Richtig ist wohl, dass die Wahrscheinlichkeit dafür bei grundsätzlicher Argumentation ziemlich gering ist; das ist eher ein Aspekt für individuelle Befreiungssachen oder so.

Wenn der Richter ein normaler Bürger ist und 3 Stunden am Tag fernsieht, ist die Wahrscheinlichkeit, dass man verliert, nicht gering, obwohl das Unrecht für Nicht-Verbraucher deutlich sein sollte.

Ob es subjektiv Unrecht ist, ist Richtern normalerweise völlig egal. In den Standardfällen sind die Gesetze eigentlich völlig klar, fraglich ist bloß die Verfassungsmäßigkeit. Wenn ein Einzelrichter da Zweifel hat, wird er vermutlich eh die ganze Kammer entscheiden lassen. Insofern fährt man eventuell besser, wenn von vornherein die ganze Kammer entscheidet (wobei die in den meisten Fällen auch bloß die Ansicht des Berichterstatters abnickt).


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Re: Was bisher geschah.....
#215: 09. Januar 2014, 23:15
Dass hier im Forum diesbezüglich keine Infos kommen, hat mich schon immer gewundert, weil doch auch Juristen von diesem Unrecht als Zwangsbeitragszahler betroffen sind.

Für die ist dieses Forum aber unattraktiv, weil hier zu viele in einer Traumwelt leben und von der Realität nur passende Bruchstücke wissen wollen. Außerdem ist der Anteil an reinem Frustablassen zu hoch.
In diesem Forum mangelt es durchaus nicht an Juristen , nur schafft es von denen keiner zu einer klaren Ansage . Angesichts der verworrenen Rechtslage haben selbst diese Gelehrten des Rechts keinen Plan A. Bleibt uns also nur Plan B , und genau darum geht es hier in diesem Forum . Hilfe zur Selbsthilfe.
Na klar lebt dieses Forum in einem Traum , dem Wunschtraum dass diesem ÖRR-Geschwür endlich Einhalt geboten wird.
Die reale Traumwelt wird statt dessen auf unser aller Kosten im Schlaraffenland des ÖRR gelebt.
Passende Bruchstücke ist leider zu allgemein und nichts sagend , trifft genauso auf die Gegenseite zu.
Frustablassen ist bei diesem Thema einfach unvermeidbar , hier kann man nicht nur warme Worte und/oder juristische Fachsimpelei erwarten. Hier trifft sich der gesamte Querschnitt aller Meinungen und Gedanken. Die mitunter gefühlt frustige Stimmung kommt zumeist von den Neuankömmlingen in diesem Forum und dürfte wohl ausreichend Verständnis erwarten lassen. Wir sind hier nicht beim Kaffeekränzchen und reden über den letzten Urlaub. Anfänglicher Frust weicht meist bald der konstruktiven Sachlichkeit.



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Re: Was bisher geschah.....
#216: 09. Januar 2014, 23:24
Ob es subjektiv Unrecht ist, ist Richtern normalerweise völlig egal.

Das ist die Theorie. Die Einschränkung der Grundrechte ist meiner Meinung nach deutlich, und sie wird
im Gesetz nicht genannt, wie Art 19 GG erfordert. Dies wird aber mit aller Energie geleugnet, und das
wird wahrscheinlich auch ein Richter tun, wenn für ihn Fernsehen wie Essen und Atmen ist. Die
Rundfunkanstalt antwortete mir schon, dass sie keine Verletzung der negativen Meinungsfreiheit
oder Religionsfreiheit sehe. Die Abgeordneten in abgeordnetenwatch leugnen es auch ständig.
Natürlich können sie es nur leugnen: werden sie sagen, die Rundfunkfreiheit der Anstalten gehe der
Meinungs-, Gewissens- und Informationsfreiheit der Bürger vor? Wenn das ganze Kollegium entscheidet,
wird vielleicht ein bewusster Richter etwas auf die anderen bewirken.


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Re: Was bisher geschah.....
#217: 10. Januar 2014, 01:33
Das ist die Theorie. Die Einschränkung der Grundrechte ist meiner Meinung nach deutlich, und sie wird im Gesetz nicht genannt, wie Art 19 GG erfordert.
Wo du mal wieder § 19 GG erwähnst, das Zitiergebot. Hier im Forum waren mal Ausnahmen vom Zitiergebot zu finden, die betrafen den Rundfunk. Deshalb habe ich das verworfen und nicht weiter verfolgt. Der RBStV betrifft aber nicht den Rundfunk, sondern die Beitragserhebung, und da sollten wir auf das Zitiergebot nicht verzichten. Danke für die Anregung, Sophia.Orthoi


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Re: Was bisher geschah.....
#218: 08. Februar 2015, 17:47
Hallo,

bis jetzt ist bei meiner Klage noch nichts passiert.

Das VG hat mir nur eine neue Zuständigkeit (andere Kammer und AZ) mitgeteilt.

Ich habe mal das neue Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats nachgereicht.

Grüße


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Re: Was bisher geschah.....
#219: 04. März 2015, 22:04
Hallo werte Mitstreiter,

Person XY ist schon einen Schritt weiter und hat die Antwort/Stellungnahme einer Rundfunkanstalt auf das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats, welches in der Klage vor dem VG mit eingereicht wurde.

Die Antwort möchte Person XY euch in anonymisierter Form nicht vorenthalten.

Konstruktive Meinungen dazu sind ausdrücklich erwünscht.

Grüße


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Re: Was bisher geschah.....
#220: 04. März 2015, 23:58
Ja bitte. Stell das mal hier rein.


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Re: Was bisher geschah.....
#221: 05. März 2015, 11:49
@Rundfunkbeitragsablehner - Auf diese Stellungnahme bin ich ja auch gespannt. Die reden doch garantiert wieder um den heißen Brei. ::)


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Re: Was bisher geschah.....
#222: 05. März 2015, 12:21
lol

"Aus ökonomischer Sicht ist der Beitrag eine Steuer" heißt für den Beklagten, dass es keine Steuer ist? Sind die auf den Kopf gefallen?

Erster Paragraph kann von den Beklagten auch gern weggelassen werden, schließlich sollte es vor Gericht egal sein, wer die Argumente äußert. Mit den Argumenten sollte sich befasst werden.
Edit: Eigentlich ist der komplette Rest ziemlich unbedeutend. Ja, dass Gerichte der ersten Instanz die Beiträge als Beiträge anerkannt haben ist bekannt, aber gerade daraus ergab sich ja die Notwendigkeit, weitere Gutachten zu stellen, die das Gegenteil aufzeigen. Hätten die Gerichte anders entschieden wäre der Beitrag schon lange weg und dementsprechend keine Gutachten erforderlich.

Edit2: Ansonsten würde mich interessieren, ob ein Beitrag, der ökonomisch eine Steuer darstellt (was der Beklagte hier ja akzeptiert) rechtlich keine Steuer sein kann. Wie wird das denn begründet?


Edit "Bürger":
Hier bitte keine weitere themenabschweifende Dikussion zum Gutachten.
Dafür gibt es andere Threads. Danke :police: ;)


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Re: Was bisher geschah.....
#223: 14. März 2015, 10:36
Hallo,
die mündliche Verhandlung einer fiktiven Person A ist am 31.3.2015 am VG Magdeburg.
..aber Person A ist im Moment nicht in der Lage aus gesundheitlichen Gründen  daran teilzunehmen.
Es muss weitergehen!!!
1. könnte A versuchen das Verfahren ruhen zu lassen (wegen ihrer Krankheit und einer höchstrichterlichen Klärung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen)
2. könnte A einen kompetenten Mitstreiter (Freiwillige bitte vortreten) eine Vollmacht erteilen.
3. könnte A sich beim Gericht aus gesundheitlichen Gründen entschuldigen und die Verhandlung ohne ihr laufen lassen.
Der 3.Punkt würde Person A am meisten wehtun.

Gibt es eigentlich in Sachsen-Anhalt noch mehr Klagen??

Grüße



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Re: Was bisher geschah.....
#224: 14. März 2015, 14:02
Ja, Punkt 3, schriftliches (möglichweise Plagiats-)Urteil von denen, sollten wir, meiner Meinung nach auch, auf alle Fälle versuchen zu verhindern!

Im selben Verwaltungsgerichtsbarkeits-Bereich bin ich auch (meine Kontaktdaten schreibe ich gleich mal per P.M.). Da wir hier leider in einer sehr provinziellen Gegend (Sachs.-Anh.) wohnen,
müssen wir leider davon ausgehen, dass diese hiesigen Gerichte nicht so fortschrittlich sind wie bspw. die Verwaltungsgerichte in Frankfurt und Karlsruhe, die Ruhendstellungen zugelassen haben.
Jetzt noch ca. 2 Wochen bis zum Termin 31/01/2015.

Anm.: Lt. dem VG Neust./Weinstr. soll es angeblich auch möglich sein, einen Terminverlegungsantrag einzureichen ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11765.msg80090.html#msg80090 ) .
Da würden die aber bestimmt einen Nachweis (ärztl. Bescheinigung) verlangen.

Vielleicht haben ja unsere Mitstreiter auch noch Ideen dazu.

Markus



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