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Autor Thema: Was bisher geschah.....  (Gelesen 113181 mal)

S
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Re: Was bisher geschah.....
#180: 02. Dezember 2013, 08:31
Frage: ist das der ganze Widerspruchsbescheid? Also keine Rechtsbehelfsbelehrung? Oder fehlt eine Seite bei dem Scannen?

Bedeutet das vielleicht, dass die RA eine Fortsetzung der Sache schon bei der "Untätigkeitsklage" (mit unbekannten Anträgen) sieht?


So und hier die Ablehnung des Widerspruchs mit Begründung.

Ich hoffe das viele hier eine Hilfestellung bieten können bezüglich einer Klage gegen die Ablehnung.
Weitere Niederlagen kann sich Person Y nicht mehr leisten,sollte keine wirkliche Hilfestellung gegeben werden ,muss sich Person Y leider dem System beugen und zahlen.

Tut mir leid aber ich finde dies schon eine Frechheit das Person Y die volle Summe der Untätigkeitsklage tragen muss mit der Begründung die ihr selbst oben entnehmen könnt.

Wir werden halt keine Chance haben,der Staat ist halt dreckig und hängt mit drin.

Lg Person A

Ja dies ist der ganze Widerspruch,die Seite mit der Rechtsbehelfbelehrung habe ich jetzt nicht mit gescannt,weil die ist ja allseits bekannt.

Es ist also nicht der ganze Widerspruchsbescheid, denn die Rechtsbehelfsbelehrung gehört dazu.

Wie gesagt, würde ich sofort die Aufhebung des Bescheids von Datum1 in der Fassung des Widerspruchsbescheids von
Datum2 beantragen, und mir sofort Hilfe von einem Anwalt suchen, oder das Gericht fragen, vielleicht den Richter selbst. Darauf auf Deine nicht normalen Anträge hinweisen. Meine Meinung.

In der Rechtsbehelfsbelehrung steht, dass Du innerhalb eines Monats klagen kannst, nicht wahr? Sollst Du also klagen oder geht die "Untätigkeitsklage" mit einem neuen Antrag weiter? Das ist die Frage jetzt.



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y
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Re: Was bisher geschah.....
#181: 02. Dezember 2013, 18:58

Es ist also nicht der ganze Widerspruchsbescheid, denn die Rechtsbehelfsbelehrung gehört dazu.

Wie gesagt, würde ich sofort die Aufhebung des Bescheids von Datum1 in der Fassung des Widerspruchsbescheids von
Datum2 beantragen, und mir sofort Hilfe von einem Anwalt suchen, oder das Gericht fragen, vielleicht den Richter selbst. Darauf auf Deine nicht normalen Anträge hinweisen. Meine Meinung.

In der Rechtsbehelfsbelehrung steht, dass Du innerhalb eines Monats klagen kannst, nicht wahr? Sollst Du also klagen oder geht die "Untätigkeitsklage" mit einem neuen Antrag weiter? Das ist die Frage jetzt.

Hallo Sophia,

also in der Rechtsbehelfsbelehrung steht: Gegen den angefochteten Beitragsbescheid in der Fassung dieses Widerspruchsbescheids kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim ..........erhoben werden. Einen Anwalt kann Y leider sich nicht leisten.


So jetzt mal zu den heutigen Ereignissen.
Zu allererst rief Person Y bei ihrer Rechtsschutzversicherung an und bat um rechtlichen Beistand,pustekuchen die Erfolgschancen wären so gering, da würde man dieses Risiko nicht eingehen.Ja das war die nette Antwort der Dame.Dann wurde die Frage gestellt warum Y überhaupt Widerspruch eingelegt hat.Y argumentierte mit Wieso zahlen für etwas was nicht genutzt wird ect.,nunja die Anwort der Dame: Sie könne sich nicht vorstellen das ich kein TV,Radio oder PC hätte in der heutigen zeit.

Was damit gesagt werden soll. Auf die RSV braucht ihr nicht zu bauen,die helfen euch nicht.


So der Anruf beim VG lief konstruktiver.

Das weitere Vorgehen sollte jetzt so aussehen das Person Y gegen den Widerspruchsbescheid eine Klage einreichen soll.
Mit im Inhalt sollte die begründung sein
-  wieso Y der Auffassung ist,dass das Schreiben vom WDR bezüglich der Untätigkeitsklage falsch begründet sei.
- das die Untätigkeitsklage jetzt kein Bestand mehr hat, da der Widerspruchsbescheid jetzt ergangen sei.
- eine Begründung wieso gegen den negativen Widerspruch Klage erhoben wird.

So das heisst jetzt die Antwort des WDR bezüglich der Untätigkeitsklage von Y auseinander nehmen und zu begründen,dazu dasselbe Spiel mit dem Widerspruchsbescheid.Wer helfen kann und möchte nur zu,bin sehr dankbar für jede Hilfe.Schickt alle Links,Musterschreiben,Internetseiten die ihr finden könnt,die helfen könnten.

Kann Y nicht wieder den selben Textbaustein nehmen wir bei dem Widerspruch,war paar Seiten lang. Aber dies hat ja das Gericht schon mit der Untätigkeitsklage zugesandt bekommen.


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S
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Re: Was bisher geschah.....
#182: 02. Dezember 2013, 19:18

Es ist also nicht der ganze Widerspruchsbescheid, denn die Rechtsbehelfsbelehrung gehört dazu.

Wie gesagt, würde ich sofort die Aufhebung des Bescheids von Datum1 in der Fassung des Widerspruchsbescheids von
Datum2 beantragen, und mir sofort Hilfe von einem Anwalt suchen, oder das Gericht fragen, vielleicht den Richter selbst. Darauf auf Deine nicht normalen Anträge hinweisen. Meine Meinung.

In der Rechtsbehelfsbelehrung steht, dass Du innerhalb eines Monats klagen kannst, nicht wahr? Sollst Du also klagen oder geht die "Untätigkeitsklage" mit einem neuen Antrag weiter? Das ist die Frage jetzt.

Hallo Sophia,

also in der Rechtsbehelfsbelehrung steht: Gegen den angefochteten Beitragsbescheid in der Fassung dieses Widerspruchsbescheids kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim ..........erhoben werden. Einen Anwalt kann Y leider sich nicht leisten.


So jetzt mal zu den heutigen Ereignissen.
Zu allererst rief Person Y bei ihrer Rechtsschutzversicherung an und bat um rechtlichen Beistand,pustekuchen die Erfolgschancen wären so gering, da würde man dieses Risiko nicht eingehen.Ja das war die nette Antwort der Dame.Dann wurde die Frage gestellt warum Y überhaupt Widerspruch eingelegt hat.Y argumentierte mit Wieso zahlen für etwas was nicht genutzt wird ect.,nunja die Anwort der Dame: Sie könne sich nicht vorstellen das ich kein TV,Radio oder PC hätte in der heutigen zeit.

Was damit gesagt werden soll. Auf die RSV braucht ihr nicht zu bauen,die helfen euch nicht.


So der Anruf beim VG lief konstruktiver.

Das weitere Vorgehen sollte jetzt so aussehen das Person Y gegen den Widerspruchsbescheid eine Klage einreichen soll.
Mit im Inhalt sollte die begründung sein
-  wieso Y der Auffassung ist,dass das Schreiben vom WDR bezüglich der Untätigkeitsklage falsch begründet sei.
- das die Untätigkeitsklage jetzt kein Bestand mehr hat, da der Widerspruchsbescheid jetzt ergangen sei.
- eine Begründung wieso gegen den negativen Widerspruch Klage erhoben wird.

So das heisst jetzt die Antwort des WDR bezüglich der Untätigkeitsklage von Y auseinander nehmen und zu begründen,dazu dasselbe Spiel mit dem Widerspruchsbescheid.Wer helfen kann und möchte nur zu,bin sehr dankbar für jede Hilfe.Schickt alle Links,Musterschreiben,Internetseiten die ihr finden könnt,die helfen könnten.

Kann Y nicht wieder den selben Textbaustein nehmen wir bei dem Widerspruch,war paar Seiten lang. Aber dies hat ja das Gericht schon mit der Untätigkeitsklage zugesandt bekommen.

Y hat beantragt, einen Bescheid auszustellen oder ähnliches, und das hat er bekommen. Wahrscheinlich werden die Kosten der RA auferlegt, wir warten. Hat Y die Frage gestellt, ob die Untätigkeitsklage als Anfechtungsklage fortgesetzt werden kann?

Das Problem ist offensichtlich, dass Y nicht von Anfang an die Aufhebung des Bescheids beantragt hat.

Also, weiter machen ...

Hat Y mit dem Richter gesprochen?

Ich begreife nicht, warum die Antwort der RA auf die Untetigkeitsklage jetzt von belang ist.



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y
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Re: Was bisher geschah.....
#183: 02. Dezember 2013, 20:00


...

Ja die Frage von Y war wie man die Klage definieren soll,ob Anfechtungsklage oder verplichtungsklage.
Die Dame meinte das man nur Klage schreiben soll.
Mit dem Richter habe ich nicht gesprochen,weiss gar nicht ob schon ein Richter dafür zuständig ist.
Aufhebung des Bescheids wird in der Klage mit definiert.

Klage wird jetzt formuliert,ob dies dann formell und inhaltlich richtig ist,werden wir sehen und st mir auch egal.

Bezüglich der Anwort der RA muss nicht unbedingt eingegangen werden,ist aber besser wenn man deren Ansichten nicht teilt,wieso auch immer.



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xrw

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Re: Was bisher geschah.....
#184: 02. Dezember 2013, 21:06
Einen Anwalt kann Y leider sich nicht leisten.

Dann ist es aber unklug, eine Untätigkeitsklage zu machen, mit der man schneller an den Punkt kommt, wo man ohne Anwalt nicht mehr weiterkommt. Solang nicht mindestens das Verfahren vor dem bayrischen Verfassungsgerichtshof entschieden ist, wird garantiert nichts endg@ltig positiv von einem einfachen Verwaltungsgericht entschieden, und danach gibts Anwaltszwang.


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Re: Was bisher geschah.....
#185: 03. Dezember 2013, 05:43
Einen Anwalt kann Y leider sich nicht leisten.

Dann ist es aber unklug, eine Untätigkeitsklage zu machen, mit der man schneller an den Punkt kommt, wo man ohne Anwalt nicht mehr weiterkommt. Solang nicht mindestens das Verfahren vor dem bayrischen Verfassungsgerichtshof entschieden ist, wird garantiert nichts endg@ltig positiv von einem einfachen Verwaltungsgericht entschieden, und danach gibts Anwaltszwang.


Tja nun ist es zu spät. Wird Prozess verloren dann wird halt gezahlt.Geld ist auf seine gepackt. Wenigstens wurde es versucht.
Nunja die Untätigkeitsklage wurde nur auf anraten hier im Forum getätigt,jetzt diese Antwort zu hören ist schon bissl traurig.Da es doch Sinn gemacht hätte zu warten  :-[

P.S Weiss denn jemand wie hoch sich die Kosten für die Klage beziffern lässt? Offene Zahlungen stehen bei knapp - 225€.


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Re: Was bisher geschah.....
#186: 03. Dezember 2013, 05:57
Seh es trotzdem positiv: Du hast dich erfolgreich zur Wehr gesetzt. Das solltest du auch weiterhin tun, die Erfolgsaussichten stehen gut. Da bald höchstrichterliche Urteile erwartet werden, die örR hoffentlich verliert, bist du mit bei denen dabei, die nicht gezahlt haben. Wenn örR gewinnt, hat ganz Deutschland verloren, dann begeben wir uns gemeinschaftlich in das Sklaventum und bejammern Unterdrückung und Repressalien seitens der Medienkonzerne, melden unsere Wohnungen ab, leben auf der Strasse und alles wird gut.
Spass beiseite, soweit kommt es nicht.


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Re: Was bisher geschah.....
#187: 03. Dezember 2013, 08:39
Dann ist es aber unklug, eine Untätigkeitsklage zu machen, mit der man schneller an den Punkt kommt, wo man ohne Anwalt nicht mehr weiterkommt. Solang nicht mindestens das Verfahren vor dem bayrischen Verfassungsgerichtshof entschieden ist, wird garantiert nichts endg@ltig positiv von einem einfachen Verwaltungsgericht entschieden, und danach gibts Anwaltszwang.

Ich bin nicht ganz sicher, ob es unklug war: das Gericht könnte das Verfahren für eine Zeit aussetzen, bis alles klar ist.

Ich glaube nicht, dass Y verloren hat, mal warten.

Ich hätte trotzdem nicht eine Untätigkeitsklage erhoben, weil ich nicht wusste, wie es geht. Deswegen finde ich gut,
hier über Erfahrungen zu reden, wir lernen. Ich habe auch einige Bücher nachgeschlagen. Jetzt würde ich doch wagen,
eine Untätigkeitsklage zu erheben. :)

Schade, dass kein Rechtsanwalt hilft, Rechtsanwälte "helfen" nur, wenn man ihnen Geld gibt. Sie haben ja Jura studiert,
um Geld zu verdienen.

Yvonne:

Zitat
Ja die Frage von Y war wie man die Klage definieren soll,ob Anfechtungsklage oder verplichtungsklage.
Die Dame meinte das man nur Klage schreiben soll.

Und so würde ich tun.

Ich würde übrigens auch mal in Wikipedia lesen, was der Unterschied zwischen Anfechtungsklage oder Verplichtungsklage ist. Es ist gut zu wissen, um sich sicherer zu fühlen.


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xrw

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Re: Was bisher geschah.....
#188: 03. Dezember 2013, 13:07
das Gericht könnte das Verfahren für eine Zeit aussetzen, bis alles klar ist.

Das wird aber nicht passieren, solang nichts auf höherer Ebene anhängig ist. Die Verfahren vor dem bayrischen Verfassungsgerichtshof, die zudem nur bedingt für konkrete Beitragsbescheide von privaten Haushalten relevant sind, wird ein Verwaltungsgericht in NRW nicht interessieren.

Die einzige Chance ist, dass das Gericht (oder eventuell zuvor ein anderes) unmittelbar eine Vorlage ans Bundesverfassungsgericht macht und dieses sie annimmt.


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Re: Was bisher geschah.....
#189: 03. Dezember 2013, 19:32
@sophia

wenn du möchtest kann ich dir gerne ma die Untätigkeitsklage hochladen.

Aber sollte XRW recht haben,dann lass es besser mit der UK.Hätte besser auch auf mein Bauchgefühl sollen statt manchen Ratschlägen hier. ::)

Ein erstes Muster der Klage werde ich morgen oder übermorgen hochladen.

Bis dahin!


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Ragnar

Re: Was bisher geschah.....
#190: 06. Dezember 2013, 11:29
Hallo Yvonne,

ich habe gerade auch eine Untätigkeitsklage am Laufen bzw. versucht mein Anwalt diese gerade umzuwandeln da ich jetzt nach 5 Monaten endlich einen negativen Beschweid vom SWR erhalten habe. In der Untätigkeitsklage war aber auch schon die Option auf eine richtige Klage erhalten falls der SWR doch noch antworten sollte.
Mein Anwalt wird von meiner Rechtsschutzversicherung getragen. Die RS darf im normalfall nicht pauschalb ablehnen da bisher niemand weiss wie die ganze Sache ausgehen wird.

Ich versuch dich auf dem laufenden zu halten ob es klappt. Bei mir hat allerdings das Gericht noch nicht getagt.

Ragnar.



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Re: Was bisher geschah.....
#191: 06. Dezember 2013, 20:25
Hallo Yvonne,

ich habe gerade auch eine Untätigkeitsklage am Laufen bzw. versucht mein Anwalt diese gerade umzuwandeln da ich jetzt nach 5 Monaten endlich einen negativen Beschweid vom SWR erhalten habe. In der Untätigkeitsklage war aber auch schon die Option auf eine richtige Klage erhalten falls der SWR doch noch antworten sollte.
Mein Anwalt wird von meiner Rechtsschutzversicherung getragen. Die RS darf im normalfall nicht pauschalb ablehnen da bisher niemand weiss wie die ganze Sache ausgehen wird.

Ich versuch dich auf dem laufenden zu halten ob es klappt. Bei mir hat allerdings das Gericht noch nicht getagt.

Ragnar.

Vielen Dank,wie hast du es geschafft das dies die RS übernimmt?

Wäre schön wenn du mir vlt. die Schritte deines Anwalts übermitteln könntest bzw. evt. Textmuster zur Verfügung stellen kannst,gerne auch PM.
Bin gerade meine Klage am formulieren,da wäre mir so eine Hilfe gerade recht.

Lg Yvonne


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y
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Re: Was bisher geschah.....
#192: 07. Dezember 2013, 14:05
So hier ein erster Entwurf von Person Y

Verbesserungsvorschläge,Hilfen,Kritik ect erwünscht.

Wird noch dem Feintuning unterzogen und next Sa weggeschickt.


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Re: Was bisher geschah.....
#193: 07. Dezember 2013, 19:25

Zum Thema Grundgesetz:
Das würde ich noch ein wenig untermauern, damit die das nicht mit unbegründeten Argumenten abweisen, denn vor Gericht können die immer noch keine Grundgesetzverstösse erkennen, selbst wenn man das noch so gut begründet. Im Widerspruchsverfahren spielte es keine große Rolle, wie ausführlich begründet wurde. Jeder Widerspruch wurde abgelehnt. Vor Gericht hat jeder Grund aber eine ganz wichtige Bedeutung.



Zum Thema Steuer:
Das Bundesverfassungsgericht hat bezüglich der alten gerätebezogenen Rundfunkgebühren entschieden, dass es gerechtfertigt ist, wenn die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus geknüpft wird, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgerätes begründet wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6.9.1999 - 1 BvR 1013/99 -, Juris Rn. 13). Der Leistungsbezug wurde damals durch das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründet (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22.8.2012 - 1 BvR 199/11 -, Juris Rn. 16). Dieser Tatbestand steht jedoch in einer engeren Verbindung mit der Nutzungsmöglichkeit von Rundfunk als die bloße Inhaberschaft einer Wohnung.
Quelle: http://openjur.de/u/645444.html

Zum Thema Gleichheitssatz:
Nicht nur die Anzahl der Empfangsgeräte, sondern auch die wirtschaftliche Leistungskraft des Einzelnen wird mit dieser Steuer nicht berücksichtigt. Jemand mit geringem Einkommen wird stärker belastet wie jemand mit hohem Einkommen.

Zum Thema Grundversorgungsauftrag:
Die öffentlich-rechtlichen-Rundfunkanstalten verlangen, dass jeder zur Beitragszahlung herangezogen wird, damit die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet wird nach GG Artikel 5.
Da man keine Wahlfreiheit hat, muss das Angebot auf ein Minimum reduziert werden, denn nicht für alles, wofür die Möglichkeit des Empfangs besteht, will ich mitfinanzieren. Das Angebot kann ohne Einschränkung des Grundversorgungsauftrags um 17,98 Euro monatlich gekürzt werden.

Da hier vereinzelte Klageerwiderungen und Urteile zu sehen waren, konnte man sehen wie örR argumentieren. Da wird alles mit dem RBStV begründet, aber keine wirklichen Argumente angeführt. Die behaupten z.B., örR wäre "Besonders", ohne das zu Begründen. Diese leeren Argumente von denen kann man im Vorfeld zunichte machen, durch die Frage, was denn so Besonderes daran wäre usw.

Hab gerade leider keine Zeit mehr um das ausführlicher zu schreiben, aber mir fällt noch mehr ein.


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Re: Was bisher geschah.....
#194: 09. Dezember 2013, 21:46
Hier eine tolle Klage:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg55513.html#msg55513

Damit dürfte Y weiterkommen, um eigene Argumente erweitert sollte nichts mehr schiefgehen.


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