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Autor Thema: Jetzt kommt die Klage  (Gelesen 215258 mal)

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Re: Jetzt kommt die Klage
#105: 28. November 2013, 23:56
wimmerma, gewinn' mer ma !!!     ;D Herzlichen Dank für die Erstellung dieses Threads und die beigefügten Dokumente.

Ich habe allerdings die Klageschrift nirgends gefunden. Die Begründung der Klage wird aber wohl mit der des Widerspruches identisch sein, oder wurde die Klage hinsichtlich der Begründung noch erheblich erweitert oder detailliert? Dies wäre u. a. deshalb so interessant, weil das Verfahren immerhin mit Verweis auf die am BayVerfGH anhängigen Popularklagen ausgesetzt wurde.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#106: 29. November 2013, 09:55
So ist es, die Klagebegründung stützt sich vorrangig auf die Widerspruchsbegründungen.
Aus Gründen der Individualität habe ich die Klagebegründung aber nicht öffentlich gemacht. :D


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ana

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Re: Jetzt kommt die Klage
#107: 08. Dezember 2013, 13:22
Ich verfolge die Diskussionen hier und habe diverse Anregungen und Vorlagen auch selbst genutzt. Gerade eben wurde meine Klagebegründung fertig und ich möchte sie gern zur "Diskussion" reinstellen. Allerdings muss sie bald abgeschickt werden, habe noch ca. eine halbe Woche dafür Zeit.

Ana


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Re: Jetzt kommt die Klage
#108: 08. Dezember 2013, 13:44
Super Begründungsschreiben. Keine Polemik und sonstige unflätigen Bemerkungen...

Ich würde, ob es was bewirkt, oder nicht, die "Religionsfreiheit, und "Verstoß gegen europäische Konvention für Menschenrechte" einfügen.

Den Passus mit der Zurückstellung der Klage würde ich weglassen. Vermutlich kommt das Gericht von selbst auf euch zu, oder der Beklagte.
Dem Antrag auf Aussetzung des Vollzuges wurde schon stattgegeben, nehme ich an?

Diese Info stellen natürlich keinerlei Rechtsberatung dar.


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ana

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Re: Jetzt kommt die Klage
#109: 08. Dezember 2013, 15:07

Ich würde, ob es was bewirkt, oder nicht, die "Religionsfreiheit, und "Verstoß gegen europäische Konvention für Menschenrechte" einfügen.

Den Passus mit der Zurückstellung der Klage würde ich weglassen. Vermutlich kommt das Gericht von selbst auf euch zu, oder der Beklagte.
Dem Antrag auf Aussetzung des Vollzuges wurde schon stattgegeben, nehme ich an?



Das mit der Religionsfreiheit habe ich bewusst weggelassen, da es uns irgendwie nicht wirklich entspricht. Zum Thema "Verstoß gegen die europäische Konvention für Menschenrechte" bräuchte ich Infos, das lese ich jetzt zum ersten Mal.

Was den Antrag auf Aussetzung des Vollzuges betrifft: Nein, dem wurde nicht stattgegeben. Nehme ich das dann mit in die Klage hinein?

Erstmal danke für die Antwort,
Ana


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ana

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Re: Jetzt kommt die Klage
#110: 08. Dezember 2013, 15:15

Ich würde, ob es was bewirkt, oder nicht, die "Religionsfreiheit, und "Verstoß gegen europäische Konvention für Menschenrechte" einfügen.

Den Passus mit der Zurückstellung der Klage würde ich weglassen. Vermutlich kommt das Gericht von selbst auf euch zu, oder der Beklagte.
Dem Antrag auf Aussetzung des Vollzuges wurde schon stattgegeben, nehme ich an?



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Re: Jetzt kommt die Klage
#111: 08. Dezember 2013, 17:37
Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann m.E. nur gestellt werden, wenn dieser bereits im Widerspruchsverfahren gestellt und abgelehnt wurde oder wenn akut Zwangsvollstreckung droht.

Ich würde noch die Europarechtswidrigkeit als neue Beihilfe einwenden.

Ich füge mal den Text ein, mit dem ich die Europarechtswidrigkeit im Widerspruch gegen meinen 3. Beitragsbescheid ergänzend geltend gemacht habe:

Zitat von: M
Zur Europarechtswidrigkeit hatte ich bereits eingewandt, dass es sich um eine neue Beihilfe handelt. Nach neuesten Presseartikeln ist die Umstellung der Erhebungsform auch nicht aufkommensneutral – dies macht die Auffassung, dass es sich beihilferechtlich nur um eine Verwaltungsumstellung handelt, obsolet. Ich verweise auf das Gutachten von Herrn Ermano Geuer vom 23.01.2013, Fundstelle:
http://www.vzvnrw.de/fileadmin/user_upload/downloads/2013_01_23_Gutachten_VZVNRW_Rundfunkbeitrag.pdf . Danach ist die Einführung einer Beihilfe erst nach Notifizierung und Prüfung durch die EU-Kommission zulässig.

Näheres kannst Du in dem genannten Gutachten von H. Geuer ab Seite 18 nachlesen.

Ansonsten gefällt mir die Klage.

Viel Erfolg wünscht
Redfox alias "M"  8)


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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ana

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Re: Jetzt kommt die Klage
#112: 08. Dezember 2013, 18:00
Den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung haben wir gestellt. Er wurde im Widerspruchsbescheid zwar nicht explizit abgelehnt doch haben sie mit gleichem Datum ein zweites Schreiben geschickt, welches darauf hinweist dass der Widerspruch abgelehnt wurde und uns erneut zur Zahlung auffordert.

Müssen wir da auch wieder reagieren? Ein neuer Widerspruch?

Danke für die Tipps,
Ana





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Re: Jetzt kommt die Klage
#113: 08. Dezember 2013, 19:12
Es könnte beim Verwaltungsgericht ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden - vgl. § 80 Abs. 6 VwGO.

Dies könnte m.E. aber noch gemacht werden, wenn tatsächlich die Vollstreckung droht. (Ich nehme nicht an, dass der rbb während des Verwaltungsgerichtsverfahrens vollstreckt - ich habe jedenfalls noch nichts darüber gelesen bzw. betreffen noch Altfälle zur Gerätegebühr).

Ansonsten könnte noch eine Angabe zum Streitwert ergänzt werden, also der im Bescheid genannte Rundfunkbeitrag - dies ergibt sich zwar auch aus dem Sachverhalt, aber dies habe ich als Tip auf der Seite des Verw.-Gerichts Braunschweig noch gefunden: http://www.verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=25400&article_id=86891&_psmand=124


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Re: Jetzt kommt die Klage
#114: 09. Dezember 2013, 08:06
Den Hinweis auf die Verpflichtung der Richter am Verwaltungsgericht gem § 86 VwGO bla bla und so weiter würde ich mir auch sparen. Das wissen die selber.

Aber ansonsten: alles im grünen Bereich! Könnte man so abschreiben und ggfls. noch um einige persönlich betreffende Punkte ergänzen. Dazu gehört m. E. auch die Sache mit der Religionsfreiheit.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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ana

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Re: Jetzt kommt die Klage
#115: 09. Dezember 2013, 17:38
Okay, Religionsfreiheit und Europarechtswidrigkeit habe ich jetzt noch mit aufgenommen. Wollt ihr´s noch mal lesen?

Danke übrigens, dass es euch bzw. das hier gibt, es ist schon ein gutes Gefühl solche Unterstützung zu finden.

Ana


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    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Re: Jetzt kommt die Klage
#116: 09. Dezember 2013, 18:06
Ich habe - im Fall des WDR - zusätzlich noch die Zusammensetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat ausgewertet und bin darauf gekommen, dass diese beiden Gremien staatlich bzw. von (aufgrund ihrer Zusammensetzung und Finanzierung) zwangsläufig staatsnahen Organisationen dominiert wird und der WDR damit formal kein Träger eines verfassungskonformen ÖRR ist, da dafür Staatsferne zwingend vorgeschrieben ist.

Mal gucken was das VG Düsseldorf dazu sagt....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2013, 18:31 von DJ_rainbow«
Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

R
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Re: Jetzt kommt die Klage
#117: 09. Dezember 2013, 18:59
Eine kleine Änderung habe ich noch:

Unter 3.) muss es in Text und Überschrift "informationelle Selbstbestimmung" heissen und nicht "informelle".

Wollt ihr´s noch mal lesen?


Gerne. ;) Am besten gefällt mir das Zitat vom Eicher. ;D

Neugierige Grüße,
RF


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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ana

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Re: Jetzt kommt die Klage
#118: 09. Dezember 2013, 19:14
Gerne. ;) Am besten gefällt mir das Zitat vom Eicher. ;D

Neugierige Grüße,
RF


Tut mir leid, ich hab´s immer noch nicht raus, wie das mit den Zitaten funktioniert.
Aber hier jetzt die abschließende Version. Ich hoffe, sie findet eure Zustimmung denn sie ist bereits fix und fertig im Umschlag und soll morgen raus.

Gruß,
Ana


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Re: Jetzt kommt die Klage
#119: 09. Dezember 2013, 20:42

Tut mir leid, ich hab´s immer noch nicht raus, wie das mit den Zitaten funktioniert.

Ganz einfach: Oben links auf "Zitat" geklickt, den zu zitierenden Text zusammengekürzt und ab die Post.

(Sagt bescheid wenn es eine mündliche Verhandlung geben sollte - dann komme ich vorbei).

Gruß aus B.-Wilmersdorf,
RF


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