Hallöle, nehmen wir folgenden hypothetischen Fall an: Ein Beitragszahler bekam heute folgendes Schreiben. 3 Monate im Vorfeld Widerspruch eingelegt (alles fristgerecht)
Heute erhielt er nun folgendes Schreiben
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Adresskopf von ihm Adresskopf Beitragsservice
Rundfunkbeitrag
Sehr geehrter Herr XXX,
wir danken fir die Nachricht. Sie monieren den offenen Betrag ohne einen Grund anzugeben.
Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, erläutern Sie uns bitte Ihr Anliegen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständig zu Verfügung.
Beachten Sie bitte den Aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto weist bis einschliesslich 06.2013 einen
offen Betrag von 113,88 EUR auf. Bitte überweisen sie diesen Betrag und geben Sie dabei die
Beitragsnummer xxxxxx an. Unsere Bankverbindungen finden Sie auf der Rückseite.
Für Ihre Unterlagen haben wir die Daten des Beitragskontos zusammengestellt. Ist alles korrekt?
Falls nicht, teilen Sie uns Ihre Änderungen bitte mit. Gerne auch telefonisch. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Beitrags...
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Zettel 2
Daten zum Beitragskonto also Wohnort Nummer Buchungszeitraum und Art und Kontostand.
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Ist das jetzt die Antwort auf den Widerspruch des Beitragszahlers?
Muss er nun bekannt geben das ein Widerspruch in seinem Bundesland auch ohne "Monierung/Begründung" gültig ist?
Kommt jetzt der Teil mit dem Klagen, oder weist er drauf hin das er einen Widerspruchsbescheid grundsätzlich
ohne Begründung einreichen kann und zögert er es dann ein paar Wochen-Monate weiter raus?
Viele Grüsse
Borch