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Autor Thema: Post vom Ex GEZ Amt  (Gelesen 2527 mal)

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  • Beiträge: 2
Post vom Ex GEZ Amt
Autor: 19. Juni 2013, 21:59
Hallöle, nehmen wir folgenden hypothetischen Fall an: Ein Beitragszahler bekam heute folgendes Schreiben. 3 Monate im Vorfeld Widerspruch eingelegt (alles fristgerecht)



Heute erhielt er nun folgendes Schreiben
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Adresskopf von ihm                         Adresskopf Beitragsservice



Rundfunkbeitrag

Sehr geehrter Herr XXX,

wir danken fir die Nachricht. Sie monieren den offenen Betrag ohne einen Grund anzugeben.

Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, erläutern Sie uns bitte Ihr Anliegen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständig zu Verfügung.

Beachten Sie bitte den Aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto weist bis einschliesslich 06.2013 einen
offen Betrag von 113,88 EUR auf. Bitte überweisen sie diesen Betrag und geben Sie dabei die
Beitragsnummer xxxxxx an. Unsere Bankverbindungen finden Sie auf der Rückseite.

Für Ihre Unterlagen haben wir die Daten des Beitragskontos zusammengestellt. Ist alles korrekt?
Falls nicht, teilen Sie uns Ihre Änderungen bitte mit. Gerne auch telefonisch. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Beitrags...

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Zettel 2
Daten zum Beitragskonto also Wohnort Nummer Buchungszeitraum und Art und Kontostand.

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Ist das jetzt die Antwort auf den Widerspruch des Beitragszahlers?
Muss er nun bekannt geben das ein Widerspruch in seinem Bundesland auch ohne "Monierung/Begründung" gültig ist?
Kommt jetzt der Teil mit dem Klagen, oder weist er drauf hin das er einen Widerspruchsbescheid grundsätzlich
ohne Begründung einreichen kann und zögert er es dann ein paar Wochen-Monate weiter raus?

Viele Grüsse
Borch


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2013, 22:09 von René«

R
  • Beiträge: 1.126
Re: Post vom Ex GEZ Amt
#1: 20. Juni 2013, 07:17
Die können auch nach Aktenlage entscheiden. Ist doch nett, noch einmal darauf hinzuweisen, dass eine Begründung benötigt wird, um weiter tätig zu werden. In meinen Augen stellt sich die Möglichkeit des Widerspruchs zunächst ohne Begründung lediglich zur Wahrung von Fristen dar. Letztendlich wird aber der Widerspruchsführer wohl einen Grund für den Widerspruch haben. Den sollte  er dann auch kundtun. Alles andere wirkt unglaubwürdig. Und es besteht die Gefahr, dass gerade diese Widersprüche ohne Begründung als Beispiel herangezogen werden für die angeblichen Spinner, die sich gegen irgendwas auflehnen wollen - unabhängig von der eigentlichen Thematik.

Also - Widerspruch begründen und gut isses.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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  • Beiträge: 2
Re: Post vom Ex GEZ Amt
#2: 20. Juni 2013, 08:33
Danke Für die Antwort.

Kurze Frage noch zum Schluss, hat der Beitragszahler nun wieder 4 Wochen Zeit um seinen Widerspruch auszuformulieren?

VG
Borch


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