Zwar habe ich es nicht erwartet, dass ich eine richtige Antwort auf meinen "Offenen Brief" vom TV bekomme, habe ich aber eine bekommen.
Nämlich vom... ARD!
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Sehr geehrter Herr [...],
vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen.
Wir bedauern Ihre Kritik am Rundfunkbeitrag.
Wie Sie vielleicht wissen, wird die Höhe des Rundfunkbeitrags nicht von ARD
und ZDF festgelegt, sondern von den Ministerpräsidenten der Länder. Eine
unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
(KEF) empfiehlt den Ministerpräsidenten, wie hoch der Haushaltsbeitrag sein
soll. Die Landtage der Bundesländer fassen entsprechende Beschlüsse.
Im Januar 2013 hat der Haushaltsbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr abgelöst.
An der Höhe von 17,98 Euro pro Monat hat sich nichts geändert. Pro Wohnung ist
ein Beitrag zu bezahlen, egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie
viele Empfangsgeräte es gibt. Die Umstellung auf den geräteunabhängigen
Beitrag war notwendig geworden, weil Hörfunk und Fernsehen heute nicht nur mit
Radio und Fernseher zu empfangen sind, sondern auch mit PCs, Laptops,
Tablet-PCs, Smartphones und weiteren mobilen Geräten wie Handys mit
UKW-Empfang.
Alle Bürger müssen sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks beteiligen, unabhängig davon, wie stark sie die Angebote von ARD und
ZDF nutzen. Denn die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland
beruht auf einem Solidarmodell, das von allen finanziert wird. Der Gesetzgeber
sieht weiterhin keine Möglichkeit vor, dass Kunden den Beitrag kürzen, wenn
sie mit den angebotenen Programmen nicht zufrieden sind.
Laut Statistik ist in 97% der Wohnungen mindestens ein Fernseher vorhanden, in
96% mindestens ein Radio und in 77% mindestens ein internetfähiger Computer
(Quelle: Media Perspektiven 1/2011). In der Regel gleichen sich in diesen
Raumeinheiten auch individuelle Nutzungsgewohnheiten aus. Dabei handelt es
sich um eine zulässige Typisierung, weil die zu Grunde gelegten Annahmen - wie
dargelegt - in mehr als 90% der Fälle zutreffen. Nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgericht ist es dem
Gesetzgeber im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums gestattet, bei
abgabenrechtlichen Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu
pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei
die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben
(Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. 8. 2008 - Az.: 9 B 42/08).
Erst wenn mehr als zehn Prozent der Einzelfälle von den typischen
gesetzgeberischen Annahmen abweichen, wären die jeweiligen Regelungen
rechtswidrig. Dies ist angesichts der statistischen Daten zur Ausstattung mit
Rundfunkempfangsgeräten offenkundig nicht der Fall. Daher ist die Erhebung
eines Rundfunkbeitrags selbst dann rechtmäßig, wenn in der betroffenen Wohnung
überhaupt kein Rundfunkgerät vorhanden sein sollte.
Als Gegenleistung für den Haushaltsbeitrag garantiert der
öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Grundversorgung an Informations-,
Unterhaltungs- und Bildungsprogrammen.
Der Haushaltsbeitrag ist an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
(50656 Köln) zu bezahlen. Abmeldungen oder Änderungen reichen Sie bitte dort
ein. Weitere Erläuterungen erhalten Sie auch von dort.
Mit freundlichen Grüßen
[...]
Erstes Deutsches Fernsehen
Programmdirektion
Zuschauerredaktion Das Erste
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