Zwar habe ich es nicht erwartet, dass ich eine richtige Antwort auf meinen "Offenen Brief" vom TV bekomme, habe ich aber eine bekommen.
Nämlich vom... ARD!
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Sehr geehrter Herr [...],
vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. 
Wir bedauern Ihre Kritik am Rundfunkbeitrag.
Wie Sie vielleicht wissen, wird die Höhe des Rundfunkbeitrags nicht von ARD 
und ZDF festgelegt, sondern von den Ministerpräsidenten der Länder. Eine 
unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten 
(KEF) empfiehlt den Ministerpräsidenten, wie hoch der Haushaltsbeitrag sein 
soll. Die Landtage der Bundesländer fassen entsprechende Beschlüsse.
Im Januar 2013 hat der Haushaltsbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr abgelöst. 
An der Höhe von 17,98 Euro pro Monat hat sich nichts geändert. Pro Wohnung ist 
ein Beitrag zu bezahlen, egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie 
viele Empfangsgeräte es gibt. Die Umstellung auf den geräteunabhängigen 
Beitrag war notwendig geworden, weil Hörfunk und Fernsehen heute nicht nur mit 
Radio und Fernseher zu empfangen sind, sondern auch mit PCs, Laptops, 
Tablet-PCs, Smartphones und weiteren mobilen Geräten wie Handys mit 
UKW-Empfang.
Alle Bürger müssen sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen 
Rundfunks beteiligen, unabhängig davon, wie stark sie die Angebote von ARD und 
ZDF nutzen. Denn die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland 
beruht auf einem Solidarmodell, das von allen finanziert wird. Der Gesetzgeber 
sieht weiterhin keine Möglichkeit vor, dass Kunden den Beitrag kürzen, wenn 
sie mit den angebotenen Programmen nicht zufrieden sind.
Laut Statistik ist in 97% der Wohnungen mindestens ein Fernseher vorhanden, in 
96% mindestens ein Radio und in 77% mindestens ein internetfähiger Computer 
(Quelle: Media Perspektiven 1/2011). In der Regel gleichen sich in diesen 
Raumeinheiten auch individuelle Nutzungsgewohnheiten aus. Dabei handelt es 
sich um eine zulässige Typisierung, weil die zu Grunde gelegten Annahmen - wie 
dargelegt - in mehr als 90% der Fälle zutreffen. Nach der Rechtsprechung des 
Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgericht ist es dem 
Gesetzgeber im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums gestattet, bei 
abgabenrechtlichen Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu 
pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei 
die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben 
(Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. 8. 2008 - Az.: 9 B 42/08). 
Erst wenn mehr als zehn Prozent der Einzelfälle von den typischen 
gesetzgeberischen Annahmen abweichen, wären die jeweiligen Regelungen 
rechtswidrig. Dies ist angesichts der statistischen Daten zur Ausstattung mit 
Rundfunkempfangsgeräten offenkundig nicht der Fall. Daher ist die Erhebung 
eines Rundfunkbeitrags selbst dann rechtmäßig, wenn in der betroffenen Wohnung 
überhaupt kein Rundfunkgerät vorhanden sein sollte. 
Als Gegenleistung für den Haushaltsbeitrag garantiert der 
öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Grundversorgung an Informations-, 
Unterhaltungs- und Bildungsprogrammen. 
Der Haushaltsbeitrag ist an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 
(50656 Köln) zu bezahlen. Abmeldungen oder Änderungen reichen Sie bitte dort 
ein. Weitere Erläuterungen erhalten Sie auch von dort.
Mit freundlichen Grüßen
[...]
Erstes Deutsches Fernsehen
Programmdirektion
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