Hallo liebe Forenmitglieder,
ich hoffe, ich bin mit meinem Post hier richtig.
Habe "Die" vor einiger Zeit angeschrieben und Zahlung unter Vorbehalt ausgesprochen.
Heute habe ich wider erwarten eine Antwort bekommen.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass bei öffentlichen Abgaben eine Zahlung unter Vorbehalt rechtlich nicht möglich ist, wozu die Rundfunkbeiträge gehören. Zur Zahlung des Beitrages sind Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verpflichtet. Daher ist es rechtlich nicht möglich, Zahlungen an eigene Bedingungen zu knüpfen.Der von Ihnen ausgesprochene Zahlungsvorbehalt ist daher nicht wirksam.
Es entsteht Ihnen jedoch durch die Zahlung des Beitrags kein Nachteil.Nach §10 Abs.3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung ohne Rechtsgrund gezahlter Beiträge.
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Meint ihr, das es Sinn macht hierauf etwas gescheites (wenn ja, was) zu antworten?
liebe Grüße
Benjamin