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Autor Thema: Antwort von "Denen" bezüglich vorbehaltlicher Zahlung  (Gelesen 3343 mal)

b
  • Beiträge: 1
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich hoffe, ich bin mit meinem Post hier richtig.

Habe "Die" vor einiger Zeit angeschrieben und Zahlung unter Vorbehalt ausgesprochen.
Heute habe ich wider erwarten eine Antwort bekommen.

"
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei öffentlichen Abgaben eine Zahlung unter Vorbehalt rechtlich nicht möglich ist, wozu die Rundfunkbeiträge gehören. Zur Zahlung des Beitrages sind Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verpflichtet. Daher ist es rechtlich nicht möglich, Zahlungen an eigene Bedingungen zu knüpfen.Der von Ihnen ausgesprochene Zahlungsvorbehalt ist daher nicht wirksam.
Es entsteht Ihnen jedoch durch die Zahlung des Beitrags kein Nachteil.Nach §10 Abs.3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung ohne Rechtsgrund gezahlter Beiträge.
"

Meint ihr, das es Sinn macht hierauf etwas gescheites (wenn ja, was) zu antworten?

liebe Grüße
Benjamin


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S
  • Beiträge: 816
  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Sinn macht es, gar nicht zu zahlen und den Sumpf endlich trocken legen...  >:D
Damit es bald so passiert wie bei unseren Freunden in Griechenland!


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

c
  • Beiträge: 168
Ist die Standardtextbausteinantwort, wenn jemand unter Vorbehalt zahlen will.

Die dürfen das auch gar nicht akzeptieren, sonst würden sie ja selber zugeben, dass die Haushaltsabgabe rechtswidrig ist!

Aber mit dem Schreiben bestätigt der Beitragsservice den Erhalt deines Schreibens und damit zahlst du unter Vorbehalt, egal ob die das wollen oder nicht.

Noch besser wäre natürlich gar nicht zu zahlen  ;)


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N
  • Beiträge: 34

Habe "Die" vor einiger Zeit angeschrieben und Zahlung unter Vorbehalt ausgesprochen.
Heute habe ich wider erwarten eine Antwort bekommen.


Das ist in etwa so sinnvoll als wenn dich jeman auf der Straße überfallen würde und du dem Räuber unter Vorbehalt deine Brieftasche übergibst.


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D
  • Beiträge: 52
Ich habe die Frage schon an anderer Stelle gestellt, blieb aber unbeantwortet:
Wenn ich nun zahle und es stellt sich heraus, dass die TV-Steuer gegen Recht verstößt, kann ich dann die Beiträge zurückverlangen oder macht es mehr Sinn, gleich Richtung Verwaltungsgericht zu planen und gar nicht zu zahlen?


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  • Beiträge: 3.254
Hallo, die Frage wurde schon öfter hier im Forum gestellt und beantwortet. Evtl. hast Du auch keine Antwort bekommen, weil hier nur hypothetische Fälle ("Person A hat vor, den Beitrag unter Vorbehalt zu zahlen") beantwortet werden dürfen, alles andere wäre unerlaubte Rechtsberatung.

Ich persönlich bevorzuge für mich das Nichtzahlen und Klagen gegen den dann folgenden Beitragsbescheid.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

D
  • Beiträge: 52
Hallo, die Frage wurde schon öfter hier im Forum gestellt und beantwortet. Evtl. hast Du auch keine Antwort bekommen, weil hier nur hypothetische Fälle ("Person A hat vor, den Beitrag unter Vorbehalt zu zahlen") beantwortet werden dürfen, alles andere wäre unerlaubte Rechtsberatung.

Ich persönlich bevorzuge für mich das Nichtzahlen und Klagen gegen den dann folgenden Beitragsbescheid.

Danke.. unerlaubte Rechtsberatung kling ein bißchen wie umsorgender Staat, der sich darum sorgt, daß seine Bürger nur Rechtsberatung gegen Honorar bekommen...
Gut, ich versuche es:

Person X steht vor der Entscheidung, TV-Steuer zu zahlen oder nicht zuzahlen. Nehmen wir an, die Rechtslage führe in Zukunft dazu, daß der Rundfunkstaatsvertrag in Teilen oder in Bezug auf Person X (Person X war früher nur Radiosteuerzahler) rechtswidrig ist. Kann nach dem Verweis im Schreiben der TV-Steuereintreibungsbehörde auf  §10 Abs.3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dann Person X die gezahlten Beiträge zurückverlanden oder wäre es eine bessere Lösung nicht zu zahlen und den Verwaltungsprozeß zu leben?


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Z
  • Beiträge: 19
Unter Vorbehalt zu zahlen ist die vernünftigste variante. Siehe link
http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige


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R
  • Beiträge: 1.126
...
Danke.. unerlaubte Rechtsberatung kling ein bißchen wie umsorgender Staat, der sich darum sorgt, daß seine Bürger nur Rechtsberatung gegen Honorar bekommen...
Gut, ich versuche es:


Das ist nicht der Hintergrund. Der Bürger soll tatsächlich davor geschützt werden, dass er irgendeiner windigen Rechtsberatung auf den Leim geht. Dabei geht es absolut nicht um ein Honorar. Das wurde bereits auch gerichtlich entschieden. 

Ausgangspunkt war die Klage einiger Rechtsanwälte, die Wind davon bekamen, dass ein pensionierter Richter insbesondere für Senioren, darunter auch einige, die in Pflegeheimen untergebracht waren, Rechtsberatung betrieb - und zwar absolut unentgeltlich.

Das stank den Advokaten und sie zogen vor Gericht.

Dort wies man ihnen die Tür mit den Worten: Das Gesetz über die Rechtsberatung stellt nicht den Schutz des Anwaltsberufs in den Vordergrund sondern den Schutz des Ratsuchenden. Wenn aber jemand mit entsprechend nachgewiesenem Hintergrundwissen kostenlose Rechtsberatung betreibt, so ist das durchaus in Ordnung. Und damit war die Sache vom Tisch.

Und nun zu der Zahlung unter Vorbehalt:

http://www.erwin-ruff.de/Zahlung%20unter%20Vorbehalt.html


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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