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Autor Thema: Finanzschonender Umgang mit dem Beitragsservice  (Gelesen 10085 mal)

g
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Nehmen wir an, Person A ist ein ausländischer Student (nicht EU, daher trotz geringem Einkommen auch kein BAFöG) und erhält seit Beginn diesen Jahres Zahlungsforderungen von ~58 / Quartal vom Beitragsservice. A lebt in einem Studentenwohnheim, und müsste daher den Betrag alleine zahlen. Bis letztes Jahr musste A aufgrund  eines früheren Hausfriedensbruch durch die GEZ (wusste er damals nicht, dass er das anzeigen kann) den ermäßigten Betrag von ~6€ / Monat bezahlen, was bei niedrigem Einkommen bereits eine hohe Belastung war.

Wie ihr herauslesen könnt, sehen As Finanzen nicht rosig aus, und jede zusätzliche Belastung ist ein Problem. A denkt momentan über den Klageweg nach, ist aber besorgt über eventuelle zusätzliche Kosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten, ...), ausserdem fragt er sich ob ihm als ausländischen Studenten der Klageweg überhaupt möglich ist. A braucht eine Lösung, die sicher ist, und nicht viel kostet. A ist auch bereit die einmaligen 75€ für den Klageweg zu bezahlen, aber nur wenn es ausreichende Chancen auf einen Kompletterlass der Zwangsgebühr gibt.

Was schlagt ihr also vor, was A tun sollte um die Kosten minimal zu halten? Zahlen, klagen, ignorieren oder etwas anderes tun?


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Wie viel Geld monatlich hat die fiktive Person A in deinem hypothetischen Fall zum Leben?  Ist A privat hier oder über ein Stipendium?

Ich selbst weiß nicht, wie es mit ausländischen Studenten gehandhabt wird, da es eine Halbe Ewigkeit her ist, dass ich mein Studium gemacht habe. Damals gab es noch die "gute" alte GEZ – ab dem 1.1.13 ist es aber alles wieder anders.

Vielleicht ein paar Infos mehr über diese hypothetische Person A, um die Möglichkeiten etwas eingrenzen zu können.

Grüße

René


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A hat insgesamt in etwa €400 pro Monat zur Verfügung, wovon natürlich noch Miete und andere Dinge gezahlt werden. Er verfügt über kein Stipendium sondern ist auf eigene Faust hier.


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t

themob

Es handelt sich bei dem hypothetisch geschilderten Fall um eine Person aus einem Nicht EU Land. Das macht die Sache etwas schwieriger da hier noch ganz anderer Bestimmungen hinzukommen.

Da hier nicht alles von Person A bekannt ist, sollte die Person sich an das Studentenwerk wenden und die Frage nach Befreiung wegen finanzieller Härtefallregelung ansprechen. Plus der Beratung auf die spezifischen Hintergründe von Person A.

Vielleicht kann im ersten Step Person A diese Infoseiten weiterhelfen:

http://www.studis-online.de/StudInfo/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.php

http://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-1445-gez-befreiung-als-haertefall.php

Das ganze unter dem Aspekt das Person A aus einem Nicht EU Land kommt, was auch Beschränkungen nach sich zieht. Dies kann Person A aber nur im persönlichen Gespräch klären.

Ausser Termine wahrnehmen, sich informieren, Laufereien etc. fallen keine Kosten an  ;)

Ich würde persönlich einen Kommilitonen bitten, mich zu begleiten der die deutsche Bürokratie/Gesetze gut kennt und auch entsprechend gut argumentieren kann.

Mögliche Kontaktstellen vor Ort:
Studentwenwerk
ARGE
Jobcenter


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L
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Der sog. "Rundfunkbeitrag" ist eine Steuer, deren Höhe sich jedoch nicht am Einkommen des Geschädigten orientiert. Dies ist verfassungswidrig.  Der hier geschilderte Fall ist somit exemplarisch. Ich meine es ist von allgemeinem Interesse einen derartigen Fall bis zum europäischen Gerichtshof durchzuklagen.

Die Perfidie der Rundfunkabgaben bestand schon immer darin, daß die Hauptgeschädigten aus finanziellen Gründen nicht in der Lage waren sich zu wehren. Es müßte sich ein Weg finden lassen die Gerichtskosten über die Allgemeinheit zu erbringen.


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Danke schon mal an alle! Es kristallisiert sich heraus dass ohne ein Gericht wohl auch kein Härtefall in diesem Beispiel möglich wäre, was wiederum mit Kosten verbunden wäre.

Und Lesch, ja, das kann ich nur unterstreichen was du da schreibst. Aber denk daran dass der hypothetischen Person A nicht die Geldmittel für einen Anwalt und den Gang durch die Instanzen zur Verfügung stehen.


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Man muss den Geist des Gesetzes verstehen. Das Bundessozialgericht urteilte:

Zitat
[...] hält der Senat an seiner Auffassung fest, daß ein durch Gebührenbefreiung ausgleichbarer Mehraufwand behinderter Rundfunk- und Fernsehteilnehmer kaum je entstehen dürfte, weil die deutsche Bevölkerung unabhängig von Behinderungen nahezu vollständig Rundfunk hört und fernsieht

Wer Rundfunk nicht konsumiert, existiert nicht, weil die deutsche Bevölkerung nahezu vollständig Rundfunk konsumiert. Etwas anderes als die typische Deutsche Bevölkerung und die Leute die Rundfunk konsumieren gibt es nicht. Vielleicht europäische Ausländer, oder Türken, die seit den 1960er hier sind und fast Bürger sind, aber dann endgültig Schluss. Alles andere existiert nicht.

Nur, Härtefallregelungen sind für das nicht typische. Wie wäre es mit einem Antrag auf Befreiung wegen Härtefall? Und widersprechen nach einer Ablehnung? Ich meine, so könnte man anfangen.

Auf keinem Fall sich auf die ARGE oder Jobcenter wenden. Niemals. Das sind keine Kontaktstellen für ausländische Studenten. Das Studentenwerk hat wahrscheinlich ein Ausländeramt.


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Auf keinem Fall sich auf die ARGE oder Jobcenter wenden. Niemals. Das sind keine Kontaktstellen für ausländische Studenten. Das Studentenwerk hat wahrscheinlich ein Ausländeramt.

Dazu will es weiter erklären. Für solche Ausländer gilt der Sozialstaat nur in der Theorie. Zwar hat er Anspruch auf Sozialleistungen, aber wenn er solche beantragt, verliert er seine Aufenthaltsgenehmigung schneller, als die Leistung genehmigt wird. Das gilt auch für ALG I: er zahlt eine Arbeitslosenversicherung, die er nur theoretisch beanspruchen kann. Nicht europäische Ausländer gelten als integrationsunfähig und potentielle Sozialhilfeempfänger, denen das Leben allein wegen Verdachts schwer gemacht wird. Wenn er Ruhe für sein Studium haben will, soll er die Sozialhilfestellen wie die Pest vermeiden. Etwas Anderes wäre ein Stipendium, das würde gehen, aber deswegen wird man vom Rundfunkbeitrag nicht befreit.


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Okay, jetzt wirds kompliziert. Angenommen, der Beitragsbescheid ist nun da. A hat reagiert: Sein Wohnheim ist prinzipiell wie eine WG aufgebaut, die einzelnen Zimmer sind nur durch den gemeinsamen Wohnbereich (welcher Küche und Zugang zum Bad enthält) betretbar und die Bewohner des Wohnheims versuchen nun gemeinsam bei unserem Lieblings-Grundversorger zu erwirken, dass das Wohnheim als ein Haushalt behandelt wird.

A hat dem Grundversorger also ein entsprechendes Schreiben geschickt und darin auch bis zur endgültigen Klärung darum gebeten weitere Zahlungsforderungen auszusetzen. Ist A also safe bis er eine Antwort darauf erhält?


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Ist a vielleicht in einem Zimmer wohnend, das unter 24 qm hat ?
Dann könnte das nach der Zwangsbeitragsregelung ev. ein "nichtwohnen" bedeuten?!
 ???


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Okay, jetzt wirds kompliziert. Angenommen, der Beitragsbescheid ist nun da. A hat reagiert: Sein Wohnheim ist prinzipiell wie eine WG aufgebaut, die einzelnen Zimmer sind nur durch den gemeinsamen Wohnbereich (welcher Küche und Zugang zum Bad enthält) betretbar und die Bewohner des Wohnheims versuchen nun gemeinsam bei unserem Lieblings-Grundversorger zu erwirken, dass das Wohnheim als ein Haushalt behandelt wird.

Das ist, meine ich, eine sehr gute Idee. Früher war es klar, dass jeder Rundfunkverbraucher da zahlen sollte. Jetzt reden sie über Haushaltsabgabe, aber interpretieren Haushalt zu ihren Gunsten. Ich empfinde so ein Studentenwohnheim doch als ein Haushalt. So ein Zimmer würde ich niemals Wohnung nennen.

A hat dem Grundversorger also ein entsprechendes Schreiben geschickt und darin auch bis zur endgültigen Klärung darum gebeten weitere Zahlungsforderungen auszusetzen. Ist A also safe bis er eine Antwort darauf erhält?

Ich vermute nicht. Keine Sicherheit. Das wollen auch die "Volksvertretter". Sicherheit bedeutet nicht Sicherheit für den Bürger, sondern Sicherheit für den System und seine Gewinnler. Das Volk, der natürliche Feind des Systems, soll immer verunsichert sein.


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Hallo,

angenommen, Person A hat heute das erste Infoschreiben vom "Beitragsservice" erhalten.
Da A noch bis zum Ende dieses Jahres studiert und sein Einkommen derzeit ca. 400 Euro im Monat beträgt (davon muss er noch Miete und Essen bezahlen), kann er den
Beitrag voraussichtlich erst einmal nicht bezahlen. Den Klageweg kann A sich ebenfalls nicht leisten. Eine staatliche Unterstützung wie Bafög erhält er auch nicht.
A wird wahrscheinlich ab Anfang des nächsten Jahres in die Berufswelt einstiegen und daher erst dann ein geregeltes Einkommen haben.

Welche Möglichkeiten hat A nun einer Zahlung solange wie möglich aus dem Weg zu gehen (am besten bis nächstes Jahr)?
Stimmt es, dass er insgesamt 3 Infoschreiben (im Abstand von 4 Wochen) erhält, bis es zur Zwangsanmeldung kommt?

Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2013, 23:44 von info_student«

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Hallo,

angenommen, Person A hat heute das erste Infoschreiben vom "Beitragsservice" erhalten.
Da A noch bis zum Ende dieses Jahres studiert und sein Einkommen derzeit ca. 400 Euro im Monat beträgt (davon muss er noch Miete und Essen bezahlen), kann er den
Beitrag voraussichtlich erst einmal nicht bezahlen. Den Klageweg kann A sich ebenfalls nicht leisten. Eine staatliche Unterstützung wie Bafög erhält er auch nicht.
A wird wahrscheinlich ab Anfang des nächsten Jahres in die Berufswelt einstiegen und daher erst dann ein geregeltes Einkommen haben.

Welche Möglichkeiten hat A nun einer Zahlung solange wie möglich aus dem Weg zu gehen (am besten bis nächstes Jahr)?
Stimmt es, dass er insgesamt 3 Infoschreiben (im Abstand von 4 Wochen) erhält, bis es zur Zwangsanmeldung kommt?

Gruß

Die Möglichkeit: Antrag auf Befreiung, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (eventuell mehrmals), Widerspruch gegen Beitragsbescheid, Klage, usw.

Warum Angst vor der Klage? Es ist ein Antrag an eine Behörde wie jeder andere Antrag. Ein bisschen Streitkosten für eine gute Tat für sich und die anderen sollte doch nicht das Hindernis sein.


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Hallo,

Person A ist nun nach genauerer Betrachtung aller möglichen Szenarien zu dem Schluss gekommen,
dass es am sinnvollsten ist, sich zur Wehr gegen den Beitragsservice zu setzen.
Hinzu kommt noch, dass Person A weder Fernseher noch Radio besitzt und nun per Gesetzgeber dazu gezwungen
wird, für eine Leistung zu bezahlen, die er nicht nutzt und nicht nutzen möchte. Das Hauptargument der Rundfunkanstalten besteht
wohl darin, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk nun solidarisch finanziert wird... das Ganze unter dem schönen Logo "Einfach für alle".
(Theater etc. müssen ja auch bezahlt werden, obwohl man es gar nicht benutzt)
Der Beitrag ist eine versteckte Steuer und viele bezahlen es einfach kommentarlos.

Person A findet den folgenden Spruch von Napoleon irgendwie passend:
„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“

Gruß


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Uwe

  • Moderator++
  • Beiträge: 6.420
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Hallo,
da hat Person A eine sehr gute Entscheidung getroffen!  ;D



Hallo,

Person A ist nun nach genauerer Betrachtung aller möglichen Szenarien zu dem Schluss gekommen,
dass es am sinnvollsten ist, sich zur Wehr gegen den Beitragsservice zu setzen.
Hinzu kommt noch, dass Person A weder Fernseher noch Radio besitzt und nun per Gesetzgeber dazu gezwungen
wird, für eine Leistung zu bezahlen, die er nicht nutzt und nicht nutzen möchte. Das Hauptargument der Rundfunkanstalten besteht
wohl darin, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk nun solidarisch finanziert wird... das Ganze unter dem schönen Logo "Einfach für alle".
(Theater etc. müssen ja auch bezahlt werden, obwohl man es gar nicht benutzt)
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Person A findet den folgenden Spruch von Napoleon irgendwie passend:
„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“

Gruß


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