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Autor Thema: Bezahlen für keine Leistung  (Gelesen 18139 mal)

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Bezahlen für keine Leistung
Autor: 02. Juni 2013, 19:58
Bezahlen für keine Leistung

Robert Arsenschek: „Kreisklasse im ZDF“

Ich stellte euch gestern Samstag in Facebook und Google+ zwei Videos vor, die "eindrucksvoll" zu erklären versuchen, warum behinderte Menschen den Rundfunkbeitrag zahlen müssen.

Ich stelle euch hier einen Artikel vor und verlinke danach die zwei Videos von gestern nochmals. Weitere Kommentare erspare ich mir.

http://www.merkur-online.de/aktuelles/leserbriefe/politik/rundfunkgebuehr-2927396.html

Video 1:
FB: https://www.facebook.com/GEZ.Boykott/posts/641344215893725
G+: https://plus.google.com/u/0/b/113905809553400197809/113905809553400197809/posts/3ebZXUAWA7a

Video 2:
FB: https://www.facebook.com/GEZ.Boykott/posts/641344739227006
G+: https://plus.google.com/u/0/b/113905809553400197809/113905809553400197809/posts/HG7f15wLAnC


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#1: 02. Juni 2013, 21:23
Die geben es selbst zu: für alle hat sich was geändert, nicht nur für 10%


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#2: 02. Juni 2013, 21:24
Es ist traurig, dass eine Gesellschaft so etwas zulässt.


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#3: 02. Juni 2013, 22:09
"Bis Ende des Jahres... sollen Untertitel..."

Bis dahin dürfen die Betroffenen schonmal zahlen.
Und irgendwann gibts dann was fürs Geld... vllt... oder auch nicht.

kwt


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Danke an alle Helfer in diesem Forum  :)

Wer in der Demokratie schläft, wacht in einer Diktatur auf.

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Re: Bezahlen für keine Leistung
#4: 02. Juni 2013, 22:14
Was sagt man im Video? »Man wird, man ist dabei, es ist geplant, es wird geprüft usw.« Entspricht die angebotene Leistung einem Drittel des Beitrages? Wenn es so wäre, dann müsste 1/3 des Programms z. B. für Gehörlose aufbereitet sein, aber kann das überhaupt jemals sein? Gehörlose können KEIN Radio hören! Bei Sehbehinderten sieht es nicht besser aus. NEIN! Sage ich – Eine moderne und gerechte Gesellschaft MUSS in der Lage sein, solche Missstände zu beseitigen: Seh- und Hörbehinderte Menschen sollten NICHT bezahlen müssen, damit eine parasitäre Schmarotzerelite sich ein fettes und dekadentes fürstliches Leben in Saus und Braus leisten kann! Deswegen schäme ich mich für diese Gesellschaft, die so etwas zulässt!


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#5: 03. Juni 2013, 00:04
René, es geht doch um die Zwanghaftigkeit der Beiträge. Möchte ein Gehörloser das Programm in Anspruch nehmen, so soll er auch 5,99 Euro bezahlen dürfen! Aber freiwillig, wie es bei allen anderen auch sein sollte.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Bezahlen für keine Leistung
#6: 03. Juni 2013, 00:19
René, es geht doch um die Zwanghaftigkeit der Beiträge. Möchte ein Gehörloser das Programm in Anspruch nehmen, so soll er auch 5,99 Euro bezahlen dürfen! Aber freiwillig, wie es bei allen anderen auch sein sollte.

Das ist selbstverständlich.

Ich will damit zeigen, wie heuchlerisch die ganzen Rechtefertigungsversuche sind: Auch wenn man die Rundfunksteuer akzeptierte, dürfte dies nicht dazu führen, dass Behinderte, die bis zum 31.12.2012 ein Leben lang befreit waren, plötzlich zur Kasse gebeten werden.


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#7: 03. Juni 2013, 10:05
Ich finde, auf freiwilliger Basis ist es schon ok, wenn Gehörlose auch zahlen, wenn sie die (gerade für sie speziellen) Leistungen in Anspruch nehmen wollen und genug verdienen. Behinderung wird ja oft mit niedrigem Einkommen in Verbindung gesetzt, was gerade bei Gehörlosen überhaupt nicht zwingend sein muss. Bei zu niedrigem Einkommen MÜSSEN sie allerdings das volle Recht haben, kostenfrei schauen zu können, als Kompensation für ihre kommunikative Einschränkung.

Gehörlose ärgern sich gerne darüber, wenn sie aus einer falsch eingeschätzten Behinderung almosenähnliche Leistungen erhalten sollen (meine Schwester).


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#8: 03. Juni 2013, 10:13
Gehörlose ärgern sich gerne darüber, wenn sie aus einer falsch eingeschätzten Behinderung almosenähnliche Leistungen erhalten sollen (meine Schwester).

So ist das nicht gemeint. Ich finde jedoch, dass eine gerechte Gesellschaft Benachteiligte unterstützen sollte – das ist solidarisch und mit meiner "Denke" und meinem Empfinden vereinbar. Wenn jemand eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, sollte er auch dafür bezahlen, auch wenn er Behindert – in diesem Fall gehörlos – ist. Allerdings sollte er für nur das bezahlen, was er auch in Anspruch nimmt, wobei gewisse Leistungen – und da gehört der Rundfunk dazu – durch die Gesellschaft teilweise quer subventioniert werden sollten. Was aber jetzt stattfindet, ist eine schamlose Abzocke.


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#9: 03. Juni 2013, 12:08
Ich stimme Dir voll zu, habe nur irgendwie gedacht Du beziehst Dich auf das alte Modell der positiven Diskrininierung, wo man nur aufgrund der Behinderung, ohne Berücksichtigung anderer Umstände befreit wurde. - Alles ok!


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#10: 03. Juni 2013, 14:22
René zunächst mal Danke dafür, das du das Thema noch mal aufgegriffen hast.

2 gravierende Fehler sind in den Videobeiträgen vom „BR“

1.) Behinderte erhielten bislang das „RF“ nicht aus sozial finanziellen gründen, sondern die Rundfunkgebührenbefreiung beruhte auf

    § 126 SGB IX Nachteilausgleich (1) Die Vorschriften über Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen (Nachteilausgleich) werden so gestaltet, dass sie unabhängig von der Ursache der Behinderung, der Art oder Schwere der Behinderung Rechnung tragen.

Von den ÖRR wir gerne das BSG, Urteil vom 28. 6. 2000 - B 9 SB 2/00 R zitiert. Der Senat und die ÖR verkennen offensichtlich, dass es hier nicht um den „Mehraufwand“, wie es im Urteil heißt, sondern es um einen „Nachteilausgleich“ durch die Nichtteilnahme am öffentlichen Leben durch Behinderte geht. Der Senat verkennt auch, dass so z.B. das Aufsuchen von öffentlichen Veranstaltungen von Behinderten grundsätzlich gewährleistet sein müsste, was natürlich nicht der Fall ist. Weder eine körperliche und geistige Einschränkung von Behinderten, noch die baulichen und bürokratischen Barrieren, welche die Teilhabe am öffentlichen Leben erschweren oder unmöglich machen, wurden vom Senat angemessen berücksichtigt.

2.) Die Rundfunkanstalten begründen die Zahlung des gekürzten Beitrages für Behinderte, die bislang von den Rundfunkgebühren befreit waren, damit, dass sie in Zukunft ein barrierefreies Fernsehen schaffen werden. Hierzu sind die Rundfunkanstalten jedoch nach § 7, § 9, und § 11 BGG schon seit langem verpflichtet und kommen dieser Verpflichtung seit Jahren nicht nach.

Auch die seit März 2009 von der UNO beschlossene, von der EU und der Bundesrepublik ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention die Medien zur umfassenden Information über die Situation der Menschen mit Behinderung verpflichtet, wird von den ÖRR nicht umgesetzt .

Jetzt extra dafür von den Behinderten eine Gebühr zu kassieren ist gesetzeswidrig, auch hier fehlt jegliche Gesetzesgrundlage. Anscheinend glauben auch hier die ÖR das das GG Art. 3 (3) für sie nicht gilt. 

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Offensichtlich glaube die ÖR auch, das ein Untertitel, nicht zur Grundversorgung nach dem GG für Behinderten gehört, da sie jetzt extra eine Gebühr dafür verlangen.


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#11: 03. Juni 2013, 16:08
Von den ÖRR wir gerne das BSG, Urteil vom 28. 6. 2000 - B 9 SB 2/00 R zitiert. Der Senat und die ÖR verkennen offensichtlich, dass es hier nicht um den „Mehraufwand“, wie es im Urteil heißt, sondern es um einen „Nachteilausgleich“ durch die Nichtteilnahme am öffentlichen Leben durch Behinderte geht.

Lies das Urteil genauer: http://lexetius.com/2000,1435.

Zitat
Ungeachtet der Zugehörigkeit auch psychisch Behinderter zum Kreis der Berechtigten hält der Senat an seiner Auffassung fest, daß ein durch Gebührenbefreiung ausgleichbarer Mehraufwand behinderter Rundfunk- und Fernsehteilnehmer kaum je entstehen dürfte, weil die deutsche Bevölkerung unabhängig von Behinderungen nahezu vollständig Rundfunk hört und fernsieht (vgl zur Frage, ob das Merkzeichen "RF" den gewandelten gesellschaftlichen Bedingungen noch entspricht BSG SozR 3-3870 § 48 Nr 2 und Urteil des Senats vom 16. März 1994 - 9 RVs 3/93  - unveröffentlicht). Der Senat sieht deshalb in der Gebührenbefreiung für Behinderte einen Verstoß gegen den gebührenrechtlichen Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Nutzer (vgl BVerfGE 50, 217, 227; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr 2; Vogel in Hdb des Staatsrechts, Bd IV, 1990 § 87 Nr 100; ebendort Kirchhof, § 88 RdNr 203).


Das falsche Argument lautet sinngemäß: "Da alle Rundfunk konsumieren und zahlen (sollen), wird nichts ausgeglichen; eine Befreiung gleicht nicht einen Nachteil, sondern schafft einen Vorteil."

Klar, da alle Menschen essen, dann wären kostenlose Lebensmittel für Behinderte ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz.

Wie soll man sich jetzt wehren? Wir sollen zeigen, dass eben nicht alle Menschen Rundfunk konsumieren, dass auch nicht alle Behinderte Rundfunk konsumieren, und zwar nicht nur, weil sie es mal nicht können, sondern auch weil sie es nicht wollen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2013, 16:49 von Sophia.Orthoi«

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Re: Bezahlen für keine Leistung
#12: 03. Juni 2013, 17:13
Sophia, du hast sicherlich recht, betrachtet auf die Gesamtbevölkerung. Aber das BSG hat es in seinem Urteil auf „Mehraufwendungen“ bezogen und nicht auf den Nachteilausgleich, § 126 SGB IX, was es tun hätte müssen.


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Re: Bezahlen für keine Leistung
#13: 03. Juni 2013, 17:21
Sophia, du hast sicherlich recht, betrachtet auf die Gesamtbevölkerung. Aber das BSG hat es in seinem Urteil auf „Mehraufwendungen“ bezogen und nicht auf den Nachteilausgleich, § 126 SGB IX, was es tun hätte müssen.

Ein Nachteil, der höhere Aufwendungen gegenüber Nicht-Behinderte bedeutet, und deswegen einen Ausgleich benötigen.
Essen bedeutet für den Behinderten nicht höhere Aufwendungen. Das Gericht hat Rundfunk wie Essen betrachtet.


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    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Re: Bezahlen für keine Leistung
#14: 03. Juni 2013, 17:33
........
Wie soll man sich jetzt wehren? Wir sollen zeigen, dass eben nicht alle Menschen Rundfunk konsumieren, dass auch nicht alle Behinderte Rundfunk konsumieren, und zwar nicht nur, weil sie es mal nicht können, sondern auch weil sie es nicht wollen.

Danke für diese Kernaussage, Sophia.Orthoi!

Wäre zu überlegen, sie auszudrucken und gold-umrahmt an die Wand zu hängen.


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

 
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