Autor Thema: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum  (Gelesen 34654 mal)

Offline Radio_Libertas

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #15 am: 30. Mai 2013, 13:11 »
Was ich in diesem Schreiben nicht verstehe ist, dass die Antragstellerin Wohngeld und Kinderzuschlag bezieht. Der Beitragsservice ist der Meinung, dass dies keine Sozialgelder sind...
Was ist es dann sonst?
Wenn sie ihren Lenbensunterhalt und das der Kinder selber finanzieren könnte, dann müsste man doch keine Gelder zusätzlich beantragen. In meinen Augen ist jedes zusätzliches Geld, was zum Lebenunterhalt bezogen wird, Sozialgeld, ob es von der Wohngeldstelle oder von der Kindergeldstelle zusätzlich kommt...

Ja, das finde ich auch recht eigenartig. Denn eigentlich dient ja gerade der Kinderzuschlag dazu, für Familien Hartz IV zu verhindern. Kinderzuschlag gibt es für Famlien, in denen die Eltern genug Einkommen für sich selbst haben, aber nicht für die Kinder.

Und eigentlich immer haben Familien mit Kinderzuschlag theoretisch Anspruch auf Hartz IV. Nur ist Wohngeld, Kinderzuschlag und Bildung und Teilhabe zusammen einfach sinnvoller und auch nicht so stigmatisierend.

Ist ein sehr spannender Fall.


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Offline Sunshine15041977

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #16 am: 30. Mai 2013, 13:22 »
Dieser Haufen spielt sich sowas von auf und will den Eindruck vermitteln, sie seien eine Behörde, sodass man sich mit Unterlagen vor denen rechtfertigen muss...
Ich bin der Meinung, das geht die gar nichts an, wie viel Einkommen man hat und geht entschieden zu weit...
Unterlagen sollten nur benötigt werden, wo Geld beantragt wird und nicht wo man draufzahlen muss..
Zumindest in dieser Angelegenheit mit den ÖRR
Alles andere ist Missbrauch!


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« Letzte Änderung: 30. Mai 2013, 13:37 von Sunshine15041977 »
Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

Offline unGEZahlt

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #17 am: 30. Mai 2013, 15:49 »
Lasst also die Leute nicht ins Messer laufen, mit der
*Empfehlung* zu klagen, Ihr macht Sie damit noch ärmer als
Sie es bereits sind.

Z. Zt. hat ja die Klage die meisten Fürsprecher, als Mittel zur Gegenwehr.

Alle, die kaum finanzielle Mittel haben, müssen natürlich wissen, dass die Klage auch wegen
der UnAbhängigkeit der Judikative unsicher ist und teuer werden kann.

Wenn es neue, aussichtsreichere Mittel gegen den Zwangsbeitrag gäbe, würden wir ja alle überlaufen.

Aber dafür sind wir ja hier, um sowas auszutesten.

Markus


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Offline madd

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #18 am: 09. Juni 2013, 21:26 »
Ich habe genau das selbe bis jetzt durch, bekomme nur Wohngeld und Ausbildungsvergütung - liege unter einer vergleichbaren Person mit Grundsicherung - und kann mich mangels Sozialer Leistungen aus §4(1) nicht befreien - obwohl Wohngeld ebenso eine bedürftige Sozialleistung ist.

In meinem 4-seitigen Ablehnungsbescheid wird explizit hingewiesen, dass man sich nur befreien kann, wenn man einen entsprechenden Bescheid der nach §4(1) gelisteten Leistungen erhält oder einen Ablehnungsbescheid der Behörde, dass man die Sozialleistung erhalten würde, aber nicht möchte (aus welchen Gründen auch immer).

Eventuell wäre es ja ein Härtefall, wenn man darlegen kann, dass die langfristige Belastung mit dem Rundfunkbeitrag zur Privatinsolvenz führen würde - insbesondere bei geringen Einkommen.


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Offline Radio_Libertas

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #19 am: 09. Juni 2013, 22:02 »
(Dies ist keine Beratung, sondern nur meine unerhebliche Meinung als Ahnungsloser :))

Hallo madd,

wie gesagt, Härtefallantrag ist Härtefallantrag und das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar gesagt, dass das im Rundfunkstaatsvertrag genannte Beispiel eines Härtefalls nur ein Beispiel ist und natürlich weitere Fälle denkbar sind.

Natürlich kann und soll jeder einen Härtefallantrag stellen, für den die Rundfunkgebühren eine unagemessene Härte sind. Dafür sind Härtefallanträge da.

Die Sender haben jedoch Angst vor "der Flucht aus dem System" d.h. dass immer mehr Leute Breschen in das neue System schlagen und nicht zahlen. Deswegen versuchen sie sittenwidrig auch Rentner mit kleiner Rente, Auszubildende, Studenten, und kinderreiche Familien zum Zahlen zu zwingen, obwohl diese eigentlich befreit werden müßten.

Man kann sich das so vorstellen wie mit der Mauer in der DDR, als immer mehr Leute abgehauen sind, hat man erst Zäune und Soldaten aufgestellt und dann die Mauer mit Selbstschussanlage. Flucht aus dem System soll unter allen Umständen verhindert werden.

Hier kann man nur sagen: dran bleiben, weiter machen, sich an der Aktion "Klagen statt Zahlen" beteiligen und immer wieder darauf verweisen, dass der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist.


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Offline madd

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #20 am: 09. Juni 2013, 22:52 »
Naja, das ist schön und gut, aber für Person A läuft die Klagefrist und leider hat die Person nicht den finanziellen Background, um vor das BVerfG zu klagen.

Für Person A bleibt derzeit nur die Erkenntnis, dass sich der Beitragsservice weder um Gleichberechtigung noch um die Würde der Menschen schert. Und davon bekommt Person A keine Befreiung, da sich der Beitragsservice auf seinen §4 beruft.

Person A hat diese Woche einen Termin beim Anwalt und wird die Klageaussichten abschätzen lassen, aber bis jetzt hat Person A kein gutes Gefühl, auch wenn er die Gerichtsentscheidung vom 18.12.12 betrachtet...

abgeändert auf Wunsch des Verfassers


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« Letzte Änderung: 10. Juni 2013, 17:30 von themob »

Offline Radio_Libertas

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #21 am: 10. Juni 2013, 07:28 »
Wie gesagt, in diesem Forum gibt es keine Rechtsberatung, deswegen kann ich zu deinem persönlichen Fall nichts sagen.

Aber mal ganz allgemein gesagt, ist das Bundesverfassungsgericht wirklich ein ziemlich große Nummer. Das muss man sich nicht wirklich nicht antun, wenn es auch anders geht.

Jeder Bürger hat in Deutschland das Recht, sich in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht selbst zu vertreten und selbst sehr kostengünstig Klage einzureichen und eine Aussetzung der Vollstreckung zu beantragen. Am besten man geht selbst hin und lässt sich im Gericht von dem zuständigen Rechtspfleger oder Richter beraten. Die laufen da überall rum oder sind in Ihren Büros und meiner Erfahrung nach immer höflich, freundlich und beraten einen gerne.

Die Anschrift des zuständigen Gerichts findet Person A auf dem Bescheid.


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themob

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #22 am: 10. Juni 2013, 11:24 »
In meinem 4-seitigen Ablehnungsbescheid wird explizit hingewiesen, dass man sich nur befreien kann, wenn man einen entsprechenden Bescheid der nach §4(1) gelisteten Leistungen erhält oder einen Ablehnungsbescheid der Behörde, dass man die Sozialleistung erhalten würde, aber nicht möchte (aus welchen Gründen auch immer).

Eventuell wäre es ja ein Härtefall, wenn man darlegen kann, dass die langfristige Belastung mit dem Rundfunkbeitrag zur Privatinsolvenz führen würde - insbesondere bei geringen Einkommen.

Vielleicht sollte Person A mal den netten Hinweis des Ablehnungsbescheids ernst nehmen. Das bedarf natürlich gewisser Aktivitäten von Person A.

Nehmen wir mal folgendes hypothetisch an:

Person A geht zum Amt und lässt sich alles ausrechnen. Nun kommt zum Vorschein das Person A durchaus Anrecht hätte, aufstockende Leistungen zu bekommen. Damit wäre die Befreiungsgrundlage gegeben. Ob nun Person A die Leistung tatsächlich in Anspruch nimmt liegt in seinem Ermessen.

Für mich allerdings stellt sich die Lage so dar:
Wer die Staatsverträge so ausgehandelt hat, dass Betroffene die heute keine Leistungen vom Amt bekommen obwohl diese ein Anrecht hätten (weil sie es nicht wollen oder aus anderen Gründen) nur eine Befreiung bekommen, indem sie Anträge beim Amt stellen müssen, dann sollen Sie auch das Geld nehmen was Ihnen eventuell als Leistung zusteht.

Damit passieren 2 Dinge:
Der Staat wird mehr zur Kasse gebeten - Die Befreiungen steigen an = weniger Erträge für ÖRR

Der Staat drängt somit die Bürger in den Leistungsbezug, obwohl Sie es nicht wollten.

Setzt allerdings voraus das die Betroffenen sich mit der Bürokratie auseinandersetzen.

Mir persönlich ist ein Fall bekannt wo es so wunderbar geklappt hat.
Vorher hatte Person B weniger Geld - Befreiungsantrag wegen finanziellem Härtefall wurde abgelehnt.
Person B hat sich dem Bürokratismus gestellt. Egebnis: Person B hat jetzt mehr Geld zum Leben wie vorher plus die Befreiung vom Beitrag.

Hier kann sich jeder selbst ausrechnen, ob er zum Kreis der Aufstocker gehören würde.

http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/ALG2rechner.php#

Wer den Kampf mit der Bürokratie nicht alleine aufnehmen kann, für den gibt es hier evtl. Tips dazu:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5609.0.html


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six2seven

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #23 am: 10. Juni 2013, 12:18 »
Sehr gute und schlüssige Anleitung !!!

Hoffentlich überwinden die Leute
Ihre Scham und fordern das Geld,
so es Ihnen zusteht.


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Offline madd

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #24 am: 10. Juni 2013, 17:03 »
Danke für deine Hilfreiche Übersicht zur Hilfe bzgl. Person A.

Person A war bei den Behörden und bekomme weder ALGII, noch BaföG noch BAB, und damit keine befreiungsfähige Leistung für den Beitragsservice.

Daraufhin hat A Wohngeld beantragt und bekommt dies zur Ausbildungsvergütung. Würde A weitere Leistungen bekommen, würde er diese auch beantragen, denn es würde ihn finanziell entlasten. Das Einkommen von A liegt unterhalb des Einkommens eines vergleichbaren ALGII-Empfängers (das weiß A, weil A vor der Ausbildung in einer Übergangsphase ALGII bekam).


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themob

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #25 am: 10. Juni 2013, 17:22 »
Danke für deine Hilfreiche Übersicht zur Hilfe bzgl. Person A.

Person A war bei den Behörden und bekomme weder ALGII, noch BaföG noch BAB, und damit keine befreiungsfähige Leistung für den Beitragsservice.

Daraufhin hat A Wohngeld beantragt und bekommt dies zur Ausbildungsvergütung. Würde A weitere Leistungen bekommen, würde er diese auch beantragen, denn es würde ihn finanziell entlasten. Das Einkommen von A liegt unterhalb des Einkommens eines vergleichbaren ALGII-Empfängers (das weiß A, weil diese Person vor der Ausbildung in einer Übergangsphase ALGII bekam).

Wenn Person A durch sein Einkommen unterhalb der Grundsicherung von ALG II nachweislich liegt, hat diese Person auch Anspruch auf aufstockende Leistungen. 

Der Knackpunkt liegt im Wohngeld. Würde mich nicht wundern wenn das Jobcenter Person A dazu geraten hat, Wohngeld zu beantragen und sich selbst danach als nicht mehr zuständig zu erklären da aus dem Leistungsbezug raus.

Ich kann Person A an dieser Stelle nur eine Empfehlung aussprechen: SuFu google nutzen und sich über die Hintergründe informieren.

Als Tip sowas wie hier was öffentlich im I-Net zu finden ist:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596982f074a601.php

SuFu für o.g. Ergebnis: aufstockende Leistung beantragen oder wohngeld

Person A muss alles Abwägen und dann entscheiden







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jetzt_reicht_es

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #26 am: 10. Juli 2013, 17:35 »


[/quote]

In jedem Fall und in jedem Einzelfall.
Und ich hoffe, dass es unzählige authentische Einzelfälle geben wird,
die nicht durch einen einzigen Text-baustein abgewiesen werden können.
[/quote]


Nehmen wir an, dass du aus relegiösen Gründen kein Fernsehen anschauen darfst.
Jetzt können sie doch sagen: na schön! Dann schau kein Fernsehen, aber überweis das Geld 18 EUR monatlich.
Du argumentierst ja nicht mal, dass du aus relegiösen Gründen keinen Fernsehsender finanzieren darst. Das letzte Argument wäre nämlich zu minderst für mich verständlicher gewesen.

Jedenfalls kann ich im Kern keinen Unterschied feststellen zwischen jemanden, der aus religiösen Gründen keinen Fernseher hat und jemanden, der gänzlich auf Rundfunk verzichten möchte (nicht notwendiger Weise aus religiösen Gründen).


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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #27 am: 11. Juli 2013, 09:31 »
...
Jedenfalls kann ich im Kern keinen Unterschied feststellen zwischen jemanden, der aus religiösen Gründen keinen Fernseher hat und jemanden, der gänzlich auf Rundfunk verzichten möchte (nicht notwendiger Weise aus religiösen Gründen).

Ja, finde ich auch, dass der Härtefallantrag Beitragsbefreiung aus religiösen Gründen

und

der Antrag auf Befreiung aus Gewissensgründen rein logisch gesehen keinerlei Unterschiede bei den Erfolgssaussichten haben dürften!

Dürften. Aber leider ist da ja noch der Beitragsservice, der bestimmt etwas dagegen hat...


U. a. die Mitglieder seppl und Radio_Libertas sind aber auch an dem Thema Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen dran.

Ich hoffe auch, dass da noch etwas herauszuholen ist.

Markus




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Offline Radio_Libertas

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #28 am: 11. Juli 2013, 10:37 »

Nehmen wir an, dass du aus relegiösen Gründen kein Fernsehen anschauen darfst.


Ich glaube nicht, dass es eine Religion gibt, in der du nicht Fernsehn schauen darfst ;-)

Die meisten Religionen sind ja deutlich älter und werden das klassische Fernsehen locker überleben. Und selbst die Antroposophen sehen das glaube ich mehr als einen Ratschlag als ein Gebot an.

Außerdem sind wir alles erwachsene Menschen und können tun und lassen was wir wollen.

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist glaube ich der entscheidende Punkt. Also dass ich mein Leben so gestalte, wie es mir sinnvoll erscheint und mich dabei bemühe, anderen nicht nur möglichst wenig Schaden zuzufügen und sondern mir es vielleicht sogar gelingt, zu helfen und für andere da zu sein.

In diesem Rahmen entscheide ich mich dann gegen Fernsehen, da es ein ungeheurer Zeitfresser ist, der die Menschen sozial isoliert und der mich leicht von dem (in meinem Fall religiösen) Weg, für den ich mich entschieden habe, abbringen kann. Dies ist jedoch meine rein persönliche Entscheidung.

Diese rein persönliche Entscheidung ist jedoch als Recht auf ungestörte Religionsausübung im Grundgesetz verankert und nicht einfach so weg zu mauscheln.

Gleichzeitig glaube ich jedoch inzwischen, dass dies nicht die Lösung der Problematik mit dem ÖRR ist. Was wir hier brauchen ist eine soziale und nutzungsabhängige Reform des Rundfunkstaatsvertrags. Nutzungsabhängig heißt für mich, den ÖRR verschlüsseln und nur wer dafür zahlen möchte, sowie Hartz IV Empfänger, können das nutzen.


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Offline Wolfman

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #29 am: 11. Juli 2013, 10:59 »
Wer als Single unter € 1000,-- im Monat "bereinigtes Nettoeinkommen" zur Verfügung hat, liegt unter der Pfändungsgrenze.
Viele Leute wissen das nicht.
Da brauchen sich die meisten Studenten und Rentner, sowie Aufstocker usw. keine Sorgen machen.
Einfach nicht zahlen, Widerspruch einlegen, hier weiter mitlesen und ggf. berichten.


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