Autor Thema: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum  (Gelesen 34657 mal)

Offline Radio_Libertas

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Hallo,

mit ist ein anonymisiertes Schreiben zugespielt worden, wonach Rundfunkgebühren auch gezahlt werden müssen, wenn das Einkommen amtlich nachgewiesen unter dem Existenzminimum liegt, aber Anträge auf Hartz IV aufgrund besonderer Lebensumstände nicht gestellt werden können.

Das Schreiben enthält auch eine Stellungnahme zu einem Härtefallantrag aus religiösen- und Gewissengründen. Dieser soll abgelehnt werden, da hier keine „Bedürftigkeit vorgetragen wird“.

Hinweis:
Mir sind weder der Empfänger(in) dieses Schreibens, noch die genauen Umstände bekannt. Eine Beratung ist daher weder sinnvoll, noch erwünscht.


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Offline Sunshine15041977

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #1 am: 30. Mai 2013, 09:21 »
Wie süß im letzten Satz zu lesen ist, dass die gute Frau 6 Wochen Zeit hat, um sämtliche Unterlagen für diesen nutzlosen Haufen, auftreiben muss, um im Endeffekt abgelehnt zu werden...


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

Offline Helmut Enz

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #2 am: 30. Mai 2013, 09:38 »
Hallo,

.....

Das Schreiben enthält auch eine Stellungnahme zu einem Härtefallantrag aus religiösen- und Gewissengründen. Dieser soll abgelehnt werden, da hier keine „Bedürftigkeit vorgetragen wird“.

Die Bürokratie versucht die Angelegenheit mit einem neuen Textbaustein in den Griff zu bekommen.

"Sie möchten aus religiösen und Gewissensgründen befreit werden. Der Verzicht auf Radio und Fernsehen sei seit Jahren Teil Ihres religiösen Lebens. Hierzu ist anzumerken, dass dies kein besonderer Härtefall ist, weil hier eine vergleichbare Bedürftigkeit zu den in § 4 Abs. 1 RBStV abschließend genannten Fallgruppen noch nicht einmal vorgetragen wird."

BlaBla!  Nonsense!

Was hat denn eine Befreiung aus religiösen Gründen mit Bedürftigkeit zu tun?

Nichts, absolut nichts!

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Offline Radio_Libertas

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #3 am: 30. Mai 2013, 09:49 »

Die Bürokratie versucht die Angelegenheit mit einem neuen Textbaustein in den Griff zu bekommen.


Hallo, das sehe ich auch so. Sehr lustig. Offenkundig hat Person A die Rundfunkanstalt B zur Bearbeitung gedrängt und jetzt wird versucht, Person A irgendwie auf die Hartz IV Schiene zu lenken.

Was passiert, wenn Person A höflich zurückschreibt, dass Sie diese Argumente nicht nachvollziehen kann und weiter auf Ihren Härtefallanträgen besteht?

Dann muss sich die Rundfunkanstalt B nach 6 Wochen einen neuen Textbaustein ausdenken oder es wird langsam ernst.

Aber möglicherweise kann Rundfunkanstalt B das Spielchen mit den Textbausteinen recht lange betreiben. Kreativität in Sachen Textbausteine ist ja die Stärke der Bürokratie.

Wir dürfen gespannt auf die Fortsetzung sein.

(Sorry für meine absurden Sprachkonstruktionen aber dieses Geschreibsel mit Person A und B hat auch was Humoristisches.)


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« Letzte Änderung: 30. Mai 2013, 09:55 von Radio_Libertas »

Offline seppl

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #4 am: 30. Mai 2013, 09:56 »
Scheinbar wurde aber in der Widerspruchsbegründung neben den religiösen Gründen auch noch finanzielle erwähnt. Das ist meiner Meinung nach vom Eindruck her für eine Begründung aus Gewissensnot nicht konsequent genug.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

Offline Radio_Libertas

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #5 am: 30. Mai 2013, 10:01 »
Scheinbar wurde aber in der Widerspruchsbegründung neben den religiösen Gründen auch noch finanzielle erwähnt. Das ist meiner Meinung nach vom Eindruck her für eine Begründung aus Gewissensnot nicht konsequent genug.

Warum sollte es nicht? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Hier kommen zwei Lebensumstände zusammen, die offenkundig in zwei getrennten Härtefallanträgen geltend gemacht worden sind und als solche nichts mit einander zu tun haben.


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Offline seppl

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #6 am: 30. Mai 2013, 10:09 »
Etwas sehr übertrieben ausgedrückt aus aus dem Bereich Kriegsdienstverweigerung (damals): Begründung der Verweigerung: Gewissensnot und- ach ja - ich hab übrigens nur ein Bein. Natürlich sind das auch 2 getrennte Umstände, aber damals wäre wahrscheinlich das Bein und nicht das Gewissen überprüft worden und Grund für die Freistellung gewesen. Das meinte ich.


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Offline Uwe

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #7 am: 30. Mai 2013, 10:10 »
Erstens kann mich A am A... lecken und zweitens werde ich B nie Geld überweisen.  ;D


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Offline Radio_Libertas

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #8 am: 30. Mai 2013, 10:27 »
Erstens kann mich A am A... lecken und zweitens werde ich B nie Geld überweisen.  ;D

;D

Etwas sehr übertrieben ausgedrückt aus aus dem Bereich Kriegsdienstverweigerung (damals): Begründung der Verweigerung: Gewissensnot und- ach ja - ich hab übrigens nur ein Bein. Natürlich sind das auch 2 getrennte Umstände, aber damals wäre wahrscheinlich das Bein und nicht das Gewissen überprüft worden und Grund für die Freistellung gewesen. Das meinte ich.

Wichtig für den weiteren Kampf gegen den Gebührenwahn ist glaube ich der Antrag auf Befreiung aus Gewissensnot. Das wird interessant!

Auch "hinkt" ;) dein Vergleich, weil mit einem Bein musste man weder Wehrdienst, noch Zivildienst machen.


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Offline unGEZahlt

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #9 am: 30. Mai 2013, 10:46 »
Möglicherweise hat Antragstellerperson A in dem Schreiben an B.-Service B
bei den religiösen Gründen nicht das

Bundesverfassungsgericht in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012)

erwähnt (?)

Zumindest steht in der Ablehnung nichts davon.
Dieses Urteil sollte dann aber sicher in jedem Fall in den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen.

Markus



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gebuehren-igel

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #10 am: 30. Mai 2013, 10:47 »

"Sie möchten aus religiösen und Gewissensgründen befreit werden. Der Verzicht auf Radio und Fernsehen sei seit Jahren Teil Ihres religiösen Lebens. Hierzu ist anzumerken, dass dies kein besonderer Härtefall ist, weil hier eine vergleichbare Bedürftigkeit zu den in § 4 Abs. 1 RBStV abschließend genannten Fallgruppen noch nicht einmal vorgetragen wird."

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Was hat denn eine Befreiung aus religiösen Gründen mit Bedürftigkeit zu tun?

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Offensichtlichkeit wird das Konzept der materiellen Bedürftigkeit auf die seelische übertragen, es geht ja um "Härtefälle". Hieße also z.B: Dir drohte der Ausschluss aus deiner Religionsgemeinschaft, wenn du fernsiehst. Nur weil du aus alter Gewohnheit, die irgendwas mit Religion zu tun hat, keinen Fernsehen hast, bist du kein Härtefall. So gesehen ist die Verweisung des Bundesverfassungsgerichts auf die Härtefallregelung bei religiösen Gründen etwas grenzwertig. Andrerseits finde ich Religion an sich grenzwertig, von daher passt es ja wieder.


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« Letzte Änderung: 30. Mai 2013, 11:35 von gebuehren-igel »

Offline Helmut Enz

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #11 am: 30. Mai 2013, 11:07 »
Möglicherweise hat Antragstellerperson A in dem Schreiben an B.-Service B
bei den religiösen Gründen nicht das

Bundesverfassungsgericht in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012)

erwähnt (?)

Zumindest steht in der Ablehnung nichts davon.
Dieses Urteil sollte dann aber sicher in jedem Fall in den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen.

Markus

In jedem Fall und in jedem Einzelfall.
Und ich hoffe, dass es unzählige authentische Einzelfälle geben wird,
die nicht durch einen einzigen Text-baustein abgewiesen werden können.


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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #12 am: 30. Mai 2013, 11:10 »
Möglicherweise hat Antragstellerperson A in dem Schreiben an B.-Service B
bei den religiösen Gründen nicht das

Bundesverfassungsgericht in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012)

erwähnt (?)

Zumindest steht in der Ablehnung nichts davon.
Dieses Urteil sollte dann aber sicher in jedem Fall in den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen.


Doch, ich denke, wir sollten hier mal rein fiktiv davon ausgehen, dass Person A, das alles genau so gemacht hat und die Ablehnungsbegründung der Verfassungsbeschwerde erwähnt hat und trotzdem steht in dem Schreiben von Rundfunkanstalt B genau der genannte Textbaustein.


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six2seven

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #13 am: 30. Mai 2013, 11:31 »
Hallo Leute

…versucht einzusehen, dass der Punkt * Härtefälle*
nur ein vorgeschobenes Leckerli darstellt, um Humanität
und Verständnis für *Bedürftige* zu suggerieren.

Liegt keine zweifelsfreie Bestätigung vom Amt vor, dass nichts..
          ABER AUCH GAR NICHTS ZU HOLEN IST…
muss gezahlt werden.

Lasst also die Leute nicht ins Messer laufen, mit der
*Empfehlung* zu klagen, Ihr macht Sie damit noch ärmer als
Sie es bereits sind.


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Offline Sunshine15041977

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Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
« Antwort #14 am: 30. Mai 2013, 12:42 »
Was ich in diesem Schreiben nicht verstehe ist, dass die Antragstellerin Wohngeld und Kinderzuschlag bezieht. Der Beitragsservice ist der Meinung, dass dies keine Sozialgelder sind...
Was ist es dann sonst?
Wenn sie ihren Lenbensunterhalt und das der Kinder selber finanzieren könnte, dann müsste man doch keine Gelder zusätzlich beantragen. In meinen Augen ist jedes zusätzliches Geld, was zum Lebenunterhalt bezogen wird, Sozialgeld, ob es von der Wohngeldstelle oder von der Kindergeldstelle zusätzlich kommt...


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