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Autor Thema: Beitragsservice ist keine Behörde  (Gelesen 112075 mal)

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Beitragsservice ist keine Behörde
Autor: 07. Mai 2013, 10:27
Hallo,

kann das jemand nachweislich bestätigen? Was ist mit den Rundfunkanstalten?

Wiki schreibt:

Zitat
Behördenleitung:   Stefan Wolf

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. Dabei ist er jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.

Kann man sagen Beitragsservice ist eine Behörde oder doch nicht?

Gruß


Weitere Infos/ Links/ Diskussionen siehe u.a. unter
[Übersicht] "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30865.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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gebuehren-igel

Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#1: 07. Mai 2013, 10:37
Keine Ahnung, wofür das wichtig sein soll, aber in der Praxis ist es so, dass immer wenn es drauf ankommt, also bei allen rechtlichen relevanten Schreiben und Aktionen, die jeweils zuständige Rundfunkanstalt zumindest als offiziell Handelnder einspringen muss. Der Beitragsservice ist nicht selbständig, sondern Teil der Behörde Rundfunkanstalt.


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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#2: 07. Mai 2013, 10:49
Der Beitragsservice ist das Inkassounternehmen für die Behörde Rundfunkanstalt.
Er hat rechtliche Befugnisse, jedoch haben die ÖR das letzte Wort.

Alle Anträge können per Einschreiben + Fax oder Boten direkt an die zugehörige Landesrundfunkanstalt gesendet werden. Der Beitragsservice ist dafür geschaffen worden, grosse Aufkommen gleicher Anliegen schnell zu bearbeiten.

Das ist schon wichtig zu wissen, die Herren Rundfunkfürsten sind am besten direkt mit den Anliegen zu "belästigen". Die kriegen nämlich bis dato Dank des Puffers Beitragsservice nicht so viel von der Ablehnung zu spüren, weil alle sich an den BS wenden, egal wie kompliziert die spezielle Sachlage ist.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Jan

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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#3: 12. Mai 2013, 00:35
Hallo power-dodge,

Teile der ÖRR haben zwar Behördenstatus, aber ich denke, daß der Punkt nicht so wesentlich ist. Die ÖRR darf keine Steuern und Abgaben erheben, sonst hätte sie problemlos zugreifen können, weshalb die Begriffe vermieden werden und ganz allgemein als Beiträge deklariert sind.
Beiträge sind rechtlich freiwilliger Natur, was den Gegnern eine willkommene Falle sein kann, in die die GEZ gelaufen ist.
Vom Wesen ist die neue Beitragsordnung eine Steuer, die noch dazu den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt.



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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#4: 12. Mai 2013, 00:45
jan, ich muss Dir leider widersprechen. Beiträge müssen nicht freiwilliger Natur sein (z.B. Erschließungsbeiträge für Grundstücke). Das ist allerdings ein nachvollziehbarer Zwangsbeitrag, weil man in der Regel damit einen Mehrwert fürs Grundstück erzeugt.


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obelix

Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#5: 12. Mai 2013, 01:53
jan, ich muss Dir leider widersprechen. Beiträge müssen nicht freiwilliger Natur sein (z.B. Erschließungsbeiträge für Grundstücke). Das ist allerdings ein nachvollziehbarer Zwangsbeitrag, weil man in der Regel damit einen Mehrwert fürs Grundstück erzeugt.

Und er darf nur einmal erhoben werden!  ;)

Edit "Markus KA":
Wenn ich noch kurz zum Thema "Erschließungsbeitrag" ergänzen darf.
In einer mündlichen Verhandlung ist der "Erschließungsbeitrag" vom Gericht eine gerne verwendete Floskel, um einen Vergleich zum Rundfunkzwangsbeitrag herstellen zu wollen. Der Vergleich hinkt extrem und der ein oder andere Richter ist diesbezüglich von Dr. Hennecke zurechtgewiesen worden. Hierzu auch ganz wichtig, als Zahler eines Erschließungsbeitrag ist man freiwilliges Mitglied einer Kommunde, dass das Wahlrecht nutzen kann, um seine Einfluß auch auf den Beitrag geltend zu machen, somit eigentlich kein Zwangsbeitrag. Der Zahler eines Rundfunkzwangsbeitrages ist meistens kein freiwilliges Mitglied der Rundfunkanstalt und ein Einfluss auf den Rundfunkzwangsbeitrag ist auch nicht möglich.
Nur als Hinweis, bitte hier nicht weiter diskutieren, Danke   



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Jan

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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#6: 12. Mai 2013, 09:58
jan, ich muss Dir leider widersprechen. Beiträge müssen nicht freiwilliger Natur sein (z.B. Erschließungsbeiträge für Grundstücke). Das ist allerdings ein nachvollziehbarer Zwangsbeitrag, weil man in der Regel damit einen Mehrwert fürs Grundstück erzeugt.

Ihr solltet auch aupassen, daß das hier nicht in Wortklauberei endet.



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obelix

Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#7: 12. Mai 2013, 10:55
Hallo Jan
Politiker und Juristen Verdrehen und Missbrauchen Tagtäglich den Sinn der Worte und
Erfinden ganz neue um ihre Verarscherei hineinzupacken das macht eine Faire Diskussion
schwierig. Aber mir erschien es als wichtig den Unterschied von Abgaben (einmalig) Steuern
(dauerhaft) hervorzuheben weil er letztlich Hauptstreitpunkt ist.  ;)


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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#8: 12. Mai 2013, 16:32
Weil der Begriff "Beitrag" im Zusammenhang mit der Rundfunkabgabe so zentral ist, wollte ich es nur richtigstellen.
@ Jan: ich hoffe, das ist ok für Dich. ich wolllte Dich nicht auf Teufel komm raus verbessern.


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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#9: 12. Mai 2013, 17:08
Wikipedia sagt: http://de.wikipedia.org/wiki/Beitrag
Zitat
Unter Beitrag versteht man auch eine der vier Arten von öffentlichen Abgaben. Die anderen Arten sind Gebühren, Steuern und Sonderabgaben.

Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben.

Dagegen werden öffentlich-rechtliche Gebühren für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben, Steuern werden allein zur Erzielung von Einnahmen erhoben, ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.

Beispiele für solche Beiträge sind der Erschließungsbeitrag und der Studienbeitrag (meist rechtlich ungenau als Studiengebühr bezeichnet).

Die grafik zeigt es auch recht gut auf:


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#10: 12. Mai 2013, 17:26
@Zasz - Danke für die anschauliche Grafik

Die neue Abgabe (als "Beitrag" tituliert) ist am ehesten eine *Steuer* (unterscheidet sich z.B. in nichts von der Zweitwohnungssteuer) für die jedoch die Länderparlamente keine Gesetzgebungskompetenz haben.

Zum weiteren Überblick - ggf. weiteren Diskussion bzgl. "Steuer" vs. "Beitrag" vs. "Gebühr" -
würde ich gern auf folgenden Thread verweisen:

Entlarvt: Rundfunkbeitrag=Steuer; bereits jetzige Gebühr fraglich (jur. Analyse)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3800.0.html

bevor es hier zu "steuerlastig" wird, d.h. zu sehr vom eigentlichen Thread-Thema abdriftet.

Danke :)


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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#11: 12. Mai 2013, 21:50
@obelix

Zitat
Aber mir erschien es als wichtig den Unterschied von Abgaben (einmalig) Steuern
(dauerhaft) hervorzuheben

Diese "Abgabe",über die wir uns hier tagein tagaus den Kopf zermartern,wird nur nicht "einmalig" gezahlt,sondern "dauerhaft".
wer nun Wortklauberei betreibt,der kann sich ja mal die Mühe machen und genau diesen Unterschied in Gesetzestexten suchen.

Ich hau es einfach mal auf den Tisch und sage :

auch eine "einmalige" Abgabe ist eine Steuer,wenn diese in regelmäßigen Abständen erhoben -und auch eingetrieben/eingefordert- wird.

Wo sind unsere Gesetzestext-Fachleute,die mit diesem *Lesestoff* ihr Brot verdienen,ihr dürft euch nun gern einmal dazu äußern,ob man richtig liegt oder eben nicht.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#12: 13. Mai 2013, 00:33
@Taucherle & alle:
Ich bin zwar kein Mod, aber das Thema des Eingangs-Threads lautet
"Kann man sagen Beitragsservice ist eine Behörde oder doch nicht?"

Noch mal meine Bitte, den Mods die Arbeit (und den Mitforisten das Lesen/ Kommentieren) nicht unnötig zu erschweren und daher bei obigem Thema zu bleiben bzw. dahin wieder zurückzufinden.
Danke :)

Zum weiteren Überblick - ggf. weiteren Diskussion bzgl. "Steuer" vs. "Beitrag" vs. "Gebühr" -
würde ich gern auf folgenden Thread verweisen:

Entlarvt: Rundfunkbeitrag=Steuer; bereits jetzige Gebühr fraglich (jur. Analyse)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3800.0.html


bevor es hier zu "steuerlastig" wird, d.h. zu sehr vom eigentlichen Thread-Thema abdriftet.

Danke :)

Jener Thread ist sehr umfangreich - vielleicht findet sich da schon die Antwort zu Deiner Frage, Taucherle.
Wenn nicht, dann *dort* nachhaken - bitte dazu nicht mehr hier. Danke für Dein Verständnis :)


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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#13: 03. März 2016, 12:25
Nur unter der Annahme, dass BS die in § 10 (7) Satz 1 RBStV angedeutete "im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten" darstellt:

  • Ist für die Beantwortung der Fragestellung (BS=Behörde - ja/nein?) möglicherweise § 11 (2) Satz 1 RBStV hilfreich?
    Zitat von: § 11 (2) Satz 1 RBStV
    Beauftragen die Landesrundfunkanstalten eine Stelle nach § 10 Absatz 7 Satz 1 mit Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs und der Ermittlung von Beitragsschuldnern, ist dort unbeschadet der Zuständigkeit des nach Landesrecht für die Landesrundfunkanstalt zuständigen Datenschutzbeauftragten ein behördlicher Datenschutzbeauftragter zu bestellen.
  • Falls nein, kann man dennoch Erkenntnisse über die "Rechtsnatur" von BS gewinnen?

    Vielleicht ist in diesem Zusammenhang auch § 11 (2) Satz 3 RBStV interessant?

    Zitat von: § 11 (2) Satz 3 RBStV
    Im Übrigen gelten die für den behördlichen Datenschutzbeauftragten anwendbaren Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechend.
  • OT2: Wer hat den "behördlichen Datenschutzbeauftragten" bei BS bestellt?


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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#14: 03. März 2016, 14:17
Würde sich herausstellen, dass kraft Gesetzes BS eine Behörde sein muss und kraft Gesetzes die LRAen keine Behörden sein können ...
... so würde auch unter diesem Aspekt die Rechnung 'BS sei Teil einer jeden LRA' nicht aufgehen!

Umgedreht gilt das übrigens genauso nehme ich an: Ein Teil einer Behörde kann doch nicht auf einmal eine nicht-Behörde sein, oder?

Die Frage nach dem behördlichen Charakter von BS und den LRAen bleibt also spannend. *popcorn-hol*


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