Das Schreiben der GEZ ist NICHTIG, und entfaltet deswegen schon keine Rechtswirkung. Auf nichtige Schreiben braucht man keinen Widerspruch einlegen, ich hätte noch reinschreiben sollen, daß die GEZ Schreiben nichtig sind.
Fangen wir klein an: die GEZ ist tot, es lebe der Beitragsservice. Und dies bereits seit 5 Jahren.
Aus folgenden Gründen besteht die NICHTIGKEIT
1) Haben Sie einen Vertrag mit mir ? Bitte legen Sie eine solchen vor, den ich mit nasser Tinte unterschrieben habe.
Du arbeitest, erhälst Lohn. Dann fällt dir etwas auf: die zahlen dir gar nicht das vereinbarte Geld. Einen Teil bekommt das Finanzamt. Mit denen hast du auch keinen Vertrag. Die Vorstellung, man müsse einen Vertrag mit dem ÖR-Rundfunk haben zeigt, dass du bestenfalls Halbwissen hast; gefährliches Halbwissen, gefährlich für dich, weil es dein Lehrgeld ist, das du zahlen wirst. Manche Leute werden erst durch Schaden klug.
Kurz: Die Beziehungen zwischen Bürger und Staat werden nicht per Vertrag geregelt, sondern durch Gesetze.
2) Ihr Schreiben vom 2.1.17 ist definitiv kein vollstreckbarer Titel, einen solchen dürfen nur Gerichte ausstellen.
Das ist nicht ganz richtig. Es bestehen zwar erhebliche Zweifel an der Art und Weise, wie diese Titel zustandekommen und ob die Vollstreckungen rechtmäßig sind, aber es ist nicht so, dass dazu ein Gericht benötigt wird. Du kannst aber gern einmal versuchen mit der Begründung gegen das Finanzamt auf einem Gerichtsbeschluß zu bestehen. Die lachen sich schlapp Der Gerichtsvollzieher kassiert bei dir schneller ab, als du die Vollstreckungsordnung gelesen hast.
3) „Festsetzungsbescheid“ ist ein von Ihnen erfundenes Phantasiewort, es findet sich nicht im juristischen Wörterbuch von Gerhard Köbler, das auch solche Begriffe wie „Beschrankung“, „Portugal“ oder „Personalcomputer“ definiert.
Auch das Finanzamt setzt mit Bescheiden fest, und zwar die Jahreseinkommens- oder andere Steuern. Dass da dann Steuerbescheid drüber steht, sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass es ein behördlicher Bescheid ist. Dennoch ist der Bescheid der LRA bzw. des BS nicht fehlerfrei. Worin die bestehen, kann man hier im Forum nachlesen.
4) Laut Ihrem Impressum sind sie eine nicht-rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Somit steht es Ihnen nicht zu Forderungen stellen.
Die Forderungen stellt die rechtsfähige ÖR-Rundfunkanstalt, die eine Inkassoabteilung betreibt, den Beitragsservice. Ob man die als Schreibstube am Ort des Senders oder in Köln betreibt, die Briefe in München, Köln oder Timbuktu eingeliefert werden, ist unwichtig. Der juristische Gegner ist die jeweilige Landesrundfunkanstalt.
5) Alle Ihre bisherigen Schreiben verstossen gegen VwfVG §37 Abs. 3 und sind somit nichtig. Abs. 5 erlaubt Ihnen nicht die Namensnennung oder Unterschrift wegzulassen, da ich auf die schriftliche nicht-elektronische Form bestehe.
Was erwartest du, handschriftliche Liebesbriefe? Zahlst du Kfz-Steuern? Kannst du mir die Unterschrift auf dem Kfz-Steuerbescheid vorzeigen? Oder auf einer Mahnung des Finanzamtes? Zeig mir doch einmal die eigenhändigen Unterschriften auf Telefonrechnungen oder Schreiben von Versicherungen zur Erhöhung zum folgenden Jahr.
6) Sie verwenden verschiedene Organsationsnamen als Absender: Südwestrundfunk, ARD ZDF Beitragsservice und auf dem Überweisungträger: Rundfunk ARD, ZDF, DRadio. Dies nicht zulässig.
Unsinn. Der Empfänger der Zahlungen, die Inkassostelle hat einen Namen. Und der wird benutzt. Wenn auf dem Formular "Schröder Münchmeyer und Co." oder "Rudolf Otto Meyer GmbH" steht, dann ist das einfach der Name eines Unternehmens. Die Firma "Hans Riegel Bonn" firmiert übrigens als Haribo.
7) Der ARD ZDF Beitragsservice hat einen Geschäftsführer und eine Umsatzsteuernummer. Gleichzeitig verwenden sie intern das Verwaltungsverfahrensgesetz (Nachweis ist eine Ihrer Stellengesuche).
Der Beitragsservice verwendet "intern" gewiss nicht das Verwaltungsverfahrensgesetz. Er ist unstrittig ein Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde. Was schon daran liegt, dass ÖR-Rundfunksender keine Behörden gründen können.
Eine Organisation kann nicht gleichzeitig Unternehmen und Behörde sein, dies verstößt gegen das Körperschaftssteuergesetz §4 Abs.5 Fußnote 2
Es ist richtig, dass der Zwitterstatus der ÖR-Sender kritisch zu hinterfragen ist.
Der Rundfunkstaatsvertrag ist ungültig. Zwar finden sich die Unterschriften der Ministerpräsidenten der Bundesländer, doch die Unterschriften der Leiter der Rundfunkanstalten fehlen. Außerdem handelt es sich um einen Vertrag in dem zwei Parteien über die Rechte Dritter bestimmen und dies ist rechtswidrig.
Das ist völliger Stuss! Kurt hat bereits meine Bemerkungen dazu zitiert, deren Wiederholung ich mir spare.
Eine Ergänzung erlaube ich mir: hier sind hunderte von Leuten unterwegs, denen kaum etwas, was es mit dem Rundfunkvertrag auf sich hat, kaum eine Situation fremd ist. Gegen die sonstigen Gepflogenheiten hier muss ich einmal etwas deutlicher werden: es ist nicht schlimm, wenn man hier aufschlägt und keine Ahnung hat. Es ist auch in Ordnung, wenn man sich bei einigen Abläufen nicht sicher ist, die Strukturen und Gesetze nicht kennt, man kann nicht alles wissen und es besteht wenig Gelegenheit sich mit einem solchen Gegner wie dem ÖRR und fast der gesamten Politik anzulegen. Aber dumm herum labernde Klugscheisser wie du, können von mir aus gern machen, was sie für richtig halten. Die fallen so brutal auf die Nase, dass es schmerzt. Und das ist dann deren ureigenes Problem.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.