Der Beitragsservice ist tatsächlich KEINE Behörde.
Dies bestätigte mir der Beitragsservice schriftlich schwarz auf weiß.
Siehe PDF-Anhang.
Es wird zwar in dem Schreiben behauptet der Beitragsservice (ehem. GEZ) ist als "Behörde" im Sinne des § 40 PostG anerkannt nur finde ich im PostG § 40 weder eine GEZ noch einen Beitragsservice.
Postgesetz (PostG)
§ 40 Mitteilungen an Gerichte und Behörden
Unternehmen und Personen, die geschäftsmäßig Postdienste erbringen oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirken, teilen Gerichten und Behörden auf deren Verlangen die zustellfähige Anschrift eines am Postverkehr Beteiligten mit, soweit dies für Zwecke des Postverkehrs der Gerichte oder Behörden erforderlich ist. Dies gilt auch dann, wenn der Empfänger eine für die Übermittlung erforderliche Einwilligung nicht erteilt oder gegen die Übermittlung Widerspruch erhoben hat.
Die Datenschutzbeauftragte stellt vielmehr fest:
"... weil der Beitragsservice weder eine öffentliche Stelle des Bundes darstellt, noch der Privatwirtschaft zuzuordnen ist,..."