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Autor Thema: Beitragsservice ist keine Behörde  (Gelesen 105799 mal)

V
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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#45: 11. Juli 2016, 12:54
Der Beitragsservice ist tatsächlich KEINE Behörde.
Dies bestätigte mir der Beitragsservice schriftlich schwarz auf weiß.
Siehe PDF-Anhang.

Es wird zwar in dem Schreiben behauptet der Beitragsservice (ehem. GEZ) ist als "Behörde" im Sinne des § 40 PostG anerkannt nur finde ich im PostG § 40 weder eine GEZ noch einen Beitragsservice.

Postgesetz (PostG)
§ 40 Mitteilungen an Gerichte und Behörden
Unternehmen und Personen, die geschäftsmäßig Postdienste erbringen oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirken, teilen Gerichten und Behörden auf deren Verlangen die zustellfähige Anschrift eines am Postverkehr Beteiligten mit, soweit dies für Zwecke des Postverkehrs der Gerichte oder Behörden erforderlich ist. Dies gilt auch dann, wenn der Empfänger eine für die Übermittlung erforderliche Einwilligung nicht erteilt oder gegen die Übermittlung Widerspruch erhoben hat.

Die Datenschutzbeauftragte stellt vielmehr fest:
"... weil der Beitragsservice weder eine öffentliche Stelle des Bundes darstellt, noch der Privatwirtschaft zuzuordnen ist,..."


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L

Leo

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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#46: 11. Juli 2016, 13:19
Dieser Thread wurde im Mai 2013 gestartet, es wurde dort ein Wikipedia-Eintrag zitiert, der sich inzwischen verändert hat. Hier einmal die Gegenüberstellung der beiden Einträge.

[...]
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. Dabei ist er jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.

Quelle: Wikipedia [Stand: vermutlich 07.05.2013]


Und dies ist der aktuelle Eintrag:

Zitat
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice#Beitragsservice
Stand: 11.07.2016


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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#47: 11. Juli 2016, 17:29
Zitat
D Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD)

Es hat doch aber gar keine ÖRR der Bundesrepublik Deutschland? Rundfunk ist doch, angeblich, Landesrecht?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

T
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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#48: 11. Juli 2016, 18:01
[...] ein Wikipedia-Eintrag [...] der sich inzwischen verändert hat. Hier einmal die Gegenüberstellung der beiden Einträge
Dank für die Gegenüberstellung. Allerdings sollte die immer wieder aufgegriffene Eigendefinition des Beitragsservices grundlegend in Frage gestellt werden: es ist für einen vernunftbegabten Menschen - auch ohne juristisches Fachwissen - zunächst mal in keiner Weise nachvollziehbar, wie eine Einrichtung gleichzeitig öffentlich-rechtlich und nicht rechtsfähig sein soll. Ein eigenartiges Zwitterwesen ist dieser Service!

Siehe dazu auch
Verstoß der Seite www.rundfunkbeitrag.de gegen die Impressumspflicht?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12571.msg84701.html#msg84701


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g
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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#49: 11. Juli 2016, 23:22
Und dies ist der aktuelle Eintrag:

Zitat
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice#Beitragsservice
Stand: 11.07.2016

Zu ARD gehört auch die Deutsche Welle. Dann wird noch ZDF und DR genannt, die ja nichts mit den LRA zu tun haben.
Der BS kann als nicht rechtsfähig schon mal gar keine Parteifähigkeit haben und ist rechtlich ein Niemand. Eine Behörde hat aber Sonderstatus, z.B. hoheitliche Rechte.

Der BS kann auch kein Teil der LRA sein, denn er arbeitet noch für andere Sendeanstalten. Der BS ist nach wie vor eine Art Hilfsorganisation in Sachen Beitragseinzug, sofern vom Zahler das Einverständnis vorliegt.
Dieser nicht rechtsfähige Verein, der Nichtnutzer und andere freie Bürger belästigt, hat sogar eine eigene Rechtsabteilung.  Einmal angeblich Teil der LRA und als nicht rechtsfähig eine Rechtsabteilung haben. Das widerspricht sich.



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k
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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#50: 20. Juli 2016, 11:22
Da dieses wichtige Dokument noch immer nicht freigeschaltet wurde, könnten die Moderatoren (sofern erforderlich) die Anonymisierung vornehmen oder eine andere Möglichkeit finden es bereitzustellen?

Der Inhalt kann bei der Argumentation in der Auseinandersetzung/ Klage/ Widerspruch entsprechend weiterhelfen.

Der Beitragsservice ist tatsächlich KEINE Behörde.
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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#51: 24. September 2016, 01:59
Hinweis:
Interessante Analysen und Diskussionen zum (Nicht-)Behördenstatus von ARD-ZDF-GEZ aktuell unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html


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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#52: 24. September 2016, 10:08
In Verbindung mit  LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16
(Klartext zum Behördenstatus des SWR: "nicht Behörde":
Man vergleiche mit nachstehendem Zitat, ebenfalls SWR - also kann der SWR schon einmal insoweit schwerlich Rechtsmittel einlegen: 

Zitat
Amtshilfe kann nur eine Behörde einer anderen gewähren. Ausdrücklich gilt aber: "Eine Sender-Anstalt Ist nicht Behörde."

Dr. Eicher, Justiziar des SWR und schon seit mindestens 2012 der maßgebliche Meinungsbilder für die Rechtsfragen des Rundfunkbeitrags:

ZITAT: ..." stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar."

ARD ist die Quelle: 2012-08-29 auf:
www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/252836/index.html
Das ist "offiziell". Siehe in der Pressemitteilung:
ZITAT: "ARD-Experte für Fragen rund um den neuen Rundfunkbeitrag und Justiziar des SWR, Dr. Hermann Eicher, "
(aus: Pedro Rosso, "Tatort Staatsfernsehen")


Edit "Bürger":
Zwischenzeitliche vom Kern-Thema des hiesigen Threads
Beitragsservice ist keine Behörde
abschweifende Kommentare mussten der Übersicht und zielgerichteten Diskussion wegen bereinigt werden.
Bitte @alle: Immer und überall auf THEMENTREUE achten, d.h. zielgerichtet am Kern-Thema (Erstbeitrag und Betreff) des jeweiligen Threads diskutieren!
Das Forum ist auf die Unterstützung und Disziplin aller seiner Mitglieder angewiesen.
Ab hier bitte nur noch zum Thema
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Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

h
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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#53: 12. Dezember 2016, 14:45
Das Ganze mal hier zusammengefasst und begründet
Guckst  du   hier:
Argumentation mit LG Tübingen (16.9.16) gegen Vollstreckung durch Stadt Essen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21291.0.html


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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#54: 12. Dezember 2016, 15:47
Wenn der öffrech Rundfunk keine Behörde ist, warum spricht das VG Bremen den Justiziar vom NDR Herrn S....n mit, “die Behörde“, also Radio Bremen, an?  :o
(Radio Bremen wird durch den Justiziar vom NDR vertreten.)

Wer bitte steig da noch durch?  :-[


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Beiträge: 721
Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#55: 12. Dezember 2016, 17:16
Wer bitte steig da noch durch?  :-[

Niemand, vor allem die GEZ/BS-hörigen "Richter" nicht...


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht in allgemeine Bekundungen abdriften, sondern weiter eng und zielgerichtet zum Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
Beitragsservice ist keine Behörde
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Dezember 2016, 17:18 von Bürger«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#56: 17. Dezember 2016, 17:18
Aus aktuellem Anlass siehe bitte auch neueren Beschluss des LG Tübingen...

LG Tübingen legt nach! Beschluss vom 09. Dezember 2016 – 5 T 280/16
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21363.0.html

...welches seine Haltung in der Sache professionell bekräftigt und argumentativ untersetzt - auch in Bezug auf eine zwischenzeitliche, nicht überzeugende Entscheidung des VGH Mannheim/ Baden-Württemberg - im Forum thematisiert u.a. unter
VGH Baden-Württemberg Urteil vom 4.11.2016 zu hoheitlicher Tätigkeit der LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21313.0.html


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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#57: 17. Dezember 2016, 18:30
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html
dort Volltext des Beschlusses unter
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332
Zitat
Rn 28
Das Vollstreckungsverfahren setzt voraus, dass Bescheide einer Behörde zu vollstrecken sind, auf Ersuchen einer Vollstreckungsbehörde. Der Begriff der Behörde ist in allen gesetzlichen Vorschriften in einem einheitlichen Sinn aufzufassen, und zwar im Sinn des Staats- und Verwaltungsrechts (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 1951, IV ZB 5/51, NJW 1951, 799; Beschl. v. 16. Oktober 1963, IV ZB 171/63, NJW 1964, 299). [...]
Typische Merkmale einer Behörde sind gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die transparente Regelung wesentlicher Handlungsabläufe, Gestaltungsmöglichkeiten und Eingriffsbefugnisse durch Gesetz, Verordnung oder Satzung. Erforderlich ist zudem, dass das Handeln der Behörde als Verwaltungshandeln erkennbar ist, dass sich Behörde und Behördenmitarbeiter als solche erkennbar verhalten. Die formale Bezeichnung als Behörde - beispielsweise im Staatsvertrag - kann danach nicht zur Begründung einer materiellen Behördeneigenschaft ausreichen, wenn zugleich alle (materiellen) rechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben fehlen. [...]
Zitat
Rn 7
[...] Konkret fehlt es primär an der Erfüllung der vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen der Zustellung der Bescheide (- nachfolgend Zf. 6 -), im Übrigen auch an der Behördeneigenschaft im Sinne des Vollstreckungsrechts (- nachfolgend Zf. 7 -).

Darüber hinaus haben die Haustarife und die obersten verdienen mehr als Bundespräsident / Kanzler.
Wie soll das logisch funktionieren, dass "kleine" Fernsehfuzies mehr abgrasen als die obersten Staatsbonzen????

Die werden nur weil politisch benötigt (Propaganda) geschützt, eine Hand wäscht die andere...


Edit "Bürger":
Zitat ausgewiesen und Quellen angegeben. Bitte Zitate, d.h. Texte, die nicht von einem selbst stammen, als Zitate ausweisen und die Quelle dafür angeben - siehe auch Forum-Regeln.
Hier aber bitte nicht in allgemeine Unmutsbekundungen abdriften, sondern eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
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I
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Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#58: 25. Februar 2017, 12:31
In wie weit hat schon jemand das urteil verwendet um einen Festsetzungsbescheid zu wiedersprechen ?



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U
  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#59: 25. Februar 2017, 13:49
Ausführlich sogar schon in einer Klage vor dem VG, mit folgendem Ergebnis:

Tübinger Beschluss 16.09.16, 1. Reaktion des SWR

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20795.msg136802.html#msg136802

 Beschluss LG Tübingen ist "abwegige Rechtsauffassung"
 
 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21924.msg140021.html#msg140021


Ich würde und werde es dennoch weiterhin verwenden, es ist nicht nur ein Lichtblick, es sollte den ein oder anderen Richter zum Nachdenken anregen, auch wenn diese ihre Urteilsbegründungen bereits von der jeweiligen LRA in der Klageerwiderung fertig portioniert bekommen. 


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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

 
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