Gibt es denn noch ein paar Stimmen und/oder Gerichtsfälle, welche die Argumentation bezüglich der Handlungsfreiheit-Verletzung und des Freikaufzwanges bei ARD, ZDF, "GEZ" erleichtern?
Eigentlich ist dies ein neues Feld. Wegen der Zwangskontrahierung - hier in Form eines "hoheitlichen" Beitrags - des Rundfunkzwangsbeitrags sind unmittelbar ähnliche Zwangskontrahierungskonstruktionen heranzuziehen, um einen Maßstab zu bekommen, an dem man sich "objektiv" abarbeiten kann.
Es geht also um eine legalistische Konstruktion aus dem Bereich des Wohnens, die zwangsweise erhoben wird, ohne daß es möglich ist, sich daraus ohne Aufgabe des Wohnortes zu verabschieden.
Ein legalistische Konstruktion zu finden, daß für die Bevölkerung unüberwindbar ist, war ja letztendlich erklärtes Ziel, das an den Erfinder des Rundfunkzwangsbeitrages herangetragen wurde. Dieser saß in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei. Er äußerte sich aufgrund der Aufregung um diese Konstruktion, daß diese nach ein paar Monaten vorbei sei.
Der Grundsteuersatz ist zwangsweise und kommt den Kommunen zugute. Diese Steuer kann auf die Miete aufgeschlagen werden. Geschützt ist die Grundsteuer durch das Grundgesetz.
Die Kanalgebühren sind zwangsweise. Es gibt aber die Möglichkeit, für nicht bedeckte Flächen eines Grundstückes anteilsmäßig Gebühren zurückzubekommen. Abwasserkanäle dienen somit nur teilweise der Gesundheit.
Zwangskontrahierung mit dem Stromunternehmen ist für Kunden und Stromunternehmen nur solange virulent, wie aufgrund einer Leistung eine Gegenleistung erfolgt. Ähnliches gilt für Gasunternehmen. Auch beim Wasser sind Einschränkungen möglich.
Somit ist die Kombination von Wohnen und Zwangskontrahierung gar nicht so üblich, wie es auf den ersten Blick hin scheint.
Ob nun jemand Wohngeld für seine Eigentumswohnung oder verschiedenste Ausgaben als Hausbesitzer oder Miete zahlt, es stecken überall Betriebskosten drin, die - außer - bei der grundgesetzlichen Grundsteuer oder teilweise bei der Abwassergebühr theoretisch über freie Vertragsabschlüsse beeinflussbar sind.
Was macht nun das Fernsehen so "besonders" - und weil es ja so "besonders" ist, hat ja das Bundesverfassungsgericht daraus die "Rundfunkfreiheit" entwickelt -, daß sich daraus eine Zwangskontrahierung ableiten läßt?
Mir fällt dazu nichts ein.