Aus dem Tätigkeitsbericht des ZDF 03.03.2015
http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/37558432/1/data.pdfDas Wichtigste zuerst: Der Quotenvergleich.
Dann heißt es auf Seite 1 (ohne dass ich die Herleitung der Behauptung nachvollziehen könnte):
"Die Zahlen ... bestätigen auch den sogenannten „Lead in-Effekt“, das heißt, dass Zuschauer über unterhaltende Sendungen den Weg zu informierenden und bildenden Programmen finden."
Zum Lead in-Effekt hat man ja im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium Gegenteiliges gelesen.
Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium auf Seiten 4/5 natürlich eine Zurückweisung aller Überlegungspunkte. Immerhin nicht so unverschämt wie seitens des hr.
Bei den "Top 25 Nov. 2014 - Jan. 2015" auf Seiten 10/11 auf den ersten Plätzen Krimis, Unterhaltung, Sport.
Die "Tagesschau" erscheint ab Platz 17 mit 8,48 % Zuschauern und einem Markanteil von 25,1 %.
Auf Platz 25 - nach weiterer Unterhaltung, Krimis, Sport und Tagesschau bzw. Tagesthemen - ein Brennpunkt.
Sieht so der
"wichtige Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen" aus, der eine Zwangsfinanzierung mit rd. 8 Mrd. Euro rechtfertigt?
Seite 17:
"Erstmals werden im Februar zwei fiktionale Programme deutlich vor ihrer Erstausstrahlung im TV online abrufbar sein. Damit soll die ZDF-Mediathek als eigener Ausspielweg gestärkt und den sich verändernden Sehgewohnheiten Rechnung getragen werden. Erprobt wird dieses Modell an den beiden Produktionen „SCHULD nach Ferdinand von Schirach“ und der europäischen Koproduktion „The Team“, die unter Federführung des ZDF entstanden ist. Alle sechs Folgen von „SCHULD“ standen schon zwei Wochen vor der ersten Sendung am 20.02.15 online zur Verfügung."
Dies beinhaltet offenbar einen Verstoß gegen § 11d Abs. 2 Ziff. 1 erste Alt. RStV.