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Autor Thema: Vertragsfreiheit  (Gelesen 7694 mal)

S
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Vertragsfreiheit
Autor: 28. April 2013, 20:43
Verstössen die Schutzgeldforderungen der öffentlich-rechtlichen Sender nicht auch gegen die Vertragsfreiheit? Es kann doch nicht sein, daß ich gegen meinen Willen mit irgendjemanden ein Geschäftsverhältnis eingehen muß.

Und wie sieht es mit dem rechtlichen Gleichheitsgrundsatz aus, dessen Anwendung die Demokratie von der Diktatur scheidet?


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Re: Vertragsfreiheit
#1: 28. April 2013, 20:56
Anm.:
Genau genommen sind es keine Schutzgeldforderungen, sondern Zwangsverkäufe.
Ist nicht gerade besser, trotzdem die genauere Bezeichnung.


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Re: Vertragsfreiheit
#2: 28. April 2013, 21:04
Vertragsfreiheit?

Das ist keine privatrechtliche Verpflichtung, sondern öffentlich-rechtliche Forderungen aus dem Verwaltungsrecht.

Klagegründe allgemein (auch Gleichheitsgebot)
http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html


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B
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Re: Vertragsfreiheit
#3: 28. April 2013, 23:30
Vertragsfreiheit?

Das ist keine privatrechtliche Verpflichtung, sondern öffentlich-rechtliche Forderungen aus dem Verwaltungsrecht.


Die öffentlich-rechtlichen Forderungen sind das juristische Konstrukt, das aus dem Rundfunkstaatsvertrag abgeleitet wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat bisher lediglich eine Bindung zwischen Gerät und "Gebühr" öffentlich-rechtlich zugebilligt.

Eine darüberhinausgehende Bindung zwischen Wohnung und einem allgemeinen "Beitrag", der Grundlage für die öffentlich-rechtliche Forderung bildet, hat das Bundesverfassungsgericht nie zugebilligt.

Zwangskontrahierungen wie Gebäudeversicherungen o.ä. sind privatrechtlicher Natur.

Es ist somit jenseits öffentlich-rechtlicher Forderungen möglich, nichteinvernehmliche Vertragsverhältnisse zu erzwingen.

Die öffentlich-rechtliche Form ermöglicht die Verhängung von Bußgeldern, die dann gegebenenfalls in Tagessätze umgewandelt werden können.

Also nimmt man einmal an, daß der Tagessatz EUR 10,00 ist, dann geht man für EUR 20,00 zwei Tage in den Knast. Da aber im Verlauf eines solchen Verfahrens noch andere Kosten hinzukommen, erhöht sich entsprechend die öffentlich-rechtliche Forderung, die dann in Tagessätzen umgerechnet entsprechend hohe Gefängnisaufenthaltsdauer bewirken.

Versucht man das Ganze zu verkürzen und kooperiert mit den Behörden, kann man auch gemeinnützige Arbeit für BAZengeld ableisten. Also nicht jede Bußgeldforderung endet automatisch im Gefängnis. Sie führt aber zu gemeinnütziger Arbeit.

Dies bedeutet, daß BAZengeld eine Versklavungsinstitution ist.

Man könnte theoretisch auch ein Grundsatzurteil bewirken, indem man jeden Monat für zwei Tage ins Gefängnis geht.

Quasi als Deal, der ja verfassungsrechtlich abgesegnet wurde.

So ein Deal hätte den Vorteil, daß man die ganzen Aufregungen des Hickhacks mit BAZengeld vermeidet.

Zwei Tage (Wochenende) Gefängnis monatlich ist verglichen zu 30 Tagen Fernsehgefängnis allemal erträglicher, zumal man im Gefängnis umsonst Fernsehen kann.

In Hamburg gibt es beim Landeskriminalamt eine Gruppe. die sich mit zukünftigen kriminellen Entwicklungen in einer alternenden Gesellschaft beschäftigt. In Japan gehen alte Menschen zunehmend wegen Bagatelldelikte absichtlich ins Gefängnis, damit sie nicht einsam sind. Innerhalb von Gefängnissen wird zunehmend geriatrische Abteilungen aufgemacht. Also warum nicht aktiv werden gegen die zunehmende Verdemenzung?


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Re: Vertragsfreiheit
#4: 29. April 2013, 01:02
Das Argument von denen ist: "jeder zahlt ja auch Steuern," also Lohnsteuer, Mehrwertsteuer usw.
Das Gegenargument ist: Steuern werden von der Bundesregierung erhoben, da haben wir alle 4 Jahre die Wahl, eine andere Reg. zu wählen.
Anderes Argument: Steuern werden (wenigstens teilweise) für Dinge ausgegeben (Schulen, Straßen, Polizei) die wir wirklich brauchen.


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Re: Vertragsfreiheit
#5: 29. April 2013, 09:37
Steuern werden vom Staat erhoben, d.h. wenn es dem Staat gut geht - geht es gut auch seinen Bürgern...
Wenn es ÖR gut geht - macht das kein Profit für die anderen außer ÖR selber. So einfach ist es. :-[


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Re: Vertragsfreiheit
#6: 29. April 2013, 10:06
Sehr gut Bedrängter,
also werde ich nicht zahlen und jeden Monat 2 Tage in den Bau gehen,wenn das alle machen,die nicht zahlen,haben wir das Problem gelöst. ;)stellt Euch das mal vor,jeden Monat etwa 1.000 000 Bürger,2 Tage Knast und es werden mehr.
Auf gehts,"Wir sind das Volk".


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Re: Vertragsfreiheit
#7: 29. April 2013, 10:09
Was ich noch vergaß,das macht 17.890 000 € weniger pro Monat für die ÖRR ;) :)


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Re: Vertragsfreiheit
#8: 29. April 2013, 10:24
und wenn das nachher 50% der 'Zahlenden' machen, muesste der Beitrag erhoeht werden und wir Leute noch länger in den Knast gehen. Das sprengt die JVAs und wir braeuchten mehr davon :). Letzlich waere halb Deutschland im Knast, um TV zu glotzen, und die andere Haelfte wuerde teuer fuer den ÖRR bezahlen.  >:D


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Re: Vertragsfreiheit
#9: 29. April 2013, 10:31
Wenn alle mitmachen ist der ÖRR Pleite und alle schauen im Knast in die Ferne,passt doch oder? ;)


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Re: Vertragsfreiheit
#10: 29. April 2013, 12:26
Im Knast sind wir aber befreit ;-)

Nur 2 Tage? Ist ja wie Erlaubnisurlaub  ;D ;D ;D
Manche zahlen für so was viel Geld ;)


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Re: Vertragsfreiheit
#11: 29. April 2013, 12:49
Manche zahlen für so was viel Geld ;)

Ja, vor einiger Zeit habe ich einmal eine kleine Zeitungsnotiz eines Berichts über einen Holländer gelesen, der irgendetwas beging, weil er unbedingt in ein deutsches Gefängnis wollte. Warum er da unbedingt reinwollte, wurde nicht geschrieben. Aber daß er unbedingt reinwollte.



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Re: Vertragsfreiheit
#12: 29. April 2013, 12:52
Bestimmt umsonst Fernsehen ;)


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Re: Vertragsfreiheit
#13: 29. April 2013, 13:39
So zwingen wir den ÖRR in die Knie,weil die Gerichte so viel zu tun haben und einsehen,daß dieser ÖRR weg muss und alles ohne große Klagen und Widersprüche und Fernsehen ohne zu bezahlen und zu Hause Heizung und Kost sparen,fit halten ,was will man mehr.
Da wir keine Schwerverbrecher sind noch Freigang.
Ich könnte mich kaputt lachen. ;) :)


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Re: Vertragsfreiheit
#14: 29. April 2013, 17:14
...
Das Bundesverfassungsgericht hat bisher lediglich eine Bindung zwischen Gerät und "Gebühr" öffentlich-rechtlich zugebilligt.

Eine darüberhinausgehende Bindung zwischen Wohnung und einem allgemeinen "Beitrag", der Grundlage für die öffentlich-rechtliche Forderung bildet, hat das Bundesverfassungsgericht nie zugebilligt.
...

Das für den Beitrag umzumünzen, wird eine leichte Übung für die Bundesverfassungsrichter werden.  Die Bindung wird locker in die Bemessungsgrundlage des Rundfunkbeitrags auf die vermutete Nutzung durch Haushalte und Gewerbebetriebe umgewandelt.

Die "Vermutung" ist natürlich bei den Haaren herbeigezogen, trotzdem wird das vorgeschoben. Ich will die öffentlich-rechtlichen Programme nicht sehen und halte deswegen die Argumentation mit der negativen Rundfunkfreiheit und der persönlichen Handlungsfreiheit für viel erfolgsversprechender.


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