Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab  (Gelesen 22840 mal)

h

hannelore9

Ermano Geuer hat wohl endlich auch eine Kopie des Urteils über seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erhalten und schreibt auf seiner Twitter-Seite:

„Jetzt habe auch ich die Entscheidung des BayVfGH gelesen. Auch die Verfassungsmäßigkeit vom Meldedatenabgleich wird offen gelassen!“

In Sachen der sogenannten „Datenübermittlung“ gibt es nach meinem Verständnis der Rechtsordnung eindeutige Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, die missachtet werden:

Aktenzeichen: 1 BvL 19/63, verkündet am: 16.07.1969:

„Im Lichte dieses Menschenbildes kommt dem Menschen in der Gemeinschaft ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch zu. Es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen (vgl. BVerfGE 5, 85 [204]; 7, 198 [205]). Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.

Ein solches Eindringen in den Persönlichkeitsbereich durch eine umfassende Einsichtnahme in die persönlichen Verhältnisse seiner Bürger ist dem Staat auch deshalb versagt, weil dem Einzelnen um der freien und selbstverantwortlichen Entfaltung seiner Persönlichkeit willen ein "Innenraum" verbleiben muß, in dem er "sich selbst besitzt" und "in den er sich zurückziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem man in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genießt."

Aktenzeichen: 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83, verkündet am: 15.12.1983:

„Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“

Ich unterstütze mit meinem Rechtsempfinden die hier genannten Argumente. Möchte grundsätzlich auf meine vergangenen Argumente in anderen Beiträgen hinweisen. In diesen hier genannten und weiteren Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht einen gewissen Schutz des Bürgers gewürdigt.

Nur in den Urteilen zum Rundfunk, da wurden bisher jeglicher Datenschutz des Bürgers missachtet mit der Begründung der Freiheit und Unabhängigkeit des Rundfunks vor dem Gesetz. Damit hat das Bundesverfassungsgericht dieser GEZ den Freifahrtschein ausgestellt. Nun haben diese Lobbyisten einen neuen Rundfunkstaatsvertrag geschaffen, der viel mehr und weitreichende Eingriffe in das Grundgesetz zur Folge hat als die hier genannten Urteil. Die Folge ist doch jede Missachtung unserer Freiheit durch diese Richter.

Die Frage wird sein:
Wie sich diese Bundesverfassungsgericht vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit gefällten Urteile entscheiden wird.

Das kann ja nur so ein Zwitter aus Dummen Formulierungen und Ausreden sein wie in dem jetzigen Urteil des BayVfGH
.

Denn wenn dem so ist wie im Rundfunkstaatsvertrag hineingedichtet, dass die GEZ die Daten löscht. Dann müsste zum Beispiel bei einer Familie mit nehmen wir mal an 4 Erwachsenen  (verh. Ehepaar und 2 Erwachsene Kinder über 18 Jahre) 3 Personen aus dem Register der GEZ gelöscht werden. Denn es werden die Gebühren ja nur von einer Personenadresse bezahlt. Nehmen wir mal an vom Familienoberhaupt.

Dass dem Nicht so ist hat der Datenschutzbeauftragte Herb vom Südwestrundfunk in seiner Datenschutzrechtlichen Beurteilung ganz klar aufgeführt. Begründung dass die Daten nicht gelöscht werden: Die 3 Personen wie in meinem geschilderten Fall sind potenzielle Betragszahler in der Zukunft (z.b. die beiden Kinder über 18 Jahren).

Und genau diesen Tatbestand sieht der Rundfunkstaatsvertrag nicht vor. Diese Tatsache wurde in den Gerichtsurteil des BayVfGH nicht berücksichtigt.

Das Urteil ist aus meiner Sicht in seiner Kommentierung nur ein faule Ausrede ohne ein Rechtempfinden eines neutralen Richters.

Das Schlimme an diesem sogenannten Rechtsstaat, seine Gesetzgebung und seiner Rechtssprechung ist, dass immer zuerst Fakten geschaffen werden, danach muss jeder Betroffen mit dem Gesetzbuch hinterher laufen und versuchen jemanden zu finden den er davon Überzeugen kann, dass hier gegen Gesetze verstoßen wurde.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 550
Zitat
Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen

Das ist ja eigentlich eine klare aussage. Ich hab da folgende Idee. Nach dem Umzug aus Erlangen nach Berlin habe ich mich zum 1.1.13 natürlich gleich bei meinen Eltern gemeldet während ich eine Wohnung gesucht habe, um schonmal für eine gewisse Zeit aus dem Schneider zu sein. Jetzt habe ich eine Wohung und müsste ich mich zunächst ummelden. Mein Plan wäre zur Meldestelle zu gehen und denen erst ein Schreiben vorzulegen in dem steht dass ich anwesend war um mich umzumelden und dass ich darüber aufgeklärt wurde dass meine daten an die gez weitergegeben werden und keine Widerspruchsmöglichkeit besteht. Das sollen sie unterschreiben, müsste ja nichts dabei sein.
Danach kommt das nächste Schreiben in dem sie unterschreiben sollen, meine Daten _nicht_ weiterzugeben. Dies werden sie wohl nicht tun, also gehe ich wieder. Wenn ich irgendwann Ärger bekomme und Bußgeld zahlen soll lege ich das erste Schreiben vor und zitiere das Urteil und sage ich konnte mich nicht ummelden weil gegen geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht verstoßen werden sollte. Was meint ihr?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

h

hannelore9

Zitat
Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen

Was meint ihr?

Sicherlich machen kann man vieles und damit diese Truppe GEZ auf trapp halten. In dem Rundfunkstaatsvertrag stehen derart viele rechtlich zweifelhafte Vorgänge drin zu denen sich die GEZ hat eine Legitimation geben lassen. Ob die rechtens sind interessiert diesen Pack sowenig wie wenn ein Sack Reis in China umfällt. Letztlich lässt es die GEZ auf einen Prozess ankommen den Sie von unseren Gebühren bezahlt. Denn Sie Wissen ja ganz genau, sollte es in diesem von Dir geschilderten Fall zu einem Gerichtsverfahren kommen, Du wirst entweder den Prozess nicht durch ziehen, also klein bei geben oder eben verlieren, weil es im Rundfunkstaatsvertrag steht was zu tun und zu unterlassen ist. So entscheiden Richter heute. Sie bekommen ja Ihre Kohle vom Staat. Recht bekommen und Recht haben sind zwei Paar Schuhe sagt ein Sprichwort.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Rundfunkgebühr: Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Eilantrag gegen Meldedatenabgleich ab

Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus
In der Hauptsache muss über die Popularklage noch entschieden werden. Das Verfahren läuft noch.


mehr auf:
http://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VerfGH_Vf-8-VII-12-Vf-24-VII-12_Rundfunkgebuehr-Bayerischer-Verfassungsgerichtshof-weist-Eilantrag-gegen-Meldedatenabgleich-ab.news15707.htm


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Daten sollen fließen
24.04.2013 · 
Ist es rechtens, dass die GEZ-Nachfolgebehörde „Beitragsservice“ Daten der Meldeämter erhält, um Entrichter des neuen Rundfunkbeitrags zu ermitteln? Eine einstweilige Anordnung dagegen hat das Bayerische Verfassungsgericht jetzt abgelehnt.
Von MICHAEL HANFELD

 Er sei ein „effizientes Kontrollinstrument“. Im Klartext: ARD und ZDF brauchen die Daten, um „Schwarzsehern“ auf die Spur zu kommen.


mehr auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/meldedatenabgleich-fuer-den-rundfunkbeitrag-daten-sollen-fliessen-12159438.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

p
  • Beiträge: 647
Also ist das so was wie Urteil?

Was ist ein schwarz seher? Jemand der schaut aber nicht bezahlt?
Also ich schaue es nicht,  also bin ich kein schwarz Seher. Bezahle
ja auch nicht!
Oder ist jeder Bürger schwarzarbeiter? Obwohl man nicht schwarz arbeitet?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 494
  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit
Das mit den "Schwarzsehern" ist der Gipfel der Verleumdung.

Nur, weil ich nicht bei Aldi kaufe, sondern lieber bei Lidl, darf Aldi nicht sagen, ich wäre ein Ladendieb.

Aber unsere "objektiven" und "unabhängigen" Öffentlich-Rechtlichen dürfen jeden als "Schwarzseher" diffamieren, selbst Menschen, die seit Jahren auf Fernsehen verzichten?!!

Hoffen wir, dass das Verfassungsgericht zumindest im Hauptverfahren ein Einsehen hat.

Die Hoffnung stirbt zuletzt ;-)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

p
  • Beiträge: 647
Für mich klingt seher wie ein tuh Wort.  Es kommt von sehen.
Also von der Tatsache des Sehens.

Dann müsste korrekte so klingen: schwarzkönnteseher
oder auch "könnte schwarzseher"

Wenn man nichts sieht ist man nicht seher oder?

Gruß


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

d
  • Beiträge: 88
(....)
 Er sei ein „effizientes Kontrollinstrument“. Im Klartext: ARD und ZDF brauchen die Daten, um „Schwarzsehern“ auf die Spur zu kommen.(....)

(....)
Wenn man nichts sieht ist man nicht seher oder?

Gruß

Bei diesen Urteilen sehe ich nur noch  R O T


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Schwarzseher ist sowieso falsch,Farbseher ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

d
  • Beiträge: 88
Bei diesen Urteilen sehe ich nur noch  R O T


Schwarzseher ist sowieso falsch,Farbseher ;)

du meinst Farbsehen so??



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 2.177
du meinst Farbsehen so??




Bei Deinen Farben fehlt GRÜN.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

d
  • Beiträge: 88
du meinst Farbsehen so??




Bei Deinen Farben fehlt GRÜN.


nein, nein, wenn wir das Grundgesetz (i.d.F. Art.22 (2)) willkürlich
verändern, wären wir ja keinen Deut besser, als unsere ehrwürdigen
Politiker.....  :'(


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

p
  • Beiträge: 647
Egal welcher seher,  jeder seher ist ein sehr wenn er sieht.
Wenn er nicht sieht ist er kein seher.  Korrekt?

Also wir sind keine seher.  Zumindenstens ich nicht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

p
  • Beiträge: 647
Sorry korrigieren muss ich das, Handy schreibt manchmal selber was...

Egal welcher Seher,  jeder Seher ist ein Seher wenn er sieht.
Wenn er nicht sieht ist er kein Seher.  Korrekt?

Also wir sind keine Seher.  Mindestens ich nicht.

Eine Wohnung deren Meinung ist Mittlerweile ein "Schwarzseher" eben auch eine ohne Rundfunkgeräte?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. April 2013, 15:07 von power-dodge«

 
Nach oben