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Autor Thema: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab  (Gelesen 22806 mal)

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GEZeterei

Ja, klar, jeder Diktator ist und war eine eingesetzte Marionette.


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Oplin


Ich denke aber nicht, daß diese Partei uns hier schaden könnte. Auf ihre Art macht sie ja auch mobil. Wenn das denn alles so ernst gemeint ist. Zunächst bin ich da immer mißtrauisch...

Ist aber hier OT, wir sollten das nicht weiter vertiefen.

Link wurde entfernt .....Und meine Gedanken waren genau entgegengesetzt..sie könnte schaden....Was bedeutet OT und nicht weiter vertiefen??


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GEZeterei

Oplin, OT bedeutet off topic, also am Thema vorbei, deshalb auch nicht weiter vertiefen.

Viktor, danke für die Info, mir war die Partei nicht bekannt. Hast Du die Texte gesehen? Da waren doch welche von Renés Seite dabei, oder?

Und zurück zum Thema.


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w
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Popularklage gegen Rundfunkbeitrag: VerfGH Bayern lehnt vorläufige Aussetzung des Meldedatenabgleichs ab

Nachteile durch Datenübermittlung wiegen weniger schwer

Nach Ansicht des VerfGH müssen demgegenüber die Nachteile zurücktreten, die den Betroffenen durch die Übermittlung der in § 14 Abs. 9 Satz 1 RBStV genannten Daten an die Landesrundfunkanstalt entstehen. Unbeachtlich sei in diesem Zusammenhang das Interesse, beitragsrelevante Sachverhalte nicht zu offenbaren und nicht als Beitragsschuldner identifiziert zu werden. Die Nachteile, die mit der Datenübermittlung und -verarbeitung ohne Kenntnis und Einwilligung der Betroffenen und gegebenenfalls nachfolgenden Auskunftsverlangen seitens der Landesrundfunkanstalt verbunden seien, hätten auch für diejenigen Personen, die später nicht als Beitragsschuldner herangezogen würden, eher geringes Gewicht.

Quelle: http://beck-aktuell.beck.de/news/popularklage-gegen-rundfunkbeitrag-verfgh-bayern-lehnt-vorlaeufige-aussetzung-des-meldedatenabg


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Den Feinden und Verrätern unserer Kultur, Gesellschaft und unserem Volk sei gesagt,
wenn das Volk seine Geschicke selbst in die Hand nimmt,dann Gnade ihnen Gott.

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fox

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Und die blühen größtenteils im Verborgenen.

Du meinst wohl das Unkraut ?  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 03:29 von Bürger«

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GEZeterei

Oh nein, fox, damit würde ich den Unkräutern Unrecht tun, das sind nämlich alles Heilpflanzen ;-)

Was da blüht, das sind fleischfresssende Pflanzen und Schmarotzer, die sich von anderen Pflanzen ernähren.


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Uwe

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Klage gegen Rundfunkbeitrag vorerst gescheitert

Aufatmen bei ARD und ZDF. Die Haushaltsabgabe zur Eintreibung der Rundfunkgebühren ist statthaft. Der Bayrische Verfassungsgerichtshof wies einen Eilantrag gegen das Modell zurück.

Aus Sicht von Kläger Ermano Geuer ist aber noch nicht das letzte Wort gesprochen: "Die Klage gegen den #Rundfunkbeitrag ist nicht gescheitert, der BayVfGH hat lediglich eine Folgenabwägung getroffen", schrieb er in einer ersten Reaktion auf Twitter. Zur Verfassungskonformität des Meldedatenabgleichs sei noch nichts gesagt.

mehr auf:
http://www.stern.de/wirtschaft/news/haushaltsabgabe-klage-gegen-rundfunkbeitrag-vorerst-gescheitert-2001064.html


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Uwe

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Klage gegen Rundfunkbeitrag vorerst gescheitert

Ein Passauer Jurist ist mit seinem Eilantrag gegen den neuen Rundfunkbeitrag gescheitert, den er für verfassungswidrig hält. Doch die Entscheidung ist kein Freifahrtschein für das neue System.

Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich nur auf den Eilantrag gegen den Datenabgleich. Sie bewertet jedoch nicht das neue Beitragssystem als solches.

mehr auf:
http://www.welt.de/regionales/muenchen/article115527538/Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-vorerst-gescheitert.html


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GEZeterei

Weder Stern noch Welt haben eine Stellungnahme von Geuer gebracht, anscheinend gar nicht angefordert. Der Stern ist ihm auf Twitter hinterher gelaufen, das war's dann aber auch. Erbärmliche Journaille.


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Zitat
Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab

Wieder einmal wurden die Stimmbänder des Volkes messerscharf durchtrennt. Das Urteil dieser Ignoranten haben wir erwartet, so gesehen ist es eigentlich kein Urteil. 


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Ich bin echt schockiert. Wenn ich mir die alten Tagesschauvideos anschaue wo die Nachrichten verfälscht werden, zuckt bei mir nix. So live dabei, bei Twitter und hier, wird mir ganz anders.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. April 2013, 23:37 von Hailender«
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

f

fox

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Oh nein, fox, damit würde ich den Unkräutern Unrecht tun, das sind nämlich alles Heilpflanzen ;-)

Was da blüht, das sind fleischfresssende Pflanzen und Schmarotzer, die sich von anderen Pflanzen ernähren.
Stimmt, Unkräuter sind an sich Heilpflanzen.
Wie wäre es mit Vollschmarotzer (Holoparasiten) ??
sind parasitische Blütenpflanzen, die in ihrer Ernährung völlig von ihren Wirtspflanzen abhängig sind.


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GEZeterei

Das gefällt mir sehr, fox ;-)


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ed

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Ermano Geuer hat wohl endlich auch eine Kopie des Urteils über seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erhalten und schreibt auf seiner Twitter-Seite:

„Jetzt habe auch ich die Entscheidung des BayVfGH gelesen. Auch die Verfassungsmäßigkeit vom Meldedatenabgleich wird offen gelassen!“

Nach meinem Verständnis bedeutet das, dass weder in Sachen Un-/Rechtmäßigkeit der „Beitrag“, genannten Steuer noch in Sachen Un-/Rechtmäßigkeit der sogenannten „Datenübermittlung“* für Inkassozwecke eine Entscheidung getroffen wurde. *Tatsächlich ist es sowohl ein Datenverrat als auch eine Urheberrechtsverletzung, denn alle Rechte an den persönlichen Daten liegen bei den Bürgerinnen und Bürgern. So sollte das sein. Es ist zudem eine Form von Gewalt, wenn über diese persönlichen Daten gegen den Willen der Betroffenen aus finanziellen Motiven zum Zwecke eines Inkassos verfügt wird.

In Sachen der sogenannten „Datenübermittlung“ gibt es nach meinem Verständnis der Rechtsordnung eindeutige Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, die missachtet werden:

Aktenzeichen: 1 BvL 19/63, verkündet am: 16.07.1969:

„Im Lichte dieses Menschenbildes kommt dem Menschen in der Gemeinschaft ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch zu. Es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen (vgl. BVerfGE 5, 85 [204]; 7, 198 [205]). Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.

Ein solches Eindringen in den Persönlichkeitsbereich durch eine umfassende Einsichtnahme in die persönlichen Verhältnisse seiner Bürger ist dem Staat auch deshalb versagt, weil dem Einzelnen um der freien und selbstverantwortlichen Entfaltung seiner Persönlichkeit willen ein "Innenraum" verbleiben muß, in dem er "sich selbst besitzt" und "in den er sich zurückziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem man in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genießt."

Aktenzeichen: 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83, verkündet am: 15.12.1983:

„Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“


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Hab ihn mal angetweetet  :)


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

 
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