sondern dürfen nur ausnahmsweise beim Beitragseinzug hoheitlich auftreten.
Was nach Bundesrecht aber nicht funktioniert, da Mischformen unzulässig sind.
Entweder Betrieb hoheitlicher Art
oder Betrieb gewerblicher Art; beides in einem ist nicht statthaft, sagt Bundesrecht.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;