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Autor Thema: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung  (Gelesen 96915 mal)

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Das der Antrag von Helmut einen wunden Punkt getroffen hat, zeigt die Nichtreaktion vom AZDB. Es läßt sich eben nicht jeder (Härtefall-) Antrag gleich behandeln, sondern muss individuell betrachtet werden. Meiner Meinung nach, wird der AZDB freiwillig keinen Präzedenzfall schaffen und die Befreiung aufgrund religiösert Interessen akzeptieren. Gerade deswegen, wird es auch höchst interessant wie vom AZDB im Ablehnungsbescheid argumentiert wird?!

Gleichzeitig scheinen die solche Anträge aber auch nicht einfach ablehnen zu können, sonst hätten die das schon längst gemacht, den Leistungsbescheid geschickt und Punkt. Aber nichts von alledem. Ich meine, eine harmlose Kontostandsinformation, wenn man sechs Monate lang keine Rundfunkgebühren gezahlt hat?

Wo gibt es denn so was? Sonst sind die doch immer ganz schnell und gleich noch mit 1000 Euro Bußgeld gedroht.

Das ist besser als jedes Schachspiel! Ich bin gespannt, was als nächstes kommt.


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S
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Ich denke, Helmut ist auf dem besten Weg, denen ihr Spielchen mal umzudrehen und jetzt diesen Haufen, mundtot zu machen...  ;D


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

2
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Die Idee ist doch nicht schlecht so einen Befreiungsantrag zu stellen. Kann das theoretisch nicht jeder machen?

Zumal der Beitragsservice doch eh nicht feststellen kann, ob die dargelegten Gründe der Wahrheit entsprechen oder nicht!?

Will hier keinen dazu anstiften, aber wir alle wissen doch, dass die Methoden der damaligen GEZ öfters mal auch nicht ganz sauber waren und der neue Rundfunkbeitrag vor allen Dingen dazu dienen soll, jeden zu zwingen, diesen Verein zu finanzieren.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Kann das theoretisch nicht jeder machen?

Hallo 2Xtreme,

Helmut hat im Anfangsbeitrag erwähnt, dass bei diesem Antrag auch die Authentizität wichtig ist.

Denen vom Betrugsservie würde sicher auch auffallen, wenn plötzlich fast alle mit einem Male religiös würden.

Dann wäre es sicher für den örR wieder kein großes Problem, über die korrupten Landesregierungen mal wieder etwas "Gesetzliches" dagegen aufzusetzen
- und Helmut und diejenigen die wirklich religiös sind, wäre damit eventuell geschadet.

Ich meine, wir Ungläubigen müssen wohl leider etwas anderes finden.
Kann ja immer noch sein, dass es uns gelingt! ;-)

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2013, 09:03 von unGEZahlt«

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Zumal der Beitragsservice doch eh nicht feststellen kann, ob die dargelegten Gründe der Wahrheit entsprechen oder nicht!?


Ich halte gar nichts davon, in so einer Sache die Unwahrheit zu erzählen. Nur weil der Beitragsservice uns Tag für Tag neue Lügen auftischt, muss man sich selbst ja nicht auf die gleiche Ebene begeben.

Aber für "Nicht-Religiöse" gibt es ähnlich wie beim Zivildienst die Möglichkeit, einen Härtefallantrag aus Gewissensgründen zu stellen. Sei ehrlich und versuch es damit und das dann gekoppelt mit einem Widerspruch aus verfassungsrechtlichen Gründen, sollte vergleichsweise wirken.


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Aber für "Nicht-Religiöse" gibt es ähnlich wie beim Zivildienst die Möglichkeit, einen Härtefallantrag aus Gewissensgründen zu stellen.

Möglicherweise (?) ist es für den Beitragsservice beim Härtefallantrag aus Gewissengründen einfacher, diesen zu ignorieren.

Beim Antrag aus religiösen Gründen kann auf das Bundesverfassungsgerichtes in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012) hingewiesen werden.
Dass heißt, der örR müsste normalerweise darauf reagieren.

Bei den Gewissensgründen gibt es, soviel ich weiß, leider (noch) kein Urteil, dass mit angegeben werden könnte.

Ich wünschte, mit dem Härtefallantrag aus Gewissengründen mehr Hoffnung haben zu können.

Markus



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Möglicherweise (?) ist es für den Beitragsservice beim Härtefallantrag aus Gewissengründen einfacher, diesen zu ignorieren.

[...]

Bei den Gewissensgründen gibt es, soviel ich weiß, leider (noch) kein Urteil, dass mit angegeben werden könnte.

Ich wünschte, mit dem Härtefallantrag aus Gewissengründen mehr Hoffnung haben zu können.


Damit hast du möglicherweise recht. Andererseits lief ja damals die Argumentation beim Zivildienst genau so, dass niemand, nur weil er nicht religiös ist, gegenüber denen benachteiligt werden darf, die das Töten von Menschen aus religiösen Gründen ablehnen ("du sollst nicht töten"). Insofern gab es auch einen Zivildienst aus Gewissensgründen.

Wichtig ist aber ehrlich zu bleiben. Nicht nur haben Lügen erfahrungsgemäß kurze Beine, sondern man will das ja vor Gericht vertreten können. Aufrecht und ehrlich spricht sichs vor Gericht jedoch immer besser, als wenn man da und dort rumdruckst, nur weil man sich den ein oder anderen (vermeintlichen) Vorteil verspricht.


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d
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Denen vom Betrugsservie würde sicher auch auffallen, wenn plötzlich fast alle mit einem Male religiös würden.

Wenn alle bei Helmut abschreiben, dann ja.

Will man als Nichtreligiöser diesen Weg wählen,
dann sollte man die 2. Wahrheit sorgsam einstudieren,
um jederzeit das Programm abzuspulen zu können, und zwar authentisch.
Empfiehlt sich nur für Leute mit Pokerface und einer lyrischen Ader.    8)

Ob das eine "faire" Methode ist, mag jeder selbst entscheiden.
Unterstützend wirken hier sicher die ganzen ekligen Geschichten
der GEZ-Schergen, sowie das unmögliche Verhalten der GEZ selbst.





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Ich bin gebannt, weil ich mich nicht an die Regeln halte.

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Ob das eine "faire" Methode ist, mag jeder selbst entscheiden.
Unterstützend wirken hier sicher die ganzen ekligen Geschichten
der GEZ-Schergen, sowie das unmögliche Verhalten der GEZ selbst.


Hm, ich möchte mich hier nicht aufdrängen, aber ich würde davon abraten und in deinem Fall einen anderen Weg wählen. Ich denke erstes und wichtigstes Gebot im Kampf für Informations- und Pressefreiheit in Deutschland ist es es fair und ehrlich zu bleiben.

Welche Methoden der ÖRR anwendet, sollte Sache des ÖRR bleiben und die einzelnen Mitarbeiter müssen dies selbst mit ihrem Gewissen vereinbaren. Die Protestbewegung sollte sich zu ethischem Handeln verpflichten, ansonsten verliert sie jegliche Glaubwürdigkeit und kann ganz sicher nicht auf breitere Unterstützung aus der Bevölkerung hoffen.

"Wende deine eigenen ehtischen und moralischen Maßstäbe zuerst auf dich selbst an", sollte die Devise sein. Mit der Argumentation, "der Gegner macht doch auch", landest du sonst nicht nur sehr schnell in einer Sackgasse, sondern schadest denen, die ehrlich für das Menschenrecht auf ungestörte Religionsausübung kämpfen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2013, 11:59 von Radio_Libertas«

d
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Und so kann jeder anderer Meinung sein.
Wenn es hart auf hart kommt, dann zählt bei mir nur der Erfolg.
Ich weiß, das ist jetzt keine typische Gutmenschenaussage,
aber da stehe ich zu.

Wenn sich allerdings jemand ungeschickt anstellt,
der kann sich auch Probleme aufhalsen
und tut den Mitstreitern damit keinen Gefallen.


Man wird selten von heute auf morgen religiös, bzw. wechselt die Weltanschauung,
das dauert oft ein Weilchen...





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Ich bin gebannt, weil ich mich nicht an die Regeln halte.

H
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    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Manches ist nur Wortfechterei.
Für mich ist ein Atheist, der seinem Gewissen folgt und der Regel "Was Du nicht willst, dass man Dir tu', das füg' auch keinem andern zu" auch religiös.

Es gibt so viele Wege zu Gott, wie Menschen auf der Welt.


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

w

wtfacow

Gott verbietet es doch zu lügen. Nichts anderes machen aber ARD ZDF und GEZ.
Und dafür muss ich nichtmal Christ sein, um zu erkennen das das nicht richtig ist.
Auch Gotteslästerliche Sendungen (zb.Götter wie wir) tragen nicht gerade dazu bei das sich der Haufen neutral verhält, bzw. Religionen toleriert.
Also warum den Erpresserhaufen unterstützen?
Finde jeder kann Religionsfreiheit (allgemein) angeben.

Wenn er Christ ist ,oder einer anderen Religion angehört ist das sogar seine Pflicht!


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S
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Finde jeder kann Religionsfreiheit (allgemein) angeben.

Ja, jeder mag es machen. Aber allgemein gilt, dass oft besser ist, etwas nicht zu machen, wenn man es nicht richtig machen kann.

Wenn alle "allgemein" Religionsfreiheit angeben, dann wird das Argument der Religionsfreiheit verwässert.

Und das gilt nicht nur bei der Religionsfreiheit. Man muss bei einer Klage Betroffenheit zeigen, den Sachverhalt darlegen.


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M
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Hallo zusammen,

ich hoffe es ist ok, wenn ich mich an den bestehenden Thread anhänge, da es thematisch gut passt. Ansonsten die Bitte an einen der Admins, diesen Post auszulagern.

Auch ich habe, angeregt durch diesen Thread von Helmut, einen Antrag auf Befreiung aufgrund eines Gewissenskonflikts gestellt. Der Antrag ging bei der GEZ Anfang Juni ein und enthielt auch die Aufforderung meinerseits, die bereits gezahlten Beiträge für die Monate Januar-März wieder zurück zu erstatten. Als Begründung für die Rückwirksamkeit nannte ich, dass die GEZ die Möglichkeit eines Härteantrags aufgrund von religiösen Gründen bisher nicht auf ihrer Internetseite aufführt. Hätte sie dies aber getan, dann hätte ich noch im Dezember einen solchen Antrag verfassen können. Ich gebe zu, das ist etwas offensiv, aber es ist die Wahrheit.

Im Antrag selbst habe ich dann begründet, weshalb ich die Gebühren nicht länger entrichten kann. Die Beiträge von Januar bis März habe ich noch leider bezahlt, da ich erst spät auf diesen Thread hier gestoßen bin. Anfangs schwankte ich auch noch, ob es nicht recht getan ist, die Beiträge zu bezahlen. So viel zur Vorgeschichte.

Bis Mitte Mai hätte ich dann die Beiträge für April-Juni bezahlen sollen, was ich nicht getan habe. Der Antrag auf Befreiung ging allerdings, wie gesagt, auch erst Anfang Juni bei der GEZ ein. Jetzt kommt mir eine Zahlungserinnerung ins Haus mit Androhung von Gebührenbescheid inkl. Säumniszuschlag, wenn nicht binnen zwei Wochen bezahlt wird. Zwecks meines Befreiungsantrags habe ich aber noch keine Nachricht.

Kann es denn sein, dass ich demnächst dann einen Beitragsbescheid bekomme, ohne dass zwischenzeitlich über meinen Antrag entschieden wurde? Wie sollte ich mich am besten verhalten? Klar, meinen Antrag habe ich reichlich spät gestellt, was aber m.E. nicht meinen Schuld ist, sondern an der Informationspolitik der GEZ (jetzt AZDB) liegt. Läuft denn bis zur Entscheidung über meinen Antrag das Prozedere mit Beitragsbescheid etc. ganz normal weiter, so als ob gar kein Härtefallantrag gestellt wurde? Mir ist das nicht ganz klar.

Grüße
Markus 


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Kann es denn sein, dass ich demnächst dann einen Beitragsbescheid bekomme, ohne dass zwischenzeitlich über meinen Antrag entschieden wurde?

Ja.

Läuft denn bis zur Entscheidung über meinen Antrag das Prozedere mit Beitragsbescheid etc. ganz normal weiter, so als ob gar kein Härtefallantrag gestellt wurde? Mir ist das nicht ganz klar.

Ja.

Wo steht, dass ein Antrag auf Befreiung aufschiebende Wirkung hat?


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