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Autor Thema: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung  (Gelesen 13749 mal)

G

GEZeterei

Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#15: 08. April 2013, 16:41
Chapeau!


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S
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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#16: 08. April 2013, 16:53
:) Das ist Wert eingerahmt zu werden - weiter so.

Danke! Was ich hier schreibe, die Argumente, sind "public domain" und dürfen wiederverwertet wie man will. :)


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GEZeterei

Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#17: 08. April 2013, 17:00
Sophia, das Chapeau-Hütchen galt auch Dir ;-)

Es war vorhin gedankenlos von mir, das nicht zu erwähnen.


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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#18: 09. April 2013, 12:55
Ja: Chapeau! Super.

Gibt es überhaupt schon ne Rückmeldung auf eine eingereichte Strafanzeige?


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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#19: 09. April 2013, 15:46
Mh, nochmal: Art.19 (2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."

Aus dem fett markierten Part entnehme ich, dass sich die Passage "eigene Wahl" auf die Mittel und nicht auf die Informationen und das Gedankengut bezieht. :(



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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#20: 09. April 2013, 23:14
Ja: Chapeau! Super.

Gibt es überhaupt schon ne Rückmeldung auf eine eingereichte Strafanzeige?
Am 26.02.13 Anzeige eingereicht und leider noch keine Rückmeldung bekommen...


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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#21: 10. April 2013, 10:35
...
Aus dem fett markierten Part entnehme ich, dass sich die Passage "eigene Wahl" auf die Mittel und nicht auf die Informationen und das Gedankengut bezieht. :(

@Gunter
Dann wären nach deiner Logik die Informationen und Gedankengut jeder Art nicht nach eigener Wahl zu empfangen sein und demnach von Oben diktiert.


Gunter,

der Satz ist so zu verstehen:

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2) http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf
"…
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen [(Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort), (Schrift oder Druck), (durch Kunstwerke oder andere Mittel)] eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."

Hier sind die "anderen Mittel" als andere Kommunikationsmittel als die vorhin genannten, und zwar 
Wort, Schrift, Druck, Kunstwerke zu verstehen.


Verkürzt kann gesagt werden:
Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.


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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#22: 10. April 2013, 11:35
Ja, wäre schön, wenn es so ist. :-)

Also in Art. 19 (2) steht " (...) Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl  (...)". Würde sich "eigene Wahl"auf Informationen und Gedankengut und nicht auf die anderen Mittel beziehen, müsste da doch stehen "Informationen und Gedankengut eigener Wahl und jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel "

Da steht aber: "(...) Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."

Die Beschreibung zu einem Substantiv erfolgt üblicherweise nach dem Substantiv. Naja, wär ja schön, wenn du Recht hast :)





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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#23: 10. April 2013, 12:30
Gunter,

dann wären nach deiner Logik die Informationen und Gedankengut jeder Art nicht nach eigener Wahl zu empfangen sein.

Ist das für dich nicht unlogisch?


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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#24: 10. April 2013, 12:57
Ich bin immer noch der meinung dass der umkehrschluss dieses artikels als argument standhalten kann um sich zur wehr zu setzen bzw zu klagen.


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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#25: 10. April 2013, 13:01
Viktor, meiner Meinung nach geht es in Art. 19 (2) darum, dass man nicht der Freiheit beraubt werden darf, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, zu empfangen. Wie schon mehrfach erläutert, bedeutet das für mich, dass der Staat bspw. nicht den Zugang zu bestimmten Informationen verwehren darf, bspw. indem er das Internet partiell blockiert. Es bedeutet aber nicht Folgendes: Meines Erachtens geht es in dem Artikel in keinster Weise darum,  dass unabhängig vom Einkommen jedermann die Realisierung des Wunsches nach dem Erwerb oder Konsum verschiedener Informationsträger bzw. Medien gewährleistet sein muss. Es muss sich also nicht jedermann, alle Informationsträger oder Medien leisten können. Das wäre auch insofern unlogisch, dass man dann sämtliche Steuern abschaffen müsste, weil auch ohne GEZ selbstverständlich immer Leute exitieren, die aufgrund ihres geringen Einkommens und der Steuerzahlungen Wünsche nach Informationsträgern bzw.Medien, bspw. in Form von Büchern, CDs, Kunstwerken, nicht immer befriedigen können. Ein Van Gogh oder ein sehr teures Buch oder eine Lexikonreihe kann sich auch ohne GEZ leider nicht jedermann leisten.

Hinzu kommt, dass - wie oben erläutert - der Satz schon grammatikalisch nicht das bedeuten kann, was du reininterpretierst. Der Satzbestandteil "eigener Wahl" bezieht sich eindeutig auf "andere Mittel". Er steht schließlich unmittelbar hinter "andere Mittel" und hat satzbautechnisch keine Beziehung zu "Informationen und Gedankengut". Schließlich steht dort: "(...) Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."



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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#26: 10. April 2013, 14:05
Zitat
Meiner Meinung nach geht es in Art. 19 (2) darum, dass man nicht der Freiheit beraubt werden darf, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, zu empfangen.
Dieser teil trifft aber genau auf geringverdiener zu. Für die ist es als hat man einen pc mit internet zuhause und wird gezwungen ein zeitschriften abo abzuschliessen und will die zeitungen direkt vom briefkasten in den müll werfen.
Zitat
Meines Erachtens geht es in dem Artikel in keinster Weise um die Gewährleistung der freien Wahl zwischen Informationsträgern, die unabhängig vom Einkommen jedermann gewährleistet sein muss.
Hier scheinst du etwas falsch zu interpretieren. Der artikel soll garantieren dass jeder die freie wahl hat wo man sich informieren will.
Mein umkehrschluss zeigt dass man indirekt, was auch schon genug einschränkung darstellt, bei der wahl beeinträchtigt wird. Geringverdiener haben sogar gar keine wahl da wenig bis kein einkommen übrig ist um weitere wahl zu treffen. Es geht nicht darum dass auswahl vorhanden ist, sondern dass die freiheit zu entscheiden welche wahl man trifft vom staat/ÖRR teilweise vordiktiert wird.

Hierzu habe ich einen netten text gefunden. http://tinyurl.com/cvxkljg
Zitat
2. Art. 5 GG hat in seinen Abs. 1 und 2 eine eigenartige Struktur: Art. 5 Abs. 1 GG gewährt gewisse Grundrechte, unter anderem, soweit hier von Interesse, die Meinungs- und Pressefreiheit. Zugleich lässt aber Art. 5 Abs. 2 GG eine Beschränkung dieses Grundrechts durch einfache Gesetze zu, sofern diese nur "allgemein" gelten. Rein logisch führt dies zu der sinnleeren Aussage: "X (z. B. Meinungsfreiheit) ist als Grundrecht gewährleistet. Was X ist, wird durch einfaches Gesetz bestimmt." Soll die Gewährung der Grundrechte in Art. 5 Abs. 1 GG nicht völlig leer laufen, erzwingt die zirkulär angelegte Normstruktur des Art. 5 Abs. 1 und 2 GG geradezu die Wechselwirkungstheorie des Bundesverfassungsgerichts (dazu Wendt, in: v. Münch/Kuhn, GG, 5. Aufl., 2000, Art. 5 GG Rz. 75 f.; Dreier/Schulze-Fielitz, GG, <&Block;>Jahr<&Block;> Art. 5 Rz. 126 ff.): Die Schranke des Art. 5 Abs. 2 GG muss ihrerseits aus Art. 5 Abs. 1 GG heraus beschränkt werden.

Ich bin der meinung dass man die mangelnde konkretisierung der begriffe "grundversorgung" und "funktionsauftrag" angreifen muss. Es muss auch der begriff "rundfunk" neu defininiert werden denn dieser stammt noch aus dem letzten jahrhundert und ist mit der modernen technik nicht mehr vereinbar.
Die kolossalen unterschiede zwischen radio, fernsehn und internet erschweren die berücksichtigung der grundgesetze. Rundfunkrecht kann sogar grundgesetze beeinträchtigen!

http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkfreiheit
Zitat
Die Rundfunkfreiheit umfasst alle Darbietungen in Wort, Ton und Bild, Berichterstattung, Meinungsäußerung, aber auch Sendungen mit unterhaltendem Charakter im Rundfunk. Dazu sind alle Tätigkeiten geschützt, die der Informationsbeschaffung, der Programmgestaltung bis zur Ausstrahlung und Verbreitung des Programms dienen, auch Auswahl des Personals sowie finanzielle und organisatorische Belange, wenn Rückwirkungen auf die Programmgestaltung bestehen können. Was dabei unter Rundfunk zu verstehen ist, lässt sich nicht abschließend festlegen; das Bundesverfassungsgericht sieht in diesem Zusammenhang einen dynamischen Rundfunkbegriff: „Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verwendete Begriff ‚Rundfunk‘ lässt sich nicht in einer ein für alle Mal gültigen Definition erfassen.“[7] Es handelt sich aber jedenfalls um eine Übermittlung von Gedankeninhalten, die an die Allgemeinheit gerichtet ist und durch elektromagnetische Wellen erfolgt[8], wesentlich ist auch die Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft des Rundfunks.[9] Kernbereich der Rundfunkfreiheit ist die Programmautonomie des Rundfunkveranstalters, also seine Freiheit, über die Inhalte und Umfang seines Programmes selbst zu entscheiden.[10]
Gedankeninhaltungen = Gedankengut ? Wenn dem so sein sollte, verstösst der rundfunkbeitrag gegen das grundgesetz in dem sinne dass ich die art des gedankenguts dass durch den ÖRR verbreitet wird, ablehne (zu nutzen oder zu unterstützen). Genauso wie ich mich weigern kann braunes gedankengut anhören zu müssen, kann ich den ÖRR ablehnen. Das GG garantiert die freiheit zu entscheiden und darf nicht durch den staat oder den ÖRR beeinflusst werden. Der rundfunkbeitrag beeinflusst das allerdings!


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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#27: 10. April 2013, 14:47
...
Hier scheinst du etwas falsch zu interpretieren. Der artikel soll garantieren dass jeder die freie wahl hat wo man sich informieren will.
...
  :)


... Meines Erachtens geht es in dem Artikel in keinster Weise darum,  dass unabhängig vom Einkommen jedermann die Realisierung des Wunsches nach dem Erwerb oder Konsum verschiedener Informationsträger bzw. Medien gewährleistet sein muss. Es muss sich also nicht jedermann, alle Informationsträger oder Medien leisten können. Das wäre auch insofern unlogisch, dass man dann sämtliche Steuern abschaffen müsste, weil auch ohne GEZ selbstverständlich immer Leute exitieren, die aufgrund ihres geringen Einkommens und der Steuerzahlungen Wünsche nach Informationsträgern bzw.Medien, bspw. in Form von Büchern, CDs, Kunstwerken, nicht immer befriedigen können. Ein Van Gogh oder ein sehr teures Buch oder eine Lexikonreihe kann sich auch ohne GEZ leider nicht jedermann leisten.
...

Diesen Gedanken hattest du vorhin bereits persönlich reingebracht und befürwortet, nun verwirfst du diesen Gedanken wieder. Auf die Widersprüchlichkeit deiner Texte hatte wir (ich und Hailender) dich schon ein paar Mal hingewiesen.

Die Frage, ob nach deiner Logik die Informationen und Gedankengut jeder Art nicht nach eigener Wahl zu empfangen sind, hattes du nicht beantwortet.

Der Sinn des Artikels 19 (2) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte findet sich im Grundgesetz  Artikel 5 (1)  wieder:
Zitat
"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Dieses  "ungehindert" aus dem Artikel 5 Grundgesetz, entspricht dem Sinn der Informationensbeschaffung eigener Wahl im Völkerrecht.


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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#28: 10. April 2013, 14:50
Ich habe das Gefühl, dass Viktor mich nicht verstehen will.

Ich werde mich nicht noch weitere 10Mal wiederholen. Das "ungehindert" was du meinst, Viktor7, habe ich nie angeweifelt. Du münzt dieses "ungehindert" nur auf Finanzen um und ich auf das was im Artikel 19 (2) Völkerrecht bzw. Artikel 5 (1) GG steht, nämlich die prinzipielle Freiheit, Informationen und Gedankengut zu empfangen und weiterzugeben.

Ich wünsche euch viel Erfolg mit der Strafanzeige.



 


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Re: Strafanzeige - eine Auseinandersetzung
#29: 10. April 2013, 14:56
Ich habe das Gefühl, dass Viktor mich nicht verstehen will.
...

Gunter,

wir sind hier im Forum und sprechen uns direkt an.

Alles Gute für dein Vorgehen gegen den Zwangsrundfunkbeitrag.


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