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Autor Thema: RA Zenker: Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags – Zahlung unter Vorbehalt  (Gelesen 16224 mal)

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Rechtsanwalt Georg Zenker: Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags – Zahlung unter Vorbehalt

Quelle: Online-Boykott.de

Uns erreichte folgende Bitte vom Herrn Rechtsanwalt Georg Zenker aus Berlin:

Bitte das folgende Schreiben veröffentlichen und die Bürger zu seiner Absendung an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln, aufrufen, damit die Bürger später – nach gerichtlicher Feststellung der Verfassungswidrigkeit – ihre rechtswidrig bezahlten Beiträge zurückfordern können.



Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags – Zahlung unter Vorbehalt


Sehr geehrte Damen und Herren,

heute musste ich aus Berichten über eine Doktorarbeit Ihrer Mitarbeiterin Anna Terschüren (NDR) zur Kenntnis nehmen, dass der umstrittene Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist – zu diesem Ergebnis kommt Ihre Mitarbeiterin in der Hauptabteilung Finanzen des NDR. Ich zahle daher den Rundfunkbeitrag nur unter dem Vorbehalt, dass er rechtmäßig ist und behalte mir seine Rückforderung für den Fall vor, dass er rechtswidrig ist.

Ich ersuche um Bestätigung des Einganges dieses Schreibens beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice durch Rücksenden eines Eingangs-Bestätigungsschreibens an mich.

Frau Terschüren hat nebenberuflich eine Doktorarbeit über die „Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland“ geschrieben, berichtet u. a. das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Ihr Urteil fällt danach vernichtend aus:

Der Rundfunkbeitrag ist in vielerlei Hinsicht „gleichheitswidrig“, zudem verstößt er gegen die Finanzverfassung.

Frau Terschüren hält die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro im Monat für eine Steuer, da sie „voraussetzungslos“ geschuldet wird.

Weiter gibt es keine individuelle Gegenleistung für die Entrichtung, die Gruppe der Beitragszahler lässt sich nicht von der Allgemeinheit abgrenzen und hat keinen Sondervorteil.

Ähnlich argumentieren auch
  • der Jurist Ermano Geuer in seiner Popularklage gegen den Rundfunkbeitrag vor dem bayerischen Verfassungsgerichtsgericht
  • der Staatsrechtler Christoph Degenhart
  • Prof. Dr. Thomas Koblenzer von der Universität Siegen u. a.
„Ich scheue die Auseinandersetzung nicht, die Arbeit ist wissenschaftlich profund“, sagt z. B. Frau Terschüren.

Hochachtungsvoll



Die Rechtsanwaltkanzlei von Herrn Zenker hat sich auf Seniorenrecht spezialisiert und bietet spezielle, auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnittene Rechtsberatung an.

Anschrift:

Rechtsanwalt Georg Zenker
Ettaler Str. 10
10777 Berlin

http://www.kanzlei-seniorenrecht.de/


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t
  • Beiträge: 1
Hallo,

heute erhielt ich folgendes Antwortschreiben vom "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio".
War das Schreiben mit der Bitte um "Zahlung unter Vorbehalt" garnicht notwendig?
Was ist nun noch zu tun?

Danke für jede Hilfe!

tomcat

---------------------------
Sehr geehrteR ....,

vielen dank für Ihre Mitteilung.

Sie geben an, dass Sie den Rundfunkbeitrag nur unter Vorbehalt zahlen wollen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass bei öffentlichen Abgaben eine Zahlung unter Vorbehalt rechtlich nicht möglich ist. Auch Rundfunkbeiträge gehören zu den öffentlichen Abgaben.

Zur Zahlung des Beitrags sind Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Runkfunksbeitragsstaatsvertrag verpflichtet. Daher ist es rechtlich nicht möglich, Zahlungen an eigene Bedingungen zu knüpfen. Der von Ihnen ausgesprochene Zahlungsvorbehalt ist daher nicht wirksam.

Es entsteht Ihnen jedoch durch die Zahlung des Rundfunkbeitrags kein Nachteil. Nach § 10 Abs. 3 Rundfunksbeitragsstaatsvertrag haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung ohne Rechtsgrund gezahlter Beiträge.

Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto ist ausgeglichen.

Für Ihre Unterlagen haben wie die Daten des Beitragskontos zusammengestellt. Ist alles korrekt?
Falls nicht, teilen Sie uns Ihre Änderungen bitte mit. Gerne auch telefonisch. Vielen Dank.

Sollten Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio


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S
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Zur Zahlung des Beitrags sind Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Runkfunksbeitragsstaatsvertrag verpflichtet. Daher ist es rechtlich nicht möglich, Zahlungen an eigene Bedingungen zu knüpfen. Der von Ihnen ausgesprochene Zahlungsvorbehalt ist daher nicht wirksam.

Bezüglich eigene Bedingungen zitiere ich wieder Paul Kirchhof:

Zitat
Ich habe gemeinsam mit den Rundfunkanstalten ein verfassungsrechtlich zulässiges und praktisch gebotenes Finanzierungssystem entwickelt.

Es entsteht Ihnen jedoch durch die Zahlung des Rundfunkbeitrags kein Nachteil. Nach § 10 Abs. 3 Rundfunksbeitragsstaatsvertrag haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung ohne Rechtsgrund gezahlter Beiträge.

Der zinslose Zwangskredit an die Rundfunkanstalt ist kein Nachteil?!


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fox

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Es ist zwar theoretisch ok , den Rundfunkbeitrag unter Vorbehalt zu bezahlen, aber was ist, wenn das Geld bereits verbraucht ist ?
Die ÖRR leben durch die monatliche/vierteljährliche Beitragszahlung "von Hand in den Mund".
Wer glaubt wohl, daß das Geld, daß er heute unter Vorbehalt bezahlt, in 2 Jahren wieder zurückbekommt ??

Ich nicht, daher zahle ich erst, wenn das letzte Urteil gesprochen ist.


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k
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Ich zahle nicht jetzt und nicht später,dann gehe ich lieber in die Ge-Zelle,dann kann ich Schwarz-sehen und zahle weiterhin nichts.
Vorab werde ich natürlich klagen.Ich war vorab einer der Vorausschauenden und habe mich 2011 abgemeldet,damit sind die Vorderungen der alten GEZ für mich nicht relevant.
Was die neue Geschichte anbelangt,werden meine Daten erst im September übermittelt.
Deshalb habe ich das Problem erst später und kann leider momentan nichts dagegen tun,ausser Überzeugungsarbeit leisten,daß noch mehr Menschen etwas dagegen tun,um diesen Sumpf auszutrocknen.


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koppi1947

V
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Zur Zahlung des Beitrags sind Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Runkfunksbeitragsstaatsvertrag verpflichtet. Daher ist es rechtlich nicht möglich, Zahlungen an eigene Bedingungen zu knüpfen. Der von Ihnen ausgesprochene Zahlungsvorbehalt ist daher nicht wirksam.

Bezüglich eigene Bedingungen zitiere ich wieder Paul Kirchhof:

Zitat
Ich habe gemeinsam mit den Rundfunkanstalten ein verfassungsrechtlich zulässiges und praktisch gebotenes Finanzierungssystem entwickelt.
...

Das erinnert mich wieder an die Festlegung des Wortlauts des Grundgesetzes zur Rundfunkfreiheit.
Ein Schmutziges Spiel mit den sogenannten **gesetzlichen** Bestimmungen.

...
Zitat
...
Dr. Eberhard: Der Rundfunk selbst beantragt dies. Wir haben es in einem Landtagsausschuss erlebt. Da kam der Intendant und die Angestellten, die alle erklärten, sie hätten die und die Forderungen an das Radiogesetz. Es ist alles sehr im Fluß. Ich würde es nicht in der Verfassung festlegen.
 Dr. von Mangoldt: Es ist gut, von den Leuten, die dauernd damit zu tun haben, zu hören, auf welche Schwierigkeiten sie stoßen. Wir stoßen schon auf Schwierigkeiten.

 ...

Sie, Frau Dagmar Reim, haben mir mitteilen lassen, dass sich Ihre Landesrundfunkanstalt an das Gesetz halten muss, das vom Gesetzgeber vorgegeben wurde. Das muss ich nicht weiter kommentieren.
 ...


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fox

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Zitat
Ich habe gemeinsam mit den Rundfunkanstalten ein verfassungsrechtlich zulässiges und praktisch gebotenes Finanzierungssystem entwickelt.
...

Nur diese Aussage allein hört sich für mich so an, als ob der ÖRR sagt, was er will, und die Anderen schreiben es auf und machen ein Gesetz daraus.


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  • Wir sind das Volk
Wo ist das Gesetz?Ist der Rundfunkstaatsvertrag rechtsgültig?Es gibt so viele offene Fragen,die erst geklärt werden müssen.
Hier wird nichts in Deutschland entschieden,denn ich sehe,daß die Sache bis zum Europäischen Gerichtshof gehen wird.
Vorher steht noch die Wahl an,nicht vergessen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hier kann schon einiges korrigiert werden.


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koppi1947

J
  • Beiträge: 70
Hallo,

Person J kommt schon ein wenig ins Grübeln :-\.
Man sich nicht dagegen wehren, daß vom Staat eine Kontopfändung, egal ob Verfassungskonform oder nicht, vorgenommen wird, sämtliche Widersprüche erscheinen wirkungslos, weil die Gegenseite es nicht will, eine Zahlung unter Vorbehalt darf auch nicht sein, und die Beiträge werden zurückerstattet, wenn das BGH zu einer anderen Meinung kommt.

Schlägt man sich mit der GEZ herum, um einen (notwendigen) Mainstream anzuschieben? Klar, eine Klage vor den Instanzen der Gerichte muß sein, sonst gelangt es nie ins BGH...

Aber es ist doch schon zum Heulen, die schicken auf J´s Widersprüche keine Widerspruchsbescheide, jetzt sind die 500,-- € erreicht und überschritten, da flattert die erste Mahnung ins Haus mit Vollstreckungsankündigung durch den Gemeindesheriff :police:.

Konsequenz: die greifen diese Kohle und jede weitere ab, man kann nichts dagegen tun, außer in den Untergrund zu gehen?

Mannoman Leute... 8)


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Grüße
Jannimann
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Karlsruhe möchte sich mit meiner Beschwerde nicht beschäftigen.

 
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