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Autor Thema: NDR-Mitarbeiterin attackiert Rundfunkbeitrag  (Gelesen 15937 mal)

Uwe

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NDR-Mitarbeiterin attackiert Rundfunkbeitrag
Autor: 24. März 2013, 08:17
NDR-Mitarbeiterin attackiert Rundfunkbeitrag
Der umstrittene Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig – zu diesem Schluss kommt ausgerechnet eine Mitarbeiterin der Hauptabteilung Finanzen des NDR. Anna Terschüren hat nebenberuflich eine Doktorarbeit über die "Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland" geschrieben, berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Ihr Urteil fällt demnach vernichtend aus: Der Beitrag sei in vielerlei Hinsicht "gleichheitswidrig", zudem verstoße er gegen die Finanzverfassung.
Sie hält die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro im Monat für eine Steuer. Denn: Sie werde "voraussetzungslos" geschuldet, es gebe keine individuelleGegenleistung für die Entrichtung, die Gruppe der Beitragszahler lasse sich nicht von der Allgemeinheit abgrenzen und habe keinen Sondervorteil. Ähnlich argumentieren auch der Staatsrechtler Christoph Degenhart sowie Jung-Jurist Ermano Geuer, der in Bayern Popularklage gegen den Rundfunkbeitrag einreichte. Wie Terschürens Expertise bei ihrem eigenen Arbeitgeber ankommt, ist bisher nicht bekannt.

"Ich scheue die Auseinandersetzung nicht, die Arbeit ist wissenschaftlich profund", sagte Terschüren.


© 2013 dts Nachrichtenagentur

Das Video:

https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI&feature=player_embedded&list=UUKgujj_D2IZ5i9UqBMrcgfA

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-03/26336480-ndr-mitarbeiterin-attackiert-rundfunkbeitrag-003.htm
und auf:
http://www.wirtschaft.com/20130324-ndr-mitarbeiterin-attackiert-rundfunkbeitrag-97209
und auf:
https://magazin.spiegel.de/reader/index_SP.html#j=2013&h=13&a=91675499


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B
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schön  :)

...ich meine nach all den Gutachten, Arbeiten, öffentlichen Kommentaren, Protesten, Diplomarbeiten und Analysen muß das Verfassungsgericht auch noch einsehen, daß der Rundfunkstaatsvertrag in seiner jetzigen Form teilweise Verfassungswidrig ist. Ansonsten ist die Glaubwürdigkeit wohl dahin.


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Wie lange sie ihren job wohl noch behalten wird ...  :-\ ::)

Gruß,
ViSa


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Gruß,
ViSa

egal - mit der Diplomarbeit kann sie sich dann ja direkt beim Bundesverfassungsgericht für eine schöne Stelle bewerben  ;)


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G

GEZeterei

Hut ab vor dieser Frau!

Das ist die Art von Courage, die wir dringend in solchen Positionen benötigen.

Kästner schrieb einmal sinngemäß:

"Wir Deutschen sind ein mutiges Volk, aber es fehlt uns an der Courage."


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D
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Liebe Mitstreiter,aus dem fernen Spanien,
laßt Euch nicht entmutigen, auch wenn die Beteiligung an der Demo saumäßig war.Sind wir tatsächlich ein Volk, das nur bei schönem Wetter demonstriert ? Ist es in den Köpfen der Leute noch nicht angekommen, dass hier viel auf dem Spiel steht ? Es wurde uns die Entscheidungsfreiheit genommen ! Die nächste Demo muß noch besser organisiert werden.
Wir tragen den Beitragsservice zu Grabe, vor dem GEZ-Gebäude.(Die Sargträger-T-shirts habe ich schon zur Verfügung gestellt). Der Frau Anna Terschürens, E.Geuer u. C. Degenhard würde ich ein Denkmal setzen, zumindest jedoch ihr Konterfei, bei der nächsten Demo, mit herumtragen.
Ihr seid so viele helle Köpfe, ihr werdet doch noch mind. 500 Leute in Köln mobilisieren und eine spektakuläre Show bieten können ?
Für den Mut und die Zivilcourage der Frau Anna Terschürens meine Gratulation u, Hochachtung und ich hoffe sie macht ihren Doktor. MfG Don Diego


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  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Kann man diese Doktorarbeit irgendwo einsehen und lesen?


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

Uwe

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UMSTRITTENE DOKTORARBEIT
NDR-Mitarbeiterin: Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig

Seit 1.1.2013 gelten die Regelungen für den neuen Rundfunkbeitrag. Und noch immer sorgt seine Einführung für Diskussion. Der „Spiegel“ berichtet, dass jetzt ausgerechnet eine Mitarbeiterin der Hauptabteilung Finanzen des NDR erklärt, dass der Beitrag verfassungswidrig sei.

Wie das Nachrichtenmagazin schreibt, hat die 29-jährige Anna Terschüren nebenberuflich eine Doktorarbeit über die „Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland“ verfasst.

Ihr Urteil: Der Beitrag sei „gleichheitswidrig“ und verstoße gegen die Finanzverfassung.

Terschüren halte die festgesetzte Haushaltsabgabe für eine Steuer, heißt es im Spiegel. Sie werde „voraussetzungslos“ geschuldet und es gebe keine individuelle Gegenleistung für die Entrichtung. Außerdem lasse sich die Gruppe der Beitragszahler nicht von der Allgemeinheit abgrenzen und habe keinen Sondervorteil.
Der NDR distanzierte sich am Sonntag von Terschürens Aussagen: „Der NDR beziehungsweise die ARD halten das neue Beitragsmodell ebenso wie die Länder für verfassungskonform.“

Eine Sprecherin sagte: „Frau Terschüren als studierte Betriebswirtin befasst sich bei ihrer Tätigkeit im NDR nicht mit beitragsrechtlichen Fragen. Neue Erkenntnisse scheint ihre Dissertation nicht erbracht zu haben.“ Der Sender vertraue dabei auch auf die Expertise des Staatsrechtlers Paul Kirchhof.

Anna Terschüren sagte im Interview, dass sie zu ihren Aussagen steht: „Ich scheue die Auseinandersetzung nicht, die Arbeit ist wissenschaftlich profund“, zitiert sie der Spiegel.

Laut der neuen Regelung richtet sich die Gebühr nicht mehr nach Zahl und Art der Geräte, sondern gilt pro Haushalt. Jeder Haushalt muss 17,98 Euro Rundfunkgebühr zahlen. Und sogar Blinde werden zur Kasse gebeten.

Bereits im Januar erklärte ein Gutachten im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) den Beitrag für verfassungswidrig. Demnach sei der Beitrag nicht verfassungskonform, weil die Länder nicht zuständig waren, wie in dem Gutachten zu lesen sei. Außerdem wurde ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz festgestellt.

http://www.express.de/politik-wirtschaft/umstrittene-doktorarbeit-ndr-mitarbeiterin--rundfunkbeitrag-ist-verfassungswidrig,2184,22198876.html

auch in der Hamburger Morgenpost
http://www.mopo.de/politik---wirtschaft/umstrittene-doktorarbeit-ndr-mitarbeiterin--rundfunkbeitrag-ist-verfassungswidrig,5066858,22198876.html

und Berliner Kurier
http://www.berliner-kurier.de/politik---wirtschaft/umstrittene-doktorarbeit-ndr-mitarbeiterin--rundfunkbeitrag-ist-verfassungswidrig,7169228,22198876.html


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Uwe

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Verfassungswidrig: NDR-Mitarbeiterin attackiert Rundfunkbeitrag

Als wenn es aus der Bevölkerung nicht schon genug Gegenwind für den Rundfunkbeitrag gäbe, fällt nun auch eine Mitarbeiterin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein vernichtendes Urteil über die Gebühr: Der Rundfunkbeitrag sei verfassungswidrig, schreibt Anna Terschüren laut "Spiegel" in ihrer Dissertation. Sie hat die Doktorarbeit nebenberuflich verfasst - im Hauptberuf ist sie in der Hauptabteilung Finanzen des NDR tätig.
 
Der Beitrag sei in vielerlei Hinsicht "gleichheitswidrig", schreibt die 29-Jährige in der Arbeit mit dem Titel "Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland". Zudem verstoße die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro im Monat gegen die Finanzverfassung - Terschüren hält den Rundfunkbeitrag vielmehr für eine Steuer.
Denn, so heißt es im"Spiegel", sie werde "voraussetzungslos" geschuldet, es gebe keine individuelle Gegenleistung für die Entrichtung, die Gruppe der Beitragszahler lasse sich nicht von der Allgemeinheit abgrenzen und habe keinen Sondervorteil.

 Ähnliche Argumentationen haben auch der Staatsrechtler Christoph Degenhart, der den Rundfunkbeitrag für den Handelsverband Deutschland auf den Prüfstand stellte, und der Jung-Jurist Ermano Geuer, der in Bayern Popular-Klage gegen den Rundfunkbeitrag einreichte, vorgetragen.

Beim NDR nimmt man das Urteil der eigenen Mitarbeiterin gelassen: "Frau Terschüren als studierte Betriebswirtin befasst sich bei ihrer Tätigkeit im NDR nicht mit beitragsrechtlichen Fragen. Neue Erkenntnisse scheint ihre Dissertation nicht erbracht zu haben", so eine Sendersprecherin laut "Welt Online". Dass sie keine neuen Erkenntnisse gewonnen habe, solle sie vielleicht ihrer Universität - laut Terschürens Twitter-Profil ist das die TU Ilmenau - mitteilen, kommentiert Terschüren auf Twitter süffisant. Was sie hingegen bestätigt: "Meine Arbeit hat mit meiner Doktorarbeit inhaltlich eigentlich gar nichts zu tun".
 
Doch selbst wenn es zu weiterführenden Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber kommen sollte - Terschüren scheut diese nicht, wie sie dem "Spiegel" verriet: Ihre Arbeit sei wissenschaftlich profund. ire


http://www.horizont.net/aktuell/medien/pages/protected/Verfassungswidrig-NDR-Mitarbeiterin-attackiert-Rundfunkbeitrag_113673.html

auch auf Wirtschafswoche:
http://www.wiwo.de/politik/deutschland/gez-ndr-mitarbeiterin-haelt-rundfunkbeitrag-fuer-verfassungswidrig/7980240.html


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Jetzt auch bei RTL!!

NDR-Mitarbeiterin: "GEZ-Gebühr ist verfassungswidrig"
25.03.13

Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro sei unzulässig
Ausgerechnet eine NDR-Mitarbeiterin kommt zu dem vernichtenden Urteil, dass die GEZ-Gebühr verfassungswidrig sei. In ihrer Doktorarbeit widerspricht Anna Terschüren der ARD und stellt laut dem Magazin 'Der Spiegel' fest, dass der Rundfunkbeitrag "gleichheitswidrig" sei. Die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro verstoße gegen die Verfassung. Besonders pikant: Die 29-jährige Autorin arbeitet in der Finanzabteilung des NDR.

In ihrer Promotion namens 'Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland' kommt Terschüren zu dem Schluss, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer handle, da diese "voraussetzungslos" geschuldet wird, es keine individuelle Gegenleistung gibt und sich die Beitragszahler nicht von der Allgemeinheit abgrenzen lässt. Auch einen Sondervorteil gebe es nicht.

Allein ist die 29-Jährige mit ihrer Meinung nicht. Auch die Staatsrechtler Christoph Degenhart und Ermano Geuer führten ähnliche Argumente an. Letzterer hatte Klage gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht. Angst vor der Reaktion ihres Arbeitgebers hat die Autorin übrigens keine. "Ich scheue die Auseinandersetzung nicht, die Arbeit ist wissenschaftlich profund", sagte Terschüren dem 'Spiegel'.


Lies mehr über NDR-Mitarbeiterin: "GEZ-Gebühr ist verfassungswidrig" - RTL.de bei www.rtl.de


Lies mehr über NDR-Mitarbeiterin: "GEZ-Gebühr ist verfassungswidrig" - RTL.de bei www.rtl.de

http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/ndr-mitarbeiterin-gez-gebuehr-ist-verfassungswidrig-2d06a-51ca-15-1454559.html

Und auch in Österreich!
http://derstandard.at/1363705940975/Deutschland-Rundfunkbeitrag-ist-verfassungswidrig


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u
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  • ohneARDZDFGEZbesser
Wie lange sie ihren job wohl noch behalten wird ...  :-\ ::)

Man wird ihr ein Angebot machen das sie nicht ablehnen kann.


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Uwe

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Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags? Ein Debattenbeitrag.
  Von Robert Vossen

ch musste schon ein wenig schmunzeln: Eine NDR-Mitarbeiterin hat in ihrer Doktorarbeit herausgefunden, dass der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist. Oha! Aber egal, ob das stimmt oder nicht – die Abgabe bleibt. Und das ist auch richtig so.
Verfassungswidrig oder verfassungskonform?

Seit 1.1.2013 liest man ja in regelmäßigen Abständen, dass ein neues Gutachten veröffentlicht wurde, dass mal die Rundfunkgebühr als verfassungswidrig ansieht, mal als verfassungskonform. Im Ernst: Eigentlich ist die Debatte doch wenig zielführend. Zumindest müßig. Wenigstens bekommt sie mit der Promotion von Anna Terschüren kurzzeitig eine ironische Note.

Vorweg: Ich bin kein Jurist und kann in keiner Weise beurteilen, ob Paul Kirchhof, Vater der neuen Gebühr und ehemaliger Bundesverfassungsrichter oder die Gegner der Gebühr Recht haben.

Aber ich weiß, dass vorher GEZ-Gebühr bezahlt wurde und jetzt ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro pro Monat entrichtet wird. Und der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat 2012 ca. 7,5 Milliarden Euro erhalten und – so zumindest der Plan – wird auch 2013 genauso viel erhalten. Was sich also in der Silvesternacht 2012 geändert hat ist lediglich die Art, wie der Beitrag erhoben wird.
Verfassungswidrigkeit würde zu altem System führen

Das ist sicherlich nicht trivial und es wäre eine Blamage für die Politik, wenn sich herausstellen würde, dass das neue Vorgehen verfassungswidrig wäre – doch damit würde die Gebühr nicht abgeschafft, sondern allenfalls auf das alte System zurückgegriffen werden. Es würden einige davon profitieren, andere benachteiligt werden – so wie das bei fast jeder gesetzlichen Neuerung ist. Aber sind wir mal ehrlich – wer hat vorher keinen Fernseher, Radioempfänger oder internetfähigen PC gehabt und nie die “Tagesschau”, “heute-show”, “Wetten, Dass..?” oder den “Tatort” gesehen?

Ja – es gibt in der Tat Leute, die nutzen ARD, ZDF, Deutschlandradio und Co. tatsächlich nicht. Aber genauso wie ich selten im Schwarzwald auf Autobahnen fahre, so zahle ich trotzdem Steuern für deren Ausbau. Ich gehe auch schon länger nicht mehr in die Schule und trotzdem werden Lehrer über Umwege von meinen Steuern bezahlt – das Prinzip wird glaube ich klar.

Wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Es ist ja nicht so, dass wir das einzige Land wären, das auf das duale System setzt. Immerhin sind wir auch nicht die Einzigen, die darüber diskutieren. Doch solch ein Korrespondentennetz, wie die ARD es sich hält, kann sich kein privater Sender leisten. Politische Talkshows, Dokumentationen, Hintergrundberichte, investigativer Journalismus – alles Flächen, die wir in unserer heutigen Gesellschaft brauchen. Aber Qualität kostet eben auch Geld.
Verbesserungsbedarf im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Es ist auch klar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk längst nicht alles richtig macht. Ob wir neun Landesrundfunkanstalten brauchen, von denen zwei – der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen – alleine nicht überlebensfähig sind, ist fragwürdig. Ob wir neun Dritte Programme brauchen, bei denen gefühlt zwei Drittel der Sendeminuten Wiederholungen sind? Wohl kaum. Ob die ARD und ZDF zwei Teams zu Olympia und Fußball-Weltmeisterschaften schicken müssen? Definitiv nein. Ob ARD und ZDF jeweils drei, zum Teil austauschbare Nischensender brauchen, deren Marktanteil unter 1 Prozent liegt? Diskutabel.

Gern kann jedes Literatur- und Kleinkunst-Festival von ARD & ZDF aufgezeichnet werden – Ausstrahlung dann aber bitte im Internet. Denn erst dort finden viele Formate ihr Publikum. Beispiel neoParadise, die erfolgreiche, aber inzwischen bei ProSieben unter Circus Halligalli weitergeführte Show, erreichte online 200.000 Zuschauer. Im Rundfunk nur 20.000. Und ich will erst gar nicht wissen, wie die Zahlen bei EinsPlus und ZDF Kultur aussehen.
Ist eine Löschfrist für Mediatheken noch zeitgemäß?

Natürlich machen die Gebühren in gewisser Weise unabhängig von Einschaltquoten und helfen, auch Nischenformate zu erhalten. Ob dafür dann aber jeweils ein eigener Kanal notwendig ist, sollte stärker hinterfragt werden. Das Internet bietet hier viele Möglichkeiten, Programme relativ kostengünstig anzubieten. Allerdings ist dann auch die Politik am Zug.

Denn ob die 2009 eingeführte Löschfrist für die Mediatheken der Sender überhaupt noch sinnvoll ist, muss hinterfragt werden. Danach dürfen nur noch Tonstücke und Filme mit zeit- und kulturhistorischen Inhalten unbefristet angeboten werden. Der Rest ist zwangsweise zeitlich zu begrenzen – in der Regel auf gerade einmal sieben Tage. Im Online-Zeitalter eigentlich ein schlechter Scherz.

Hier wird ohne Not viel Potential verschenkt. Und leider auch Gebührengeld für Inhalte, die dann im Archiv verschwinden. Einen Ausweg soll zwar die geplante VoD-Plattform, Arbeitstitel “Germany’s Gold”, bieten. Ob diese aber jemals kommt, steht angesichts jüngster Bedenken des Bundeskartellamtes noch in den Sternen. Zudem wollen die Rundfunkanstalten abrufbare Inhalte zumindest teilweise kostenpflichtig anbieten – ebenfalls ein hochumstrittenes Ansinnen.
Optimieren ja, Abschaffen nein

An dieser Stelle weiter in die Tiefe zu gehen, würde den Rahmen sprengen. Doch auch wenn es viele Missstände bei ARD & ZDF gibt – missen möchte ich das Duale System nicht. Verbessern lässt sich einiges und auch beim neuen Rundfunkbeitrag sind Anpassungen möglich, wenn nicht sogar notwendig – Kommunen und Unternehmen können etwa in bestimmten Fällen enorm benachteiligt werden.

Die Diskussion darüber, ob wir nun 17,98 Euro pro Wohnung oder pro Fernsehgerät zahlen, ob es 1 Euro mehr oder weniger ist, wird zwar weitergehen. Auch sind bereits Klagen gegen die Gebühr eingegangen und es wird ein Urteil über seine Verfassungsmäßigkeit gefällt werden. Eines darf aber als sicher gelten: Otto-Normalbürger wird auch weiterhin seinen Beitrag leisten müssen. Und angesichts der journalistischen Leistungen von ARD und ZDF für die Gesellschaft auch nicht zu Unrecht.


http://www.basicthinking.de/blog/2013/03/25/verfassungsmasigkeit-des-rundfunkbeitrags-ein-debattenbeitrag/


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Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags? Ein Debattenbeitrag.
  Von Robert Vossen


(...)

Eines darf aber als sicher gelten: Otto-Normalbürger wird auch weiterhin seinen Beitrag leisten müssen. Und angesichts der journalistischen Leistungen von ARD und ZDF für die Gesellschaft auch nicht zu Unrecht.


http://www.basicthinking.de/blog/2013/03/25/verfassungsmasigkeit-des-rundfunkbeitrags-ein-debattenbeitrag/

Hier scheint jemand den "Otto-Normalbürger" demotivieren zu wollen. Der ganze Artikel dient diesem Zweck.

Zum Schluß will der Schreiberling auch noch "Recht" setzen.

Irgendwie will er es einfach nicht wissen - klar, wenn er dafür bezahlt wird: es gibt Leute, die wollen einfach mit diesem Suchtmittel nichts zu tun haben. Und deshalb ist es ein klares Unrecht, Leute abzuzocken, die solche Angebote nicht in Anspruch nehmen.


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Ich werde NIEMALS die Seite wechseln!  >:D


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