Autor Thema: GEZ versendet keinen Bescheid  (Gelesen 48778 mal)

Offline koppi1947

  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #15 am: 19. Mai 2013, 18:43 »
Meine Strafanzeige gegen den SWR,ist erst mal abgewiesen worden.Habe allerdings noch keinen Beitragsbescheid bekommen,da ich mich schon 2011 abgemeldet habe.Ich werde dann sicherlich erst nach Übertragung der Daten im September,mit einem Bescheid rechnen,dann werde ich das erneut über alle Ebenen klagen.
Meine Weitergabe der Daten,wurde durch die Stadt auch abgelehnt.
Wenn es so weit ist,gehen wir den Weg nochmals,aber wir lassen uns nicht kleinkriegen.
Rot-Grün in BW ist nicht einen Deut besser,als Schwarz-gelb,nein schlechter,siehe Grunderwerbssteuer,alles Abzocker.
Man kann uns nur biegen,aber nicht brechen.
"Wir sind das Volk"


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

koppi1947

Offline NieMehrGEZ

  • Beiträge: 14
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #16 am: 29. Mai 2013, 14:51 »
Ich habe noch gar keine Zahlungsaufforderung bekomme geschweigedenn einen "Beitragsbescheid". Mal gespannt, wann der kommt und nur einfach oder gleich doppelt, sprich einen an meinen Mann und einen an mich. Ich weiß, normal nur einen pro Haushalt, aber ich traue denen nicht. Die ehemalige GEZ versucht uns ja schon seit 1996 abzuzocken, nämlich einmal mich mit über 50€ pro Quartal und dann nochmal meinen Mann mit etwas über 17€ pro Quartal, obwohl ich damals nach unserer Heirat der GEZ ordentlich mitteilte, dass ich verheiratet bin und mein Mann eine Beitragsnummer hat und alles über diese läuft. Ich war ordentlich und habe die Heiratsurkunde in Kopie per Einschreiben / Rückschein geschickt. Und dies sogar mehrfach. Natürlich kam ja nie was an, wie es mal am Telefon hiess. Ist nur komisch, dass auf dem Rückschein das Datum und der Name der Person samt Unterschrift, der es entgegen genommen hat, steht.  Auch noch einige Jahre nach der Hochzeit kommen immer wieder Rechnungen an uns beide. Nur wir beide sind konsequent, wir zahlen einfach nicht an Abzocker. Und komischerweise wurde noch nie versucht, irgendwie das Geld per Gerichtsvollzieher einzutreiben. Komisch, gell??  >:D :-X ( Ein Schelm, wer böses denkt  ;D)

Fakt ist, wir werden beide weiterhin nichts bezahlen.

LG NieMehrGEZ


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline Sunshine15041977

  • Beiträge: 816
  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #17 am: 29. Mai 2013, 15:01 »
Richtig so!
Weitermachen! ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

Offline geosan1203

  • Beiträge: 2
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #18 am: 02. Juni 2013, 18:50 »
Wir haben erstmal den erhöhten Beitrag wieder zurückgebucht. Danach kam prompt die Zahlungsaufforderung mit Mahngebühr und Gebühr der Rücklastschrift.  >:(
Ist ja nicht so, daß uns das gekratzt hat...
Nach ca. 3 Wochen haben wir uns dann bequemt denen ein Fax zu schicken, mit der Aufforderung uns einen Beitragsbescheid zuzusenden und zwar bis zum 15.06.2013. Sollte dieser Bescheid nicht bis dahin eingetroffen sein, sehen wir uns eben nicht in der Lage der Zahlung folge zu leisten..  >:D
Wir haben auch darauf hingewiesen, daß ohne Beitragsbescheid eben keine rechtliche Grundlage der Zahlung gegeben ist..

Wir freuen uns schon auf die Antwort!!!!  >:D >:D >:D >:D >:D >:D

Diese Verbrecherbande hat es nicht anders verdient!!!!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline NieMehrGEZ

  • Beiträge: 14
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #19 am: 06. Juni 2013, 00:27 »
Ich habe so das Gefühl, dass sie bei uns noch ausknobeln, an wen sie die Zahlungsaufforderung schicken  >:D Entweder an meinen Mann oder an mich und die 3. Variante ist die, dass es jeweils an uns beide einzeln geht, also gleichzeitig wie die Jahr davor. Ich weiß ja, dass schon im März der Datenabgleich erfolgte für unsere Verbandsgemeinde bzw. unseren Ort.

Aber wie schon geschrieben, gibt es weder von mir noch von meinem Mann irgendwas an Geld. Sollen sie ruhig schreiben, ist mir egal  >:D ;) 8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


jetzt_reicht_es

  • Gast
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #20 am: 06. Juni 2013, 00:58 »
Ich lasse mich von denen nicht Kriminalisieren, das verhalten des SWR ist rechtswidrig, für mich ist der Tatbestand der Nötigung § 240 StGB erfüllt. Ich werde Strafanzeige erstatten.

das stimmt leider nicht!
Hier in Forum gab es mal einen Link zu einem Urteil aus Hamburg. Da hatte jemand sein LRA mit einer Feststellungsklage (ich hoffe ich habe es richtig in Erinnerung) "verklagt" um das Nichtbestehen einer Gebührenforderung zu erzwingen. Er hat leider nicht gewonnen, aber aus der Begründung des Gerichtes konnte man entnehmen, dass dies der einizige Weg ist gegen Rubdfunkgebühren vorzugehen, wenn man keine Owi begehen möchte. Wenn jemand den Link kennt, bitte posten.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline Dr. Zorn

  • Beiträge: 108
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #21 am: 06. Juni 2013, 01:02 »
der geklagt hat war auch ich


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


jetzt_reicht_es

  • Gast
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #22 am: 06. Juni 2013, 10:36 »
der geklagt hat war auch ich
Habe ich das denn richtig verstanden, dass genau der beschriebene Weg der "richtige" war, um pro aktiv gegen den "Beitrag" anzugehen?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline Bürger

  • Moderator
  • Beiträge: 11.356
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #23 am: 06. Juni 2013, 14:56 »
"Feststellungsklage" (grundsätzliche Klärung, ob ein Rechtsverhältnis besteht?)
"Anfechtungsklage" (gegen den Bescheid)

wurden u.a. hier thematisiert:
http://natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html

und hier diskutiert:
Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4113.msg38606.html#msg38606

Ich vermeine aber, auch mal eine genau gegensätzliche Argumentation gelesen zu haben, nämlich dass eine "Feststellungsklage" formal nicht der richtige Weg sei... Hm.
Wenn ich das noch mal finde, dann versuchen ich daran zu denken, das hier noch mal zu posten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

Offline Dr. Zorn

  • Beiträge: 108
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #24 am: 06. Juni 2013, 22:37 »
Sorry ich kam erst jetzt dazu zu Antworten.

Beitragsrechnung,hierzu schreibt das Gericht in seinem Urteil.

„Der Beklagte dürfte sich im Schreiben vom 01.02.2013 indes wohl nicht berühmen, vom    Kläger unter Androhung bestimmter Rechtsfolgen ein bestimmtes Verhalten zu verlangen.    Vielmehr handelt es sich bei diesem Schreiben lediglich um eine – nicht förmliche – Zahlungsaufforderung, deren Nichtbefolgung für den Kläger keine nachteiligen Rechtsfolgen hat.“


Eine Feststellungsklage, ist ohne Bescheid, ist beim VG-Stuttgart nicht möglich, das kann bei einem anderen VG, wieder ganz anders gesehen werden. 

Strafanzeige, ich gehe davon aus, dass eine Nötigung vorliegt. Der Beitragsschuldner wird unter Androhung eines Bußgeldes von 1000 € aufgefordert zu bezahlen, Bezahlt er, wird ihm kein Bescheid ausgestellt. Das ist nach meiner Rechtsauffassung Nötigung.

Darüber hinaus fordert mich die Landesrundfunkanstalt förmlich dazu auf, eine Norm zu verletze, in dem sie mich zwingt den Bescheid durch nicht bezahlen zu erzwingen. Das nicht zahle ist mit einem Bußgeld bewehrt, hinzukommt dann noch der Säumniszuschlag. Nur durch verletzen dieser Norm erhalte ich den Bescheid und kann Widerspruch einlegen und Klagen. Auch dies betrachte ich als eine Nötigung. im Sinne von  § 240 StGB.

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.


Tätigkeitsklage, wie Landesrundfunkanstalt argumentiert, habe ich hier weiter vorne in dem Schreiben vom 16.04.2013 aufgezeigt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

« Letzte Änderung: 06. Juni 2013, 22:44 von Dr. Zorn »

jetzt_reicht_es

  • Gast
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #25 am: 07. Juni 2013, 09:48 »
Auch dies betrachte ich als eine Nötigung. im Sinne von  § 240 StGB.
Das ist auch eine Nötigung!
Aber wer 16 Bundesländer nötigen kann ein nachweislich verfassungswidriges Gesetz zu verabschieden, er hat auch das notwendige "Kleingeld" um solche Anzeigen entgegen zu wirken.

Ich garantiere dir, dass aus deiner Anzeige wegen Nötigung nichts aber auch gar nichts rauskommen wird.

In den letzten Jahrzehnten wurden die Regelungen immer absurder und ihre Maßnahmen immer fragwürdiger. Trotzdem hat in diesem Land niemand die E*er in der Hose gegen solche Machenschaften vorzugehen. Deutschland ist nur eine Scheindemokratie!
Immer, wenn ich denke dümmer geht es nimmer, kommt um die Ecke noch ein dümmeres Gesetz her (reimt sich sogar ???)!
Ich habe nach Einführung von PC Gebühren gedacht, dass Deutschland sich sowas dummes nicht bieten lässt, wurde aber wirklich bitter enttäuscht, weil die Mehrheit diese Kröte geschluckt hat.
Wir sind umgeben von 99,9% Biedermänner, die sich lieber 10 Jahre lang mit dem Nachbar über 1 cm Verschiebung der Zäune streiten, als sich um substanzielle Ausgaben zu kümmern.
Der übrigen 0,1% werden als "Schwarzseher" beschimpft und gnadenlos verfolgt! Das ist doch klar, dass sie keine Chance haben!

Trotzdem wunsche ich dir natürlich viel Erfolg bei deiner Anzeige!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline tom2013

  • Beiträge: 18
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #26 am: 08. Juni 2013, 22:30 »
Das ich das jetzt richtig in die Tüte bekomme.
Die GEZ Nachfolgegesellschaft verschickt grundsätzlich keine "Bescheide". Ohne Bescheid hat der zahlungspflichtiger aber keine Grundlage sich gerichtlich zu wehren? Trotzdem haben die die besseren Karten?
Vielleicht kann mir das mal jemand erklären, das verstehe ich nicht? ???


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline Bürger

  • Moderator
  • Beiträge: 11.356
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #27 am: 08. Juni 2013, 22:50 »
Die GEZ Nachfolgegesellschaft verschickt grundsätzlich keine "Bescheide".

Der sogenannte "Beitragsservice" versendet "Bescheide" - allerdings nicht etwa schon mit der ersten Fälligkeit, sondern erst nach *monatelanger* Zahlungsaussetzung.

Bei einer Zahlung - auch "unter Vorbehalt" - wird meines Wissens nach selbst nach ausdrücklicher Aufforderung *kein* Bescheid versendet.
Man muss die Zahlung einstellen/ aussetzen, um einen "Bescheid" zu erlangen, gegen den man erst dann vorgehen kann.
In der Vergangenheit waren dabei mitunter sogar Untätigkeitsklagen erforderlich, weil es sich so ewig hingezogen hat.

Aktuell trudeln übrigens die ersten regulären Bescheide (im Wortlaut "Gebühren-/ Beitrgsbescheid") bei den "säumigen Beitragsschuldnern" ein, die also seit 01.01.2013 keine sogenannten "Rundfunkbeiträge" gezahlt haben.

Viele, die bisher noch glaubten "Was nicht sein kann, das nicht sein darf...", werden da noch aus allen Wolken fallen.

Ohne Bescheid hat der zahlungspflichtiger aber keine Grundlage sich gerichtlich zu wehren?

In der Tat:
Der sogenannte "Beitragsschuldner" wird genötigt, erst formal gegen die Regelungen verstoßen zu müssen, um die Regelungen dann erst anfechten zu können.

Auch *dieses* (nicht nur in meinen Augen *dubiose*) Vorgehen dürfte Bestandteil der juristischen Klärung werden.

Wir dürfen gepannt sein...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

Offline tom2013

  • Beiträge: 18
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #28 am: 08. Juni 2013, 23:01 »
Danke, nun habe ich es verstanden. Schon heftig das ganze, hoffe das wir bald Rechtssicherheit bekommen werden.  :-\


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


jetzt_reicht_es

  • Gast
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #29 am: 10. Juni 2013, 15:45 »
Ich habe noch gar keine Zahlungsaufforderung bekomme geschweigedenn einen "Beitragsbescheid". Mal gespannt, wann der kommt und nur einfach oder gleich doppelt, sprich einen an meinen Mann und einen an mich. Ich weiß, normal nur einen pro Haushalt, aber ich traue denen nicht. Die ehemalige GEZ versucht uns ja schon seit 1996 abzuzocken, nämlich einmal mich mit über 50€ pro Quartal und dann nochmal meinen Mann mit etwas über 17€ pro Quartal, obwohl ich damals nach unserer Heirat der GEZ ordentlich mitteilte, dass ich verheiratet bin und mein Mann eine Beitragsnummer hat und alles über diese läuft. Ich war ordentlich und habe die Heiratsurkunde in Kopie per Einschreiben / Rückschein geschickt. Und dies sogar mehrfach. Natürlich kam ja nie was an, wie es mal am Telefon hiess. Ist nur komisch, dass auf dem Rückschein das Datum und der Name der Person samt Unterschrift, der es entgegen genommen hat, steht.  Auch noch einige Jahre nach der Hochzeit kommen immer wieder Rechnungen an uns beide. Nur wir beide sind konsequent, wir zahlen einfach nicht an Abzocker. Und komischerweise wurde noch nie versucht, irgendwie das Geld per Gerichtsvollzieher einzutreiben. Komisch, gell??  >:D :-X ( Ein Schelm, wer böses denkt  ;D)

Fakt ist, wir werden beide weiterhin nichts bezahlen.

LG NieMehrGEZ

Habe die gleiche Situation!
Ich vermuete (habe ich schon bei leuten gesehen, die sich gerade umgemeldet haben, ihre Daten gingen sofort an die GEZ), dass sie ohne eine Antwort auf ihre Frage kaum einen Beitragsbescheid schicken können. Beitragsbescheid ist ein behördlicher Akt und löst kostspielige mechanismen aus.
Nehmen wir an, dass in einem Wohnhaus 40 Menschen gemeldet sind. Dort gibt es 20 Wohnungen. Anhand der Meldedaten kannst du die Menschen nicht zu den Wohnungen zuordnen! Du kannst aber auch nicht jeden einen Beitragsbescheid schicken (auf gut Glück). Auf beamtendeutsch heißt die Behörde muss "Ermittlungen" anstellen. Diese Ermittlungen beinhalten aber auch, dass sie im Wege der Zwangandrohung (z.B. Beugehaft) dich auf Auskunft verfplichten können.

Jedenfalls ist unsere Bekannte neuerdings (Anfang Januar umgezogen). Sie hat zuerst drei Briefe bekommen (immer vier Wochen dazwischen) mit Aufforderung Auskunft zu erteilen und danach war bis jetzt ruhe!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Tags: