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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: akroschel am 20. März 2013, 19:19

Titel: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: akroschel am 20. März 2013, 19:19
Hi @all,

als Verfahren empfehlt Ihr die Punkte
Ich habe aber keinen Bescheid erhalten, sondern lediglich die vierteljährliche 08/15-Zahlungsaufforderung, die vermutlich jeder kennt, der nicht abbuchen läßt. Natürlich mit neuem Logo.

Ich habe daraufhin versucht, einen Bescheid anzufordern mit der Begründung, daß ich ohne die Zahlungsaufforderung nicht bearbeiten könne. Der Antworttext war:
Zitat
Der Rundfunkbeitrag wird aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags erhoben. Sie sind gesetzlich zur Zahlung verpflichtet. Die Erstellung eines gesonderten Bescheids ist nicht notwendig.
Es scheint also, man bekommt keinen Bescheid, und ohne Bescheid kein Widerspruch, und ohne den keinen Widerspruchbescheid, gegen den man klagen könnte. Inwiefern soll das Verfahren dann funktionieren?

vielen Dank schonmal und viele Grüße
Andreas
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: Taj am 20. März 2013, 19:44
[...]
Ich habe daraufhin versucht, einen Bescheid anzufordern mit der Begründung, daß ich ohne die Zahlungsaufforderung nicht bearbeiten könne. Der Antworttext war:
Zitat
Der Rundfunkbeitrag wird aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags erhoben. Sie sind gesetzlich zur Zahlung verpflichtet. Die Erstellung eines gesonderten Bescheids ist nicht notwendig.

Sie haben zumindest dies bezüglich Recht, dass für die Begleichung des "Beitrags" kein Bescheid von nöten ist. (Wenn man ihnen das Geld hinterher wirft...)

Du hältst die "gesetzlichen Bestimmungen" für verfassungswidrig und möchtest eben dies vor Gericht klären lassen. Deshalb forderst (nicht bitten !) Du einen rechtsfähigen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung , ohne den Dir der Weg vor Gericht (nämlich wegen "nicht-persönlich-betroffen-sein") ja verwehrt bliebe ! 

Die Landesrundfunkanstalten sind verpflichtet Dir diesen Bescheid zur Absicherung ihrer "Ansprüche" zu zustellen, da es sich bei der ganzen Sache um einen Verwaltungsakt handelt.

Ansonsten gilt: Ohne Beitragsbescheid keine Zahlungen an die ÖRR ! Lass' Dich nicht bange machen; kaum jemand hier dürfte bereits einen Beitragsbescheid bekommen haben. Abwarten und entspannen...Solange sie Dir keinen Bescheid ausstellen wollen, solange musst Du Dir um Zwangsmaßnahmen wie Ordungswidrigkeitsverfahren, Inkasso- & Gerichtsvollzieher-Kram keine Sorgen machen. Sie wollen halt auf Zeit spielen und den Leuten irgendwelche irrationalen Ängste eintrichtern....
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: gerstrong am 20. März 2013, 19:57
Jo, kann ich nur zustimmen.

Ich habe bis heute auch nichts erhalten. Von den ÖRR haben ich seit 2010 nichts mehr erhalten. Eigentlich warte ich darauf...

Bloß keine Angst haben. Die sind die Betrüger und der Tumor für unsere Nation, nicht Du. Jeder nicht-zahlende Bürger macht was gutes für unser Land. Schade, dass es nicht als Sozialleistung angerechnet werden kann.
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: Frankie am 20. März 2013, 20:31

Es scheint also, man bekommt keinen Bescheid, und ohne Bescheid kein Widerspruch, und ohne den keinen Widerspruchbescheid, gegen den man klagen könnte. Inwiefern soll das Verfahren dann funktionieren?

vielen Dank schonmal und viele Grüße
Andreas

Hallo,
alles nur Verwirrungstaktik von der "Bande". Aber wir lassen uns nicht verwirren. ;)

Der Bescheid kommt erst nachdem du über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt hast.
Ohne Bescheid kann die LRA ihre Zahlungsaufforderungen gegen dich überhaupt nicht durchsetzen.

Erst der Bescheid verpflichtet dich überhaupt zur Zahlung.

Einfach abwarten und nicht zahlen. Dann kommt der Bescheid in ein paar Wochen, Monaten oder Jahren.


Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: SHODAN am 20. März 2013, 23:09
Ich habe vor drei Wochen eine Zahlungserinnerung bekommen in welcher folgendes steht :

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr SHODAN,

ihre Rundfunkgebühren/-beiträge waren am 15.01.2013 fällig. Einen Zahlungseingang konnten wir auf Ihrem Beitragskonto 123 456 789 bisher leider nicht feststellen.

Bitte zahlen Sie die rückständigen Rundfunkbeiträge von 35,96 EUR innerhalb von zwei Wochen. Dadurch vermeiden Sie zusätzliche Kosten.

Sollten Sie vor kurzem gezahlt haben, ist es möglich, dass die Zahlung in dieser Erinnerung noch nicht berücksichtigt ist. Auf der Rückseite finden Sie weitere wichtige Hinweise.

Zu Ihrer Information: Künftig erhalten Sie keine weitere Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren-/Beitragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD,ZDF und Deutschlandradio

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Was mich jetzt noch interessieren würde :

Was wäre wenn ich jetzt noch schnell 35 Euro überweisen würde bevor der überfällige Bescheid ankommt? Dann würde ich ja vermutlich noch immer einen Bescheid über 96Cent erhalten, und somit müsste sich ja der Streitwert samt anfallender Gerichtskosten reduzieren? Kenne mich leider mit dem ganzen Gerichtstheater nicht so wirklich aus...
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: ed am 21. März 2013, 09:42
"Hallo,
alles nur Verwirrungstaktik von der "Bande". Aber wir lassen uns nicht verwirren. ;)

Der Bescheid kommt erst nachdem du über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt hast.
Ohne Bescheid kann die LRA ihre Zahlungsaufforderungen gegen dich überhaupt nicht durchsetzen.

Erst der Bescheid verpflichtet dich überhaupt zur Zahlung.

Einfach abwarten und nicht zahlen. Dann kommt der Bescheid in ein paar Wochen, Monaten oder Jahren."


Mal angenommen der Bescheid bleibt tatsächlich aus. Ab wann verjähren deren Ansprüche?
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: Frankie am 21. März 2013, 10:25


Was mich jetzt noch interessieren würde :

Was wäre wenn ich jetzt noch schnell 35 Euro überweisen würde bevor der überfällige Bescheid ankommt? Dann würde ich ja vermutlich noch immer einen Bescheid über 96Cent erhalten, und somit müsste sich ja der Streitwert samt anfallender Gerichtskosten reduzieren? Kenne mich leider mit dem ganzen Gerichtstheater nicht so wirklich aus...

Bringt dir nichts ;)

Es wird einfach ein Grundbetrag von 25 Euro angesetzt
Die zu Beginn des Klageverfahrens zu zahlende Verfahrensgebühr beläuft sich dann auf das Dreifache des Grundbetrages.
Also 25*3 = 75 €

Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: akroschel am 21. März 2013, 19:27
Vielen Dank für alle Antworten. Also Bescheid abwarten und Tee trinken, gut. Schauen wir doch mal, ob sie mit der Arbeit fertig werden.
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: gerhard_xy am 19. Mai 2013, 15:04
Eine fiese Masche, dass der Bescheid erst nach längerer Nichtzahlung kommt. Viele werden dann wegen der steigenden Säumnisgebühren einknicken.
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: koppi1947 am 19. Mai 2013, 15:46
Dieses Forum ist nur für harte Typen,die es ernst meinen,keine Einknicker oder Leute die andere verunsichern und zerreden.
Auch wenn es allgemein wichtig ist,sollten wir uns hier nicht in Diskussionen verlieren,die uns von unserem Ziel abbringen.
Wie sagt man so schön,Farbe bekennen oder Butter bei die Fische.
Klarer Kopf ist gefragt,keiner ist allein.Einer für Alle,Alle für Einen.
"Wir sind das Volk"Nur gemeinsam sind wir stark"
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: Bürger am 19. Mai 2013, 16:23
Eine fiese Masche, dass der Bescheid erst nach längerer Nichtzahlung kommt.
Viele werden dann wegen der steigenden Säumnisgebühren einknicken.

...ob die Säumnisgebühren in all diesen Fällen der *Untätigkeit* (Zusendung der Bescheide nur nach expliziter Aufforderung und dann zumeist verschleppte Zustellung) überhaupt rechtens sind, bliebe ebenfalls noch juristisch zu klären.

In der Vergangenheit war es mitunter durchaus vonnöten, Untätigkeitsklage einzureichen, da die Anstalten auch mehrfache Aufforderungen, einen rechtsmittelfähigen Bescheid zuzusenden, ignorierten.
Denen gehört immer und immer wieder gehörig auf die Finger geklopft.

Jeder Pipelpopel-Verein, der sich über "Beiträge" finanziert, versendet keine Zahlungsaufforderungen /-erinnerungen o.ä. nichtssagendes Papier, sondern sendet schon bei Fälligkeit anstandslos einen offiziellen *Beitragsbescheid* mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Weshalb auch hier wieder ARD-ZDF-GEZ (ÖRR) eine Ausnahme machen dürfen sollten, ist nicht ersichtlich.

Da es sich ja aber gem. mehrfacher juristischer
Gutachten Rundfunkbeitrag vom Prof. Dr. Koblenzer & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5231.msg38722.html#msg38722
eben
- nicht um einen "Beitrag" handelt
- sondern um eine *Steuer*
ist der ganze Schlamassel ja überhaupt in *Gänze* anfechtbar - und muss von uns allen auch angefochten werden!

siehe auch
Entlarvt: Rundfunkbeitrag=Steuer; bereits jetzige Gebühr fraglich (jur. Analyse)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3800.0.html

sowie
zusätzliche Verfassungsklage wegen Substanzbesteuerung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3864.msg25812.html#msg25812

Dass schon die bisherige *Gebühr* ihre Bezeichnung nicht verdient, gesteht der ÖRR nun auch offen zu!

ARD Pressemeldung - Faktencheck zum neuen Rundfunkbeitrag
http://www.ard.de/intern/ard-gez-rundfunk-gebuehr-beitrag-fakten/-/id=1886/nid=1886/did=2660288/ei54q7/index.html
Stand 22.11.2012, aufgerufen 02.12.2012 --- ganz nach unten scrollen:
Zitat
Fakt ist:
[...]Daher war schon in der Vergangenheit die Bezeichnung der Rundfunkgebühr als Gebühr nicht ganz korrekt, [...]

[...]
Was kommt als nächstes?!?

Die Offenbarung im Jahre 20##
"Daher war schon in der Vergangenheit die Bezeichnung des Rundfunkbeitrags als Beitrag nicht ganz korrekt..." ?!??!???

Daher:
- aussitzen
- Bescheid abwarten
- Widerspruch
- Klage


Eine andere Sprache hilft hier nicht!
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: koppi1947 am 19. Mai 2013, 16:38
Genau so sehe ich das auch Bürger!
Da es so viele Unklarheiten und Ungereimtheiten gibt,die auch von Rechtverdrehern so gesehen werden,hoffe ich,daß die Angst derjenigen,die momentan noch Zweifel haben,auch schwindet und sich die Front der Verweigerer,mehr als vertausendfacht.
Erst muss dieses ungerechte System weg und dann kümmern wir uns um das Nächste.
Jeder einzelne Bürger muss die Angst verlieren und sich nicht mehr einschüchtern lassen,jeder Einzelne muss selbst entscheiden können,was er sehen und hören will.
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: Dr. Zorn am 19. Mai 2013, 17:51
Ich habe gestern Post bekommen, die habe jetzt schon bevor es richtig anfängt die Hosen gestrichen voll.

Ich habe es schriftlich vom SWR und per Urteil, dass ihre Drohschreiben mit Androhung von einem Ordnungsgeld von 1000 € nur „ eine förmliche Zahlungsaufforderung“ ohne jegliche rechtliche Bedeutung ist.
Somit dienen sie der reinen Einschüchterung, dass du bezahlst. Wenn du jedoch bezahlst, bekommst du kein Bescheid und somit keine Klagemöglichkeit.
Der SWR hat mich mehrfach darauf hingewiesen, wenn ich Klagen möchte, muss ich mir einen Bescheid durch nicht bezahlen erzwingen. Somit werde ich vom SWR in die Ordnungswidrigkeit mit Säumniszuschlag gezwungen.
Ich lasse mich von denen nicht Kriminalisieren, das verhalten des SWR ist rechtswidrig, für mich ist der Tatbestand der Nötigung § 240 StGB erfüllt. Ich werde Strafanzeige erstatten.
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 19. Mai 2013, 18:02
Ich werde Strafanzeige erstatten.

Viel Erfolg! Die Idee gefällt mir.
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: Uwe am 19. Mai 2013, 18:33
Zitat von: Dr. Zorn am Heute um 17:51
Ich werde Strafanzeige erstatten.

Gut so und ich hoffe es bekommen noch mehr solche Briefe.!
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: koppi1947 am 19. Mai 2013, 18:43
Meine Strafanzeige gegen den SWR,ist erst mal abgewiesen worden.Habe allerdings noch keinen Beitragsbescheid bekommen,da ich mich schon 2011 abgemeldet habe.Ich werde dann sicherlich erst nach Übertragung der Daten im September,mit einem Bescheid rechnen,dann werde ich das erneut über alle Ebenen klagen.
Meine Weitergabe der Daten,wurde durch die Stadt auch abgelehnt.
Wenn es so weit ist,gehen wir den Weg nochmals,aber wir lassen uns nicht kleinkriegen.
Rot-Grün in BW ist nicht einen Deut besser,als Schwarz-gelb,nein schlechter,siehe Grunderwerbssteuer,alles Abzocker.
Man kann uns nur biegen,aber nicht brechen.
"Wir sind das Volk"
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: NieMehrGEZ am 29. Mai 2013, 14:51
Ich habe noch gar keine Zahlungsaufforderung bekomme geschweigedenn einen "Beitragsbescheid". Mal gespannt, wann der kommt und nur einfach oder gleich doppelt, sprich einen an meinen Mann und einen an mich. Ich weiß, normal nur einen pro Haushalt, aber ich traue denen nicht. Die ehemalige GEZ versucht uns ja schon seit 1996 abzuzocken, nämlich einmal mich mit über 50€ pro Quartal und dann nochmal meinen Mann mit etwas über 17€ pro Quartal, obwohl ich damals nach unserer Heirat der GEZ ordentlich mitteilte, dass ich verheiratet bin und mein Mann eine Beitragsnummer hat und alles über diese läuft. Ich war ordentlich und habe die Heiratsurkunde in Kopie per Einschreiben / Rückschein geschickt. Und dies sogar mehrfach. Natürlich kam ja nie was an, wie es mal am Telefon hiess. Ist nur komisch, dass auf dem Rückschein das Datum und der Name der Person samt Unterschrift, der es entgegen genommen hat, steht.  Auch noch einige Jahre nach der Hochzeit kommen immer wieder Rechnungen an uns beide. Nur wir beide sind konsequent, wir zahlen einfach nicht an Abzocker. Und komischerweise wurde noch nie versucht, irgendwie das Geld per Gerichtsvollzieher einzutreiben. Komisch, gell??  >:D :-X ( Ein Schelm, wer böses denkt  ;D)

Fakt ist, wir werden beide weiterhin nichts bezahlen.

LG NieMehrGEZ
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: Sunshine15041977 am 29. Mai 2013, 15:01
Richtig so!
Weitermachen! ;)
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: geosan1203 am 02. Juni 2013, 18:50
Wir haben erstmal den erhöhten Beitrag wieder zurückgebucht. Danach kam prompt die Zahlungsaufforderung mit Mahngebühr und Gebühr der Rücklastschrift.  >:(
Ist ja nicht so, daß uns das gekratzt hat...
Nach ca. 3 Wochen haben wir uns dann bequemt denen ein Fax zu schicken, mit der Aufforderung uns einen Beitragsbescheid zuzusenden und zwar bis zum 15.06.2013. Sollte dieser Bescheid nicht bis dahin eingetroffen sein, sehen wir uns eben nicht in der Lage der Zahlung folge zu leisten..  >:D
Wir haben auch darauf hingewiesen, daß ohne Beitragsbescheid eben keine rechtliche Grundlage der Zahlung gegeben ist..

Wir freuen uns schon auf die Antwort!!!!  >:D >:D >:D >:D >:D >:D

Diese Verbrecherbande hat es nicht anders verdient!!!!
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: NieMehrGEZ am 06. Juni 2013, 00:27
Ich habe so das Gefühl, dass sie bei uns noch ausknobeln, an wen sie die Zahlungsaufforderung schicken  >:D Entweder an meinen Mann oder an mich und die 3. Variante ist die, dass es jeweils an uns beide einzeln geht, also gleichzeitig wie die Jahr davor. Ich weiß ja, dass schon im März der Datenabgleich erfolgte für unsere Verbandsgemeinde bzw. unseren Ort.

Aber wie schon geschrieben, gibt es weder von mir noch von meinem Mann irgendwas an Geld. Sollen sie ruhig schreiben, ist mir egal  >:D ;) 8)
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 06. Juni 2013, 00:58
Ich lasse mich von denen nicht Kriminalisieren, das verhalten des SWR ist rechtswidrig, für mich ist der Tatbestand der Nötigung § 240 StGB erfüllt. Ich werde Strafanzeige erstatten.

das stimmt leider nicht!
Hier in Forum gab es mal einen Link zu einem Urteil aus Hamburg. Da hatte jemand sein LRA mit einer Feststellungsklage (ich hoffe ich habe es richtig in Erinnerung) "verklagt" um das Nichtbestehen einer Gebührenforderung zu erzwingen. Er hat leider nicht gewonnen, aber aus der Begründung des Gerichtes konnte man entnehmen, dass dies der einizige Weg ist gegen Rubdfunkgebühren vorzugehen, wenn man keine Owi begehen möchte. Wenn jemand den Link kennt, bitte posten.

Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: Dr. Zorn am 06. Juni 2013, 01:02
der geklagt hat war auch ich
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 06. Juni 2013, 10:36
der geklagt hat war auch ich
Habe ich das denn richtig verstanden, dass genau der beschriebene Weg der "richtige" war, um pro aktiv gegen den "Beitrag" anzugehen?

Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: Bürger am 06. Juni 2013, 14:56
"Feststellungsklage" (grundsätzliche Klärung, ob ein Rechtsverhältnis besteht?)
"Anfechtungsklage" (gegen den Bescheid)

wurden u.a. hier thematisiert:
http://natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html

und hier diskutiert:
Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4113.msg38606.html#msg38606

Ich vermeine aber, auch mal eine genau gegensätzliche Argumentation gelesen zu haben, nämlich dass eine "Feststellungsklage" formal nicht der richtige Weg sei... Hm.
Wenn ich das noch mal finde, dann versuchen ich daran zu denken, das hier noch mal zu posten.
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: Dr. Zorn am 06. Juni 2013, 22:37
Sorry ich kam erst jetzt dazu zu Antworten.

Beitragsrechnung,hierzu schreibt das Gericht in seinem Urteil.

„Der Beklagte dürfte sich im Schreiben vom 01.02.2013 indes wohl nicht berühmen, vom    Kläger unter Androhung bestimmter Rechtsfolgen ein bestimmtes Verhalten zu verlangen.    Vielmehr handelt es sich bei diesem Schreiben lediglich um eine – nicht förmliche – Zahlungsaufforderung, deren Nichtbefolgung für den Kläger keine nachteiligen Rechtsfolgen hat.“


Eine Feststellungsklage, ist ohne Bescheid, ist beim VG-Stuttgart nicht möglich, das kann bei einem anderen VG, wieder ganz anders gesehen werden. 

Strafanzeige, ich gehe davon aus, dass eine Nötigung vorliegt. Der Beitragsschuldner wird unter Androhung eines Bußgeldes von 1000 € aufgefordert zu bezahlen, Bezahlt er, wird ihm kein Bescheid ausgestellt. Das ist nach meiner Rechtsauffassung Nötigung.

Darüber hinaus fordert mich die Landesrundfunkanstalt förmlich dazu auf, eine Norm zu verletze, in dem sie mich zwingt den Bescheid durch nicht bezahlen zu erzwingen. Das nicht zahle ist mit einem Bußgeld bewehrt, hinzukommt dann noch der Säumniszuschlag. Nur durch verletzen dieser Norm erhalte ich den Bescheid und kann Widerspruch einlegen und Klagen. Auch dies betrachte ich als eine Nötigung. im Sinne von  § 240 StGB.

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.


Tätigkeitsklage, wie Landesrundfunkanstalt argumentiert, habe ich hier weiter vorne in dem Schreiben vom 16.04.2013 aufgezeigt.
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 07. Juni 2013, 09:48
Auch dies betrachte ich als eine Nötigung. im Sinne von  § 240 StGB.
Das ist auch eine Nötigung!
Aber wer 16 Bundesländer nötigen kann ein nachweislich verfassungswidriges Gesetz zu verabschieden, er hat auch das notwendige "Kleingeld" um solche Anzeigen entgegen zu wirken.

Ich garantiere dir, dass aus deiner Anzeige wegen Nötigung nichts aber auch gar nichts rauskommen wird.

In den letzten Jahrzehnten wurden die Regelungen immer absurder und ihre Maßnahmen immer fragwürdiger. Trotzdem hat in diesem Land niemand die E*er in der Hose gegen solche Machenschaften vorzugehen. Deutschland ist nur eine Scheindemokratie!
Immer, wenn ich denke dümmer geht es nimmer, kommt um die Ecke noch ein dümmeres Gesetz her (reimt sich sogar ???)!
Ich habe nach Einführung von PC Gebühren gedacht, dass Deutschland sich sowas dummes nicht bieten lässt, wurde aber wirklich bitter enttäuscht, weil die Mehrheit diese Kröte geschluckt hat.
Wir sind umgeben von 99,9% Biedermänner, die sich lieber 10 Jahre lang mit dem Nachbar über 1 cm Verschiebung der Zäune streiten, als sich um substanzielle Ausgaben zu kümmern.
Der übrigen 0,1% werden als "Schwarzseher" beschimpft und gnadenlos verfolgt! Das ist doch klar, dass sie keine Chance haben!

Trotzdem wunsche ich dir natürlich viel Erfolg bei deiner Anzeige!
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: tom2013 am 08. Juni 2013, 22:30
Das ich das jetzt richtig in die Tüte bekomme.
Die GEZ Nachfolgegesellschaft verschickt grundsätzlich keine "Bescheide". Ohne Bescheid hat der zahlungspflichtiger aber keine Grundlage sich gerichtlich zu wehren? Trotzdem haben die die besseren Karten?
Vielleicht kann mir das mal jemand erklären, das verstehe ich nicht? ???
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: Bürger am 08. Juni 2013, 22:50
Die GEZ Nachfolgegesellschaft verschickt grundsätzlich keine "Bescheide".

Der sogenannte "Beitragsservice" versendet "Bescheide" - allerdings nicht etwa schon mit der ersten Fälligkeit, sondern erst nach *monatelanger* Zahlungsaussetzung.

Bei einer Zahlung - auch "unter Vorbehalt" - wird meines Wissens nach selbst nach ausdrücklicher Aufforderung *kein* Bescheid versendet.
Man muss die Zahlung einstellen/ aussetzen, um einen "Bescheid" zu erlangen, gegen den man erst dann vorgehen kann.
In der Vergangenheit waren dabei mitunter sogar Untätigkeitsklagen erforderlich, weil es sich so ewig hingezogen hat.

Aktuell trudeln übrigens die ersten regulären Bescheide (im Wortlaut "Gebühren-/ Beitrgsbescheid") bei den "säumigen Beitragsschuldnern" ein, die also seit 01.01.2013 keine sogenannten "Rundfunkbeiträge" gezahlt haben.

Viele, die bisher noch glaubten "Was nicht sein kann, das nicht sein darf...", werden da noch aus allen Wolken fallen.

Ohne Bescheid hat der zahlungspflichtiger aber keine Grundlage sich gerichtlich zu wehren?

In der Tat:
Der sogenannte "Beitragsschuldner" wird genötigt, erst formal gegen die Regelungen verstoßen zu müssen, um die Regelungen dann erst anfechten zu können.

Auch *dieses* (nicht nur in meinen Augen *dubiose*) Vorgehen dürfte Bestandteil der juristischen Klärung werden.

Wir dürfen gepannt sein...
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: tom2013 am 08. Juni 2013, 23:01
Danke, nun habe ich es verstanden. Schon heftig das ganze, hoffe das wir bald Rechtssicherheit bekommen werden.  :-\
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 10. Juni 2013, 15:45
Ich habe noch gar keine Zahlungsaufforderung bekomme geschweigedenn einen "Beitragsbescheid". Mal gespannt, wann der kommt und nur einfach oder gleich doppelt, sprich einen an meinen Mann und einen an mich. Ich weiß, normal nur einen pro Haushalt, aber ich traue denen nicht. Die ehemalige GEZ versucht uns ja schon seit 1996 abzuzocken, nämlich einmal mich mit über 50€ pro Quartal und dann nochmal meinen Mann mit etwas über 17€ pro Quartal, obwohl ich damals nach unserer Heirat der GEZ ordentlich mitteilte, dass ich verheiratet bin und mein Mann eine Beitragsnummer hat und alles über diese läuft. Ich war ordentlich und habe die Heiratsurkunde in Kopie per Einschreiben / Rückschein geschickt. Und dies sogar mehrfach. Natürlich kam ja nie was an, wie es mal am Telefon hiess. Ist nur komisch, dass auf dem Rückschein das Datum und der Name der Person samt Unterschrift, der es entgegen genommen hat, steht.  Auch noch einige Jahre nach der Hochzeit kommen immer wieder Rechnungen an uns beide. Nur wir beide sind konsequent, wir zahlen einfach nicht an Abzocker. Und komischerweise wurde noch nie versucht, irgendwie das Geld per Gerichtsvollzieher einzutreiben. Komisch, gell??  >:D :-X ( Ein Schelm, wer böses denkt  ;D)

Fakt ist, wir werden beide weiterhin nichts bezahlen.

LG NieMehrGEZ

Habe die gleiche Situation!
Ich vermuete (habe ich schon bei leuten gesehen, die sich gerade umgemeldet haben, ihre Daten gingen sofort an die GEZ), dass sie ohne eine Antwort auf ihre Frage kaum einen Beitragsbescheid schicken können. Beitragsbescheid ist ein behördlicher Akt und löst kostspielige mechanismen aus.
Nehmen wir an, dass in einem Wohnhaus 40 Menschen gemeldet sind. Dort gibt es 20 Wohnungen. Anhand der Meldedaten kannst du die Menschen nicht zu den Wohnungen zuordnen! Du kannst aber auch nicht jeden einen Beitragsbescheid schicken (auf gut Glück). Auf beamtendeutsch heißt die Behörde muss "Ermittlungen" anstellen. Diese Ermittlungen beinhalten aber auch, dass sie im Wege der Zwangandrohung (z.B. Beugehaft) dich auf Auskunft verfplichten können.

Jedenfalls ist unsere Bekannte neuerdings (Anfang Januar umgezogen). Sie hat zuerst drei Briefe bekommen (immer vier Wochen dazwischen) mit Aufforderung Auskunft zu erteilen und danach war bis jetzt ruhe!
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: Bürger am 11. Juni 2013, 03:26
Ich vermeine aber, auch mal eine genau gegensätzliche Argumentation gelesen zu haben, nämlich dass eine
"Feststellungsklage" formal nicht der richtige Weg sei...
Hm. Wenn ich das noch mal finde, dann versuchen ich daran zu denken, das hier noch mal zu posten.

Eine Feststellungsklage, ist ohne Bescheid, ist beim VG-Stuttgart nicht möglich, das kann bei einem anderen VG, wieder ganz anders gesehen werden. 

unter www.natuerlich-klag-ich.de
heißt es hierzu sinngemäß/ gekürzt:


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

PRO FESTSTELLUNGsklage
www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html
Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Januar 2008 folgende Wege aufgezeigt, wie man seine
Zahlungspflicht mit „fachgerichtlichen Rechtschutz” für die RundfunkGEBÜHR prüfen lassen kann,
dies gilt unverändert auch für den RundfunkBEITRAG:

a) FESTSTELLUNGsklage beim Verwaltungsgericht (§ 43 VwGO)
b) WIDERSPRUCH gegen einen Beitragsbescheid bei der Sendeanstalt
      bei Ablehnung > ANFECHTUNGsklage beim Verwaltungsgericht (§ 42 VwGO)

[...]
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat im Urteil 3 K 2796/09 vom 21.10.2010 im Absatz 14 dargelegt, warum für die Rundfunkgebühr die FESTSTELLUNGsklage für den Kläger das geeignetere Mittel als die ANFECHTUNGsklage gewesen ist.
Die ANFECHTUNGsklage bezieht sich immer nur für den jeweiligen Gebührenbescheid, welcher aber erst nach Einstellung der jeweiligen Zahlungen ausgestellt worden wäre.
Der Kläger hätte sich also rechtswidrig verhalten müssen, um den Bescheid zu erhalten.
Dieser Vorgang hätte sich auch mehrfach wiederholen können, wenn mehrere Bescheide erlassen worden wären.
Dagegen bot die FESTSTELLUNGsklage den effektiveren Rechtsschutz.


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

CONTRA FESTSTELLUNGsklage
www.natuerlich-klag-ich.de/entschiedeneverfahren.html
Zitat
Verwaltungsgericht Stuttgart, Az.: 3 K 526/13
"Das Gericht hält eine FESTSTELLUNGsklage für unzulässig, wenn es dem Kläger zuzumuten ist, die „Maßnahmen der Verwaltung” abzuwarten.
Eine FESTSTELLUNGsklage würde auch immer ein Interesse an einer baldigen Feststellung erfordern."
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: Dr. Zorn am 11. Juni 2013, 03:55
Bürger, das Hamburger Urteil, habe ich nicht nur in meiner Begründung aufgeführt, ich habe darüber hinaus genau den von dir zitierten Passus vorgetragen. Aber auch Du kennst den Spruch, auf Hoher See und vor Gericht bist du.....
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: NieMehrGEZ am 11. Juni 2013, 18:10
Bei uns ist es so, dass wir in einem 1Familienhaus wohnen, da muß nichts ermittelt werden. Wie schon geschrieben, ich denke, die knobeln aus, an wenn sie den "Beitragsbescheid" schicken  >:D
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 12. Juni 2013, 15:34
Bei uns ist es so, dass wir in einem 1Familienhaus wohnen, da muß nichts ermittelt werden. Wie schon geschrieben, ich denke, die knobeln aus, an wenn sie den "Beitragsbescheid" schicken  >:D

Und was passiert, wenn das Einfamielienhaus nicht bewohnt ist, weil alle Personen, die sich dort angemeldet haben im Ausland wohnen und nur dort gemeldet sind. Meine Vermutung ist, dass ohne Auskunft kein Bescheid rausgeschickt werden kann (nur auf basis einer "Vermutung"). Aber ich lasse mich gerne belehren....
Titel: Re: GEZ versendet keinen Bescheid
Beitrag von: Hunne am 18. Juni 2013, 22:12
Sorry ich kam erst jetzt dazu zu Antworten.

Beitragsrechnung,hierzu schreibt das Gericht in seinem Urteil.

„Der Beklagte dürfte sich im Schreiben vom 01.02.2013 indes wohl nicht berühmen, vom    Kläger unter Androhung bestimmter Rechtsfolgen ein bestimmtes Verhalten zu verlangen.    Vielmehr handelt es sich bei diesem Schreiben lediglich um eine – nicht förmliche – Zahlungsaufforderung, deren Nichtbefolgung für den Kläger keine nachteiligen Rechtsfolgen hat.“


Eine Feststellungsklage, ist ohne Bescheid, ist beim VG-Stuttgart nicht möglich, das kann bei einem anderen VG, wieder ganz anders gesehen werden. 

Strafanzeige, ich gehe davon aus, dass eine Nötigung vorliegt. Der Beitragsschuldner wird unter Androhung eines Bußgeldes von 1000 € aufgefordert zu bezahlen, Bezahlt er, wird ihm kein Bescheid ausgestellt. Das ist nach meiner Rechtsauffassung Nötigung.

Darüber hinaus fordert mich die Landesrundfunkanstalt förmlich dazu auf, eine Norm zu verletze, in dem sie mich zwingt den Bescheid durch nicht bezahlen zu erzwingen. Das nicht zahle ist mit einem Bußgeld bewehrt, hinzukommt dann noch der Säumniszuschlag. Nur durch verletzen dieser Norm erhalte ich den Bescheid und kann Widerspruch einlegen und Klagen. Auch dies betrachte ich als eine Nötigung. im Sinne von  § 240 StGB.

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.


Tätigkeitsklage, wie Landesrundfunkanstalt argumentiert, habe ich hier weiter vorne in dem Schreiben vom 16.04.2013 aufgezeigt.

1. Nötigung
2. verweigern des rechtlichen Gehörs wenn ich mich nicht mit einer(m) OWi/Säumniszuschlag belasten will --> einzelne, in den Schreiben benannte Mitarbeiter werden von mir zukünftig ebenfalls eine Anzeige wegen Nötigung erhalten...die wollen Kleinklein - geht klar...jeder noch so kleine Stein im Getriebe macht es langsamer und auch kaputter...nur so kann man überhaupt etwas erreichen m. M. n.
3. wer kann mir gerichtsfest nachweisen das ich über derartige Vorgänge wie diese dubiose Zahlungspflicht überhaupt informiert bin, wo steht geschrieben das ich mich informieren muss
3a. die Maßnahmen der Verwaltung abzuwarten ist nicht zumutbar wenn mir durch die Hintertür Kosten entstehen die bei ordnungsgemäßer Tätigkeit der sog. Verwaltung verhindert hätten werden können