Autor Thema: GEZ versendet keinen Bescheid  (Gelesen 48780 mal)

akroschel

  • Gast
GEZ versendet keinen Bescheid
« am: 20. März 2013, 19:19 »
Hi @all,

als Verfahren empfehlt Ihr die Punkte
  • Zahlungen ab 2013 einstellen,
  • Mahnungen kassieren,
  • Beitragsbescheid abwarten.
Ich habe aber keinen Bescheid erhalten, sondern lediglich die vierteljährliche 08/15-Zahlungsaufforderung, die vermutlich jeder kennt, der nicht abbuchen läßt. Natürlich mit neuem Logo.

Ich habe daraufhin versucht, einen Bescheid anzufordern mit der Begründung, daß ich ohne die Zahlungsaufforderung nicht bearbeiten könne. Der Antworttext war:
Zitat
Der Rundfunkbeitrag wird aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags erhoben. Sie sind gesetzlich zur Zahlung verpflichtet. Die Erstellung eines gesonderten Bescheids ist nicht notwendig.
Es scheint also, man bekommt keinen Bescheid, und ohne Bescheid kein Widerspruch, und ohne den keinen Widerspruchbescheid, gegen den man klagen könnte. Inwiefern soll das Verfahren dann funktionieren?

vielen Dank schonmal und viele Grüße
Andreas


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Offline Taj

  • Beiträge: 167
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #1 am: 20. März 2013, 19:44 »
[...]
Ich habe daraufhin versucht, einen Bescheid anzufordern mit der Begründung, daß ich ohne die Zahlungsaufforderung nicht bearbeiten könne. Der Antworttext war:
Zitat
Der Rundfunkbeitrag wird aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags erhoben. Sie sind gesetzlich zur Zahlung verpflichtet. Die Erstellung eines gesonderten Bescheids ist nicht notwendig.

Sie haben zumindest dies bezüglich Recht, dass für die Begleichung des "Beitrags" kein Bescheid von nöten ist. (Wenn man ihnen das Geld hinterher wirft...)

Du hältst die "gesetzlichen Bestimmungen" für verfassungswidrig und möchtest eben dies vor Gericht klären lassen. Deshalb forderst (nicht bitten !) Du einen rechtsfähigen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung , ohne den Dir der Weg vor Gericht (nämlich wegen "nicht-persönlich-betroffen-sein") ja verwehrt bliebe ! 

Die Landesrundfunkanstalten sind verpflichtet Dir diesen Bescheid zur Absicherung ihrer "Ansprüche" zu zustellen, da es sich bei der ganzen Sache um einen Verwaltungsakt handelt.

Ansonsten gilt: Ohne Beitragsbescheid keine Zahlungen an die ÖRR ! Lass' Dich nicht bange machen; kaum jemand hier dürfte bereits einen Beitragsbescheid bekommen haben. Abwarten und entspannen...Solange sie Dir keinen Bescheid ausstellen wollen, solange musst Du Dir um Zwangsmaßnahmen wie Ordungswidrigkeitsverfahren, Inkasso- & Gerichtsvollzieher-Kram keine Sorgen machen. Sie wollen halt auf Zeit spielen und den Leuten irgendwelche irrationalen Ängste eintrichtern....


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Offline gerstrong

  • Beiträge: 72
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #2 am: 20. März 2013, 19:57 »
Jo, kann ich nur zustimmen.

Ich habe bis heute auch nichts erhalten. Von den ÖRR haben ich seit 2010 nichts mehr erhalten. Eigentlich warte ich darauf...

Bloß keine Angst haben. Die sind die Betrüger und der Tumor für unsere Nation, nicht Du. Jeder nicht-zahlende Bürger macht was gutes für unser Land. Schade, dass es nicht als Sozialleistung angerechnet werden kann.


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Offline Frankie

  • Beiträge: 276
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #3 am: 20. März 2013, 20:31 »

Es scheint also, man bekommt keinen Bescheid, und ohne Bescheid kein Widerspruch, und ohne den keinen Widerspruchbescheid, gegen den man klagen könnte. Inwiefern soll das Verfahren dann funktionieren?

vielen Dank schonmal und viele Grüße
Andreas

Hallo,
alles nur Verwirrungstaktik von der "Bande". Aber wir lassen uns nicht verwirren. ;)

Der Bescheid kommt erst nachdem du über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt hast.
Ohne Bescheid kann die LRA ihre Zahlungsaufforderungen gegen dich überhaupt nicht durchsetzen.

Erst der Bescheid verpflichtet dich überhaupt zur Zahlung.

Einfach abwarten und nicht zahlen. Dann kommt der Bescheid in ein paar Wochen, Monaten oder Jahren.




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Offline SHODAN

  • Beiträge: 26
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #4 am: 20. März 2013, 23:09 »
Ich habe vor drei Wochen eine Zahlungserinnerung bekommen in welcher folgendes steht :

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr SHODAN,

ihre Rundfunkgebühren/-beiträge waren am 15.01.2013 fällig. Einen Zahlungseingang konnten wir auf Ihrem Beitragskonto 123 456 789 bisher leider nicht feststellen.

Bitte zahlen Sie die rückständigen Rundfunkbeiträge von 35,96 EUR innerhalb von zwei Wochen. Dadurch vermeiden Sie zusätzliche Kosten.

Sollten Sie vor kurzem gezahlt haben, ist es möglich, dass die Zahlung in dieser Erinnerung noch nicht berücksichtigt ist. Auf der Rückseite finden Sie weitere wichtige Hinweise.

Zu Ihrer Information: Künftig erhalten Sie keine weitere Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren-/Beitragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD,ZDF und Deutschlandradio

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Was mich jetzt noch interessieren würde :

Was wäre wenn ich jetzt noch schnell 35 Euro überweisen würde bevor der überfällige Bescheid ankommt? Dann würde ich ja vermutlich noch immer einen Bescheid über 96Cent erhalten, und somit müsste sich ja der Streitwert samt anfallender Gerichtskosten reduzieren? Kenne mich leider mit dem ganzen Gerichtstheater nicht so wirklich aus...


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« Letzte Änderung: 20. März 2013, 23:24 von SHODAN »

Offline ed

  • Beiträge: 42
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #5 am: 21. März 2013, 09:42 »
"Hallo,
alles nur Verwirrungstaktik von der "Bande". Aber wir lassen uns nicht verwirren. ;)

Der Bescheid kommt erst nachdem du über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt hast.
Ohne Bescheid kann die LRA ihre Zahlungsaufforderungen gegen dich überhaupt nicht durchsetzen.

Erst der Bescheid verpflichtet dich überhaupt zur Zahlung.

Einfach abwarten und nicht zahlen. Dann kommt der Bescheid in ein paar Wochen, Monaten oder Jahren."


Mal angenommen der Bescheid bleibt tatsächlich aus. Ab wann verjähren deren Ansprüche?


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Offline Frankie

  • Beiträge: 276
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #6 am: 21. März 2013, 10:25 »


Was mich jetzt noch interessieren würde :

Was wäre wenn ich jetzt noch schnell 35 Euro überweisen würde bevor der überfällige Bescheid ankommt? Dann würde ich ja vermutlich noch immer einen Bescheid über 96Cent erhalten, und somit müsste sich ja der Streitwert samt anfallender Gerichtskosten reduzieren? Kenne mich leider mit dem ganzen Gerichtstheater nicht so wirklich aus...

Bringt dir nichts ;)

Es wird einfach ein Grundbetrag von 25 Euro angesetzt
Die zu Beginn des Klageverfahrens zu zahlende Verfahrensgebühr beläuft sich dann auf das Dreifache des Grundbetrages.
Also 25*3 = 75 €



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akroschel

  • Gast
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #7 am: 21. März 2013, 19:27 »
Vielen Dank für alle Antworten. Also Bescheid abwarten und Tee trinken, gut. Schauen wir doch mal, ob sie mit der Arbeit fertig werden.


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Offline gerhard_xy

  • Beiträge: 11
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #8 am: 19. Mai 2013, 15:04 »
Eine fiese Masche, dass der Bescheid erst nach längerer Nichtzahlung kommt. Viele werden dann wegen der steigenden Säumnisgebühren einknicken.


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Offline koppi1947

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Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #9 am: 19. Mai 2013, 15:46 »
Dieses Forum ist nur für harte Typen,die es ernst meinen,keine Einknicker oder Leute die andere verunsichern und zerreden.
Auch wenn es allgemein wichtig ist,sollten wir uns hier nicht in Diskussionen verlieren,die uns von unserem Ziel abbringen.
Wie sagt man so schön,Farbe bekennen oder Butter bei die Fische.
Klarer Kopf ist gefragt,keiner ist allein.Einer für Alle,Alle für Einen.
"Wir sind das Volk"Nur gemeinsam sind wir stark"


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koppi1947

Offline Bürger

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #10 am: 19. Mai 2013, 16:23 »
Eine fiese Masche, dass der Bescheid erst nach längerer Nichtzahlung kommt.
Viele werden dann wegen der steigenden Säumnisgebühren einknicken.

...ob die Säumnisgebühren in all diesen Fällen der *Untätigkeit* (Zusendung der Bescheide nur nach expliziter Aufforderung und dann zumeist verschleppte Zustellung) überhaupt rechtens sind, bliebe ebenfalls noch juristisch zu klären.

In der Vergangenheit war es mitunter durchaus vonnöten, Untätigkeitsklage einzureichen, da die Anstalten auch mehrfache Aufforderungen, einen rechtsmittelfähigen Bescheid zuzusenden, ignorierten.
Denen gehört immer und immer wieder gehörig auf die Finger geklopft.

Jeder Pipelpopel-Verein, der sich über "Beiträge" finanziert, versendet keine Zahlungsaufforderungen /-erinnerungen o.ä. nichtssagendes Papier, sondern sendet schon bei Fälligkeit anstandslos einen offiziellen *Beitragsbescheid* mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Weshalb auch hier wieder ARD-ZDF-GEZ (ÖRR) eine Ausnahme machen dürfen sollten, ist nicht ersichtlich.

Da es sich ja aber gem. mehrfacher juristischer
Gutachten Rundfunkbeitrag vom Prof. Dr. Koblenzer & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5231.msg38722.html#msg38722
eben
- nicht um einen "Beitrag" handelt
- sondern um eine *Steuer*
ist der ganze Schlamassel ja überhaupt in *Gänze* anfechtbar - und muss von uns allen auch angefochten werden!

siehe auch
Entlarvt: Rundfunkbeitrag=Steuer; bereits jetzige Gebühr fraglich (jur. Analyse)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3800.0.html

sowie
zusätzliche Verfassungsklage wegen Substanzbesteuerung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3864.msg25812.html#msg25812

Dass schon die bisherige *Gebühr* ihre Bezeichnung nicht verdient, gesteht der ÖRR nun auch offen zu!

ARD Pressemeldung - Faktencheck zum neuen Rundfunkbeitrag
http://www.ard.de/intern/ard-gez-rundfunk-gebuehr-beitrag-fakten/-/id=1886/nid=1886/did=2660288/ei54q7/index.html
Stand 22.11.2012, aufgerufen 02.12.2012 --- ganz nach unten scrollen:
Zitat
Fakt ist:
[...]Daher war schon in der Vergangenheit die Bezeichnung der Rundfunkgebühr als Gebühr nicht ganz korrekt, [...]

[...]
Was kommt als nächstes?!?

Die Offenbarung im Jahre 20##
"Daher war schon in der Vergangenheit die Bezeichnung des Rundfunkbeitrags als Beitrag nicht ganz korrekt..." ?!??!???

Daher:
- aussitzen
- Bescheid abwarten
- Widerspruch
- Klage


Eine andere Sprache hilft hier nicht!


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Offline koppi1947

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  • Wir sind das Volk
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #11 am: 19. Mai 2013, 16:38 »
Genau so sehe ich das auch Bürger!
Da es so viele Unklarheiten und Ungereimtheiten gibt,die auch von Rechtverdrehern so gesehen werden,hoffe ich,daß die Angst derjenigen,die momentan noch Zweifel haben,auch schwindet und sich die Front der Verweigerer,mehr als vertausendfacht.
Erst muss dieses ungerechte System weg und dann kümmern wir uns um das Nächste.
Jeder einzelne Bürger muss die Angst verlieren und sich nicht mehr einschüchtern lassen,jeder Einzelne muss selbst entscheiden können,was er sehen und hören will.


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koppi1947

Offline Dr. Zorn

  • Beiträge: 108
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #12 am: 19. Mai 2013, 17:51 »
Ich habe gestern Post bekommen, die habe jetzt schon bevor es richtig anfängt die Hosen gestrichen voll.

Ich habe es schriftlich vom SWR und per Urteil, dass ihre Drohschreiben mit Androhung von einem Ordnungsgeld von 1000 € nur „ eine förmliche Zahlungsaufforderung“ ohne jegliche rechtliche Bedeutung ist.
Somit dienen sie der reinen Einschüchterung, dass du bezahlst. Wenn du jedoch bezahlst, bekommst du kein Bescheid und somit keine Klagemöglichkeit.
Der SWR hat mich mehrfach darauf hingewiesen, wenn ich Klagen möchte, muss ich mir einen Bescheid durch nicht bezahlen erzwingen. Somit werde ich vom SWR in die Ordnungswidrigkeit mit Säumniszuschlag gezwungen.
Ich lasse mich von denen nicht Kriminalisieren, das verhalten des SWR ist rechtswidrig, für mich ist der Tatbestand der Nötigung § 240 StGB erfüllt. Ich werde Strafanzeige erstatten.


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Offline Sophia.Orthoi

  • Beiträge: 2.177
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #13 am: 19. Mai 2013, 18:02 »
Ich werde Strafanzeige erstatten.

Viel Erfolg! Die Idee gefällt mir.


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Offline Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Re: GEZ versendet keinen Bescheid
« Antwort #14 am: 19. Mai 2013, 18:33 »
Zitat von: Dr. Zorn am Heute um 17:51
Ich werde Strafanzeige erstatten.

Gut so und ich hoffe es bekommen noch mehr solche Briefe.!


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