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Autor Thema: Wichtig: Heute Deutschlandfunk Länderzeit 10.10h - Thema GEZ - rufen Sie an!  (Gelesen 6292 mal)

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jetzt_reicht_es


Spaß beiseite. Was mir bei diesen ganzen Sendungen immer wieder auffällt, ist die erschreckende Abwesenheit von guten Argumenten. Ein Zeichen dafür, dass es sie nicht zu geben scheint. Stattdessen wird wie heute versucht, die Leute mit Phrasen einzulullen (bsp. wenn sie nicht nur Rad fahren zahlen sie doch auch für Autobahnen).
Das habe ich auch so verstanden, aber Dreyer hat ja den Vergleich mir Erschließungsgebühren gebracht. Und da weiß ich es aus eigener Erfahrung, dass du als Wohnung-/ Hausbesitzer diese Gebühren zahlen musst. Sie sind auch in dem Sinne keine Steuern (weil jede Gemeinde das individuell beschließen kann!). Wenn man diesen Vergleich heranzieht, sieht man dass die Länderkompetenz gegeben wäre. Außerdem, selbst wenn das eine Steuer ist, ist die Verfassungsmässigkeit ganz einfach gegeben indem auch Bundestag zustimmen wird und zwar rückwirkend. Solche Gesetze haben sie doch bei Verkauf von Eigentum auch rückwirkend beschlossen.
Meiner Meinung nach bringt es wenig diese Beiträge mit einem formaljuristischen "Fehler" zum Fall zu bringen, weil man den Fehler beheben kann. Man muss juristisch den Kern des Gesetzes eingreifen:

Vergleich zu Erschließungsgebühren ist deswegen problematisch: Wenn ich Eigentum habe und die Stadt / Gemeinde baut mir eine Straße vor der Tür, kann ich davon ausgehen, dass der Wert meiner Immobilie durch die Erschließung steigt! Und damit lässt sich wohl begründen, dass ein Bürger, der die Straße NIE benutzt auch die Erschließungegebühren zahlen muss, denn er hat ja von der Erschließung profitiert.
Im Gegegensatz dazu kauft / mietet sich kein Bürger eine Wohnung um RF zu konsumieren. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar warum das Innehaben einer Wohnung RF Beiträge kosten muss.


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Sun

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Vergleich zu Erschließungsgebühren ist deswegen problematisch: Wenn ich Eigentum habe und die Stadt / Gemeinde baut mir eine Straße vor der Tür, kann ich davon ausgehen, dass der Wert meiner Immobilie durch die Erschließung steigt! Und damit lässt sich wohl begründen, dass ein Bürger, der die Straße NIE benutzt auch die Erschließungegebühren zahlen muss, denn er hat ja von der Erschließung profitiert.

Der Vergleich hinkt auch woanders: Erschließungs- und Ausbaubeiträge sind so eng an das Gebäude geknüpft, dass nur Besitzer und Verwaltungen diesen Beitrag zahlen müssen. Der Rundfunkbeitrag ist aber trotz Änderung noch personengebunden (Bewohner sind direkt zahlungsverpflichtet).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2013, 08:26 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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