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Autor Thema: Strafbare Handlung der ÖRR ? Hier ZDF - JA oder Nein ?  (Gelesen 1913 mal)

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themob

Am 3.3 sendete das ZDF Mittags um 12:55 Uhr das TV Format "Peter Hahne".

http://www.zdf.de/Peter-Hahne/Eurokrise-Finanzhai-trifft-Sozialistin-26816210.html

Als Gast im Studio am Brandenburger Tor war ein mit Haftbefehl am meisten gesuchter Wirtschaftskrimineller zu Gast.

Wer den Gast nicht kennt, soll einfach die Googlesuche mit dessen Namen füllen.

Heute lese ich verwundert eine "grosse Story" auf der ARD HP das eben dieser gesuchte Wirtschaftskriminelle vor 2 Tagen in Florenz (Italien) festgenommen wurde.

http://boerse.ard.de/meldungen/homm-ist-hinter-gittern100.html

Provokante Frage:

Hat sich der ausstrahlende Sender am 3.3.2013 strafbar gemacht ? Die Vorwürfe gegen den jetzt festgenommenen sind seit Jahren bekannt, ebenfalls das er mit Haftbefehl gesucht wurde.
Ich bin NICHT damit einverstanden, dass ich Beiträge bezahlen soll und mit diesen Beiträgen gibt man per Haftbefehl gesuchten eine öffentliche Plattform in einem TV Format.
Warum (es war ja eine öffentliche Sendung, soweit mir bekannt Live) hat die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei hier nichts unternommen ?
Wäre sie nicht verpflichtet gewesen, ebenso wie die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, tätig zu werden ?
Hat die US Botschaft am 3.3.2013 gepennt ? Oder warum wurde nichts unternommen ? Wurde hier mit "politisch" gewollten Nichtaktionen alle Augen zugedrückt ?
Warum hat man in der Presse nichts großartiges gelesen über dieses seltsame Gebahren des Senders ?

Provokante Feststellung:

Ähnlich wie Brooke in England der gegen die BBC vorgegangen ist, allerdings war dort die Grundlage mit dem Terrorism Act 2000 gesetzlich gegeben das er eben mit dieser Begründung klagen konnte. Darum würde seine Begründung hier auch keinen Erfolg haben.
Mit dem o.g. eröffnet sich jetzt aber eventuell eine Möglichkeit den Beitrag zu verweigern.......

Für mich ist es zumindest ein Ansatzpunkt, Beiträge zu verweigern. Ein solches Vorgehen vom ÖRR ist ein Vorgehen zu viel. In einem deutschen Studio, in Deutschland ist das für mich nicht akzeptabel. Es ging ja auch nicht um das, was Ihm vorgeworfen wurde, sondern das Thema lautete:
Zahlen die Dummen, und die Cleveren sahnen ab? Ein Schlag ins Gesicht für den Beitragszahler.......

Wenn man dann noch berücksichtigt was dem mit Haftbefehl gesuchten vorgeworfen wird und was er in dieser Sendung zum besten gibt, kann ich nur fragen:

Ist das der Auftrag den die ÖRR vom Gesetzgeber bekommen haben und für den jeder Haushalt bezahlen soll ?
 
Wurden hier alle politische / gesetzgeberische / kontrollierende Augen geschlossen ? W A R U M ??




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Hat sich der ausstrahlende Sender am 3.3.2013 strafbar gemacht ? Die Vorwürfe gegen den jetzt festgenommenen sind seit Jahren bekannt, ebenfalls das er mit Haftbefehl gesucht wurde.
Ich bin NICHT damit einverstanden, dass ich Beiträge bezahlen soll und mit diesen Beiträgen gibt man per Haftbefehl gesuchten eine öffentliche Plattform in einem TV Format.
Warum (es war ja eine öffentliche Sendung, soweit mir bekannt Live) hat die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei hier nichts unternommen ?
Wäre sie nicht verpflichtet gewesen, ebenso wie die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, tätig zu werden ?
Hat die US Botschaft am 3.3.2013 gepennt ? Oder warum wurde nichts unternommen ? Wurde hier mit "politisch" gewollten Nichtaktionen alle Augen zugedrückt ?

Wenn ich mich richtig erinnere, hat der Ganove einen liberianischen Diplomatenpass, der ihn schützt.
Es verwundert mich, dass er nun trotzdem festgenommen wurde.


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themob

Abgelaufen am 11.11.2012 laut seiner eigenen Aussage.

http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/:agenda-florian-homm-ein-phantom-kehrt-zurueck/70115137.html

Was denkst Du zur Vorgehensweise des ÖRR ?


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Was denkst Du zur Vorgehensweise des ÖRR ?

vermutlich das Selbe wie Du. ;)
 
Soweit ich weiß, ist jedoch nur die die Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar. 
http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html

Unter Umständen könnte jedoch sowas zutreffen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/258.html
Wenn beispielsweise auf Kosten des Senders ein Hotelzimmer unter anderem Namen für die Person gebucht worden wäre..... ::)
Ich bin kein Jurist und daher nicht in der Lage, das beurteilen zu können.

Eins ist es auf jeden Fall, moralisch verwerflich.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2013, 15:55 von Frankie«

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Kann die redaktion solche informationen bekommen? Müssen die einen solchen backroundcheck machen?


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

 
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