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Es ist ja schon ein Unding ansich, denn jede andere öffentliche Stelle, die Beiträge erhebt, stellt *grundsätzlich* und *nur* Bescheide aus.
Völlig selbstverständlich.
ARD-ZDF-GEZ denkt "We are so special" :-)
Wir dürfen gespannt sein...
Da gebe ich Dir vollkommen recht. Und hoffentlich sehen die Gerichte das ebenso. Vor allem angesichts der Tatsache, dass sich auch für die, die weiterhin zahlen wollen, weil sie den Kram ja auch konsumieren eigentlich einen Bescheid verdient hätten. Auch für diesen Personenkreis hat sich die Rechtsgrundlage massiv geändert.
Man stelle sich nur mal vor, der Rat der Gemeinde G beschließt erstmalig die Versiegelungsabgabe und schickt den Beitragspflichtigen lediglich einen Wisch wie wir ihn von der GEZ kennen. Das gäbe ein großes Hallo.
Wenn die Abgabe im laufenden Jahr noch eingehen soll, ist ein Änderungsbescheid notwendig. Wird erst ab dem kommenden Jahr die Abgabe fällig, wird das in den neuen Bescheid fürs neue Jahr mit aufgenommen.
Die sind ja sogar so dreist und schreiben die Dauerzahler, die per Lastschrift zahlen, nicht einmal an, wenn die Abbuchung erfolgt. Jede Versicherung macht das. Auch im Falle des Grundbesitzabgabenbescheides wird dieser jedes Jahr aufs neue versandt und zwar als BESCHEID und nicht als Bettelbrief oder Infoschreiben. Auch wenn sich in der Abgabenhöhe nichts geändert hat.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"