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Autor Thema: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen  (Gelesen 52339 mal)

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Informativ hierzu auch dieser Blog:

http://helmutenz.wordpress.com/

Ich habe aus diesem Blog folgende einleitenden Sätze für meinen Härtefallantrag auf Anerkennung als "Fernsehverweigerer"  ;D aus Gewissensgründen genommen:

Zitat
Ich beantrage hiermit die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach § 4 Abs. 6 RBStV aus religiösen und Gewissensgründen. Ich folge darin der Anweisung des Bundesverfassungsgerichtes in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012) :

»Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann«. (a.a.O. S. 4, 2. Absatz)

Vermutlich werde ich in einem weiteren Schreiben meinen Antrag dann ergänzen und meinen Anerkennungsbescheid als Kriedsdienstverweigerer in Kopie beilegen.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
...Musikantenstadl als Symbol für unnütze, Gehör- und Augenkrebs erzeugende Geldverschwendung...

Durch das, was Du geschrieben hast, hatte ich gerade Andy Borg vor den Augen  :'(
Und er sang das:

„...Tralala Tralala -

Ohne Zuschauer; ungelogen
Kommn’ uns die Euros zugeflogen.

Denn in unsrer´ Stadlwelt,
da bringt der Zwang uns immer Geld.

Und wenns' Dein Geld nicht zu uns schafft,
dann kommst Du bald in Beugeha- haft.

Tralala, Tralala....“


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2013, 16:10 von unGEZahlt«

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Die Anweisung des Bundesverfassungsgericht in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012) kann ja, wie bekannt, gut beim Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen verwendet werden.

Für Nichtreligiöse könnte diese Anweisung dann aber auch nützlich sein (?).

Radio_Libertas hatte mal dazu geschrieben (beim Thema Befreiungsantrag wg. religiöser Gründe):

...Andererseits lief ja damals die Argumentation beim Zivildienst genau so, dass niemand, nur weil er nicht religiös ist, gegenüber denen benachteiligt werden darf, die das Töten von Menschen aus religiösen Gründen ablehnen ("du sollst nicht töten"). Insofern gab es auch einen Zivildienst aus Gewissensgründen...

Beim Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen könnte somit argumentiert werden, dass Nichtreligiöse nach dem Gleichheitsprinzip wie religiöse Menschen behandelt werden müssten.

Rundfunkbeitragsbefreiung aufgrund religiöser Gründe (meine Religion verbietet es mir)

müsste also gleichgestellt sein - mit

Rundfunkbeitragsbefreiung aus Gewissensgründen (mein Gewissen verbietet es mir).

Das Gewissen dürfte gegenüber der Religiösität auch durch das Bundesverfassungsgericht nicht benachteiligt werden (?).
Wenn ich das richtig verstanden habe, hört sich das erstmal recht hoffnungsvoll an.

Markus


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Beim Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen könnte somit argumentiert werden, dass Nichtreligiöse nach dem Gleichheitsprinzip wie religiöse Menschen behandelt werden müssten.
Rundfunkbeitragsbefreiung aufgrund religiöser Gründe (meine Religion verbietet es mir)
müsste also gleichgestellt sein - mit
Rundfunkbeitragsbefreiung aus Gewissensgründen (mein Gewissen verbietet es mir).
Das Gewissen dürfte gegenüber der Religiösität auch durch das Bundesverfassungsgericht nicht benachteiligt werden (?).
Wenn ich das richtig verstanden habe, hört sich das erstmal recht hoffnungsvoll an.
Markus

Mag sein, dass Du das richtig verstanden hast.

Ich finde es aber gar nicht "hoffnungsvoll", dass man sich der "Zwangsrekrutierung" dann nur per Antrag entziehen könnte.

Es ist die Beweislastumkehr und die Schikane, die sicher nicht nur mir erheblich aufstoßen - und die düstere Vorzeichen sind.

Aus diesen Gründen lehne ich einen "Befreiungs-Modus" von einer *freiheitsbeschneidenden* Regelung grundlegend ab.

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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Beim Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen könnte somit argumentiert werden, dass Nichtreligiöse nach dem Gleichheitsprinzip wie religiöse Menschen behandelt werden müssten.

Rundfunkbeitragsbefreiung aufgrund religiöser Gründe (meine Religion verbietet es mir)

müsste also gleichgestellt sein - mit

Rundfunkbeitragsbefreiung aus Gewissensgründen (mein Gewissen verbietet es mir).

Ja, aber was die als "Gewissen" bezeichnen, deckt sich nicht mit dem, was ein normaler Mensch als Gewissen bezeichnet. Bei der Kriegsdienstverweigerung ist man früher auch durchgefallen, wenn man mit normalen Gewissensgründen argumentiert hat (das waren für die "politische Gründe"). Was die als "Gewissensnöte" bezeichnen, ist im Wesentlichen ein psychischer oder geistiger Defekt, der u.A. aus Religiosität resultieren kann, und wo man meint, die Betroffenen schützen zu müssen.

Beim Rundfunkbeitrag wird es sicher schwer, eine entsprechende Schutzbedürftigkeit zu konstruieren (zumal die nirgends so verankert ist). Effektiv müsste man ihnen glaubhaft machen, dass man sich lieber umbringt als den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Ich glaub auch nicht, dass wer mit religiösen Gründen durchkommt. Grundsätzlich war das auch bei der Kriegsdienstverweigerung für sich allein kein Grund. Zeugen Jehovas haben sie da regelmäßig eingelocht, obwohl die zweifellos religiöse Gründe haben (aber sie haben sie auch meistens relativ schnell wieder rausgelassen, wenn sie sich erstmal als hart genug erwiesen haben).


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Ich glaub auch nicht, dass wer mit religiösen Gründen durchkommt.

Das Bundesverfassungsgericht scheint ja zu glauben, dass es möglich ist.
(Zitat 1 BvR 2550/12: "...Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann..."

Es gibt einige im Forum, die einen Antrag mit religiösen Gründen schon gestellt haben.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5291.0.html

Je nach Konfession: Beten oder hoffen wir, dass wirklich bald einer damit durchkommt.

Markus


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Ich glaub auch nicht, dass wer mit religiösen Gründen durchkommt.

Das Bundesverfassungsgericht scheint ja zu glauben, dass es möglich ist.

Sie sagen eigentlich nur, dass es einen Rechtsweg gibt. Ob es auf dem reale Erfolgschancen gibt, ist eine andere Frage. Dass Ablehnung von Rundfunkkonsum aus zweifelsfrei religiösen Gründen vorkommt, ist klar (etwa bei den Amischen), aber das begründet ja kein Problem mit einer Zahlungspflicht. Wenn wer damit durchkommt, dürfte das nutzungsunabhängige Beitragsmodell ohnehin tot sein. Ansonsten könnte man jede Steuer aus religiösen Gründen verweigern, und das Fass wird auch das Bundsverfassungsgericht nicht aufmachen.


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Wenn wer damit durchkommt, dürfte das nutzungsunabhängige Beitragsmodell ohnehin tot sein. Ansonsten könnte man jede Steuer aus religiösen Gründen verweigern, und das Fass wird auch das Bundsverfassungsgericht nicht aufmachen.

Nein, Steuern können aus religiösen oder Gewissensgründen nicht verweigert werden. Dies wurde früher schon probiert, und zwar im Zusammenhang mit der Finanzierung der Bundeswehr aus Steuermitteln. Das ablehnende Urteil wies damals darauf hin, dass Steuern nicht direkt einem Bereich zugeordnet werden können, d.h. nicht eindeutig für Finanzierung von Waffen eingesetzt werden. Die Zuordnung ist beim Rundfunkbeitrag dagegen mehr als eindeutig und dadurch auch eindeutig verweigerbar.

Da ich den Thread eröffnet hatte und nun merke, dass hier mehr darüber geschrieben wird, wie die GEZ-Seite wohl über eine solche Verweigerung urteilen wird als dass über wirkliche, konkrete Gewissensgründe jedes einzelnen gesprochen wird, muss ich dazu sagen, dass bei einer Entscheidung aus Gewissensgründen die "Meinung" der "Gegenpartei" völlig irrelevant ist. Man muss sich auch nicht umbringen, um die Wahrhaftigkeit des Gewissens zu beweisen. Es geht darum, die Bedeutung dieser strikten Ablehnung im eigenen Lebensweg darzustellen. Strafandrohungen und -ausführungen die mit der Verweigerung verbunden sein können, sind eher (wenn man nicht vorher unter dem Druck einknickt) Beweise für die Ernsthaftigkeit des Anliegens.

Ich habe den Kriegsdienst damals verweigert, weil der Satz "Nie wieder Krieg" in den Zeiten meiner Erziehung in Schule und Elternhaus noch sehr deutlich nachhallte.

Den Rundfunkbeitrag verweigere ich aus dem Grunde, das dem Unglück, dass über uns mit dem Naziregime hereinbrach, eine einseitige Propaganda zur Seite stand, die eben auch, als gut und wichtig angepriesen, mit den Jahren zu einem Monster heranwuchs, und alle anderen Meinungen verdrängte. Mit dem Paradigmenwechsel zu einem Haushaltsbeitrag ist die "Freiwilligkeit" der Gebührenzahlung (Wer schaut, zahlt) endgültig zum Zwang und daher nur über die Regierung, bzw. deren Gesetze regelbar geworden. Im Prinzip läuft es meiner Ansicht nach also wie damals.

Der §9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, nach dem ein Vermieter dem BS Auskunft über die Mieter geben muss und der für mich einer "Blockwartregelung" gleichkommt, ist ein Indiz dafür. Ich bin Vermieter und eben persönlich davon betroffen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2013, 10:47 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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xrw

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Da ich den Thread eröffnet hatte und nun merke, dass hier mehr darüber geschrieben wird, wie die GEZ-Seite wohl über eine solche Verweigerung urteilen wird als dass über wirkliche, konkrete Gewissensgründe jedes einzelnen gesprochen wird

Sorry, dass ich hier etwas Pessimismus verbreitet hab. Ich hab mich eher auf diverse Aussagen vermutlich jüngerer Menschen bezogen, denen ein Gewissen in Form sehr strikter Wertgebundenheit eher fremd ist und das womöglich hauptsächlich als Mittel zum Zweck sehn.

Ich hab erst jetzt den Anfang des Threads und insbesondere dein Ausgangsposting (das ich auch Anderen zur Lektüre empfehl) gelesen. Das ist schon eine fundierte Argumentation, die zumindest beim Bundesverfassungsgericht nicht völlig chancenlos ist. Wenn sich eine Landesrundfunkanstalt von sich aus drauf einlässt, würd mich das aber trotzdem ziemlich erstaunen.

Ich habe den Kriegsdienst damals verweigert, weil der Satz "Nie wieder Krieg" in den Zeiten meiner Erziehung in Schule und Elternhaus noch sehr deutlich nachhallte.

Das war schon eine gute Grundlage, aber allein damit wirst du bei der Gewissensprüfung wohl kaum durchgekommen sein. Für mich ist es relativ absurd, mich selbst als ziemlich einseitig determiniert zu betrachten. Was ich als mein Gewissen betrachte, speist sich aus einer Vielzahl von Quellen, deren Werte ich mit meinem Verstand nach Plausibilität sortiert und daraus meinen persönlichen Wertekanon gebildet hab. Dadurch ist mein Gewissen ziemlich rational geprägt. Sowas wird aber kaum anerkannt, obwohl es für jüngere, bewusst handelnde Leute der Normalfall ist.

Bei meiner Kriegsdienstverweigerung hab ich deshalb nicht mit meinem echten Gewissen argumentiert, sondern halt auch auf Basis vorgetäuschter Traumata aufgrund tradierter Kriegserfahrungen. (Zur Einordnung: Der wesentliche Teil meiner Sozialisation war zur Zeit der heißen Phase der Nachrüstung Anfang der 80er. Ich bin nach dem Stichtag geboren, hätte aber bei frühzeitigem Antrag auch noch eine mündliche Verhandlung haben können. Der Hauptteil meiner Prägung stammt aus katholisch-alternativem Milieu.)

Den Rundfunkbeitrag verweigere ich aus dem Grunde, das dem Unglück, dass über uns mit dem Naziregime hereinbrach, eine einseitige Propaganda zur Seite stand, die eben auch, als gut und wichtig angepriesen, mit den Jahren zu einem Monster heranwuchs, und alle anderen Meinungen verdrängte.

Vermutlich ist das die erfolgversprechendste Argumentation, aber ich seh das eigentlich eher anders. Durch die Doktrin der Staatsferne ist ein richtig einseitiger Zugriff schon relativ wirksam unterbunden. Aber die sogenannte Binnenpluralität ist selektiv. Die Staatsferne bedeutet gleichzeitig, dass es keine wirksame demokratische Kontrolle geben darf, und zudem ist die Eintrittsschwelle in den Kreis derer, die im Rundfunk Propaganda betreiben dürfen, sehr hoch (Umweltverbände haben es z.B. inzwischen bis in die Rundfunkräte geschafft, andere aber nicht, und wer bzw. was informell von den Journalisten propagiert wird, ist noch zufälliger (und zufälliger Pluralismus ist weder freiheitlich noch demokratisch)). Echter Pluralismus scheitert in dem Medium schon daran, dass zumindest die relevanten Hauptprogramme notwendigerweise strikt in einen seriellen Strom filtern müssen und damit zwangsläufig tendenziös sind.

Die politische Ausrichtung halt ich aber für das kleinere Problem. Wesentlich gewichtiger ist für mich, dass das Fernsehen lauter reine Konsumobjekte züchtet. Der öffentlichrechtliche Rundfunk ist dabei zwar nicht direkt das Hauptproblem (obwohl es auch nicht nur an der expliziten Werbung festzumachen ist), aber allein die Propagierung des Fernsehens als für die Gesellschaft unverzichtbares Medium ist für mich ethisch unerträglich, sofern ich zur aktiven Mitwirkung gezwungen werd (was ja nun der Fall ist). Ich hab es lang für ihren Untergang gehalten, aber das Internet hat die akute Gefahr gemindert, solang es wenigstens ansatzweise frei bleibt. Ansonsten ist das Einzige, was mich zweifeln lässt, die Frage, ob die menschliche Gesellschaft überhaupt erhaltenswert ist, oder ob nicht vielmehr ihr Untergang zu fördern wär. Das würde aber meine Wertebasis so erschüttern, dass mein Gewissen diese Konsequenz momentan nicht hergibt.


In die Justiz habe ich eigentlich auch Vertrauen - den Bockmist bauen die Politiker mit ihren unausgegorenen Gesetzen, wo keiner mehr weiss, woran er sich halten soll.

Ich werd hier nicht den juristischen Weg gehn, nicht weil ich kein Vertrauen in die Justiz hätte, sondern weil die Justiz nicht dazu da ist, üble Gesetze zu korrigieren, solang sie politisch unstrittig sind. Die Justiz darf in einer Demokratie nicht über der Politik stehn. Das einzige zulässige Korrektiv gegenüber einer klaren parlamentarischen Mehrheit ist das Volk selbst (man kann sich allenfalls fragen, ob die Achtung einer Gewissensentscheidung nicht doch irgendwie von einer Mehrheit gewollt ist).

Für mich ist die Konsequenz der Missachtung essenzieller Minderheitsrechte schlicht der Wiederstand. Ich zahl einfach nicht ohne richtig viel Zwang. Wenn irgendwann ein Beitragsbescheid kommt (nächste Woche erwart ich erst den 3. Brief aus dem Melderegisterabgeich), werd ich vermutlich einen Wiederspruch in Kenntnis der Unzuständigkeit an den Petitionsausschuss des Landtags schicken, damit sie zumindest wissen, was sie tun.

Wahrscheinlich werd ich ihnen dabei auch die Zahlung von 23,97 €/Monat (1/3 Aufschlag wie beim Zivildienst) an eine sinnvolle Organisation als Option für eine zukünftige Gesetzesänderung anbieten. Der Haken daran ist bloß, dass sie nicht wissen können, ob ich das ohnehin tu und deshalb im Saldo kostenfrei rauskomm. Ansonsten wär das eine Lösung, mit der alle leben könnten (außer denen, die fundamental gegen derartigen staatlichen Zwang sind).


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Hallo seppl,

ja, meine Gewissensgründe hatte ich in dem Thema leider noch nicht angegeben.
Das hole ich gerne nach. In Form eines Schreibens an Service B und Anstalt M, so wie ich es heute schreiben würde:

Zitat:
„...Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Härtefallantrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für mich als Wohnungsmieter.
Grund dafür ist, dass ich mein Gewissen (nach GG, I., Art. 4, Abs. 1) schützen will.

Meine Verweigerung der gesetzlich erzwungenen Rundfunkbeitragszahlung dient dazu, keine strafbaren Handlungen zu unterstützen.

Außer den stattgefundenen Korruptionsvorfällen beim öffentl.-rechtl.-Rundf. ( u. a. Herr Udo Foht, Frau Doris Heinze und Sender Kinderkanal) findet derzeit ein Weiterer beim Mitteldeutsch. Rundf. durch die „Sachsen-Anhalt-Heute“-Leitung und deren Sendungsplanungsredaktion im Landesfunkhaus Magdeb. statt.

Durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bin ich nun gesetzlich zur finanziellen Beihilfe von Korruption gezwungen.
Aus diesem Grund musste ich vorsorglich eine entsprechende Selbstanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Sachs.-Anh. in Naumburg stellen und habe einen Beschuldigtenstatus Beihilfe zur Korruption. Die Ermittlungen des zuständigen Fachkommisseriats laufen.

Da ich mich von einem verfassungswidrigen Gesetz (15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) nicht kriminalisieren lasse und mein gutes Gewissen behalten will,

bitte ich um Ihre Kenntnisnahme, dass ich den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen werde.

Hiermit bitte ich um Eingangsbestätigung des Schreibens und um umgehende Bearbeitung des Antrags.

Mit freundlichen Grüßen

Markus...“


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Jawoll, das ist mal eine knackige Antwort die man an diese ÖRR schicken kann. Ergänzt um einige Aspekte meines Gewissens ist das doch was, womit die sich Monatelang beschäftigen können, bevor ich vor dem Richter lande und dem das nochmal aufdröseln muß. Oder die brauchen hoffentlich so lange, bis die Politik ein neues Geschäftsmodel zum Zwangsbeitrag gefunden hat und kein Richter tätig werden muß. Denn eines ist sicher: die wollen unser Geld, und zwar regelmäßig, zukunftssicher und ohne Schlupflöcher für ÖRR-Verweigerer. Und die Gerichte sollen sicherlich garnicht bemüht werden. Bis zu Gesetzesänderungen, und vermutlich nicht länger, werden wir also um Zahlungen rumkommen mit solch schlagkräftigen Argumenten.


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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Zitat
Meine Verweigerung der gesetzlich erzwungenen Rundfunkbeitragszahlung dient dazu, keine strafbaren Handlungen zu unterstützen.
von "unGEZahlt"

gibt es rechtskräftige Beweise für die Verweigerung aus Gewissensgründen?

ich wollte sowas in Widerspruch schreiben -->
Zitat
Ich vertrete die Auffassung, dass die Maßnahme, die öffentlich-rechtliche Sendeanstalten durch die Beiträge zu finanzieren, nicht beitragsfähig sei. Inanspruchnahmemöglichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in meinem Fall nicht gegeben. Die Möglichkeit eines Vorteils, den der Belastete nutzen könnte ist nicht vorhanden, deswegen ist der Wohnungsinhaber rechtlich nicht zur Rundfunkbeitragszahlung verpflichtet. Das ist der zentrale Punkt des gesamten Beitragsrechts.

Die Gründe warum ich weder finanziell noch auf andere Weise
nicht die Möglichkeit eines Vorteils sehe:
(1) der Wohnungsinhaber(Vornahme, Name) lehnt aus religiöser Überzeugung Rundfunk ab.
(2) Ablehnung der verpflichtenden Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen.

Erläuterung meiner Gewissensgründe:
I) öffentlich-rechtliche Rundfunk strahlt keinen politisch unabhängigen Rundfunk aus.
II) öffentlich-rechtliche Sendeanstalten gehen verschwenderisch mit Beitragseinnahmen um.

3)Aus Gründen (1) und (2) bin ich gegen die Anschaffung eines rundfunkfähigen Gerätes. Die Anschaffung eines rundfunkfähigen Gerätes würde mich zusätzlich finanziell belasten.

Ich brauche rechtskräftige Beweise für die Verweigerung aus Gewissensgründen.

"II) öffentlich-rechtliche Sendeanstalten gehen verschwenderisch mit Beitragseinnahmen um." <-- das ist zu wenig und kann nicht als rechtskräftiges Beweis gelten.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Das Forum ist voll mit Beweisen.
Ganz aktuell die Bevorzugung der Lobby Parteien alias CDU, SPD usw, Diffamierung oder ignorieren der kleinen Parteien (Meinungsbildung = faktisch Meinungsmache), Manipulation von Berichten z.B über Syrien (z.B. Foltervideo über Irak von 2007, hochgeladen in Arabien, soll angeblich aktuelle Ereignisse in Syrien zeigen) und vieles mehr.
Kurz gesagt, ÖRR ist Meinungsmache, Kriegshetze, Propaganda usw.

Es gibt aber noch viel mehr Beweise.
Z.B. unterschreiben die ÖR Vorstände wohl ihre eigenen Staatsverträge selbst (siehe Kurt Beck - SPD).
Dieser ist ein Musterbeispiel:
2 ÖR Führungspositionen und gleichzeitig Bundespräsident (diese unterschreiben die Staatsverträge). Kurz: 3 Jobs gleichzeitig!
Dem Mann wurde sein 60. Geburtstag von ZDF bezahlt, zusätzlich neulich auch der 100. Geburtstag von SPD, die ja pleite ist.
Gleichzeitig ist er bekannt für seine aggressiven Äusserungen gegenüber Bürgern.
Einmal wurde er bei einem Interview mit ZDF von einem Bürger auf seine letzten Schandtaten angesprochen, Kurt Beck rastete aus und beschimpfte den Bürger unter anderem als dumm (soll schon mehrfach vorgekommen sein).
Das ganze wurde gefilmt, kam aber nie auf ZDF.
Stattdessen drehen die das Interview neu.
Ironischerweise ging es auf dem Event um Bürgerrechte.
Der beleidigte Bürger filmte übrigens mit und machte das Video publik, da ZDF es ja nicht für nötig hielt, ihren Vorstand des ZDF Verwaltungsrats zu enttarnen.

Politisch unabhängig?
Da gibt's noch mehr Beispiele!


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Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

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...gibt es rechtskräftige Beweise für die Verweigerung aus Gewissensgründen?...

Selbst versuche ich z. Zt. durch eine Selbstanzeige dem örR Straftaten nachzuweisen ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5303.msg39895.html#msg39895 ).

Wir wissen ja, dass wir gezwungen werden sollen, Straftäter finanziell zu unterstützen
- Achtung, die Bilder sind nichts für schwache Mägen!
( z. Bsp. http://www.handelsblatt.com/panorama/aus-aller-welt/heinze-emig-kiewel-und-co-die-skandale-der-oeffentlich-rechtlichen/7174206.html )

Für mich persönlich ist die ganze Kriminalität innerhalb des öffentl.-rechtl.-Rundf. der Gewissensgrund für meine Verweigerung, ja.
Logisch ist das klar. - Aber das juristisch unanfechtbar zu formulieren - naja ich hoffe, dass die Selbstanzeige da etwas bringt.



...öffentlich-rechtliche Sendeanstalten gehen verschwenderisch mit Beitragseinnahmen um."

Da finde ich, ist die Verheimlichung des örR, wie die komplette Beitragsverwendung vonstatten geht
ja schon ein Indiz dafür, dass auch Straftaten mit verdeckt werden sollen.

Markus


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Der B-Service hat vor Gericht Recht bekommen, dass es nicht auszuschliessen ist, das ein Urteil zugunsten von Klagenden bezüglich der Religionsfreiheit missbräuchlich verwendet werden kann, um Beiträge vorzuenthalten. Dann ist ja auch nicht auszuschliessen, das unsere Beiträge weiterhin durch Fernsehmitarbieter für Betrügereien verwendet werden. Als Schlussfolgerung stellen wir also besser mal die Zahlung ein, bevor noch schlimmeres passiert.


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