@ Tobias:
Die Sache wird so aussehen: Wenn der Threadsteller eine Klage einreicht, wird sich der bearbeitende Richter fragen, was hier die Wahrheit ist:
Hatte die Mutter evtl. aus Unkenntnis falsche angaben gemacht (welche Mutter kennt schon den Unterschied zwischen einem TV und einem Beamer, nur als Beispiel?).
...oder ist der Scherge glaubwürdig?
Das ist extrem schwierig, weil die Mutter in dem Verwaltungsrechtsverfahren aussagen müsste, damit der Threadsteller da raus kommt.
Wie schon geschrieben, auf einen Rechtsstreit würde ich es gar nicht erst ankommen lassen; erstmal einen Widerspruch gegen den Gebührenbescheid schreiben, danach würde ich 2-3 Briefe an die LRA schicken, in denen ich ihnen klar machen würde, dass ich jederzeit klagen würde, aber versuche, die Sache "außergerichtlich" im Vorverfahren zu beenden.
z.B. so was: Meine Mutter kannte den Unterschied zwischen einem Fernseher und einem Beamer nicht, und hat letzteren deshalb als Rundfunkgerät angegeben. Allerdings handelt es sich hier um eine falsche Information. bla bla bla...
...einen Widerspruch schreiben kostet inkl. Einschreiben-Porte vielleicht 5-6 Euro.
...genau so verhält es sich auch mit den folgenden Briefen.
Ausprobireren kostet nix außer Porto.
- Flo