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Autor Thema: Verbreitung ÖRR über Deutschlands Grenzen - Diskussionsanregung  (Gelesen 1781 mal)

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themob

Die Änderungen ab 1.1.2013 sind allgemein bekannt.
Auf dieser Grundlage (mit den bestehenden gesetzlichen Verträgen) hat ja wirklich eine Art Reform stattgefunden.

2 Sachstände die den Charakter des ÖRR abbilden zum Thema von mir

ÖRR ist nicht bereit, Einspeiseentgelte z.B. für KDG zu zahlen. Seitdem sendet KDG nur noch laut "Must Carry Regelung"
http://www.kabeldeutschland.de/news/unternehmen/kabel-deutschland-gleicht-digitale-uebertragung-fuer-oeffentlich-rechtliche-sender-an-plattformstandard-an.html

ÖRR speisen aber auch in Kabelnetze ins benachbarte Ausland, z. B. nach Belgien. Dafür verlangt laut einem Bericht die ÖRR 1 Million €. Der belgische Kabelanbieter will nur 500.000 € bezahlen.
http://ostbelgiendirekt.be/rtl-ard-zdf-februar-belgacom-13281/

Ohne weiter recherchiert zu haben, könnte ich mir vorstellen das dies nicht nur für einen Kabelanbieter aus Belgien zutrifft.


Das bedeutet:
Wir bezahlen grundsätzlich (damit meine ich wirklich alle in Deutschland, nicht nur Haushalte)
In Belgien z.b. bekommen die ÖRR Geld von einem Kabelanbieter, damit jene Kunden die ÖRR Sender sehen können
Weltweit (ausserhalb Deutschlands) kann die ÖRR jeder FREI über Satellit beziehen, kostenlos.

Bedeutet für mich das wir ALLE Übetragungswege und Möglichkeiten, die der ÖRR verwendet, um seine Sender ausserhalb Deutschlands anbieten zu können, finanzieren.

Jeder mit Satellitenschüssel und Peripherie kann also ausserhalb Deutschlands, egal ob Haiti - Venezuela - Frankreich - Spanien - Amerika etc etc die ÖRR kostenlos empfangen, während wir hier dafür bezahlen müssen.

Rein rechtlich gesehen, hier die Frage zur Diskussion für rechtsskundige User:

Gäbe es hier nicht einen Ansatzpunkt bezüglich Klage ? (Mein Bauchgefühl würde ja sagen, dass nützt aber nicht wirklich)

Ich nenne dies jetzt mal ein innerdeutsches PAY-TV ohne Zuganskontrolle. (aktuelle Situation)

Ausserhalb Deutschland ist es aber mit der richtigen Technologie Free TV. (aktuelle Situation)

Sollte nicht jeder Beitragszahler einen Decoder mit Karte bekommen ? Die ÖRR müssten komplett (Satellit - Kabel - DVB-T etc etc ) verschlüsseln, denn nur die deutschen "Beitragszahler" existieren die per Gesetz zur Zahlung herangezogen werden. (nach erfolgreicher Klage) ...... es wäre die erste Schiene die zum langfristig richtigen Weg führen könnte

Die technische Umsetzung einer Verschlüsselung ist jederzeit möglich im 21 Jahrhundert und mit dem finanziellen Background seiner Beitragszahler.

Alternative A: Es kann natürlich die ÖRR auch verklagt werden NICHT mehr über Deutschlands Grenzen Ihre Signale kostenfrei über Satellit etc anzubieten
Alternative B: Einstellung Signalverbreitung über Satellit


Er wäre nett wenn Kommentare nur zu diesem Thema hier landen. Also bitte nicht kaputt reden  ;) Danke





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ronaldo123

Vielleicht gibt's da irgend ein EU-Recht? .. Da wir ja jetzt die so tolle EU haben und da alle gleichbehandelt werden sollen .. wieso sollen dann nur die Deutschen zahlen? .. Da gibt es sicher auch ein Gleichheitsgebot oder sowas, alle in der EU können es sehen, aber nur die Deutschen sollen zahlen. Das ist sicher eine Benachteiligung der Herkunft wegen. Laut deutschem Grundgesetz darf ja auch keiner wegen seiner Rasse, Herkunft etc. Benachteiligt werden. Steht sowas im EU-Recht irgendwo?


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b
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Ich sehe da eher eine Chance den hiesigen Kabel-Providern den Rücken zu stärken. Deren Position ist verständlich, als normaler Marktteilnehmer, der nicht durch Zwangsabgaben subventioniert wird. Die freuen sich bestimmt über eine Kundschaft, die auch bereit sind auf schlechten Staats-TV durch ÖRR zu verzichten. Ich nutze Kabel und wäre dazu bereit auf den ÖRR zu verzichten. Mir ist klar, dass ich weiter zahlen müsste, wie bisher. Auch die ÖRR-Zwangsabgabe.

Ich schreibe mal Kabel-BW an, warum sie den Mist nicht aus dem Programm nehmen, als treuer Kunde.
Er stört beim Zappen, dieser Staats-Müll.

Das gesamte juristische Geplänkel ist ja nett, aber es hilft nur bedingt.



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Ich glaube zwar nicht, dass jemand auf die Idee kommt, sein Häuschen zu verkaufen oder eine schöne Wohnung in DE aufzugeben, um dann ins benachbarte Ausland zu ziehen, weil er nur auf diese Weise der Aktion "Kirchhof-Eicher-Tax" entkommen kann.

Aber nehmen wir mal den Fall eines bundesdeutschen Familienvaters in Görlitz, der dort arbeitet und damit Steuern und SV-Beiträge zahlt, seine Kinder dort zur Schule schickt, regelmäßig zu Bundestagswahlen seine Wahlbenachrichtigung bekommt (hierzu gibt es einen noch ausstehnden Handlungsakt des Gesetzgebers - http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20120704_2bvc000111.html, -) seinen Freundeskreis in Görlitz pflegt, dort rege am Vereinsleben im Sportverein teilnimmt, aber sein Auto in Zgorzelec angemeldet hat, weil er auch dort seinen Wohnsitz hat. Das gleiche gilt auch für die Grenzregion der NL, beispielhaft für Gronau-Epe auf der einen Seite der Grenze und Enschede auf der anderen Seite.

Dieser Familienvater, seine Frau und seine Kinder zahlen in DE nicht einen roten Heller Rundfunkbeitrag, obwohl sie sich die Augen eckig schauen können mit Pilawa, Slomka, Jauch und Co. und gleichermaßen allesamt die Segnungen der freiheitlich demokratischen Grundordnung geniessen, wobei ich letzteres auch für vollkommen richtig halte.

Während Herr Schönenborn den Rundfunkbeitrag von der Politik unwidersprochen als Demokratieabgabe bezeichnet, einen Beitrag, den jeder entrichten sollte, der nämlich Nutznießer der demokratischen  Strukturen in DE ist, frage ich mich, inwieweit hier noch die Voraussetzungen des Art. 33 (1) GG erfüllt sind. Dass nämlich jeder Deutsche in jedem Land die gleichen Rechte und Pflichten hat.

Es gibt Menschen im Ausland, z. B. deutsche Rentner in Spanien, die Zeit und Muße haben, sich stundenlang den ÖRR-Sendern zu widmen und nix zahlen und es gibt Menschen im Inland, die sollen zahlen und haben weder Zeit noch Lust, sich mit dem Mist berieseln zu lassen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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