Wenn man die erste Seite des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags öffnet, so steht dort gleich unter dem Titel in der zweiten Zeile folgendes:
Eine Information von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Könnte es denn sein, dass dies absichtlich so gestaltet worden ist, damit die Öffentlich-Rechtlichen und die Länder sich der rechtlichen Haftung entziehen können?
Sollte auch nur eine Klage von unserer Seite erfolgreich sein und das ganze Werk von Gerichten für nichtig erklärt werden, so können die ÖR und/oder die verantwortlichen Politiker sich den Schadensersatzforderungen und Rückzahlungen entziehen, indem sie vor Gericht sagen; "sieht her, es ist kein Gesetzwerk, sondern ein Informationsblatt"!
Wenn wir das so angehen, können wir gleich auf die erste Zahlungsaufforderung wie auf ein unverbindliches Angebot reagieren und darauf hinweisen dass der RBStV kein Gesetz ist, sondern ein Infoblatt.
Was meint ihr dazu?