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Autor Thema: Der RBStV ist kein Gesetz?  (Gelesen 8529 mal)

W
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Der RBStV ist kein Gesetz?
Autor: 14. Februar 2013, 23:30
Wenn man die erste Seite des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags öffnet, so steht dort gleich unter dem Titel in der zweiten Zeile folgendes:

Eine Information von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Könnte es denn sein, dass dies absichtlich so gestaltet worden ist, damit die Öffentlich-Rechtlichen und die Länder sich der rechtlichen Haftung entziehen können?
Sollte auch nur eine Klage von unserer Seite erfolgreich sein und das ganze Werk von Gerichten für nichtig erklärt werden, so können die ÖR und/oder die verantwortlichen Politiker sich den Schadensersatzforderungen und Rückzahlungen entziehen, indem sie vor Gericht sagen; "sieht her, es ist kein Gesetzwerk, sondern ein Informationsblatt"!

Wenn wir das so angehen, können wir gleich auf die erste Zahlungsaufforderung wie auf ein unverbindliches Angebot reagieren und darauf hinweisen dass der RBStV kein Gesetz ist, sondern ein Infoblatt.
Was meint ihr dazu?


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Re: Der RBStV ist kein Gesetz?
#1: 14. Februar 2013, 23:38
Das wäre der absolute Hammer... Und wieder haben sie uns verar.....t :o


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

W
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Re: Der RBStV ist kein Gesetz?
#2: 14. Februar 2013, 23:57
Ich habe mir jetzt zur Sicherheit einige Gesetzwerke (im PDF Format) auf der Seite http://www.gesetze-im-internet.de/index.html angesehen.

Kein einziges Gesetzwerk ist so aufgebaut wie der RBStV! Oder eher andersherum.  ;)
Es gibt einen Titel, Ausfertigungsdatum, Stand, Fußnoten, Inhaltsübersicht und das eigentliche Gesetzwerk. Und ich denke dass rechtlich gesehen, jedes Gesetz das legitim sein will, auch so strukturiert sein muss. Ich kann jetzt auf die Schnelle nichst über die Suchmaschinen finden, über die Normen für Gesetzwerke. Vielleicht kann uns ein Jurist helfen?


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gebuehren-igel

Re: Der RBStV ist kein Gesetz?
#3: 15. Februar 2013, 07:59
Wo hast du den Staatsvertrag dir angeguckt?


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Re: Der RBStV ist kein Gesetz?
#4: 15. Februar 2013, 08:09
Wo hast du den Staatsvertrag dir angeguckt?

Direkt auf der Seite des Beitragsservice:
http://service.rundfunkbeitrag.de/service/

Denk bitte dran dass exakt dieses Papier als Gesetzgrundlage angeführt wird und nicht der Rundfunkstaatsvertrag, der korrekt nach Gesetz aufgebaut ist!


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Re: Der RBStV ist kein Gesetz?
#5: 15. Februar 2013, 08:20
Wenn man die erste Seite des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags öffnet, so steht dort gleich unter dem Titel in der zweiten Zeile folgendes:

Eine Information von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Wenn man dies von der Seite des Beitragsservice aufruft, ist diese Angabe glaube ich normal.

http://service.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Ich finde solche Gedankengänge auch sehr unangebracht. Sie stiften nur Verwirrung und Verunsicherung.
Eine genauere Recherche der Hintergründe und Zusammenhänge vor dem Posten wäre angebracht.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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gebuehren-igel

Re: Der RBStV ist kein Gesetz?
#6: 15. Februar 2013, 10:01
@Waldkind: Dass die da eine Zeile einbauen, um klarzustellen, von wo das Dokument stammt, ist nichts Besonderes. Deine Spekulationen würde ich Richtung Überinterpretation bis Verschwörungstheorie einordnen. Die ganzen blöden Landtage hätten sicher Besseres zu tun als über ein Informationsblatt abzustimmen statt über ein Gesetz, wie von dir vermutet.


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Re: Der RBStV ist kein Gesetz?
#7: 15. Februar 2013, 13:08
Ich schlage vor, dass wir den ganzen Tröt platt machen. Den sollte es nie gegeben haben, denn es verwirrt nur.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

W
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Re: Der RBStV ist kein Gesetz?
#8: 15. Februar 2013, 20:38
@Waldkind: Dass die da eine Zeile einbauen, um klarzustellen, von wo das Dokument stammt, ist nichts Besonderes.

Siehe es von der juristischen Sichtweise her; bereits eine Änderung / Abweichung vom Original, kann einen anderen Sachverhalt erschaffen.

Zitat
Die ganzen blöden Landtage hätten sicher Besseres zu tun als über ein Informationsblatt abzustimmen statt über ein Gesetz, wie von dir vermutet.

Sie haben auch nicht über ein Informationsblatt abgestimmt, der Beitragsservice hat daraus eins gemacht.


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Re: Der RBStV ist kein Gesetz?
#9: 15. Februar 2013, 20:40
Ich schlage vor, dass wir den ganzen Tröt platt machen. Den sollte es nie gegeben haben, denn es verwirrt nur.

Wenn das hier die Art ist, neue Wege im Kampf gegen die GEZ zu erforschen und auch mal Außergewöhnliches auszuprobieren, dann bitteschön.


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Re: Der RBStV ist kein Gesetz?
#10: 15. Februar 2013, 21:11
Ich schlage vor, dass wir den ganzen Tröt platt machen. Den sollte es nie gegeben haben, denn es verwirrt nur.

Wenn das hier die Art ist, neue Wege im Kampf gegen die GEZ zu erforschen und auch mal Außergewöhnliches auszuprobieren, dann bitteschön.

Für neue Ideen sind wir immer offen, doch deine sind bis jetzt alle vollkommen sinnfrei.
Deswegen kann ich Rochus nur zustimmen!


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