An: Petitionsausschuß des Landtags [Sachsen in Sachsen]
Die [sächsische] Landesregierung wird hiermit aufgefordert, den 15. Rundfunkgebührenänderungsstaatsvertrag (15. RGebStV) zu kündigen.
Sorry aber das wird nicht viel bringen. Wenn man sich auf irgendwelche Gesetze beruft sollten die schon stimmen, sonst landet so eine Petition von vornherein im Mülleimer. In diesem Fall kann die Landesregierung nichts kündigen was es nicht gibt.
Es gab einen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (mit Artikel 2 "Aufhebung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages" des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) und Inkrafttreten des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gibt es den nicht mehr.
Artikel 1 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschreibt den "neuen" Rundfunkbeitragsstaatsvertag".
Bevor man sich sich an Petitionen oder ähnliches ranwagt, sollte man selbst Recherche betreiben. Gerade in dem Fall "Abschaffung ÖRR" würde es dazugehören wenn sich
JEDER, der sich ernsthaft damit auseinandersetzen möchte, nicht den leichten Weg nach Hameln geht, sondern sich ALLE seit 1.1.2013 gültigen Verträge zu diesem Thema mal durchliest und versucht wenigstens im Ansatz zu verstehen.
Nachtrag:
Jeder Bürger hat das Recht, Petitionen einzureichen. Auch hier sollte man sich aber im Vorfeld richtig informieren.
Beispiel Sachsen:
http://www.landtag.sachsen.de/de/petition/index.aspxBeispiel Brandenburg:
http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/petitionen/396871Es wäre dann schon eher empfehlenswert würde man sich hier in der Gemeinschaft auf "einen" gemeinsamen Wortlaut einigen - als Textdatei mit Max Mustermann Daten unter Musterbriefe ablegen. Dann kann "Jeder" eine Petition in seinem Bundesland einreichen. Abgesehen der persönlichen Daten mit gleicher Begründung etc.
Es gibt ja hier deinen einen oder anderen mt juristischem Hintergrundwissen der vielleicht behilflich sein kann mit der richtigen Textgestaltung.