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Autor Thema: Klage *und* Petition an den Landtag  (Gelesen 6391 mal)

S
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Klage *und* Petition an den Landtag
Autor: 09. Februar 2013, 21:06
Ich werde wie folgt vorgehen. Ich habe schon gedacht, wie ich meine Klage begründe. Wenn der "Beitragsservice" sich bei mir zum ersten Mal meldet, werde ich mit einer Zusammenfassung meiner Argumente und einen Antrag auf Befreiung wegen Härtefall (auf Grund der Verletzungen meiner Grundrechte) antworten. Eine Kopie dieses Schreibens geht an mehrere Landtage mit einer Petition, den Staatsvertrag unverzüglich zu kündigen, und dabei mache ich klar, dass ich klagen werde.

Die Überhäufung der Landtage mit Petitionen ist eine Aktion.


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Re: Klage *und* Petition an den Landtag
#1: 09. Februar 2013, 21:55
[...] Eine Kopie dieses Schreibens geht an mehrere Landtage mit einer Petition, den Staatsvertrag unverzüglich zu kündigen, und dabei mache ich klar, dass ich klagen werde. Die Überhäufung der Landtage mit Petitionen ist eine Aktion.

Richtig! Man kann denen gar nicht genug dieses unsägliche Machwerk um die Ohren fledern!

Auch, wenn Du vielleicht eigene Vorstellungen hast oder folgende Petition an den Sächsischen Landtag bereits kennst, dennoch meine nochmalige Empfehlung, diese als Orientierung heranzuziehen:

PETITION - SACHSEN - "Für ein demokratischeres Rundfunksystem"
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-ein-demokratischeres-rundfunksystem
geschaffen würde.

Die genannte PETITION in SACHSEN ist meines Erachtens sehr ausgereift/ fundiert, ist kaum (wenn überhaupt) politisch oder rechtlich angreif- oder anfechtbar, hat klare Forderungen und ein breites Unterstützer-Potenzial... (einschl. Noch- oder Teilbefürworter, Unentschlossene, Gutgläubige oder Bequeme...)

Zitat
An: Petitionsausschuß des Landtags [Sachsen in Sachsen]

Die [sächsische] Landesregierung wird hiermit aufgefordert, den 15. Rundfunkgebührenänderungsstaatsvertrag (15. RGebStV) zu kündigen.

Diese Petition richtet sich gegen die gesetzlich festgelegte Zwangsfinanzierung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) somit den Sendeanstalten ARD/ZDF und der ihnen angeschlossenen Landesfunkhäusern (in Sachsen MDR) sowie Deutschlandradio.

Wir fordern die freie Wählbarkeit an der Teilnahme und Finanzierung des ÖRR Systems.
Vertreter der Parteien in den Rundfunkräten sind durch frei gewählte Bürgervertreter zu ersetzen.
Die Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an die Internetnutzung ist rückgängig zu machen.
Über Verwendung der Rundfunkbeiträge ist detailliert und transparent mindestens halbjährlich Bilanz offen zu legen.
Ausgaben- und Budgetüberschreitungen sind konsequent zu ahnden.
Die Bürger sind am Reformprozess angemessen zu beteiligen.


Auch die Pro-Petition-Argumente sind sehr schlagkräftig!!!
https://www.openpetition.de/petition/argumente/fuer-ein-demokratischeres-rundfunksystem

Gute Erfolge!

Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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Re: Klage *und* Petition an den Landtag
#2: 09. Februar 2013, 22:13
Auch, wenn Du vielleicht eigene Vorstellungen hast oder folgende Petition an den Sächsischen Landtag bereits kennst, dennoch meine nochmalige Empfehlung, diese als Orientierung heranzuziehen:

Online Petitionen sind besser als nichts. Wer schreiben kann, sollte eine echte, schriftliche Petition einreichen.

Sachsen hat schon mal eine Petition von mir erhalten. Auch Thüringen, Bayern und Berlin.

Meine nächste richtet sich sicher wieder an Sachsen und Berlin, wahrscheinlich an NRW, ich überlege noch. In Prinzip könnte ich an alle Landtage, auch eine "Popularklage" in Bayern einreichen, aber ich will nicht übertreiben. Besser gezielt und gedacht. Vier Landtage finde ich OK.


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Re: Klage *und* Petition an den Landtag
#3: 09. Februar 2013, 22:21
Dürfen wir die auch mal lesen?

Gruß


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themob

Re: Klage *und* Petition an den Landtag
#4: 09. Februar 2013, 22:29
An: Petitionsausschuß des Landtags [Sachsen in Sachsen]
Die [sächsische] Landesregierung wird hiermit aufgefordert, den 15. Rundfunkgebührenänderungsstaatsvertrag (15. RGebStV) zu kündigen.

Sorry aber das wird nicht viel bringen. Wenn man sich auf irgendwelche Gesetze beruft sollten die schon stimmen, sonst landet so eine Petition von vornherein im Mülleimer. In diesem Fall kann die Landesregierung nichts kündigen was es nicht gibt.

Es gab einen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (mit Artikel 2 "Aufhebung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages" des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) und Inkrafttreten des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gibt es den nicht mehr.

Artikel 1 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschreibt den "neuen" Rundfunkbeitragsstaatsvertag".

Bevor man sich sich an Petitionen oder ähnliches ranwagt, sollte man selbst Recherche betreiben. Gerade in dem Fall "Abschaffung ÖRR" würde es dazugehören wenn sich JEDER, der sich ernsthaft damit auseinandersetzen möchte, nicht den leichten Weg nach Hameln geht, sondern sich ALLE seit 1.1.2013 gültigen Verträge zu diesem Thema mal durchliest und versucht wenigstens im Ansatz zu verstehen.


Nachtrag:
Jeder Bürger hat das Recht, Petitionen einzureichen. Auch hier sollte man sich aber im Vorfeld richtig informieren.

Beispiel Sachsen:
http://www.landtag.sachsen.de/de/petition/index.aspx

Beispiel Brandenburg:
http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/petitionen/396871

Es wäre dann schon eher empfehlenswert würde man sich hier in der Gemeinschaft auf "einen" gemeinsamen Wortlaut einigen - als Textdatei mit Max Mustermann Daten unter Musterbriefe ablegen. Dann kann "Jeder" eine Petition in seinem Bundesland einreichen. Abgesehen der persönlichen Daten mit gleicher Begründung etc.
Es gibt ja hier deinen einen oder anderen mt juristischem Hintergrundwissen der vielleicht behilflich sein kann mit der richtigen Textgestaltung.


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Ihr "Härtefall"
#5: 09. Februar 2013, 22:40
müsste sich inhaltlich hier wieder finden:

§ 4 RbStV
(6) Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten. Absatz 4 gilt entspre-chend.

Bei Ihrer Klage sollten Sie sich über den Sachverhalt der aufschiebenden Wirkung informieren. Sie können nur für sich selbst bei voller Kostenübernahme klagen.

Mit Ihrer Petition nehmen Sie ausschließlich ein demokratisches Recht der Meinungsäußerung gegenüber dem Petitionsausschuss des zuständigen Landtages war. Als Bürger erlangen Sie dadurch KEINE Sonderrechte. Ob, wie und wann der Ausschuss sich mit den Petitionen bzgl. des RbStV beschäftigt und welche EMPFEHLUNGEN er dem Landtag ausspricht, steht auf einem externen Blatt.

Für alle 16 Bundesländer gelten die gleichen, im RÄStV vorgeschriebenen Kündigungsmodalitäten incl. Übergangsvorschriften und Rücklagen.

Aber all das wissen Sie natürlich schon und sind bestens vorbereitet. Viel Glück.


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Re: Klage *und* Petition an den Landtag
#6: 09. Februar 2013, 22:53
@themob
Danke für Dein aufmerksames Lesen. Du hast natürlich vollkommen Recht, dass es den in der Petition zitierten "Rundfunkgebührenänderungsstaatsvertrag" so gar nicht gibt.
Ich war da wohl schon betriebsblind, dass mir dass noch gar nicht aufgefallen ist, zumal ich selbst aus gegebenem Anlass mich mit der Thematik schon mal eingehend beschäftigt und diese auseinandergenommen hatte:

"Rundfunkstaatsvertrag RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4640.0.html

Da werde ich den Initiator noch mal drauf hinweisen...

Bevor man sich sich an Petitionen oder ähnliches ranwagt, sollte man selbst Recherche betreiben. Gerade in dem Fall "Abschaffung ÖRR" würde es dazugehören wenn sich JEDER, der sich ernsthaft damit auseinandersetzen möchte, nicht den leichten Weg nach Hameln geht, sondern sich ALLE seit 1.1.2013 gültigen Verträge zu diesem Thema mal durchliest und versucht wenigstens im Ansatz zu verstehen.

Zur Ehrenrettung des Petitions-Verfassers sei aber angemerkt, dass ihm hier zwar ein "kleiner, feiner Fehler" unterlaufen ist, sich dieser aber schon über Jahre sehr wohl und sehr ausführlich mit den gültigen (und auch den ungültigen) Gesetzen auseinandergesetzt hat und diese nicht nur "im Ansatz" zu verstehen scheint.

Danke nochmals für den wichtigen + richtigen Hinweis!!!
Gruß - Bürger


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Dann kann "Jeder" eine Petition in seinem Bundesland einreichen. Abgesehen der persönlichen Daten mit gleicher Begründung etc.
Es gibt ja hier deinen einen oder anderen mt juristischem Hintergrundwissen der vielleicht behilflich sein kann mit der richtigen Textgestaltung.

Als Anregung nunmehr im Board "Musterschreiben":

Muster - Petition gegen
RundfunkBEITRAG/ RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag/ 15. RundfunkÄNDERUNGSstaatsvertrag

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4739.0.html


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Re: Ihr "Härtefall"
#8: 10. Februar 2013, 16:30
müsste sich inhaltlich hier wieder finden:

§ 4 RbStV
(6) [...]

Bei Ihrer Klage sollten Sie sich über den Sachverhalt der aufschiebenden Wirkung informieren. Sie können nur für sich selbst bei voller Kostenübernahme klagen.

Mit Ihrer Petition nehmen Sie ausschließlich ein demokratisches Recht der Meinungsäußerung gegenüber dem Petitionsausschuss des zuständigen Landtages war. [...]

Das "Ein Härtefall liegt insbesondere vor" im § 4 RbStV (6) ist nur ein Beispiel. Die Klausel ist allgemein formuliert. Siehe 1 BvR 2550/12 (Harald Simon verlinkt es in http://www.natuerlich-klag-ich.de/entschiedeneverfahren.html#1bvr2550_12). Natürlich wird der Antrag abgelehnt, aber ich stelle ihn trotzdem. Mein Weg.

Über den Unterschied Klage vs. Petition, bzw. Sache für Gericht vs. Sache für Politik habe ich mich hier geäußert:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4709.msg32520.html#msg32520

Trotzdem hat mein Versuch, die Sachen zu verlinken, einen Grund: Es wird die schlechteste Politik gemacht, die durch die Gerichte durchkommt. Politiker machen irgend etwas und erwarten, dass die Gerichte Korrekturen machen, bis die Sache nicht mehr rechtswidrig ist. Das hat mittlerweile System. Deswegen halte ich für wichtig, dass die Belastung der Gerichte auch zur Politik zurückkomme, wenigstens als Petition an den Landtag.

Klar, der Härtefall mit der Verletzung der Grundrechte zu begründen, ist bizarr, aber dieser ganze Rundfunkbeitrag wäre (nur) bizarr, wenn er nicht so eine widerliche Belastung für die Bürger wäre.


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Re: Klage *und* Petition an den Landtag
#9: 10. Februar 2013, 16:40
Dürfen wir die auch mal lesen?

Ja, aber rechtzeitig. Meine Ideen, Argumente, bringe ich hier immer in die Diskussion, oder bei meinen Fragen in Abgeordnetenwatch. Ich finde den Austausch von Argumenten, um Klage zu begründen, für wichtig, denn es würde genugen, dass eine Klage bis zum Ende des Weges erfolgreich sei.

Es genügte, dass ein Ministerpräsident den Staatsvertrag nicht unterschreibe: alle unterschrieben. Es genügte, dass ein Landesparlament den Vertrag nicht ratifiziere: alle ratifizierten es. Es genügt das die Klage bei einem Gericht durchkommt: die Erfahrung mit der PC Gebühr zeigt ...

Also, etwas mehr als nur Klagen ist nötig.


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Re: Ihr "Härtefall"
#10: 11. Februar 2013, 18:50
müsste sich inhaltlich hier wieder finden:

§ 4 RbStV
(6) Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten. Absatz 4 gilt entspre-chend.

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Für alle 16 Bundesländer gelten die gleichen, im RÄStV vorgeschriebenen Kündigungsmodalitäten incl. Übergangsvorschriften und Rücklagen.

Aber all das wissen Sie natürlich schon und sind bestens vorbereitet. Viel Glück.

Danke für den Hinweis, hab den kleinen Formfehler korrigiert, ist ja bei Openpetition problemlos möglich. Heißt jetzt korrekt : 15.Rundfunkänderungsstaatsvertrag

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