Autor Thema: Vollstreckungsankündigung: ?ich weiss nicht ob ich mich jemals angemeldet habe?!  (Gelesen 6545 mal)

Offline Misha

  • Beiträge: 4
Liebes Forum!

Vor 8 Jahren (2005) als ich von meinen Eltern ins Studentenwohnheim zog, kam ich das erste mal in Kontakt mit der GEZ.
Ich habe einen Brief erhalten, ob es eine Aufforderung zur Anmeldung oder schon einen Gebührenbescheid war, weiß ich nicht mehr.

Um Es abzukürzen: Ich weiss nicht, ob ich mich damals angemeldet oder reagiert habe! Seitdem bekomme ich immer wieder Zahlungsaufforderungenm, Briefe, Pfändungsankündigungen etc. auf die ich nie reagiert habe.
Dumm und ignorant ist das natürlich von mir, aber jetzt habe ich den Salat. Eine Abmeldung hat also nie erfolgt.

Vor ein paar Tagen: Der persönliche unangekündigte Besuch und Übergabe der Vollstreckungsankündigung vom Forderungsmanagement der Stadt vom Beamten. Die Gesamtsumme beläuft sich auf ca 900 EUR für einen Zeitraum von ca. 3 Jahren (2005-2009)


---> Kann ich überhaupt noch etwas tun, sodass die GEZ ihre Forderungen zumindest kürzt oder einstellt?

Tausend Dank!!

EDIT:
siehe die Bemerkung: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5758.msg44763.html#msg44763


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« Letzte Änderung: 28. Mai 2013, 18:04 von Viktor7 »

Offline observer

  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Hallo und Willkommen im Forum,

Da es sich um eine relativ hohe Summe handelt, solltest du einen Anwalt konsultieren. Dieser wird mit dir dann alle weiteren Optionen evaluieren. Erhoffe dir aber nicht zu viel, da der Sachverhalt in deinem Fall leider eindeutig ist.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

Offline Misha

  • Beiträge: 4
Danke für deine schnelle Antwort!
Also es nützt kein Widerspruch oder Anforderung der vielleicht nicht existenten Anmeldung damals...?


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Offline observer

  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Gegen die Vollstreckungsankündigung selbst, kannst du keine Rechtsmittel (Widerspruch) einlegen.
Eine Kontaktaufnahme deinerseits zum Beitragsservice wäre zum jetzigen Zeitpunkt, mehr als Ratsam. Ob all die Jahre eine Anmeldung (weiterhin) vorlag, wird man dir dann problemlos mitteilen.


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Offline Misha

  • Beiträge: 4
Ich habe gerade angerufen: März bis Mai 2005 war ich als Student von dem Beitrag befreit, danach wurde ich automatisch wieder angemeldet, was mir so nicht bewusst war. Jetzt bin ich natürlich schlauer.

Gibt es da gar keinen Hebel????


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Offline SchwarzSurfer

  • Beiträge: 550
hattest Du Dich zum März 2005 aber anscheinend angemeldet?
Wie sieht es eigentlich mit Verjährung aus? Eigentlich müsste ein Teil der Forderung verjährt sein aber die Rechtsprechung macht da wie immer Ausnahmen wenn es um Rundfunkgebühren geht.


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Offline Misha

  • Beiträge: 4
angemeldet nicht, "nur" einen Antrag auf Befreiung. Oder gilt das als Anmeldung?
Ich schreibe erstmal ganz naiv einen Widerspruch, da ich direkt nach Ende der Befreiung den Fernseher auf dem Wertstoffhof entsorgt habe, das nur nicht den Obrigkeiten gemeldet habe.


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Offline Viktor7

  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Wir sind hier im Bereich von
"Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ)"

 
Liebes Forum!

Vor 8 Jahren (2005) als ich von meinen Eltern ins Studentenwohnheim zog, kam ich das erste mal in Kontakt mit der GEZ.
Ich habe einen Brief erhalten, ob es eine Aufforderung zur Anmeldung oder schon einen Gebührenbescheid war, weiß ich nicht mehr.

Um Es abzukürzen: Ich weiss nicht, ob ich mich damals angemeldet oder reagiert habe! Seitdem bekomme ich immer wieder Zahlungsaufforderungenm, Briefe, Pfändungsankündigungen etc. auf die ich nie reagiert habe.
Dumm und ignorant ist das natürlich von mir, aber jetzt habe ich den Salat. Eine Abmeldung hat also nie erfolgt.

Vor ein paar Tagen: Der persönliche unangekündigte Besuch und Übergabe der Vollstreckungsankündigung vom Forderungsmanagement der Stadt vom Beamten. Die Gesamtsumme beläuft sich auf ca 900 EUR für einen Zeitraum von ca. 3 Jahren (2005-2009)

Soweit ist das "Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" geschildert.

---> Kann ich überhaupt noch etwas tun, sodass die GEZ ihre Forderungen zumindest kürzt oder einstellt?

Tausend Dank!!

Ist das keine Frage nach persönlicher Beratung, die so nicht gestellt und auch nicht so wie geschehen beantwortet werden sollte? Siehe dazu den Hinweis zu dem Bereich "Probleme mit dem Beitragsservice" von René:

Zitat
Unerlaubte Rechtsberatung, wie sie durch das deutsche Rechtsdienstleistungsgesetz definiert ist, ist verboten. Hier werden ausschließlich hypothetische Probleme mit dem Beitragsservice behandelt, die keinen Bezug zu realen Personen, Daten, Orten usw. haben. Wenn Sie eine Frage stellen, schreiben Sie so genau wie möglich, worum es Ihnen geht, vermeiden Sie aber jegliche Angabe über Namen, Orte und sonstige Daten, die aus einem hypothetischen Fall einen echten machen würden. Verwenden Sie Platzhalter wie z.B. "Person A", "Firma B", "Ort C" usw. um Ihr Anliegen zu beschreiben. Beispiel: "Ein Zwangsbeitragzahler A bekommt ein Schreiben... Was könnte er machen?" – Beiträge, die diese Regeln missachten, werden ohne Vorwarnung gelöscht. – Dieser Bereich ist 100% moderiert: Jeder Beitrag muss von der Moderation zunächst genehmigt werden, bevor er erscheint. Das gleiche gilt auch für Anhänge. Wir bitten daher um etwas Geduld, bis neue eingestellte Beiträge erscheinen.

Thread wird in Kürze geschlossen.


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« Letzte Änderung: 28. Mai 2013, 18:00 von Viktor7 »

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