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Autor Thema: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt  (Gelesen 23512 mal)

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fox

  • Beiträge: 437
Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
Autor: 23. Januar 2013, 20:57
Das nächste was von der GEZ geplant ist, ist ein Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern.
(soll im März 2013 stattfinden)
Ist es eigentlich erlaubt, einem privaten Unternehmen, (nämlich der GEZ bzw. ÖRR)  sämtliche Einwohnerdaten so ohne weiteres zu überlassen?
Welche Möglichkeit gibt es, das zu verhindern ?
Ich habe bereits einen Widerspruch bei meinem EMA eingelegt, ob er etwas bewirken kann, weiß ich nicht (Schaden wird es auf alle Fälle nicht).
Gibt es / hat jemand die Möglichkeit eine einstweilige Verfügung gegen diese Sammelwut der ÖRR zu erwirken?
Bin leider kein Jurist und kenne mich mit solchen Dingen nicht aus.



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jetzt_reicht_es

Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#1: 23. Januar 2013, 22:19

Ist es eigentlich erlaubt, einem privaten Unternehmen, (nämlich der GEZ bzw. ÖRR)  sämtliche Einwohnerdaten so ohne weiteres zu überlassen?


Ist es möglich, dass totale Rundfunkverweigerer zur Finanzierung der ÖR herangezogen werden, sogar ohne Fernseher oder Radio?

Wie du siehst, ist in Bannanen Republik Deutschland leider alles möglich.
Die Lobbyisten-Vertrater (das sind die sog. Volksvertreter) beschließen so ein Müll und als Antwort darauf, warum sie so etwas verfassungswidriges beschlossen haben, sagen sie (O-Ton): irgendjemand wird schon deswegen vor BVG ziehen.
Nach dieser Logik können wir uns ja direkt von BVG regieren lassen, weil die Politiker Gesetze einfach abschließen obwohl sie an die verfassungkonformität große Zweifel haben.
Armes Deutschland!


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d

doe

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Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#2: 24. Januar 2013, 06:38
... irgendjemand wird schon deswegen vor BVG ziehen.
Nach dieser Logik können wir uns ja direkt von BVG regieren lassen, weil die Politiker Gesetze einfach abschließen obwohl sie an die verfassungkonformität große Zweifel haben.
Armes Deutschland!

Besser wären mehr Volksabstimmungen nach dem Schweizer Vorbild,
damit würde der Lobbyisteneinfluß sicher eingegrenzt.
Nur hat das Schweizer Modell einen Haken:
Es können auch Volksabstimmungen zum Thema Todesstrafe druchgeführt werden.

Um das zu unterbinden, wäre im deutschen Modell das BVG übergeordnet
und kann Abstimmungsabträge dieser Art ablehnen.

Eine gute Idee vom Nachbarn aufgefriffen und etwas verfeinert.
Ich fänd's gut, denn mit aktuellen System ist m.E. der Bürgereinfluß zu gering.


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t
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Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#3: 06. März 2013, 18:46
Hi,

bin neu hier, weil mich eine Frage brennend interessiert.

Ich habe beim Einwohnermeldeamt die Herausgabe meiner Daten untersagen lassen, bis auf die nachweispflichtigen wie zB. für Polizei.

Muss das Amt jetzt dennoch die Daten an die GEZ herausrücken? Oder muss sie mich nach neustem Gesetz mich erst fragen?

Cu und Gruß
tk


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Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#4: 06. März 2013, 18:54
Unsere daten dürfen an die gez weitergegeben werden auch wenn wir das dem amt untersagt haben. Sonderregelungen  >:(


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

t

themob

Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#5: 06. März 2013, 18:57
Hallo und herzlich Willkommen,

Ja

Variante 1: Übermittlungsperre - Daten bekommt Beitragsservice
Variante 2: Auskunftssperre - Daten von diesen bekommt der Beitragsservice nicht

Ich gehe davon aus Du hast die Übermittlungssperre beantragt - Auskunftssperre ist relativ schwer zu bekommen

Hier eine Erläuterung zu beiden genannten Varianten als Beispiel aus Bayern. Dürfte aber in jedem Bundesland Deckungsgleich sein

http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/33997662504


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Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#6: 06. März 2013, 23:12
Variante 1: Übermittlungsperre - Daten bekommt Beitragsservice
Variante 2: Auskunftssperre - Daten von diesen bekommt der Beitragsservice nicht
Ich gehe davon aus Du hast die Übermittlungssperre beantragt - Auskunftssperre ist relativ schwer zu bekommen

Dazu heißt es:
Zitat
Auskunftssperre
[...]
Wenn Sie gegenüber Ihrer Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt (Auskunftssperre).
Vor Einrichtung der Auskunftssperre werden Ihre Angaben durch die Meldebehörde überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.


Eine "Gefahr" für die "persönliche Freiheit" oder "ähnliche schutzwürdige Interessen" scheint im Zusammenhang mit der neuen Beitragsregelung ja durchaus gegeben.

Noch aber gelten die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten wohl als "öffentliche Stelle" - zumindest jedoch nicht als "nicht öffentliche Stelle" - weswegen dort die Auskunftssperre wohl nicht greifen würde.

Wie steht es jedoch um den Beitragsservice?
Wobei das ja wiederum fast egal sein dürfte, denn der Beitragsservice ist ja nur "Handlanger".
Notfalls würde sich die ÖR-Landesrundfunkanstalt wohl selbst an den sogenannten "Beitragsschuldner" wenden...

Ein Medien-Imperium wird zum Daten-Imperium!
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!!!
Na, gute Nacht!
 >:(


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themob

Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#7: 07. März 2013, 07:10
-Bürger-
Die Auskunftssperre greift auch beim Beitragsservice.

Zitat §11 Abs 4. Rundfunksbeitragsstaatsvertrag
Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt. Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.

Aber außer Politiker - Prominenz - Opfer von Stalker - Zeugenschutzprogramm - etc etc.....wird es für den normal Menschen schwer in diese Kategorie zu kommen.
Aber eigentlich ist der Drops ja seit Sonntag, 3.3. sowieso erstmal gelutscht  >:(



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Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#8: 07. März 2013, 14:03
-Bürger-
Die Auskunftssperre greift auch beim Beitragsservice.
Zitat §11 Abs 4. Rundfunksbeitragsstaatsvertrag
Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt. Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.
Danke, themob, stimmt - das hatte ich schon wieder vergessen.

Aber außer Politiker - Prominenz - Opfer von Stalker - Zeugenschutzprogramm - etc etc.....wird es für den normal Menschen schwer in diese Kategorie zu kommen.
Aber eigentlich ist der Drops ja seit Sonntag, 3.3. sowieso erstmal gelutscht  >:(
Probieren geht über studieren :)
Oder:
"Versuch macht kluch" :)


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Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#9: 12. März 2013, 22:14
Das nächste was von der GEZ geplant ist, ist ein Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern.
(soll im März 2013 stattfinden)
Ist es eigentlich erlaubt, einem privaten Unternehmen, (nämlich der GEZ bzw. ÖRR)  sämtliche Einwohnerdaten so ohne weiteres zu überlassen?
Welche Möglichkeit gibt es, das zu verhindern ?
Ich habe bereits einen Widerspruch bei meinem EMA eingelegt, ob er etwas bewirken kann, weiß ich nicht (Schaden wird es auf alle Fälle nicht).
Gibt es / hat jemand die Möglichkeit eine einstweilige Verfügung gegen diese Sammelwut der ÖRR zu erwirken?
Bin leider kein Jurist und kenne mich mit solchen Dingen nicht aus.


Hallo fox,
leider ist es in diesem Überwachungsstaat erlaubt und wird auch gemacht, das staatliche/landes Behörden:hier Meldebehörde Daten einfach wietergeben und auch verkaufen. Diverse Werbeunternehmen (wie SKL.....) auf Anfrage die Daten kaufen darf. 2012 wurde sogar von NUR 35 anwesenden Abgeordneten eine Änderung des Meldegesetzes beschlossen, was dies noch mehr aufweichen sollte,so wie jedes Jahr mehr das Grundgesetz aufgeweicht wird. Das wurde auf öffentlichen Druck hin erst einmal gestoppt und auch Klagen beim BVG eingereicht.


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Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#10: 13. März 2013, 12:07
Zitat
....  (das sind die sog. Volksvertreter)

Bitte Rechtschreibung beachten: hier muss es heissen "Volksverräter"  ...
 ;D ;D ;D


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Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#11: 13. März 2013, 13:15
Ich war heute auf unserem Einwohnermeldeamt, wenns auch vieleicht schon zu spät ist.
Ich habe das Wiederspruchschreiben gegen die Datenweitergabe mit meiner Frau zusammen abgegeben und bestätigen lassen.
Die Dame am Schreibtisch (etwa 55 jahre) war ganz verwirrt als ich ihr erklärte worum es geht.
Sie meinte nur: "Die bekommen die Daten ja sowieso immer"
Ich: auf welcher gesetzlicher Grundlage ??
Sie: zuckte mit den Schultern und sagte, das ist schon immer so.
Ich: naja da hab ich ja jetzt ein Riegel vorgeschoben mit dem Wiederspruch.
Sie: keine Antwort
Ich fragte sie, was sie darüber denkt und was sie von diesem Verstoß gegen den Datenschutz hällt und von der Zwangsgebür ?
Sie zuckte wieder mit den Schultern, schaute uns wie Verbrecher an und sagte: ich schau es ja.
Dann fragte ich sie, ob sie mein Handyvertrag bezahlen würde, auch wenn sie ihn nicht nutzt?
Da meinte sie: "natürlich nicht" und ich: "na sehen Sie, ich möchte und nutze keine ör-Sender.
Eine Übermittlungssperre haben wir auch gleich vorsorglich machen lassen, nach verlangen des Formulars dafür.
Das beste ist, dass ich Stempel und Unterschrift habe vom Amt auf der Wiederspruchskopie und sie diese damit anerkennen.



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Wir sind keine Schwarzseher, weil wir ein TV besitzen. Schwarzseher ist man, wenn man ein Pay-TV Sender mittels Emu ohne Abbo sehen kann :)

j

jetzt_reicht_es

Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#12: 13. März 2013, 13:51

Eine Übermittlungssperre haben wir auch gleich vorsorglich machen lassen, nach verlangen des Formulars dafür.
Das beste ist, dass ich Stempel und Unterschrift habe vom Amt auf der Wiederspruchskopie und sie diese damit anerkennen.
Diesen Widerspruch gegen Weiterleitung der Daten habe ich schon länger. Das nützt dir gegen GEZ nichts!
Das was man machen könnte wäre eine Auskunftssperre. Diese kann man nur dann bekommen, wenn man glaubhaft macht, dass eine Weitergabe Gefahr für Leib und Leben bedeutet. Die Auskunftssperre habe ich nicht bekommen.
Ich glaube auch nicht, dass du diese bekommen hast.

Steht in deinem Schreiben, dass die Stadt deine Daten nicht an die ÖRR sendet?
Kannst du die Bestätigung annonymisiert hochladen?

Viele Grüße



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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#13: 13. März 2013, 14:04

Das was man machen könnte wäre eine Auskunftssperre. Diese kann man nur dann bekommen, wenn man glaubhaft macht, dass eine Weitergabe Gefahr für Leib und Leben bedeutet.


[/quote]

Dann sagt man einfach,wenn ihr die Daten
weiter gebt,dann raste ich aus und dann
besteht Gefahr für Leib und Leben. >:(


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jetzt_reicht_es

Re: Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt
#14: 13. März 2013, 14:45


Dann sagt man einfach,wenn ihr die Daten
weiter gebt,dann raste ich aus und dann
besteht Gefahr für Leib und Leben. >:(

Dann rufen sie die Bullen!  ???


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