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Autor Thema: Umarbeitung des Meldegesetzes  (Gelesen 15949 mal)

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Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#30: 09. Januar 2015, 09:37
Hab ich mir auch gerade durchgelesen, das stimmt. War früher anders, da musste der Vermieter der Meldebehörde den Mieterwechsel mitteilen. Jetzt braucht der Mieter vom Vermieter die Bescheinigung wenn er sich anmelden will. Das heißt, wenn der Mieter sich nicht anmelden will, schaut die GEZ ins Rohr.

Aber was ist denn mit Personen, die bei einer anderen Person (Mieter) mit in der Wohnung wohnen, aber nicht im Mietvertrag stehen und umziehen?

Diese Personen erhalten dann doch keine Auszugsbestätigung vom Vermieter der Wohnung, da diese Personen dem Vermieter unbekannt sind und, wie gesagt, gar nicht im Mietvertrag stehen.

Solche Personen muss die Meldebehörde doch dann auch ohne Auszugsbestätigung ummelden und sich vielleicht nur mit einer Einzugsbestätigung des neuen Vermieters zufrieden geben, wenn diese Person eine eigene Wohnung zukünftig bewohnt und nicht wie vorher bei einer anderen Person wieder einzieht, denn dann gibts ja wieder keine Bestätigung über den Einzug!?


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Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#31: 09. Januar 2015, 09:44
Ja, klar. Aber das ist das Problem zwischen Vermieter und Mieter. Der Vermieter hat ja auch ein Interesse daran wer(wie viele) in seiner Wohnung wohnen.


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Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#32: 09. Januar 2015, 11:24
Zitat
Diese Personen erhalten dann doch keine Auszugsbestätigung vom Vermieter der Wohnung, da diese Personen dem Vermieter unbekannt sind und, wie gesagt, gar nicht im Mietvertrag stehen.
-> Das wäre lösbar.

Eine einfache "Lösung" könnte sein, diese Schreiben von einem Vermieter, welches eine Meldebehörde bei einer Anmeldung/Abmeldung entsprechen "sehen/prüfen" wollte nicht bei einem Vermieter anzufordern, sondern mittels geeigneter Mittel "selbst" zu erstellen. Kenntnis im Aussehen solcher Schreiben vorausgesetzt. Sofern der Vermieter nicht geprüft wird, in wie weit dieser der tatsächliche Vermieter für diesen Wohnraum sei -> naja sollte das möglich sein.
Aus Sicht von PersonX ist das an sonst zunächst nichts weiter als ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand, welchen mit Ausnahme der Punkte A und B bei Gründen wahrscheinlich keiner wirklich braucht und dem Zweck für welches es gedacht sei  aber selbst nicht 100% zuträglich ist, weil aus Sicht von PersonX in der Form einfach zu umgehen. Etwas was nichts taugt, und aus diese Grund wohl vielleicht bereits abgeschafft wurde, in nur leicht geänderter Form wieder einzuführen, es lebe die Bürokratie ---> Personen Grund A, welche nicht wollen, dass X Y Z wissen wo sie wirklich wohnen, werden damit auch weiterhin kein Problem haben.


PersonX hat nochmal nach den vorwiegenden Gründen gesucht, bezüglich der Änderung:

http://www.stefanie-vogelsang.de/index.php?ka=1&ska=2&idn=195
Zitat
Hintergrund ist die im Jahr 2006 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung beschlossene Gesetzesreform, die Bürokratie abbauen sollte. Doch hat sie das Gegenteil bewirkt und Kriminellen ungeahnte Möglichkeiten eröffnet.
Angeführt werden als Gründe:

A) Das die Polizei Hausdurchsuchung in Wohnungen durch geführt hat, von ahnungslosen Bürgern, weil sich zu Ihren Wohnungen entsprechend Personen gemeldet haben, welche dort natürlich nicht lebten, aber möglicherweise Straftaten planten und durchführten.
B) Das Eltern sich eine günstig gelegene Adresse in Nähe der Wunschschule suchten um dann Ihr Kind bei der Platzvergabe zu bevorteilen.


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Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#33: 09. Januar 2015, 11:32
Zitat
Angeführt werden als Gründe:

A) Das die Polizei Hausdurchsuchung in Wohnungen durch geführt hat, von ahnungslosen Bürgern, weil sich zu Ihren Wohnungen entsprechend Personen gemeldet haben, welche dort natürlich nicht lebten, aber möglicherweise Straftaten planten und durchführten.
B) Das Eltern sich eine günstig gelegene Adresse in Nähe der Wunschschule suchten um dann Ihr Kind bei der Platzvergabe zu bevorteilen.

Wieviele Fälle dieser Art sollen sich tatsächlich ereignet haben? Wem schadet es wenn das Kind in die Wunsschule der Eltern geht? Woher weiß die angeblich hausdurchsuchende Polizei in welchem Stockwerk und welcher Wohnung die vermeintlichen Straftäter angeblich wohnen, wenn der Name nicht an der Tür steht?
Das sind eher vorgeschobene Gründe, glaube ich.


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Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#34: 03. November 2016, 22:32
Bundesmeldegesetz wurde angepasst:

BILD, 31.10.2016
Gesetzesänderungen
Das ändert sich zum 1. November
Vermieter müssen keine Abmeldebescheinigung mehr ausstellen. Das erst seit einem Jahr geltende Meldegesetz wurde erneut geändert. Ab dem ersten November gilt die neue Regel.
http://www.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/meldegesetz/gesetzesaenderungen-1-november-2016-48481210.bild.html

Zitat
Die Vermieterbescheinigung beziehungsweise die Wohnungsgeberbestätigung beim Auszug wird wieder abgeschafft. Dazu waren Vermieter erst vor einem Jahr verpflichtet worden.

Zitat
Beim Einzug bleibt es allerdings bei der bisherigen Verpflichtung: Ziehen Mieter ein, bleibt die Pflicht aber bestehen, eine Bestätigung für das Einwohnermeldeamt auszustellen. Dafür haben Vermieter zwei Wochen Zeit.


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