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Autor Thema: Umarbeitung des Meldegesetzes  (Gelesen 15077 mal)

d

doe

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Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#15: 23. Januar 2013, 06:44
Bürger,...
Ich frage mich allen ernstes,wo das noch hinführen soll....wir gehen bald nur noch für Steuern,Gebühren und Spritkosten arbeiten.....

Hallo
Alle die die in dem Sinne Arbeiten gehen, gehen jetzt schon zu rund 70% für Steuern usw. arbeiten.

Gugs du zum Beispiel hier:

http://www.steuerboykott.org/

Ich weiß, wo das hinführt, bzw. es ist bereits in vollem Gange...
Dazu gibt's ein paar interessante Filme.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3913.0.html
Vielleicht mag jemand die Filme vernünftig kommentieren.
Meine Kommentare sind in totaler Übermüdung
und unter Schock entstanden.



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g
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Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#16: 23. Januar 2013, 09:23
das Ende vom Lied wird sein, dass wir bei jedem Ein und Auszug nochmal extra fuer die Muehen des VErmieters drauflegen müssen. Am Ende zahlen wir auch noch dafuer, dass wir lückelos bespitzelt werden können! Sauerei!


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B
  • Beiträge: 22
Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#17: 23. Januar 2013, 10:56
In dem Wikipedia-Artikel wurde aus dem Gesetzesentwurf zitiert. Ich konnte jedoch noch keine Informationen finden, ob der Wortlaut wirklich noch so existent ist. Hat da jemand Infos zu?

Zitat
Genau, Parallel-Baustelle! Man muss sowas im Keim ersticken und nicht erst warten, bis es beschlossen ist. Wer erstellt einen knackigen Text für eine openpetition? Taucherle? Bricks?

Wenn ich mehr dazu herausgefunden habe macht eine Petition sicher Sinn...


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j

jetzt_reicht_es

Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#18: 23. Januar 2013, 12:04
Was heißt eigentlich "BRD" ist kein Staat?
Kann man sich eigentlich darauf berufen bei Meldegesetz, GEZ usw.?
Im Internet kursieren sogar "Gerüchte" wie man damit Prozesse wegen Falschparken gewonnen hat.
Die sogenannten "Beweise" waren samt nicht objektiv überprüfbar: Telefonnummern in den Beweisen gab es nicht usw.

Ich frage mich ob man sich darauf beruhen kann und ob man damit durchkommen könnte, bei der GEZ.
Hat jemand praktische Erfahrung damit?


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P
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Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#19: 08. Januar 2015, 10:35
Nachdem PersonX heute nochmal eine Zeitung in den Händen hielt, welche die Ankündigung nochmals in Erinnerung rief und hier ein Thema gesucht und dieses gefunden hat.

http://de.wikipedia.org/wiki/Meldegesetz
 
Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Mai 2015 in Kraft.
Mitwirkung des Wohnungsgebers
Zitat
§ 19 BMG besagt, dass Vermieter den Ein- oder Auszug wieder bestätigen müssen.[6] Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 BMG genannten Fristen zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person an- oder abgemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.

Was soll dieser Quatsch, das ist doch zusätzlicher sinnfreier Aufwand, den keiner braucht, wieso wurde das "neu" eingeführt?
--


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Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#20: 08. Januar 2015, 13:40
Das war schon einmal so. Der Vermieter hat dann "Mahnungen" bekommen, wenn er vergessen hat den neuen Mieter anzumelden, ist aber abgeschafft worden.


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Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#21: 08. Januar 2015, 13:51
Und bei diesem Gesetz spielt wahrscheinlich die Demokratieabgabe eine Rolle. Bitter!



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Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#22: 08. Januar 2015, 16:40
Lange braucht man da net überlegen... Person A kennt auch jemanden, der, seit er bei den Eltern vor 15 Jahren ausgezogen ist, noch nie woanders offiziell gewohnt hat. So wollen die noch die letzten "drankriegen", die z.B. ihren Hauptwohnsitz bei Verwandten nur als Briefkasten benutzen...

Interressant zu wissen wäre, ob das nur für Neuaus- oder einzüge gilt. Bekommen jetzt alle Vermieter Mahnungen, weil sie ihre Mieter nicht denunz... äh gemeldet haben?

Also so langsam werden Parallelen zu einer schon etwas zurückliegenden Vergangenheit immer unübersehbarer!!

Grüße


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Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#23: 08. Januar 2015, 17:00
2005 wurde die Anmeldung durch den Vermieter abgeschafft. Das war jedoch keine Denunzierung, sondern nur die Anmeldung bei der Meldebehörde. Wenn die die Daten an die GEZ**** weitergibt, kann der Vermieter nichts dafür.


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Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#24: 08. Januar 2015, 21:04
Person A wurde von den letzten 2 Vermietern definitiv nirgendwo angemeldet! Das machte Person A immer selbst, bzw. einmal ziemlich spät... Daher weiß ich, dass der Vermieter damals das auch nicht gemacht hat...

Seltsam...


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Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#25: 08. Januar 2015, 21:10
Hatte meine Mieter auch nie angemeldet, bis die Mahnung vom Einwohnermeldeamt kam.


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Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#26: 09. Januar 2015, 07:11
Ich versteh nicht ganz was die GEZ davon haben sollte!? Der Vermieter teilt doch nur der Meldebehörde mit, dass Person X aus-/eingezogen ist. Die GEZ erhält meines Erachtens dann die gleichen Informationen wie vorher von der Meldebehörde, nicht mehr und nicht weniger.


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Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#27: 09. Januar 2015, 07:23
Lange braucht man da net überlegen... Person A kennt auch jemanden, der, seit er bei den Eltern vor 15 Jahren ausgezogen ist, noch nie woanders offiziell gewohnt hat. So wollen die noch die letzten "drankriegen", die z.B. ihren Hauptwohnsitz bei Verwandten nur als Briefkasten benutzen...

Interressant zu wissen wäre, ob das nur für Neuaus- oder einzüge gilt. Bekommen jetzt alle Vermieter Mahnungen, weil sie ihre Mieter nicht denunz... äh gemeldet haben?

Also so langsam werden Parallelen zu einer schon etwas zurückliegenden Vergangenheit immer unübersehbarer!!

Grüße


Es geht um die, die wie speedy777 schreibt, z.B. bei den Eltern gemeldet sind(Studenten, Schüler) dort Ihren "Briefkasten" haben, aber woanders wohnen. Die will die GEZ auch abkassieren.


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Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#28: 09. Januar 2015, 09:13
So wie ich den §19 verstehe, muss der Vermieter dem Mieter eine Einzugs- bzw. Auszugsbestätigung aushändigen, nicht der Vermieter der Meldebehörde, richtig?


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Re: Umarbeitung des Meldegesetzes
#29: 09. Januar 2015, 09:23
Hab ich mir auch gerade durchgelesen, das stimmt. War früher anders, da musste der Vermieter der Meldebehörde den Mieterwechsel mitteilen. Jetzt braucht der Mieter vom Vermieter die Bescheinigung wenn er sich anmelden will. Das heißt, wenn der Mieter sich nicht anmelden will, schaut die GEZ ins Rohr.


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