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Autor Thema: Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens  (Gelesen 77255 mal)

d

doe

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Wer das Video von Spitzer noch nicht kennt:
https://www.youtube.com/watch?v=81kuRBE6R3c
Ein kurzer Vortrag eines Hirnforschers und 5-fachen Vaters zum Thema.



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Fritzi

In diesem Zusammenhang überlege ich, ob ich irgendwann mal einen Vortrag für Kindergarten- und Schuleltern vorbereite und versuche, mich dort einzuklinken. Hier sind die Eltern nicht abgelenkt von Einkaufswünschen. Vielleicht erreicht man sie da besser. Ist bloß eine immense Arbeit, gegen die ich mich im Moment echt ansehe.
Zuerst an die Einrichtungsleiter herantreten, dann die Lehrer/Erzieher und so weiter. Ist allein ein Halbtagsjob. Nicht machbar.
WO SEID IHR LIEBE MITSTREITER HIER IN OSNABRÜCK ???  ???

Dresden macht es gut vor. Ziehen wir doch nach.



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g

gebuehren-igel

http://www.netzwelt.de/news/72582_2-endlich-bewiesen-fernsehen-macht-dumm.html

Halte ich für einen dummen Artikel. Er unterstellt, dass die beteiligten Forscher Korrelation nicht von Ursache-Wirkungszusammenhängen unterscheiden können. Aber der Netzwelt-Onkel kann das und dreht die Sache mal kurz um. Clever und dumm.


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Wer das Video von Spitzer noch nicht kennt:
https://www.youtube.com/watch?v=81kuRBE6R3c
Ein kurzer Vortrag eines Hirnforschers und 5-fachen Vaters zum Thema.



Ist schon weiter oben, aber man kann Spitzer nicht genug sehen. Er ist einfach toll!


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GEZeterei

doe, das ist ein Super-Video - herzlichen Dank dafür! Ich kannte Spitzer noch nicht und werde mich mit ihm noch intensiver beschäftigen. Großartig, der Mann, endlich mal einer, der in der Öffentlichkeit ohne faule Kompromisse agiert, einfach Klartext!

Fritzi, wenn Du Text zum Thema brauchst - hab ich reichlich. Mach Dich aber drauf gefaßt, daß viele Menschen das gar nicht hören wollen.


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o

obelix

Wer das Video von Spitzer noch nicht kennt:
https://www.youtube.com/watch?v=81kuRBE6R3c
Ein kurzer Vortrag eines Hirnforschers und 5-fachen Vaters zum Thema.



Ist schon weiter oben, aber man kann Spitzer nicht genug sehen. Er ist einfach toll!

Ich bin Wütend aber nicht müde den ÖRR un-angespitzt in den Boden der Denkmäler zu Rammen.
"DAS Mindeste Mittel der Notwehr ist nicht zu Zahlen" . basta schluß!!!  >:(


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F

Fritzi


Fritzi, wenn Du Text zum Thema brauchst - hab ich reichlich. Mach Dich aber drauf gefaßt, daß viele Menschen das gar nicht hören wollen.


Danke, aber allein ist das nicht zu schaffen.
Gleichwohl wäre das Spitzervideo etwas ruhiger und langsamer mit Powerpoint aufbereitet, schon eine gute Grundlage.


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B
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Fritzi, wenn Du Text zum Thema brauchst - hab ich reichlich. Mach Dich aber drauf gefaßt, daß viele Menschen das gar nicht hören wollen.
Deshalb hat Spitzer ja seine Mitarbeiter im Treppenhaus zusammengeführt, um ein Forum für seine Botschaft zu formen.

Letztlich kann Spitzer allein auch nicht gegen den Sog agieren. Seine Waffe in diesem Zusammenhang ist die Fachlichkeit in einer Spitzenfunktion.


Fritzi, wenn Du Text zum Thema brauchst - hab ich reichlich. Mach Dich aber drauf gefaßt, daß viele Menschen das gar nicht hören wollen.

Gleichwohl wäre das Spitzervideo etwas ruhiger und langsamer mit Powerpoint aufbereitet, schon eine gute Grundlage.

Die Erregung Spitzers rührt aus seiner Verzweiflung aufgrund der Faktenlage.

Wahrscheinlich müsste man Spitzer schon direkt ansprechen, damit er entsprechende Videos produziert.


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doe

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Mir gefällt es besonders wenn er (5-facher Vater) sagt,
bei ihm zuhause gibt's keinen Ferneseher
und die Nachbarskinder scheinen das eher als
angenehm zu empfinden, deswegen halten sie sich
gerne bei Sptzers auf.
Eine völlig unwissenschaftliche Beobachtung, nebenbei ...


Mach Dich aber drauf gefaßt, daß viele Menschen das gar nicht hören wollen.

Kann sein, aber wer für 2 Cent Grips im Schädel hat, fängt an nachzudenken.
Wer bereits dumm und gewaltätig ist, dem ist dieses Video vermutlich egal.



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http://www.nytimes.com/1990/10/16/science/how-viewers-grow-addicted-to-television.html?pagewanted=all&src=pm

Titel des Artikels der New York Times: "Wie Zuschauer vom Fernsehen abhängig werden" Der Artikel ist von Daniel Goleman.

"THE proposition that television can be addictive is proving to be more than a glib metaphor. The most intensive scientific studies of people's viewing habits are finding that for the most frequent viewers, watching television has many of the marks of a dependency like alcoholism or other addictions."

Der Artikel ist vom 16 Oktober 1990. Es scheint so, als ob es zwischenzeitlich keine Fernsehabhängigen mehr gibt. So etwas passt nicht mehr in die politische Landschaft von "Tittytainment" (San Franzisco-Konferenz mit Michail Gorbatschov im Jahre 1995).

Der Artikel bespricht u.a. auch den Bezug zwischen Süchten im traditionellen Sinne, die sich zumeist stofflich (also Drogen) in physischer Abhängigkeit ausdrücken, und süchtigem Verhalten, das auf einer psychologischen Ebene anzusiedeln ist:

"But in the current version of the psychiatric diagnostic manual, issued in 1983, the category of addiction was redefined and broadened to include compulsive behaviors that people turned to for relief from distress, and continued to rely on despite negative effects on their emotional or social functioning.

'Under the broader definition, many kinds of compulsive behavior could be considered addictive, including obsessive sex or compulsive television viewing,' said Dr. Allen Frances, a psychiatrist at Cornell University Medical School, who is overseeing the revision of the diagnostic manual."

Gemäß dem obigen Artikel von 1990 gab es medizinisch eine Dauerverbindung zwischen aufgenommenen Reizen und daraus folgenden Verhalten nicht. Eine Art Zwangsverbindung zwischen äußeren Reizen und reflexartigen psychischen Reagieren - so wie man es bei der Sexualität oder Essen kennt - gab es zu diesem Zeitpunkt medizinisch offiziell nicht. Eine solche etwaige Dauerverbindung wurde diskutiert, aber medizinisch nicht als Verhaltenssucht normiert. Die Diskussion offenbarte die Notwendigkeit der Besprechung von Erfahrungen aus der medizinischen Praxis. Diese informelle Erörterung besprach aufgrund des nicht-öffentlich-rechtlichen Charakters zwangslos vorhandene Verhaltensabweichungen in Form der Fernsehsucht.


Zwischenzeitlich hat die New York Times am 5. Juni 2012 in einem neueren Artikel über "Verhaltenssüchte" berichtet:
http://www.nytimes.com/2012/06/06/opinion/the-dsm-gets-addiction-right.html?_r=0

Auffällig ist, daß das "Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (D.S.M.)" als ärztliche Referenzquelle für Diagnosen nunmehr für die USA die "behavioral addictions" (also der verhaltensverursachenden Abhängigkeiten) kennt.

Der Autor, ein Arzt namens Howard Markel aus Ann Arbor, Michigan, bespricht in dem Artikel der New York Times Störungen wie:

"WHEN we say that someone is 'addicted' to a behavior like gambling or eating or playing video games, what does that mean?"

Auffällig ist, daß die Fernsehsucht nicht erwähnt wird. Wenn also im Fernsehen über Verhaltenssüchte berichtet wird, wird nicht über eine etwaige Fernsehsucht berichtet. Dieses Verhalten seitens des Fernsehens ist schlüssig, da es ja das Image ankratzen könnte, mit dem eine behauptete Notwendigkeit der Daseinsvorsorge einer "Grundversorgung mit Fernsehen" begründet werden kann.

In die Kategorie solcher verhaltensverursachenden Abhängigkeiten gehört natürlich auch das Fernsehen. Der Automatismus, mit dem das Fernsehgerät angeschaltet wird, ist nichts anderes als eine die anderen für die Bewältigung des Alltags erforderlichen Verknüpfungen überwältigende Verknüpfung im Gehirn von Betroffenen. Mit dem Rundfunkzwangsbeitrag erhebt der Rundfunkstaatsvertrag diese Neuronenverknüpfung - nämlich das Anschalten des Fernsehens - zur staatlich gewollten Norm, die auch nicht durch medizinische Klassifikationen in Frage zu stellen ist, deswegen Internet-Sucht ja, Spielsucht ja, Esssucht ja, Videospielsucht ja, aber Fernsehsucht nein. Es kann ja keine Sucht geben, die man dann zwangsweise von staatlicher Seite (also keine Staatsferne, da ja das Ordnungsrecht ins Gefängnis führen kann) selbst finanzieren muß. Deswegen die Meidung des Begriffs der "Fernsehsucht" - also des Begriffs "Television addiction".

Der Autor Howard Markel bringt eine attraktive Metapher zur Beschreibung der Situation durch den aufoktroyierten Rundfunkzwangsbeitrag in Deutschland ins Spiel: "In ancient Rome, 'addiction' referred to a legal dependency: the bond of slavery that lenders imposed upon delinquent debtors." ( http://www.nytimes.com/2012/06/06/opinion/the-dsm-gets-addiction-right.html?_r=0 ) Der Rundfunkstaatsvertrag handelt das Thema des Fernsehens auf einer ähnlichen Ebene ab: Es findet eine staatlich - denn auch die Bundesländer sind Staaten - gewollte Versklavung für alle Haushalts"vorstände" in Bezug auf die Kosten für das Fernsehen statt, das dann den Nachbarn in seinen Verhaltensweisen normieren soll. Der Unterschied zum alten Rom: Bei den Römern wurde die Versklavung durch Vertrag hergestellt. Der Rundfunkstaatsvertrag versklavt öffentlich-rechtlich.

Die mangelnde Staatsferne (s.o.) des ÖRR bestätigt der Programmdirektor der ARD Volker Herres in einem Streitgespräch zwischen DIE ZEIT, Thomas Bellut und ihm:

"(...)
ZEIT: Bloß müssen Sie sich als Vertreter des öffentlich finanzierten Rundfunks diesem Wettbewerb ja gerade nicht unterwerfen. Sie, Herr Herres, gelten als der größte Quotenverfechter im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ...
Herres: Ich weiß gar nicht, woher dieses Image kommt. Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass man Quote und Qualität vereinbaren muss, um ein Millionenpublikum für relevante Themen zu gewinnen. Das ist die schwierige Aufgabe, vor der wir stehen: Wir müssen eine Gesellschaft, die immer weiter zerfällt, vor dem Fernseher zusammenführen.
(...)"
DIE ZEIT vom 23. Mai 2013, S. 14, linke Kolunne)

Noch einmal zur Wiederholung: "Wir müssen eine Gesellschaft, die immer weiter zerfällt, vor dem Fernseher zusammenführen." (Volker Herres)

Also wenn das nicht STAATSTRAGEND ist, was dann?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2013, 10:30 von Bedrängter«

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Guten Abend.

Ich bin froh, daß nun doch auch der Aspekt der patholog. Wirkung des Fernsehens
Erwähnung findet.

Literaturhinweise (wenn's hier erlaubt ist?):
1) Manfred Spitzer: "Vorsicht, Bildschirm" (dtv 2006)
2) Rainer Patzlaff: "Der gefrorene Blick"

Ich hatte Herrn Prof. M.Spitzer vor Längerem einmal geschrieben,
was er zu einer Argumentation i.S.v. "TV= fahrlässige Körperverletzung" meinen würde.
(v.a. in Bezug auf Kleinkindern und Kindern.)
Antwort habe ich leider (noch) nicht erhalten.
Davon unabhängig wird meine Klagebegründung u.a. darauf aufbauen.
Im Anhang des Buches finden sich ein 14-seitiges Literaturverzeichnis,
das ich zukünftigen richterlichen Instanzen zu lesen anempfehlen würde.

Grüße,
Gerhard.-


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Re: Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens
#102: 24. September 2013, 14:38
Urteil Nr. 614/09

"Leistung: Entschädigung durch Rente von INAIL
(Nationales Institut für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle)
oder gleichwertige – weitere Hypothesen

REPUBLIK ITALIEN
IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES
hat das Berufungsgericht Brescia, Sektion Arbeitsgericht, bestehend aus
Dr. Angelo TROPEANO, Vorsitzender
Dr. Antonella NUOVO, vortragende Ermittlungsrichterin
Dr. Anna Luisa TERZI, Gerichtsrätin
in der von
MARCOLINI INNOCENTE, vertreten und verteidigt durch den Rechtsanwalt Danilo
MINA aus Brescia, Zustellungsbevollmächtigter für das Berufungsverfahren
BESCHWERDEFÜHRER
gegen
INAIL in der Person des Regionaldirektors pro tempore, vertreten und verteidigt durch die
Rechtsanwältin Sabina LUPO - Zustellungsbevollmächtigte durch generelles Mandat für
Streitfälle ist die INAIL-Bezirksadvokatur von Brescia -
BESCHWERDEGEGNER
eingebrachten Zivilklage in zweiter Instanz, mit am 8. 7. 2008 bei der Gerichtskanzlei unter
n.361/08 R.G. Sektion Arbeitsgericht eingetragenem Berufungsantrag, der Gegenstand der
Kollegialverhandlung vom 10. 12. 2009 war,
Streitpunkt: Berufung gegen das Urteil des Gerichts Brescia n. 471/08 vom 15. 5. 2008
folgendes U R T E I L ausgesprochen.

SCHLUSSFOLGERUNGEN
Des Beschwerdeführers:
laut Berufung
Des Beschwerdegegners:
laut Klagebeantwortung
Prozessablauf
Mit Berufung beim Arbeitsgericht von Brescia vom 6. 7. 2007 hat Innocente Marcolini INAIL
auf die Erbringung von gesetzlich vorgesehenen Leistungen aufgrund einer schweren und
komplexen Zerebralpathologie geklagt, deren Ursprung in seiner beruflichen Tätigkeit lag. In
der Tat legte der Beschwerdeführer dar, er habe ab 1981 eine geschäftsführende Tätigkeit
ausgeübt, zuletzt von 2. 9. 1991 bis 26. 9. 2003 bei der Firma Sangiacomo SpA; in dieser
Funktion habe er Mobiltelefon und Schnurlostelefon durchschnittlich 5 – 6 Stunden pro Tag
über einen Zeitraum von insgesamt 12 Jahren verwendet; da er Rechtshänder sei, habe er das
jeweilige Gerät immer an sein linkes Ohr gehalten, um mit der rechten Hand das auf dem
Schreibtisch stehende Festnetz-Telefon abheben oder Notizen aufschreiben zu können;
besagte Tätigkeit habe bei ihm eine schwere Pathologie hervorgerufen aufgrund derer er am
17. 11. 2003 bei INAIL die entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen beantragt
habe; das Institut habe den Antrag aber mit der Begündung abgelehnt, es gäbe keinen
kausalen Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und den angeführten
gesundheitlichen Beschwerden. Der Beschwerdeführer besteht weiterhin auf seinem Antrag,
tritt den Zeugenbeweis über die Arbeitsbedingungen an und erbringt einen ausführlichen
gerichtsärztlichen Bericht des Neurochirurgen Dr. Giuseppe Grasso.
INAIL hat sich der Berufung unter Beibehaltung der Behauptung widersetzt, es bestünde kein
kausaler Zusammenhang und hat den mündlichen Gegenbeweis angetreten und verschiedene
Unterlagen beigebracht.
Nach Anhörung der Zeugen, die in der Tat die häufige Verwendung von Mobil- und
Schnurlostelefon bestätigten, und Zuziehung eines Gerichtssachverständigen, hat der Richter
erster Instanz den Antrag aus Mangel an kausalem Zusammenhang abgelehnt und sich dabei
den Überlegungen des Gerichtssachverständigen angeschlossen, die vom Beschwerdeführer
scharf kritisiert wurden.
Marcolini hat daraufhin Berufung eingelegt und ein weiteres gewichtiges Dokument des
Parteisachverständigen beigebracht, wobei er sich auf die darin enthaltenen kritischen
Betrachtungen bezog und beantragte, dass INAIL nach erneuten Beratungen zur Erbringung
der gesetzlich vorgesehenen Leistungen verurteilt werden solle.
INAIL stellte sich dem Berufungsverfahren, um das Urteil erster Instanz zu untermauern und
wies darauf hin, dass es keine zuverlässigen wissenschaftlichen Studien gebe, die die
Schädlichkeit von elektromagnetischen Wellen nachweisen.
Daraufhin trat dieser Gerichtshof zu weiteren Beratungen zusammen und hat, in Anbetracht
der Bemerkungen von INAIL, dem Beschwerdeführer eine Frist eingeräumt, um seine
Gegenausführungen vorzulegen: Schließlich haben die Parteien bei der heutigen Verhandlung
diskutiert und der Gerichtshof ein Urteil gefällt, das unmittelbar verlesen wurde.
(...)"

http://ul-we.de/wp-content/uploads/2010/06/091210-EMF-Urteil-Brescia-urteil-marcolini-ubersetzung.pdf

aus: http://ul-we.de/italien-urteil-zu-handy-und-gehirntumor-ist-jetzt-rechtskraftig/


Wenn man also sein Smart-Phone immer schön vor dem Bauch hält, dann gerät dieser Bereich natürlich auch in Schwingung. Man sollte bedenken, daß nach dem Kopf die Bauchgegend die höchste Konzentration von Nerven im Körper hat. Dementsprechend geraten die Smart-Phone-Mikrowellen in Interferenz mit körpereigenen Mikrowellenmustern, ganz zu schweigen von den piezoelektrischen Effekten dieser auf körpereigene Stoffe wie Stoffwechselprodukte oder die RNS- und DNS-Stränge. Dabei gilt, daß die Frequenz den Bereich in Schwingung bringt, die den Abstand zwischen Wellenberg- und -tal bemißt. Also bei sehr hoher Frequenz - wie der im Mikrowellenbereich - gerät ein sehr winziger Bereich in Schwingung. Wenn diese Schwingung auf körpereigene Stoffe trifft, die piezoelektrisch auf nichtionische Strahlung reagieren, treten diese Stoffe in Resonanz mit der auftreffenden nichtionischen Strahlung. Bei gepulster nichtionischer Strahlung im Mikrowellenbereich werden die piezoelektrisch empfindlichen körpereigenen Stoffe regelrecht durchgerüttelt.

So verklumpen beispielsweise die roten Blutkörperchen zu regelrechten "Geldrollen", so daß sich entsprechend die Thrombose-Gefahr erhöht.

Wenn jetzt die Marktdurchdringung von mobilen internetfähigen Geräten dafür herhalten muß, daß eine flächendeckende Zwangsabgabe für eine Rundfunkgebühr via einem "Beitrag" für gerechtfertigt erscheint, dann wird das durch die Nutzung der dieser internetfähigen Mobilfunkgeräte entstehende Gesundheitsrisiko bei der Nutzung der flächendeckenden "Bereitstellung" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks völlig außen vor gelassen. Nur weil ein solcher Zusammenhang "öffentlich" nicht diskutiert wird, bedeutet dies noch lange nicht, daß es einen solchen Zusammenhang nicht gibt, zumal ein solcher Zusammenhang interessenbegründet öffentlich nicht diskutiert werden darf, da ja sonst die Rechtfertigungsgrundlage für den begehrten Beitrag entkernt werden würde.



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Re: Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens
#103: 24. September 2013, 18:25
Wunderbar, daß daß die gesundheitsschädigende Wirkung von TV nun hier ebenfalls thematisiert wird.
Hier noch ein weiterer Literaturhinweis, den ich in meinem Beitrag vom Mai vergessen hatte:

-------------------------------------------
   Spitzer, Manfred
Titel:    Digitale Demenz - Wie wir uns und unsere Kinder um den Verstand bringen
ISBN:    9783426276037 (früher: 3426276038)
Verlag:    Droemer Knaur
Erschienen:    2012
---------------------------------------------
1)Überdies -und in Anlehnung an die Argumentation Stichwort "Sucht":
Bei Alkohol oder Zigaretten kann jede(r) selbst entscheiden, ob sie oder er das will.
Die "Zwangsabgabe" (usw) stellt somit  m.E. auch eine Art von Drogendealerei dar,
die gesetzlich legitimiert wird.
2) Innerhalb der Komplementärmedizin ist es übrigens klar,
daß TV direkte und langfristig wirksame Organschädigungen auf das kleine Kind (bis zum ca. 7. Lebensjahr) hat.

Grüße,
Gerhard.-


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H
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    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Re: Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens
#104: 24. September 2013, 19:32
Wunderbar, daß daß die gesundheitsschädigende Wirkung von TV nun hier ebenfalls thematisiert wird.
Hier noch ein weiterer Literaturhinweis, den ich in meinem Beitrag vom Mai vergessen hatte:

-------------------------------------------
   Spitzer, Manfred
Titel:    Digitale Demenz - Wie wir uns und unsere Kinder um den Verstand bringen
ISBN:    9783426276037 (früher: 3426276038)
Verlag:    Droemer Knaur
Erschienen:    2012
---------------------------------------------
1)Überdies -und in Anlehnung an die Argumentation Stichwort "Sucht":
Bei Alkohol oder Zigaretten kann jede(r) selbst entscheiden, ob sie oder er das will.
Die "Zwangsabgabe" (usw) stellt somit  m.E. auch eine Art von Drogendealerei dar,
die gesetzlich legitimiert wird.
2) Innerhalb der Komplementärmedizin ist es übrigens klar,
daß TV direkte und langfristig wirksame Organschädigungen auf das kleine Kind (bis zum ca. 7. Lebensjahr) hat.

Grüße,
Gerhard.-

Theaterpädagogen wie zum Beispiel Galli versuchen sich in Suchtprävention....

=Fernsehen]http://www.galli.de/index.php?id=joGaStueckW&no_cache=1&sword_list[]=Fernsehen

143. Es wird schon nichts passier’n

Theaterstück: Auf der Basis des Märchens Rotkäppchen werden die Kinder spielerisch mit den Gefahren verschiedener Süchte (z.B. Süßigkeiten, Fernsehen, Computerspiele, Rauchen) vertraut gemacht. Das Stück kommt ohne erhobenen Zeigefinger aus, da es den Märchenbildern folgt und den Aspekt der Verführbarkeit kindgerecht inszeniert. Am Ende aber siegen Lebensfreude und Hoffnung. Das Stück beginnt so: Rotkäppchen geht in den Wald, doch auf dem Weg zur kranken Großmutter begegnet sie dem Wolf. Dieser verführt sie mit Schokolade, Zigaretten, Fernsehen und Play-Station und macht sich auf den Weg, die Großmutter zu verschlingen...

...während in Deutschland per Gesetz jeder Haushalt gezwungen wird das Suchtmittel Fernsehen mitzufinanzieren!!!!

Verkehrte Welt!!!!


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

 
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