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Autor Thema: Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens  (Gelesen 79127 mal)

B
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Re: Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens
#45: 22. Februar 2013, 10:21
"Ein sechsjähriges Kind wurde während einer Fernsehsendung von schweren Angstsymptomen befallen. Die Angst hielt tagelang an, so daß stationäre Behandlung notwendig wurde. Erst nach einem Dreivierteljahr war die Krankheit bis auf Reststörungen abgeklungen. Auch aus anderweitigen Beobachtungen geht hervor, daß das Fernsehen schädigende Einflüsse besonders auf das psychische Befinden von Kindern ausüben kann."
Uldall, B. , Flensburg
Fernsehschäden bei Kindern
in: Deutsche Medizinische Wochenschrift, 94 (1969), H 28, S. 1455-56
aus: https://www.thieme-connect.de/DOI/DOI?10.1055/s-0028-1110279


Dazu ist auch folgender Link von Interesse: http://epub.ub.uni-muenchen.de/7732/1/7732.pdf , S. 35f

In die Suchmaske "Fernseh" eingeben.



Scriba, Peter Christian, Die diagnostische Wertigkeit des Trijodhyronin-Tests, S. 1455-6 A. D.
http://epub.ub.uni-muenchen.de/7732/

Bezug: https://www.thieme-connect.com/ejournals/abstract/10.1055/s-0028-1110280

Die Bedeutung des Schilddrüsenhormons Trijodhyronin wird in Zusammenhang mit der Psychiatrie-Diagnostik deutlich: Der Trijodhyronin-Spiegel hilft bei der Feststellung einer Depression.
http://books.google.de/books?id=eEOS2IZ8niQC&pg=PA406&lpg=PA406&dq=Die+diagnostische+Wertigkeit+des+Trijodthyronin-Tests&source=bl&ots=ZH6fZUV0hq&sig=ldBVFWbBj3aj1BNgXe3y-ltyeh8&hl=de&sa=X&ei=OionUa3BFpCShge_mYGIDg&ved=0CEQQ6AEwBDgK#v=onepage&q&f=false
Psychiatrie für die Praxis: Mit ICD-10-Diagnostik, Schöpf, Josef, Nedopil, N., Haller, R., Seeger, R. , 158


sowie http://www.medmedia.at/wp-content/uploads/2012/10/Spectrum_Psych_2011_02.pdf , S. 32: "Seit langem ist bekannt, dass eine Schilddrüsenüberfunktion die zugrundliegende Ursache für die Manifestation psychischer Erkrankungen - wie manisch depressiver Verstimmungen, deliranter Zustände, aber auch schizophreniformer und paranoider Psychose sein kann (9)."
aus: SPECTRUM PSYCHIATRIE, 2/2011, herausgegeben von Univ.-Prof. Dr. Michael Musalek ISSN 2223-0653, MedMedia Verlag und Mediaservice GmbH - Seidengasse 9/Top 1.1, 1070 Wien

Wie in der obigen Diskussion in dem übersetzten Artikel aus dem Jahre 2002 um die Erforderlichkeit einer neuen Kategorie "Fernsehsucht" im amerikanischen Diagnostik-Manual  deutlich wurde, wurde damals die "Fernsehsucht" mit der Diagnostik Depression oder Sozialphobie kategorisiert. Depressionen KÖNNEN - also kein MUSS - sich physisch durch die Blutspiegelanalyse von Trijodhyronin verifizieren lassen.


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Re: Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens
#47: 24. Februar 2013, 20:28
Ergänzung (s.o.) zu:

Mehr als 11.000 Australier wurden in einer repräsentativen Befragung seit 1999 auf ihren Lebensstil hin befragt. Diese glichen die Befrager mit dem Bevölkerungsregister des Jahres 2008 ab. Die Studie wurde im "British Journal of Sports Medicine" veröffentlicht.
Kurzer Bericht in Deutsch unter:
http://www.merkur-online.de/gesundheit/allgemein/studie-fernsehen-verkuerzt-leben-1367651.html


In Englisch als PDF-Datei:
http://bjsm.bmj.com/content/46/13/927.full.pdf+html?sid=45fe03bb-84d0-4c90-b1df-b5d8373de7fd

http://www.morgenpost.de/web-wissen/article1738104/Zu-viel-Fernsehen-ist-so-gefaehrlich-wie-Rauchen.html

"Wer im Durchschnitt täglich sechs Stunden vor dem Fernsehgerät sitzt, hat einer statistischen Modellrechnung zufolge eine um knapp fünf Jahre geringere Lebenserwartung als TV-Muffel, wie australische Forscher berechneten."


Originalartikel bei "British Journal of Sports Medicine"

J Lennert Veerman, Genevieve N Healy, Linda J Cobiac, Theo Vos, Elisabeth A H Winkler, Neville Owen, David W Dunstan
"Television viewing time and reduced life expectancy: a life table analysis"
in: Br J Sports Med 2012;46:927-930 

http://bjsm.bmj.com/content/46/13/927.full?sid=7cd0f62e-0d93-4ea8-91dd-a6c0315488e1


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Re: Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens
#48: 26. Februar 2013, 13:25
Herübergeholt von "NDR vs. Grundrechte"

Bedrängter, Dein Recherche-Ergebnis gefällt mir.

Zum Thema  "Bildschirm und Sucht" siehe auch Manfred Spitzer mit seinem Buch "Vorsicht Bildschirm". Ist bei mir gerade in Arbeit.




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Re: Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens
#49: 26. Februar 2013, 15:32
Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
 Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
 Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

 BGE 95 I 193


" (...)
    4.- Das GPfIG umschreibt den in den §§ 1 und 2 verwendeten Begriff
'gesundheitsschädlich' nicht näher. Nach dem angefochtenen Entscheid ist
eine Immission gesundheitsschädlich, wenn sie sich auf den menschlichen
Organismus negativ auswirkt, beim normal disponierten Durchschnittsmenschen
'eine manifeste Krankheit auszulösen vermag'. Ob der Regierungsrat
darunter nur körperliche oder auch seelische Krankheiten versteht, ist
nicht klar; daraus, dass er von negativen Auswirkungen auf den 'Organismus'
spricht, scheint hervorzugehen, dass er lediglich an körperliche Leiden
denkt. Wie dem auch sei, wollte er mit seiner Umschreibung offenbar
den Gegensatz zwischen seiner und der in BGE 56 II 359 ff. vertretenen
Auffassung betonen. Dort hatte nämlich das Bundesgericht bei Anwendung
des Art. 684 ZGB angenommen, als gesundheitsschädlich sei nicht nur eine
Einwirkung anzusehen, die eine manifeste Krankheit auszulösen vermag,
sondern jede, die das körperliche oder seelische Wohlbefinden erheblich
beeinträchtigt. Es fragt sich somit, ob der Regierungsrat annehmen durfte,
der Begriff 'gesundheitsschädlich' habe in § 1 GPfIG nicht diese weite,
sondern eine wesentlich engere Bedeutung.

    Im erwähnten weiten Sinn wird der Begriff 'gesundheitsschädlich' nicht
nur im allgemeinen Sprachgebrauch, sondern, wie sich aus BGE 56 II 357
und aus dem vom Oberamt Balsthal eingeholten Gutachten ergibt, auch von
den Medizinern verstanden und verwendet. Die Annahme des Regierungsrates,
dass er in § 1 GPfIG einen engeren Sinne habe, wäre unter diesen Umständen
nur dann haltbar, wenn hiefür ernsthafte Anhaltspunkte bestünden. Das ist
indes nicht der Fall. Da das GPfIG von 1882 lange vor der Ausarbeitung der
ersten Entwürfe zum ZGB erlassen worden ist, kann keine Rede davon sein,
dass der Gesetzgeber, wie der angefochtene Entscheid behauptet, 'bewusst
nicht den Wortlaut des Art. 684 ZGB übernommen hat'. Bedeutungslos ist
auch, dass der heutige Stand der Hygiene und Medizin ein anderer ist als
1882. Eine Vorschrift, die so allgemein gefasst ist und die Behörden
nicht nur zu Massnahmen gegenüber gesundheitsschädlichen Einflüssen,
sondern darüber hinaus zur Förderung der öffentlichen Gesundheitsinteressen
berechtigt, ja verpflichtet, darf nicht einfach aus der Sicht der zur Zeit
ihres Erlasses herrschenden Anschauungen ausgelegt werden. Eine solche
historische Auslegung lässt sich mit dem Wortlaut, Sinn und Zweck des §
1 GPfIG nicht vereinbaren. Die Aufgaben des Gemeinwesens auf dem Gebiete
des Gesundheitswesens werden darin in einer Art und Weise umschrieben,
die eine den heutigen Anforderungen entsprechende Anwendung nicht nur
ohne weiteres gestattet, sondern geradezu fordert, wenn man die Bedeutung
berücksichtigt, die der menschlichen Gesundheit als Rechtsgut zukommt.

    Wenn der Regierungsrat, wie es den Anschein hat, der Auffassung sein
sollte, gesundheitsschädlich sei nur eine Immission, die unmittelbar
eine manifeste, d.h. ohne weiteres feststellbare körperliche Krankheit
auszulösen vermag, so würde der angefochtene Entscheid schon deshalb
gegen Art. 4 BV verstossen, weil diese enge Auslegung des § 1 GPfIG
nach dem Gesagten als unhaltbar erscheint. Wenn man nicht so weit gehen
und jede Immission, die das körperliche oder seelische Wohlbefinden
erheblich beeinträchtigt, als gesundheitsschädlich betrachten will, so
muss dies mindestens für solche Einwirkungen angenommen werden, welche
nach medizinischer Auffassung eine ernsthafte Gefahr für die menschliche
Gesundheit bilden und geeignet sind, eine eigentliche, sei es körperliche
oder seelische, Krankheit zu verursachen. Das trifft aber auf die in
Frage stehenden Immissionen nach den Akten offensichtlich zu. (...)"
http://www.polyreg.ch/d/informationen/bgeleitentscheide/Band_95_1969/BGE_95_I_193.html

Solothurnische Gesetz vom 6. Mai 1882 über öffentliche
Gesundheitspflege und Lebensmittelpolizei (GPfIG)


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Re: Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens
#50: 27. Februar 2013, 08:30
http://www.catholicity.com/mccloskey/fernsehsucht.html

"Ein Zwölf-Stufen Programm gegen Fernsehsucht

durch Vater John McCloskey

(...)

Was können wir, was können Eltern gegen die Fernsehdroge tun? Zwölf Vorschläge:

 Den Fernseher rauswerfen. Rechnen Sie die Stunden zusammen, die Ihre Familie vor dem Bildschirm verbringt. Dann stellen Sie sich vor, was alles Konstruktives in dieser Zeit möglich wäre: Wieviele Bücher könnten gelesen, welchen Hobbies nachgegangen, welche Fertigkeiten erworben, wieviele Museen besucht werden. Wie oft könnte vernünftige Musik gehört oder gar selbst zu spielen erlernt, was alles an sinnvollem Einsatz geleistet werden, um anderen zu helfen–geistlich wie leiblich? Wieviel mehr Umgang miteinander gäbe es in der Familie, ganz abgesehen davon, wieviel leichter gemeinsam Haus und Haushalt dann in Schuss gehalten würden.
(...)"
Katholische Kirche für Rauswurf des Fernsehers


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http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/georg-diez-kritisiert-die-ard-tagesschau-a-874972.html

"Wollen wir das aber wirklich immer noch so? Brauchen wir Fernsehen als Volkserziehung? Als Therapeutikum? Als Heilung von der Politik? Habermas jedenfalls, der in seinem Buch von der postdemokratischen 'Staatsanstalt' spricht, ist da schon auf dem richtigen Weg." (Georg Diez)


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Re: Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens
#52: 28. Februar 2013, 00:26
http://books.google.de/books?id=Jq5IQGu402UC&pg=PA127&lpg=PA127&dq=Fernsehsog&source=bl&ots=0OqvPO5f-1&sig=oxXH1eVkLDNcTxrY3clTT6H8M3g&hl=de&sa=X&ei=KYwuUf6GGs22hAe8ioCQDg&ved=0CDEQ6AEwAA#v=onepage&q=Fernsehsog&f=false

"Die Bemühung politischer Akteure um politische Problemlösungen wird durch einen unentziehbaren Fernsehsog und eine Konzentration auf vorteilhafte Medienauftritte überlagert. Permanente Fernsehpräsenz und fernsehgerechte (Selbst-)Präsentation werden zu vorrangigen Erfolgsfaktoren für spitzenpolitisches Handeln. Die Sitzung des Deutschen Bundestages wird zur Politshow. (237) Die Vertiefung in die Sachfrage weicht der Unterhaltung des Publikums."

Anmerkung 237: "Gerhard WITTKÄMPER (1992, 7) schildert, dass der damalige Bundespräsident Carstens bereits am 7. Oktober 1982 in seiner Ansprache über 'Macht und Verantwortung der Presse im demokratischen Rechtsstaat' dargelegt habe, dass eine Bundestagdebatte anders verlaufe, je nachdem, ob sie im Fernsehen übertragen wird oder nicht, dass es eine Tendenz zum medienorientierten Verhalten der Politiker gebe, dass die Arbeit der Medien das der Politiker oder ihrer Sicht der Geschehensabläufe prägt, dass es Versuche gäbe, durch aufsehenerregende Aktionen die Aufmerksamkeit von Medienmachern rasch auf sich zu ziehen, bis hin zu konkreten Hinweisen an die Reporter, eine bestimmte Szene zu filmen oder nicht zu filmen."
aus: Donath, Matthias, Demokratie und Internet: neue Modelle der Bürgerbeteiligung an der Kommunalpolitik - Beispiele aus den USA, Frankfurt/Main ; New York  2001, S. 127f Link zur Literaturangabe:      http://d-nb.info/96151213X

Der Bundespräsident - als erste Person des Gemeinwesen - wird wohl in Bezug auf seine obige Analyse des Medienalltags des Jahres 1982 relativ frei von Wahnvorstellungen gewesen sein. Daraus läßt sich dann der Schluß ziehen, daß bereits 1982 die Politik wesentlich bei Entwicklung individueller Suchtprofile in Bezug auf das Fernsehen mithalf. Es läßt sich aus den damaligen Handlungen der Politik ableiten, daß die Politik durch die Erzeugung künstlicher Ereignisse nicht nur selbst Fernsucht erzeugte, sondern sogar selbst fernsüchtig wurde, indem sie der materiellen Gier der Medienmacher - die als verlängerte Aufmerksamkeitsarm eines Millionenpublikums wirkten - die entsprechenden Geschäftsmodelle durch "konkrete Hinweise" lieferte. Dabei wurde die "objektive" Sachfrage für die Politik die Legitimation zur Umsetzung ihrer Geltungssucht in Zusammenhang des politischen Konkurrenzkampfes. Da dieser Konkurrenzkampf ja nicht nur im politischen Zusammenhang um die Aufmerksamkeit geführt wurde, ist die darausresultierende Fernsehsucht die Währung, mit der das Fernsehpublikum - also der Großteil der Bevölkerung - dieses Geschäftsmodell bezahlt. Es geht also bei den "Unersättlichen" nicht nur um das Fernsehpublikum selbst, sondern eben auch um die Healer und Drogenproduzenten, die das Produkt so strukturieren, ihre eigene Gier nach mehr zu befriedigen. So ist der Titel "Die Unersättlichen" wirklich gut gewählt, da deutlich wird, daß es nicht nur ein Heer von Fernsehsüchtigen gibt, sondern auch ein kleines Heer, das unersättlich die Fernsehsüchtigen in Bann hält.

Der Begriff des FERNSEHSOGs visualisiert dieses gegenseitige Geben und Nehmen und demonstriert die Wechselwirkung, in der beide Parteien stehen. Am obigen Beispiel der Politik zeigt sich allerdings, daß die dem Gemeinwohl Verpflichteten selbst Suchtproduzenten werden.


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Ein Hauptgrund, warum wir uns mit dem Rundfunkzwangsbeitrag herumzuschlagen haben, ist der Begriff der "Medienkonvergenz". Immerhin schaffte es dieser Begriff in eine Verwaltungsfachzeitschrift:

"Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR, ist einer der beiden Autoren des Artikels 'Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz', veröffentlicht in 'Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht' 12/2009. Dort kann man folgendes lesen:

'Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.' "
aus: http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html

Was bedeutet "Medienkonvergenz" eigentlich?

Schlagen wir bei Wikipedia (Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Medienkonvergenz ) nach, steht dort u.a. (z.Zt.):

"Als Medienkonvergenz bezeichnet man in der Publizistik, im Rundfunkrecht und in der Kommunikationswissenschaft die Annäherung verschiedener Einzelmedien. Diese Annäherung kann in Bezug auf wirtschaftliche, technische oder inhaltliche Aspekte analysiert werden – die Grundvoraussetzung für jede Art der Konvergenz ist jedoch die technische Konvergenz (vgl. z.B. van Dijk, 2006; Latzer, 1997). Die technische Konvergenz löst Organisations-, Produktions-, Inhalte-, Nutzungs- und Publikumskonvergenz (vgl. Quandt 2008) aus."

Der Begriff "Medienkonvergenz" dient u.a. als Legitimation dafür, daß die hinterherhechelnden "alten Medienformen" im öffentlich-rechtlichen Bereich eine "Grundversorgung" - und damit auch ein Grundgerüst an "Werte"vermittlung - sicherstellen müßten, um sozusagen den "Laden" - also die Bundesrepublik Deutschland -  zusammenzuhalten. Die Erforderlichkeit der "Werte"vermittlung hätte den verfassungsvoraussetzenden - nämlich die körperliche Gesundheit der Bevölkerung - Status von Abwassergebühren. Während es im letzteren Fall um Körperhygiene geht, soll es bei den öffentlich-rechtlichen Leistungen der "Staatsanstalten" (Habermas) um Leistungen der Psychohygiene handeln.

Dies bedeutet, daß der Begriff der "Medienkonvergenz" gar nicht in Frage gestellt wird. Er wird quasi als "naturgegeben" betrachtet, dem man sich nicht entziehen  und ändern könne. Implizit wird dadurch unterstellt, daß eine "freie Willensbildung" gar nicht möglich sei, die aber merkwürdigerweise Grundlage jeder juristischen Tätigkeit ist - nämlich die einzelnen Staatsglieder in einzelne selbständig handelnde Einheiten zu kategorisieren. Die gleiche Logik wird deshalb auf die Einführung des Rundfunkzwangsbeitrags angewendet, aber mit dem Hintergedanken, daß - da ja die "freie Willenbildung" der Staatsglieder nicht stattfindet - die Grundversorgung genauso wie die Medienkonvergenz zwangsweise verordnet werden.

Medienkonvergenz findet aber eben NICHT naturgegeben statt, sondern ist Ergebnis eine politischen Prozesses, der durch technologischen Entwicklungen bedingt ist. Da es ja viele technologische Entwicklungen und Erfindungen gibt, stellt sich bei dieser technologischen Entwicklung die Frage, warum diese ausgerechnet überhaupt zum Tragen kommt. Man denke dabei an die berühmte Strumpfhose, die ohne Laufmaschen verwendet werden könnte. Oder an die jetzt vorherrschenden Drucker, die entweder gezielt durch Tintenpatronen oder durch eingebaute Schwachstellen eine gezielt niedrige Nutzungsdauer haben.

Im Falle des Themas Medienkonvergenz geht es im Kern nicht um die alten Medien, sondern um die Marktdurchsetzung neuer Medienvermittlungstechniken, von denen man sich große Gewinne erhofft. Da die Marktdurchsetzung nur mit Hilfe der Politik im öffentlich-rechtlichen Raum - also Ordnungspolitik - des elektromagnetischen Umfelds erfolgen kann, wurde natürlich mit Hilfe ausgetüftelter Strategien derjenigen Akteure, die sich diese Gewinne erhoffen, die Marktdurchsetzung entsprechender Produkte vorbereitet. Dabei gibt es offensichtlich Absprachen. Und der Rundfunkzwangsbeitrag ist offensichtlich eine davon.

Aber wie steht um die Zugeständnisse der Politik an die materiellen Gewinnhoffnungsträger?

Und jetzt kommen wir zum Thema GESUNDHEIT!!!!!!!!!

"Ein Zitat eines Unterstützer dieses Berichtes:

'In einer Welt, wo ein Medikament ohne Prüfung seiner Ungefährlichkeit nicht eingeführt werden kann, wo die seiten frühen ägyptischen Zeiten für alle zugängliche Anwendung von Kräutern und natürlichen Präparaten jetzt in Frage gestellt und deren Unschädlichkeit peinlichst genauen Prüfungen unterworfen wird, woo ein neues Nahrungsmittel nicht ohne vorherige Zulassung auf den Markt gebracht werden kann - in einer solchen Welt ist der Gedanke, dass wir ohne jede Einschränkung ein Mobiltelefon samt Sendemasten benutzen und WLAN und Schnurtelefon um unsere Fünfjährigen herum einsetzen können, nicht nur ein Zeichen von Doppelmoral, sondern eine Verrücktheit. Ich spreche nicht bloss als Herausgeber und Wissenschaftler, der die gesamte Forschung eingehend studiert hat, sondern auch als Vater, der seine geliebte Tochter durch einen Hirntumor verloren hat.'
Chris Woollams M.A. Biochemistry (Oxon).
Editor Integrated Cancer and Oncology News (icon magazine). CEO CANCERactive."
http://archive.radiationresearch.org/pdfs/reasons_de.pdf , S. iv

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk"staats"anstalten sollen also die "Psychohygiene" für diese Verrücktheit - nämlich der Marktdurchsetzung der Medienkonvergenz - bereithalten, damit hinterher die Bevölkerung "marktgerecht" Zytostatika in die Versorungskanäle als "Staatsglieder" verpasst bekommen, die dann ebenso durch die Krankenversicherung zwangsfinanziert werden.

Deswegen: "Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens"!

Und wer nun glaubt, daß dies alles erst in letzter Zeit bekannt geworden wäre, der irrt gewaltig.

Bereits 1998 gab es ein kritische Buch mit dem Titel "Cell Phones" von fachkompetenter Seite - nämlich dem ehemaligen Forschungsleiter eines 25-Millionen-US$-Projektes, in dem untersucht wurde, wie sich die elektromagnetischen Manipulationen auf die Zellen auswirken würde und kam dabei zu dem Ergebnis, daß täglich Millionen von ca. 50 bis 65 Trillionen Zellen beschädigt werden würden. D.h. der Reparaturmechanismus des Körpers wird derart überfordert, daß es quasi zwangsläufig zu gehäuften Auftreten von Krebs kommt.

Und Medienkonvergenz ist quasi die Methode.


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Medienkonvergenz ist die Hauptantriebsfeder für Monika Piel gewesen, in der Politik für den Rundfunkzwangsbeitrag Lobbyarbeit zu leisten. Heute schieben ARD und das ZDF die Verantwortung für den Rundfunkzwangsbeitrag wieder der Politik zu, nachdem sie die Früchte von Monika Piels und Vorgängers Arbeit eingeheimst haben. Tatsächlich werden es aber wohl Monika Piel und ihre Vorgänger – sozusagen als Personifizierung der Interessen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – gewesen sein, die Politik zu ködern und unter Druck zu setzen. Mit dem ARD-Apparat unter sich hatte die Taktiererin eine große Medienmacht hinter sich, nicht willfährige Politiker unter Druck zu setzen. Wie sonst ist die Hilflosigkeit der Politik in Bezug auf die jetzigen Protest zu verstehen. Dabei hat Monika Piel nur das „Pech“ gehabt, ausgerechnet zudem Zeitpunkt den Vorsitz für die ARD-Intendantenkonferenz innegehabt zu haben, zu dem der Rundfunkzwangsbeitrag rechtlich wirksam wurde. Das Youtube-Video des Bundestagspräsidenten Lammert aus dem Jahr 2009 spricht Bände, wie ARD und ZDF die Politik mit ihrer Oligopolfunktion für die Politik in die Zange genommen zu haben:   http://www.youtube.com/watch?v=FMBNHoC7TTQ&feature=youtu.be
Man kann also feststellen, daß die Politik – zumindest die Landespolitik – das Legitimationsproblem der Interessenkollision gegenüber ihrer Entscheidungsfunktion in Bezug auf die Wahrnehmung des Allgemeinwohls hat.
Die Politik ist dabei nicht DER Staat, sondern Teil des Staates, und hat die Wünsche der „Staatsanstalten“ (Habermas) abzusegnen, mit dem Zweck, daß sie hinterher dann aber die Verantwortung für die Machenschaften dieser Anstalten übernehmen soll wie z.B. die Aufregung beim Bürger darüber, daß die  „staatsfernen“ Unternehmen doch nicht so „staatsfern“ sind, wie sie sich gerieren.Und der Bürger guckt dumm aus der Wäsche und weiß nicht, was gespielt wird.

Dabei verfolgt die Politik selbst auch ihre eigenen Pläne, wie die Profite um die Vergabe der UMTS-Lizenzen gezeigt haben. Abgesehen davon, daß diese Technologie mittlerweile veraltet ist, scheint der Staat – also nur ein Teil der Politik – damals bewußt in Kauf genommen zu haben, daß biologische Systeme durch elektromagnetische Strahlung geschädigt werden würden. Da sie – mit Ausnahme des Frequenzbereichs zwischen 380 und 780 nm Wellenlänge - unsichtbar ist, meinte man wohl, daß dies nicht weiter auffällt. Was man nicht sieht, tut dann ja wohl auch nicht weh.

Dabei hatte man es ja bereits mit der ionisierenden Röntgenstrahlung aus dem elektromagnetischen Frequenzspektrums zu 100 Jahre Erfahrung mit biologisch schädlicher Strahlung gebracht. Auch mit der radioaktiven Strahlung – ebenfalls ionisierend – gibt es seit Curie über ein halbes Jahrhundert dauernde medizinische Erfahrung. Ionisierende Strahlung wirkt direkt auf Gewebe ein, indem sie Elektronen aus dem Gewebe herausschlagen kann und das Gewebe zum „Kochen“ bringt. Je stärker die ionisierende elektromagnetische Strahlung, umso stärker der Effekt.

Mit nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung gibt es ebenfalls seit über 100 Jahren Erfahrung, und da diese nicht direkt auf das Gewebe in Form von „Kochen“ einwirkt – im Gegenteil der Körper selbst erzeugt und nutzt nichtionisierende elektromagnetische Strahlung – entwickelte sich der Nimbus einer nichtschädigenden elektromagnetischen Strahlung, da sie nichtionisierend war. Es galt der Grundsatz: Ionisierend = schädlich; Nichtionisierend = unschädlich. Dem ist aber nicht so, wie weiter unter deutlich wird.

Aus diesen Zusammenhängen heraus entwickelte sich eine riesige Unterhaltungsindustrie, die die Vorteile der Manipulationsmöglichkeiten auf nichtionisierende elektromagnetische Frequenzbänder zu nutzen wußte.

Dies hatte medizinische Folgen – wie die von BILD (s. Kommentar weiter oben) zitierte schwedische Studie zeigt. Zumindest in westlichen Ländern. Man hatte keine Ahnung von der Wirkungsweise nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung oder wollte auch keine Ahnung haben. Auch übersah man, daß die Einführung eines neuen Elements in den Zivilisationsalltag gravierende Folgen für den Einzelnen haben könnte. Vielleicht wollte man es einfach auch nicht wissen. Es hätte ja auch die schönen Gewinnaussichten gestört, wobei natürlich unklar ist, ob der gesundheitlich Beschädigte der tatsächliche Profiteur dieser Entwicklung war oder etwa nur der Profitmaximierende.

Dieses Verhalten hat Methode!

DIE ZEIT vom 21. Februar 2013, S. 22 brachte unter anderem die kleine Nachricht:

„Mobiles Surfen beliebter
Die Deutschen nutzen das Internet zunehmend von unterwegs und auf mobilen Geräten. Ein Smartphone besitzen gegenwärtig 37 Prozent aller Deutschen, ein Jahr zuvor waren es noch 24 Prozent. Der Anteil der Eigentümer von flachen Tablet-Computern hat sich im selben Zeitraum von 5 auf zurzeit 13 Prozent der Bevölkerung beinahe verdreifacht. (...)“
Die Marktdurchsetzung dieser Produkte verläuft wie bei Radio und Fernsehen. Ca. 50 Prozent der Deutschen werden bereits direkt – nahezug (mit Ausnahme der wenigen Funklöcher) 100 Prozent der Bevölkerung indirekt - nichtionisierend elektromagnetisch aus diesen zusätzlichen Frequenzbändern verseucht – und dies nicht etwa lediglich analog, sondern digital, was aufgrund der „Verpackungsart“ im Hochfrequenzbereich noch zusätzlich für biologische Belastung sorgt. Und dies alles obwohl man bereits negative Erfahrungen medizinischer Natur (schwedische Studie) mit der analogen nichtionisierenden elektromagnetischen Manipulation für Radio und Fernsehen hat.

Und die „Staatsanstalten“ ARD und ZDF beteiligen sich mit ihrem „Streaming“ im Rahmen der Medienkonvergenz am mutmaßlichen elektromagnetischen Genozid.

Während ionisierende Strahlung biologisches Gewebe „kocht“, wirkt nichtionisierende elektromagnetische Strahlung anders auf biologische Gewebe ein, obwohl auch diese thermische Wirkung hat. Stroboskopisches Licht kann beispielsweise epileptische Anfälle verursachen. In seiner Frequenz einstellbares flackerndes Licht unter Verwendung von Farbfiltern kann erfahrenen Psychotherapeuten helfen, psychische Traumata bei Patienten schneller aufzulösen. Die Wirkung von ultraviolettem Licht auf die Haut ist bekannt. Aber bereits dabei kann man bereits erste Schädigungsmöglichkeiten erkennen, die klar einem Ursache-Wirkungs-Mechanismus zuzuordnen sind. Die Auswirkungen von Radarstrahlen als nichtionisierende elektromagnetische Strahlung auf Bundeswehrangehörige während ihrer Arbeitszeit haben ebenfalls zu erheblichen Gesundheitsproblemen geführt. Es ist also nicht so, daß nichtionisierende elektromagnetische Strahlung harmlos ist. Vielmehr hängt die Schädlichkeit dieser Strahlung von ihrer  Qualitätsstruktur in Abstimmung mit etwaigen Resonanzkörpern ab.

Bei der Prüfung der Frage, ob nichtsichtbare und nichtionisierende elektromagnetische Strahlung schädlich ist, steht zunächst die Frage nach den Einwirkungsmöglichkeiten dieser Strahlung auf biologisches Gewebe im Fokus des Interesses. Wie kristallisiert sich das elektromagnetische Quant – also die Welle – in ein physisch wirkendes Teilchen? Wo ist der Ansatzpunkt zum Physischem?

Das Zauberwort heißt Piezoelektrizität. http://de.wikipedia.org/wiki/Piezoelektrizität
Ein weiteres heißt Pyroelektrizität. http://de.wikipedia.org/wiki/Pyroelektrizität

Für die anstehende Prüfung der Schädlichkeit nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung be-schränken wir uns auf den piezoelektrischen Effekt von Stoffen. Nicht jeder Stoff ist piezoelek-trischer Natur. Aus der Logik dieser Eigenschaft ergibt sich somit, daß nichtpiezoelektrische Stoffe auch nicht in Schwingung versetzt werden können.

Zunächst ist zu klären, was Piezoelektrizität überhaupt ist. Im Alltag kennt man Piezoelektrizität vor allem durch die Arbeitsweise von Bewegungsmeldern. Kommt man in deren Wirkungsbereich, geht das Licht an oder eine Tür öffnet sich oder eine Kamera geht an usw. Es gibt in dem Melder ein krystallines elektronisches Bauteil, daß Infrarotstrahlung (also < 380 nm Wellenlänge) pyroelektrisch aufnimmt und in einen elektrischen Impuls umwandelt. Solche Krystalle sind zugleich piezoelektrisch, d.h. sie verändern in Zusammenhang mit der Veränderung der  Polarisationsausrichtung der im Krystall vorhandenen Elektronen ihre Struktur.

Piezoelektrizität bedeutet, daß aus physischen haptischem Druck ein elektrischer Impuls erzeugt wird und umgekehrt. Ein Beispiel zur Visualisierung dieses Effektes ist das Beispiel eines Sportschuhs, der beim Gehen aufleuchtet.

Es gibt Stoffe im menschlichen Körper, die auf nichtionisierende elektromagnetische Strahlung reagieren: Dazu gehören Knochen (Vgl. Huebner, Albert L., Der unsichtbare Strom des Lebens, in: Hologramm (Frankfurt am Main), Nr. 52, November 1987, S. 17ff; Bischof, Marco, Biophotonen, Frankfurt am Main 1995, S. 91), Haut (Vgl. Athenstädt, Herbert/Claussen, Helge/Schaper, Daniel,  Epidermis of human skin: pyroelektric and piezoelektric sensor layer, in: Science, Vol. 216 (28. Mai 1982); Bischof, Marco, Biophotonen, Frankfurt am Main 1995, S. 178) und Melanin (Niggli, Hugo J., Biophoton re-emission studies in carcinogenic mouse melanoma cells, in: Popp, Fritz Albert/Li, K.H., Gu, Q. (Herausgeber), Recent advances in biophoton research and its applications, World Scientific Publishing, Singapur 1992, S. 231-242; Barr, Frank E., (mit Saloma, J.S. Und Buchele, M.J., Melanin – the organizing molecule, in: Medical Hypotheses, Vol 11 (1983), S. 1-140; Bischof, Marco, Biophtonen, Frankfurt am Main 1995, S. 199) Aber darauf beschränkt sich die Interaktion zwischen Körper und nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung nicht. Fibronektin, Laminin, Tenascin, Osteonektin und Chondronektin  sind menschliche Glykoproteine, bei denen der piezoelektrische Effekt ebenfalls nachgewiesen ist. (Vgl. Schünke, Michael, Funktionelle Anatomie - Topographie und Funktion des Bewegungssystems, Stuttgart 2000, S. 11) Aber auch damit sind noch nicht alle Stoffe im menschlichen Körper aufgezählt, auf die nichtionisierende elektromagnetische Strahlung einwirken kann: Das menschliche Erbgut selbst – die Desoxyribonukleinsäure (DNS) – reagiert auf nichtionisierende elektromagnetische Strahlung. (Vgl. dazu Tombelli, S.,  Minunni, M., Santucci, A., Spiriti, M.M., Mascini, M., A DNA-based piezoelectric biosensor: Strategies for coupling nucleic acids to piezoelectric devices, in: Talanta, Volume 68, Issue 3, 15 January 2006, Pages 806–812) Bei letzterem Aufsatz wird schon allein aus dem Artikel ersichtlich, daß die DNS piezoelektrische Eigenschaften hat. Und zuguterletzt sollte man nicht ausblenden, daß man im Verlauf seines Lebens alle möglichen Schwermetalle aufnimmt, die im Körper auf nichtionisierende eletromagnetische Strahlung reagieren. Die letzte Alltagserrungenschaft in diesem Kontext: Die quecksilberhaltige Leuchtstoffenergiesparbirne. Wenn Ihnen diese Birne nicht in der Hand zersplittert, Ihrem Nachbarn wird es vermutlich garantiert passieren!

Die Prüfung hat somit ergeben, daß über den piezoelektrischen Effekt nichtionisierende elektromagnetische Strahlung auf den Körper einwirken KANN.

Die Frage ist nun, unter welchen Bedingungen der nachgewiesene piezoelektrische Effekt für den biologischen Organismus wirksam wird. Wie die schwedische Studie schon bei der Auswirkung lediglich analoger nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung auf den Körper zeigt, kann eine ungünstige Konstellation zu gesundheitsschädigenden Effekten führen. Das Metallbett und die Federkernmatrazen in Kombination mit dem für das Fernsehsignal zugewiesenen Frequenzband sowie Funkrichtung führten dazu, daß ganze Bevölkerungen bei nachteiliger Stellweise des Betts nachts auf einer Antenne schlafen und schliefen, was dann zum gehäuften Auftreten von bestimmten Krebsarten führte. Der Umstand, daß diese Studie erst viele Jahre nach der Prüfung veröffentlicht wurde, spricht für sich. Demnach wurde die elektromagnetische Strahlung durch den Antenneneffekt des Betts derart verstärkt, daß sie stark genug wurde, um den piezoeletrischen Effekt in den verschiedenen Körperstoffen und -teilen auszulösen. Der Mensch wurde in Zusammenhang mit der Bettgröße und den körpereigenen piezoelektrischen Stoffen selbst Teil dieser Antenne und zwar in diesem spezifischen Zusammenhang mit dem GANZEN Körper. Das analoge nichtionisierende elektromagnetische Fernsehsignal war Quelle für die nächtliche elektromagnetische Bettdecke, in die der Mensch vor dem DVB-T-Zeitalter gegebenenfalls eingehüllt wurde und mitschwingen durfte. Jahrzehntelang wurde nachts lediglich ein kontinuierliches Testbild gesendet, so daß das analoge Signal wenigstens kontinuierlich blieb. Später wurden Betroffene wegen nächtlicher Fernsehsendungen mit sich ständig ändernden Signalen belästigt und gegebenenfalls beschädigt.

Im Unterschied zur gewöhnlichen Fernsehausstrahlung hat der aufgrund des Streamings auch von ARD und ZDF genutzte Mobilfunk andere Fragestellungen in Bezug auf einen Einfluß seiner benutzten Strahlung auf den menschlichen Körper zur Folge. Allgemein wird ja lediglich von einer „Erwärmung“ ausgegangen. Demnach schreibt man selbst von offizieller Seite der nichtionisierenden elektromagnetischen Strahlung des  Mobilfunks eine ähnliche Wirkung wie der ionisierenden elektromagnetischen Strahlung zu, die thermisch ja auch „kocht“. Nur nicht in der Intensität, wie sie der radioaktiven – ionisierenden - elektromagnetischen Strahlung zugeschrieben wird.

Während die schwedische Studie einen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit des Auftretens von bestimmten Krebsarten und der Ausformung der nächtlichen Antenne (hier: Bettgestell und Federkernmatrazen) bei entsprechender Ausrichtung gegenüber dem Sender feststellt, kommen bei der nichtionisierenden elektromagnetischen Strahlung des Mobilfunks andere Aspekte zum Tragen. Dabei kann man zunächst drei Aspekte ihrer Auswirkung vermuten:

1.Auswirkung der nichtionisierenden elektromagnetischen Strahlung in der unmittelbaren Umgebung eines Funkmastes;
2.Auswirkung der nichtionisierenden elektromagnetischen Strahlung des Mobilfunkgerätes auf den Körper des Nutzers;
3.Antennenfunktion der unterschiedlichen körpereigenen Stoffe durch den piezoelektrischen Effekt im Strahlungsbereich eines Funkmastes.

Zu 1. ist schon genug anderswo geschrieben worden.
Zu 2. gibt es die allgemeine Erkenntnis der thermischen Wirkung vor allem auf den Kopf des Betroffenen, bei Laptops sicherlich eine thermische Wirkung auf den Unterleib des Nutzers. Natürlich gilt zusätzlich das, was unter 3. geschrieben wird, für Nutzer von Mobilfunkartefakten in besonderem Maße.

Kommen wir zu 3., einem in der allgemeinen Öffentlichkeit nicht vorhandenen Thema, das aufgrund der Nichtdiskussion jedoch nicht etwa nichtexistent ist, sondern wofür es einfach kein Bewußtsein gibt, obwohl die Hersteller der wissenschaftlichen Literatur zeigen, daß es einige wenige gibt, die sich schon ihre Gedanken über das Thema machen.

Genauso wie bei der Frage um die Wirkung des  nächtlichen Schlafgemachs als Antenne für das analoge Fernsehsignal der nichtionisierenden elektromagnetischen Strahlung geht es bei der Frage um die Wirkung der körpereigenen piezoelektrischen Stoffe als Antenne darum, dessen Relevanz zu verstehen. Eine simple Erklärung kann grundlegende Verhaltensänderungen zur Folge haben. Marco Bischof stellt beispielsweise fest: „Melanine sind Breitbandantennen und könnten damit eine wichtige Rolle in der Weiterleitung der Photonen von der Haut zur DNS (und umgekehrt) spielen.“ (Bischof, Marco, a.a.O., S. 198f)  Aber auch Fibronektin, Laminin, Tenascin, Osteonektin und Chondronektin „dienen zusammen als Informationsüberträger zwischen Zelle und Extrazellulärmatrix (piezoelektrischer Effekt), z.B. um Differenzierungsprozesse auszulösen“. (Vgl. Schünke, Michael, a.a.O., S. 11) Bei Melanin gibt es für die nichtionisierende elektromagnetische Strahlung aufgrund dessen Breitbandsensibilität eine Andockstelle für das elektromagnetische Quant aus vielen Frequenzbereichen.

Das Besondere des digitalen Hochfrequenzsignals ist, daß es zum einen mit extrem hoher Frequenz oszilliert, zum anderen wird sein spiralförmiger Vektor hochfrequent aufgrund der digitalen Struktur des Signals ein- und ausgeschaltet - „0“ und „1“. Dies bedeutet, daß die DNS selbst aufgrund ihrer eigenen Antennenfunktion in der entsprechenden Frequenz nicht nur durchgeschüttelt wird, sondern zusätzlich auch noch durch das arrhythmische Digitalsignal in zusätzliche Spannung gebracht wird. Um der DNS endgültig den Garaus zu geben, findet dies nicht nur in einem Frequenzbereich statt, sondern in vielen – je nach der piezoelektrischen Empfindlichkeit der DNS im Frequenzspektrum - Frequenzbereichen, da es ja zahlreiche Mobilfunkanbieter, aber auch Fernseh-, Radio-, Bürgerfunk- oder Polizeifunksender gibt. Die DNS ist demnach zahlreichen nichtionisierenden elektromagnetischen Belastungen ausgesetzt. Um eine klare Vorstellung über das Ausmaß der nichtionisierenden elektromagnetischen Strahlungsbelastung zu bekommen, sollte man den heutigen Zustand mit dem Zustand vor Aussendung des allerersten Funksignals vergleichen. Damals waren der Mensch und auch andere biologische Wesen lediglich dem kosmischen und terrestrischen Frequenzspektrum ausgesetzt. Es dominierte die Schumann-Frequenz.

Der „Antennen“stoff Melanin wiederum spielt für die Weiterleitung von Photonen eine wichtige Rolle, also Quanten, die über die Breitbandantennenfunktion des Melanins als nichtionisierende elektromagnetische Strahlung in Elektronen umgewandelt werden und damit aufgrund der Qualitätsstruktur im Signal selbst den Informationstransport zur DNS belasten. Ähnliches gilt für die Glykoproteine Fibronektin, Laminin, Tenascin, Osteonektin und Chondronektin bei ihrer Funktion als Informationsüberträger aufgrund des für diese Stoffe frequenzspezifischen Aufnahmefensters in Zusammenhang mit ihrer entsprechenden piezoelektrischen Eigenschaft.

Da der piezoelektrische Effekt nicht nur haptisch wirkt, indem Druck ein elektrisches Signal erzeugt, sondern auch in umgekehrter Weise entsprechend dem Funkimpuls physischer Druck erzeugt wird, kann sich in Zusammenhang mit extrem hoher Funkfrequenz auf diese Weise nichtionisierende elektromagnetische Strahlung auf kleinstem Raum verheerend auf das Schwingungsmediums – z.B. die DNS - auswirken. Die Antennenfunktion des piezoelektrischen Stoffes sammelt die vorhandene elektromagnetische Strahlung in dem für den Stoff sensiblen Frequenzbereich ein und so wirkt der Stoff - wie beispielsweise eine Zimmerantenne für das Fernsehsignal –  als Verstärker des schwachen Signals. Und dies alles nur aufgrund des piezoelektrischen Effekts betreffender körpereigener Stoffe. Es ist also nicht so, daß eine schwache nichtionisierende elektromagnetische Strahlungsquelle keine Auswirkung auf den biologischen Organismus haben kann – die piezoelektrische Eigenschaft einzelner Stoffe kann ein schwaches Signal so verstärken, daß es durchaus stark auf den Körper in Teilbereichen einwirken kann.

Es gilt daher, drei Aspekte eines körpereigenen Stoffes mit piezoelektrischem Effekt zu beachten:

1.Die Frequenzsensibilität des Stoffes – also auf welchen Frequenzbereich reagiert der körpereigene Stoff;
2.Die im Körper üblichen physischen Ausmaße von piezoelektrischen Stoffen, damit die für den Körper schädlichen Frequenzbereiche herausgefiltert werden können;
3.Die Ironie dieser Erkenntnisse führt dazu, nicht nur den Menschen im Fokus der Erörterungen über etwaige schädigende nichtionisierende elektromagnetische Strahlung zu ziehen, sondern auch seine Umwelt, schon allein aus dem rein egoistischen Grund, daß der Mensch nicht autonom von seiner Umwelt existieren kann.



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Der Unterschied zwischen biologischem Gewebe, das in Resonanz mit manipulierter nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung, und biologischem Gewebe, das dementsprechend nicht in Resonanz mit der entsprechenden Strahlung tritt, ist, daß ersteres körpereigene Stoffe enthält, die aufgrund ihrer piezoelektrischen Eigenschaften auf entsprechende bzw. auf sehr viele Wellenlängen aus dem Frequenzspektrum reagieren. Biologische Gewebe, die keine körpereigenen resonanzfähigen Stoffe enthalten, werden von nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung nicht in Schwingung versetzt und sind daher – in Unterschied zur ionisierenden elektromagnetischen Strahlung (Röntgen, radioaktiv) - von diesem Antenneneffekt nicht betroffen. Der für das biologische Gewebe kritische Zustand tritt dann ein, wenn die betreffenden piezoelektrischen körpereigenen Stoffe in Funkrichtung des Senders ausgerichtet sind. Also so gut wie immer in bevölkerungsreichen Gegenden. Dann tritt der körpereigene piezoelektrische Stoff dann in Schwingung, wenn dessen Größe technisch eine Wellenlänge hat, die der Molekülgröße des körpereigenen piezoelektrischen Stoffes – bei den Abmessungen ist in ähnlicher Weise wie beim analogen Fernsehsignal für das ganze Bett vorzugehen – entspricht. Da beim Mobilfunk die Schwingungen in den Billionenbereich pro Sekunde gehen, können tatsächlich sehr kleine Größenordnungen im Körper betroffen sein. Hinzu kommt, daß es piezoelektrische Stoffe gibt, die einfach fast alles – ähnlich wie beim Melanin - aufsaugen, ohne daß dabei die in Bezug auf die für die  tatsächliche physische Größe des Moleküls etwaige kohärente Schwingungsgröße der Frequenz eine Rolle spielt.

Im Falle des Melanins kann man schon jetzt die Aussage treffen, daß seine Antenneneigenschaft für einen Großteil des Frequenzspektrums zutrifft, da Melanin als Breitbandantenne fungiert. Trifft also eine Mikrowelle auf Melanin wird deren Energie in einen Impuls umgewandelt, der an den Körper weitergegeben wird. Die körpereigene Impulsstruktur entspricht natürlich der Struktur des nichtionisierenden elektromagnetischen Signals und der Organismus wird aufgrund seiner analogen Übertragungsstruktur durch das digitale Signal sowie unüblichen Frequenzen aus dem Takt gebracht. Ähnliches läßt sich auch beim Auftreffen entsprechender Impulse auf die DNS der 65 Trillionen Zellen im Körper vermuten. Wie wäre sonst die Krebsepidemie zu erklären? Sie ist nicht Folge des Älterwerden, wie man uns weismachen will, sondern simplerweise Folge der Mobilfunkexplosion der letzten zehn Jahre, bei der weltweit 5 Milliarden Handys mit dazugehörender regionaler Infrastruktur verkauft wurden.

Vgl. das Ausgeführte mit:

Dr. Carlo, George
Cell Phones – Invisible Hazards in the wireless Age
New York 2001
ISBN-10: 0-7867-0960-X
ISBN-13: 978-0786709601

verarbeitet wurden u.a. Studien von

Independent Expert Group on Mobile Phones
Royal Society of Canada – peer-reviewed studies
Dr. Om Gandhi, University of Utah
Dr. Ray Tice & Dr. Graham Nook – Integrated Laboratory Systems
Dr. Marianne Berwick, Sloan-Ketterin Cancer Center
Dr. Paolo Venis, University of Toronto
Dr. Michael Repacholi, Royal Adelaide Hospital, Australien
Dr. Henry Lai & Dr. N.P. Singh University of Wahsington

Zuguterletzt sollte man nach diesem Ausflug in die luftige Funktechnik wieder bodenständig werden. Trotz der obigen Tatsachenbeschreibung bleibt nichts anderes übrig, als festzustellen, was  der „Schwarzwälder Bote“ Nr. 37 vom 13. Februar 2013 mit dem Titel für eine Nachricht über Entwicklungen bei einem Schwarzwälder Unternehmen namens „MicroMountains“ umschreibt: „Immer kleiner, raffinierter und vielseitiger liegt total im Trend der Zeit“.

Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen.

Aber kann man gezwungen werden, dies alles mitzufinanzieren?

P.S.:
Der obige Text ist lediglich eine Zusammenfassung einer Realität über das nichtsichtbare elektromagnetische Frequenzspektrum und seiner Wechselwirkung mit biologischen Organismen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit des oben Beschriebenen. Er ist daher auch nur für private Zwecke zu gebrauchen, um damit einen Einstieg in die Widersprüchlichkeit der Realitätsausblendung im Alltag zu bekommen.


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Dr. Benjamin Carson, John Hopkins Hospital, Baltimore, Maryland, USA
Direktor der neurochirurgischen Abteilung für Kinder
http://de.wikipedia.org/wiki/Ben_Carson


Rede vom 7. Februar 2013 auf dem "The National Prayer Breakfast" unter Anwesenheit von U.S.-Präsident Barack Obama
veröffentlicht am 8. Februar 2013
http://www.youtube.com/watch?v=vwTdZFZ2M5s

Zeitpunkt: 8 Minuten 57 Sekunden: "Turn off the TV"

aus dem Inhalt:
"(...)
Meine Mutter konnte es nicht aushalten, daß wir in der Schule schlecht waren - sie betete zu Gott, daß er ihr die Weisheit geben würde, was sie tun könnte, um ihren jungen Söhnen die Wichtigkeit zu vermitteln, wie wichtig es sei, ihren eigenen Kopf zu entwickeln, so daß sie ihr eigenes Leben kontrollieren könnten. Und wissen Sie, was ihr Gott als Weisheit vermittelte? Zumindest ihrer Meinung nach. Mein Bruder und ich hielten nicht soviel davon: Weil der Fernseher abgeschaltet wurde (...)"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2013, 14:41 von Bedrängter«

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gebuehren-igel

Zehn psychologische Fakten über Fernsehen mit Links zu Studien:
http://www.alltagsforschung.de/10-psychologische-fakten-uber-fernsehen/


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GEZeterei

Lieber Bedrängter,

Fritzi hat Recht, das ist zu viel, das liest kein Mensch. Die wesentlichen Punkte herauszukristallisieren ist indes fast unmöglich. Ich beschäftige mich schon seit vielen Jahren mit dem Thema, habe auch schon Vorträge dazu gehalten, speziall auch zu Kindern. Hier der Kommentar einer weinenden Mutter im Gespräch nach dem Vortrag:

"Von mir aus würde ich das Ding sofort abschaffen, aber dann habe ich den Terror zu Hause."

Ich versuche es mal mit ein paar Stichpunkten, die evtl. verwendet werden können.

1. Fernsehen schadet der körperlichen Gesundheit. Die Augen blinzeln nicht mehr, sie starren, das hat massive Folgeschäden. Die Körperhaltung erschlafft, das hat Schäden an der Wirbelsäule zur Folge. Die Strahlung ist erheblich und erzeugt Nervosität und Unkonzentriertheit.

2. Fernsehen schadet der seelischen Gesundheit. Nach nur zwei Minuten vor dem Bildschirm fällt jeder Mensch in einen tranceähnlichen Zustand, der seiin Unbewußtes für alles öffnet, was er sieht und hört. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang: die Subliminals. Also Bilder, die zwischen den Bildern liegen, bewußt nicht wahrgenommen werden, aber ins Unbewußte sickern. Von dort aus erfolgen unkontrollierte Handlungen.

3. Fernsehen schadet Kindern. Abgesehen von den obigen Argumenten, die hier natürlich noch mehr greifen, weil Kinder weniger Unterscheidungsfähgikeit besitzen. Die Welt wird den Kindern von Monstern erklärt - Zeichentrick und Ähnliches. Selbstverständlich färbt die immer ausführlicher gezeigte Gewalt auf das kindliche Verhalten ab. Lehrer in Grund- und Hauptschulen tun gut daran, bewaffnet in den Unterricht zu gehen, was auch teilweise schon geschieht.

Hinzuzufügen wäre noch, daß die Sender ihrem gesetzlich verankerten Bildungsauftrag kaum noch nachkommen. Nicht Inhalte zählen, nur noch Quoten. Wodurch Fernsehen zur größten Volksverdummungsmaschinerie wurde, die je existiert hat. In der ehemaligen UdSSR waren alle Luxusgüter unerschwinglich teuer. Nur eines nicht. Warum wohl?

Hm. Ein Versuch. Ich merke, es geht nicht, es ist viel zu viel, was gegen dieses Medium spricht. In Stichworten läßt sich das nicht zusammenfassen. Für Ausführliches müßte es Leser geben. Die aber eben größtenteils "verglotzt" sind. Ich meine das nicht abwertend, bin eher traurig darüber.

Schönen Tag!


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@ GEZeterei

Ist doch schön, daß Du Dich mit diesem Thema seit längerem beschäftigt hast.

Ich habe mich bisher nicht mit dem Thema weiterbeschäftigt. Vor dreißig Jahren traf ich mal auf jemand, der kritisch gegenüber dem Fernsehen stand. So leidenschaftlich war ich nie. Er meinte, daß man beim Fernsehschauen nach ein paar Minuten eine Art Genickstarre bekommt und dann nur noch in den Fernseher starrt. Es hat mich damals beeindruckt, weil bis dahin mir noch niemand so deutlich diesen Effekt beschrieb. Ich war mir auch nicht dessen bewußt gewesen. Danach ging mir sein Urteil aber immer wieder durch den Kopf, ohne daß ich so etwas wie "wissenschaftliche Beweise" dazu hatte.

Vor ca. zehn Jahren fiel mir aber auf, daß die Straßen immer leerer wurden. Und tatsächlich, in der Süddeutschen Zeitung wurde vor kurzem eine kleine Graphik über den Fernsehkonsum abgebildet. Und wer hätte das gedacht, vor ca. zehn Jahren ging der Fernsehkonsum drastisch in die Höhe. Das ist anormal und krank. Jetzt ist es nicht mehr anormal, aber trotzdem ist es entsetzlich.

Für die Politik ist es natürlich bequem, wenn sie weiß, daß alle vor dem Fernseher sitzen. Dann kann niemand mehr Unsinn machen.

Aber das Wohl des Volkes wird nicht durch Bequemtheit gefördert.

So und jetzt soll auch noch fürs Fernsehen zwangsweise Geld eingetrieben werden, was für den Menschen nicht gut sein kann. Für körperlich Kranke mag Fernsehen ja so etwas wie einen Zweck erfüllen. Aber wenn z.B. demente bettlägerige Heimbewohner die Glotze angestellt bekommen, fragt man sich schon nach dem Sinn eines solchen Vorgehens. Es ist das berühmte "Lagerfeuer".

Der Rundfunkzwangsbeitrag motivierte mich dann endgültig, mich näher mit den Zusammenhängen zu beschäftigen. Vor allem war ich auf der Suche nach diesem "Starreffekt" - und siehe da: es gab eine Antwort. Die "orientierende Reaktion". Also etwas was jeder mit sich rumträgt, bekommt durch das Fernsehen eine völlig andere Bedeutung - sowohl gesellschaftlich in Form von Massenhypnose als auch individuell in Form von Gesundheitsschäden.

Ohne den Rundfunkzwangsbeitrag hätte ich mich nie so intensiv damit auseinandergesetzt. Nicht umsonst habe ich irgendwann rigoros Fernsehen und Radio abgeschafft, aber der Rundfunkzwangsbeitrag hat mich dazu gebracht, zu wissen, warum.

Es mag sein, daß es zuviel an Information ist, aber für einen Einstieg in die Materie ist das Obenbeschriebene allemal etwas wert. Wer will, kann kapieren.


"1. Fernsehen schadet der körperlichen Gesundheit. Die Augen blinzeln nicht mehr, sie starren, das hat massive Folgeschäden. Die Körperhaltung erschlafft, das hat Schäden an der Wirbelsäule zur Folge. Die Strahlung ist erheblich und erzeugt Nervosität und Unkonzentriertheit.

2. Fernsehen schadet der seelischen Gesundheit. Nach nur zwei Minuten vor dem Bildschirm fällt jeder Mensch in einen tranceähnlichen Zustand, der seiin Unbewußtes für alles öffnet, was er sieht und hört. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang: die Subliminals. Also Bilder, die zwischen den Bildern liegen, bewußt nicht wahrgenommen werden, aber ins Unbewußte sickern. Von dort aus erfolgen unkontrollierte Handlungen.

3. Fernsehen schadet Kindern. Abgesehen von den obigen Argumenten, die hier natürlich noch mehr greifen, weil Kinder weniger Unterscheidungsfähgikeit besitzen. Die Welt wird den Kindern von Monstern erklärt - Zeichentrick und Ähnliches. Selbstverständlich färbt die immer ausführlicher gezeigte Gewalt auf das kindliche Verhalten ab. Lehrer in Grund- und Hauptschulen tun gut daran, bewaffnet in den Unterricht zu gehen, was auch teilweise schon geschieht." (GEZeterei)

Das ist ein guter Auszug aus diesem Drama.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2013, 16:17 von Bedrängter«

 
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