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Autor Thema: Vermieter sollen Mieterdaten an die "GEZ" weitergeben  (Gelesen 17773 mal)

S
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Alles Blödsinn, die Hausverwaltung darf keine Daten ohne Zweckbindung weitergeben.
Z.b. meine Tel. einem Handwerker geben ist zulässig,

Wahrscheinlich. Was der Verwalter per Gesetzt macht, steht hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__27.html

Welche Erklärungen abgeben kann, steht da nur sehr beschränkt. Im Verwaltervertrag könnte etwas anderes stehen.


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d

doe

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Kann es sein, dass Verwaltervertrag und Rundfunk....vertrag sich beissen?




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d

doe

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Zitat von: Mein Kumpel sagt
dann kannst du dich gegen die Datenweitergabe nicht wehren, egal was im Hausverwaltervertrag steht.
Das Gesetz* steht über dem Privatvertrag.

*Er meint den Rundfunk...vertrag.
Das sind ja schlechte Karten.


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Als Mieter kann man den Vermieter darauf hinweisen, dass er mit der Neuregelung als GEZ- Spitzel missbraucht wird (Falls man befürchten muss, dass dort nachgefragt wird).

Ich als Vermieter würde Mieterdaten an Polizei oder Gerichte weitergeben, nicht aber an das Inkassounternehmen eines Medienkonzerns.
Es ist doch nicht meine Angelegenheit, ob jemand anderes seine Beiträge zahlt oder nicht...

Es geht ja noch weiter: Vermieter von Gewerberaum sollen sogar die Anzahl der Beschäftigten angeben!

Ich bin mir sicher, dass das alles rechtlich nicht durchdacht und nicht haltbar ist. Die Grundeigentümer - und Vermieterverbände sind da aber noch recht verschlafen - das kommt erst, wenn konkrete Fälle vorliegen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Vermieter und Vermieterorganisationen sollten auf diese zukünftige verpflichtende Ersatz-GEZ-Spitzel-Tätigkeit in einem freundlichen Anschreiben hingewiesen werden.

Seppl


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2019, 01:16 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

R
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Das sieht so aus, als wolle man an Vermieter die Rolle eines Blockleiters/Blockwartes vergeben.

aus Wikipedia:

Zitat
Nach einem Rundschreiben vom 31. Januar 1941 sollten die Blockleiter vermerken, ...welches Rundfunkgerät in dem Haushalt vorhanden ist.

Na, das nenne ich aber eine Zeitreise!

Kommt bloß nicht auf die Idee, das in ein Schreiben an eine offizielle Stelle zu verpacken.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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  • Beiträge: 3.247
In der monatlich erscheinenden Zeitschrift des Grundeigentümervereins hat sich der Geschäftsführer Herr RA Flomm zu der Neuregelung des Staatsvertrages im Editorial (auf Seite 3!) des Februarheftes verhalten kritisch geäußert. (siehe Anhang)


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Vor ein paar Tagen gefunden:

http://www.ard.de/intern/ard-gez-rundfunk-gebuehr-beitrag-fakten/-/id=1886/nid=1886/did=2660288/ei54q7/index.html

Zitat daraus:
Zitat
Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist unter §9 Absatz 1 Satz 2 und 3 festgelegt, dass es im Ermessen der Landesrundfunkanstalten liegt, ob sie beim Vermieter oder Eigentümer Auskunft zu ihren Mietern verlangen. Obwohl das Gesetz diese Möglichkeit vorsieht, werden die Rundfunkanstalten davon keinen Gebrauch machen und Vermieterauskünfte nicht einholen. ARD, ZDF und Deutschlandradio setzen darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger von sich aus ihrer Anmelde- und Beitragspflicht nachkommen.

Ich nehme an, dass das Thema "Vermieter als Spitzel" zu sehr an unrühmliche Zeiten deutscher Geschichte erinnert. Das soll nicht auch noch zu sehr (bei Anwendung) in die Öffentlichkeit geraten.

Frage ist:
Warum gibt es den §9 zur Vermieterauskunft dann überhaupt?
Waren unsere Politiker da gründlicher, als von den ÖR erwünscht?

Der §9 Vermieterauskunft gibt dem Staatsvertrag DIE totalitäre Note!!


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  • Moderator
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Ist das jetzt Zufall? Ab 2015 wird nach 10 Jahren wieder die Vermieterbescheinigung über Ein- und Auszug Pflicht, um Scheinanmeldungen wirksamer begegnen zu können. Der zweifelhafte §9 zur Vermieterauskunft im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird dann überflüssig werden!

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/neues-melderecht-vermieterbescheinigung-erlebt-comeback_258_167830.html


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Ist das jetzt Zufall? Ab 2015 wird nach 10 Jahren wieder die Vermieterbescheinigung über Ein- und Auszug Pflicht, um Scheinanmeldungen wirksamer begegnen zu können. Der zweifelhafte §9 zur Vermieterauskunft im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird dann überflüssig werden!

Kein Zufall, Zeitgeist. Alles, was wir machen, muss mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden. Der Vermieter muss den Mieter überwachen, ob er wirklich ein- oder ausgezogen ist.


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