Keine Partei, die diese Abgabe zugestimmt hat, ist wählbar, und dazu gehört auch die FDP. Vor der Zustimmung von Schleswig Holstein wandte ich mich an die zustendige Person der FDP da, mit einer Email, die ignoriert und mit irgend etwas beantwortet wurde, warscheinlich eine vorgekaute Antwort für alle XYZ, die sich beschwerten. Hier der Text der Antwort:
Sehr geehrter XYZ
die FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag ist Ihnen noch eine Antwort
schuldig auf Ihre Mail zum Thema Zustimmung zum 15. RFÄSTV. Ich bitte, die durch
die Weihnachtsferien verspätete Antwort zu entschuldigen.
Ihre Kritik am Staatsvertrag und neuen Gebührenmodell können wir gut verstehen
und teilen sie in vielen Bereichen. Wir haben uns in der Fraktion auch immer
wieder mit Ihren Argumenten auseinandergesetzt.
Gleichwohl gab es letztlich Gründe für die Zustimmung. Staatsverträge
unterliegen in einem föderalistischen System eben der Problematik, dass jedes
Bundesland zustimmen muss und die Abgeordneten in den Länderparlamenten nur ja
oder nein sagen können, aber keine einzelnen Änderungen durch Änderungsanträge
wie in sonstigen Gesetzesverfahren mehr möglich sind.
Mit der im Landtag verabschiedeten Resolution,
www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/Umdruck-17-3299.pdfdie insbesondere die FDP-Fraktion forciert hat und die schließlich einstimmig im
Parlament verabschiedet wurde, haben die Fraktionen und Abgeordneten ihre
Kritikpunkte sehr deutlich formuliert und besonders darauf hingewiesen, dass
Bestrebungen unterstützt werden sollen, die Qualität der Sendungen zu erhöhen,
stärker den Kernauftrag zu fokussieren und dem Bürger einen erkennbaren Mehrwert
für ihr Geld zu liefern.
Wir werden dieses Ziel weiter verfolgen.
Bei einem Scheitern des Staatsvertrages wäre es ziemlich schnell zu einer
Erhöhung der Gebühren gekommen und immerhin ist der Modellwechsel von der
gerätebezogenen Rundfunkgebühr hin zu einem Haushaltsbeitrag auch eine richtige
Antwort auf die Konvergenz von Empfangsgeräten. Denn: mit jedem neueren PC und
Handy kann Rundfunk empfangen werden.
Der Staatsvertrag ist nunmehr in allen Landtagsparlamenten – egal in welcher
Koalitionskonstellation - verabschiedet und damit in Kraft getreten. Seine volle
Wirksamkeit entfaltet er nach einer Übergangszeit von einem Jahr erst 2013.
Aufgrund der massiven Kritikpunkte in den Parlamenten wird bereits eine
Evaluierung durch die Staatskanzleien der Länder in Angriff genommen.
Ich bitte Sie herzlich um Verständnis für die Entscheidung der FDP-Fraktion.
Mit freundlichen Grüßen
XYZ Politiker