[...] Dieter Grimm hält die Finanzierung mit Steuern für möglich, in einem Aufsatz, den man immer
wieder lesen sollte, auch wenn es ärgert: [...]
Hatte ich diesen Artikel doch bisher allen Ernstes sträflich ignoriert...
Dieses Interview bietet tatsächlich einen
guten Einblick in die Denk- und Sichtweisen des Bundesverfassungsgerichts.Da ich diese nach Lektüre offensichtlich *nicht* teile, *ärgert* es in der Tat...Bedenklich finde ich u.a....:
Die Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist eine Reaktion auf Veränderungen.
Sie kam erst mit dem Übergang vom öffentlich-rechtlichen Monopol zum dualen System.
Vorher hatte der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine Konkurrenz und konnte seinen Auftrag ungehindert erfüllen.
Mit den kommerziellen Programmen entstand die Gefahr, dass der Auftrag nicht mehr ungeschmälert erfüllt wird.
Dem wirkt die Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk entgegen.
Sie hält ihn konkurrenzfähig.
Ohne Worte!!!
Das Bundesverfassungsgericht hat den Begriff „Grundversorgung“ nie im Sinn einer Minimalversorgung verwendet, sondern im Sinn einer Vollversorgung. [...]
Allein schon diese
Verdrehungen normal-menschlichen Sprachgebrauchs ins genaue orwellsche Gegenteil...!!!Wir erleben ein Zeitungssterben. Ist eine Folge davon, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiter gestärkt werden muss?
[...] Wenn sich die Zahl der Presseorgane und damit die Vielfalt des Angebots verringert, wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk umso wichtiger.
Das heißt, wenn
aufgrund der zwangsweise umgeschichtenten Gelder (z.B. bisher Presse-Abo im fernsehlosen Haushalt, aufgrund des Zwangsabos mit dem ÖRR nun nicht mehr finanzierbar) und damit konkurrenzlos überfinanzierten ÖRR
diverse Presseorgane vor die Hunde gehen, muss der
ÖRR *noch weiter gestärkt* und *noch weiter finanziell zugebuttert* werden?!??!Auf dass *noch mehr Zeitungen sterben*?!?
Wie schizophren ist das?!??!Wäre es nicht ehrlicher und gerechter, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus Steuermitteln zu finanzieren?
Das wäre eine Alternative, aber meines Erachtens eine schlechtere. Aus dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit folgt im dualen System das Gebot einer funktionsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ob das in den komplizierten Verhandlungen über den Staatshaushalt ausreichend Berücksichtigung fände, ist zweifelhaft. Man sollte auch nicht übersehen, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein besonders wirksames Mittel in den Händen der Politik ist, Einfluss auf das Programm zu nehmen. Die politischen Parteien fühlen sich fast immer schlecht behandelt vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Da kann man mit der Gebührenschraube wunderbar drohen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem einen Riegel vorgeschoben, indem es zwischen die Bedarfsanmeldung der Rundfunkanstalten und die Finanzierungsentscheidung der Länder eine Expertenprüfung eingeschaltet hat, von deren Vorschlag die Politik nur aus zwingenden und offenzulegenden Gründen abweichen darf. Im Haushalt ließen sich unlautere Motive dagegen sehr leicht verstecken.
Auch diese Argumentation ist *völlig haltlos*, streut nur Sand in die Augen und
ignoriert die Variante in Anlehnung an die Kirchensteuer vollkommen. Da gibt es auch
keine "Einflussnahme auf das Programm" mittels "Gebührenschraube".
Für wie dumm hält man uns?!?Ich bin sprach- und (ver-)fassungslos angesichts dieser "Kausalketten", die da geflochten werden!!!PS: Warum erinnern mich die Gesichtszüge und der Blick Herrn Grimms bloß irgendwie auch an Herrn Kirchhof...?