Wenn die Privaten gemäß des Artikels im "Handelsblatt" keine Haushaltsabgabe zahlen müssen nach dem Motto "Eine Hand wäscht die andere", wäre dies juristisch gesehen vermutlich ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und somit ein tragfähiges Argument in den noch laufenden Verfahren.
Das bezieht sich aber nur auf die Klagen der Firmen. Als Privatmensch hat man da keine Möglichkeit, das als Klagepunkt mit anzuführen. Man ist nur indirekt davon betroffen, dass Rossmann, Sixt und Co. dermaßen zur Kasse gebeten werden.
Zum Aritkel in "morgenweb":
Bisher ist es bei den zuständigen Gerichten in Baden-Württemberg in Sachen Rundfunkbeitrag ruhig. Auf Nachfrage dieser Zeitung erklärten verschiedene Verwaltungsgerichte, dass bisher zum Rundfunkbeitrag keine Klagen vorlägen. Das sei darauf zurückzuführen, dass der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio - der aus der früheren Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervorgegangen ist - noch keine Beitragsbescheide verschickt hat
Die wissen wohl, warum sie keine Bescheide verschickt haben obwohl ich die Auffassung vertrete, dass bei einer derart gravierenden Änderung der Grundlage für die Zahlung der Ex-Gebühren ein Bescheid sehr wohl erforderlich wäre.
Der Begriff "Bescheid" hätte vermutlich auch einige derjenigen wachgerüttelt, die bisher immer brav bezahlt haben und keine Lust hatten, sich wegen 17,98 mit dem Laden anzulegen.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"