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Autor Thema: Bundesverfassungsgericht hat erste Beschwerde abgewiesen  (Gelesen 13851 mal)

H
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Ich habe heute von einem Kläger seine Verfassungsbeschwerde samt Ablehnungsbegründung erhalten.
Grund war mangelnde Rechtswegerschöpfung.

http://www.betriebsstaettenabgabe.de/aktuelles2013.html#20130108

Mehr dann, wenn ich das aufgearbeitet habe.


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Zitat
   In der Beschwerde wurden seine Ablehnung von Rundfunk aus religiösen Gründen und den sich daraus ergebenden Nichtbesitz von Rundfunkempfangsgeräten thematisiert. Das Gericht ist der Auffassung, dass der Kläger zuerst einen Antrag auf Befreiung gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 RBeitrStV stellen sollte. Es wäre nicht von vornherein ausgeschlossen, dass diesem Antrag stattgegeben werden könnte. Bei Ablehnung wäre ein Gang durch die Fachgerichtsinstanzen notwendig.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

M
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Haben wir denn schon eine Musterbegründung?


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Luke, Komm auf die dunkle Seite, wir haben Milch und Kekse!!!

H
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Im oben angegebenen Link sind nun Beschwerdetext und Ablehnungsbegründung als PDF verlinkt.


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S
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"hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten [Ferdinand] Kirchhof, den Richter Schluckebier und die Richterin Baer bemäß [...] beschlossen [...]"

Ferdinand Kirchhof ist Bruder von Paul Kirchhof. Alles bleibt in der Familie.


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  • Gegen die Wohnungssteuer
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"hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten [Ferdinand] Kirchhof, den Richter Schluckebier und die Richterin Baer bemäß [...] beschlossen [...]"

Ferdinand Kirchhof ist Bruder von Paul Kirchhof. Alles bleibt in der Familie.

Ist bei so einer Konstellation etwas wegen Befangenheit möglich.
Jetzt mal davon abgesehen, dass die Beschwerde wegen mangelnder Rechtswegerschöpfung abgelehnt wurde.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

H
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Ist bei so einer Konstellation etwas wegen Befangenheit möglich.

Wenn Paul dem Ferdinand  immer das Spielzeug weggenommen hat, ist das egal...


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Befangen auf jeden Fall. Ferdinand und Paul gehören zur engen Familie, aber alle gehören zur Großfamilie, so wie der Adel. Und die Wechseln in den verschiedenen Stellen, die sich geschaffen haben. Vom Amtsgericht in die Staatskanzlei, von Staatskanzlei des Saarlands in das Bundesverfassungsgericht, vom Landtag von NRW in den Rundfunkrat, von der Europäischen Zantralbank nach Goldman Sachs und umgekehrt, usw.


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Wenn Paul dem Ferdinand  immer das Spielzeug weggenommen hat, ist das egal...

...na wollen wir mal hoffen das der Paul ein böser Junge war  ;D


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(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
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F
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Ist bei so einer Konstellation etwas wegen Befangenheit möglich.

Wenn Paul dem Ferdinand  immer das Spielzeug weggenommen hat, ist das egal...

...na wollen wir mal hoffen das der Paul ein böser Junge war  ;D

Ich vermute mal dass die Beiden sich gegenseitig beklaut haben ;)


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Zur Entscheidung hat mir jemand einen Brief mit vielen Anmerkungen geschrieben, die ich auch veröffentlichen durfte:

http://www.betriebsstaettenabgabe.de/briefe/replik_1bvr_2550_12_01.pdf


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Harald,
wenn ich mir deine PDF-Datei da so durchlese, heißt es also für mich folgendes:

Ich berufe mich auf meine religiöse Gesinnung,die mir eben die Benutzung von Rundfunkempfangsgeräten verbietet bzw ich aufgrund dieser Religion ich auf einen Gebrauch solcher Geräte ausdrücklich verzichte.

Wir müssen also diese sog. "Härtefallregelung provozieren um diesem System zu entkommen?
kein Problem,können sie kriegen!
Welcher Religion muß ich da aber angehören,denn ich vermute mal,die wollen das nachprüfen,und in der Lohnsteuerkarte steht ja drin,welchen "Glauben" man vertritt....


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

p
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@Power-dodge

selbst bei denen ist das nicht explizit untersagt, kenne einige und die laufen auch mit Smartphone rum und haben den Flachbild-TV im wohnzimmer baumeln,also ist das nicht die richtige Glaubensgemeinschaft.....


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
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Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

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na ok, kenne keinen der nen TV hat.  ::)


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